Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Konzept Naturschutz im Wald | |
| vom: | 16. Oktober 2001 | |
| Nr.: | 2001-243 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4.4 Strategie für die Erhaltung der Biodiversität
Die bisherige naturnahe Waldbewirtschaftung war trotz aller Beachtung ökologischer Gegebenheiten im wesentlichen auf die Nutzholzproduktion und die Vorratsäufnung ausgerichtet. Diese konservierende Waldgesinnung war ein Kind der Holznot. Damit verschwanden frühere Nutzungsformen mit geringen Vorräten, aber hohem Artenreichtum.
Zudem wissen wir, dass der Wald, wenn auch nur in sehr begrenztem Umfang, den Verlust von Biotopen im Offenland bei entsprechender Behandlung kompensieren kann. Das verlangt eine Relativierung der Holzproduktion zu Gunsten der Förderung der Biodiversität auch im Sinne eines kulturellen Erbes.
Die Sicherung der natürlichen Vielfalt stützt sich deshalb einerseits auf die bereits heute angewandte flächendeckende naturnahe Waldpflege, andererseits auf die Errichtung eines Netzes von Waldreservaten (Total- und Sonderwaldreservate) und Altholzinseln.
Aufgrund der hohen Besiedlungsdichte im Kanton wird sich das Schwergewicht der Bemühungen auf die Schaffung und Pflege vieler kleinerer Reservate richten, welche in der Summe eher eine grössere Artenvielfalt beherbergen als wenige Grossreservate.
Es sind folgende Massnahmen vorzusehen:
| · | Aufgrund der bestehenden Inventare im Wald sind Gebiete mit eingeschränkter oder spezieller für die Biotoperhaltung nötiger Pflege als Sonderwaldreservate auszuscheiden. |
| · | Ferner sind in Gebieten, in denen nur durch vollständigen Nutzungsverzicht Biotope von kantonaler Bedeutung erhalten werden können oder ungestörte Beobachtung von Lebensabläufen im ungenutzten Wald möglich sind, Totalreservate zu bestimmen. |
| · | Im ganzen Waldgebiet sollen Baumgruppen über ihre wirtschaftliche Umtriebszeit hinaus erhalten werden. Damit erhalten die Vertreter von Fauna und Flora, die ohne die Spätphasen des unbewirtschafteten Waldes nicht existieren können, Alt- und Totholzbiotope . Diese Baumgruppen übernehmen zudem eine wichtige Vernetzungsfunktion. |
| · | Reaktivieren alter Betriebs- und Bewirtschaftungsarten auf geeigneten Flächen. |
| · | Erhalten von bestehenden, Förderung von neu zu gründenden Eichenwäldern auf geeigneten Standorten sowie stärkere Förderung von Neuanpflanzungen und Pflegeeingriffe zu Gunsten von seltenen Baumarten . |
| · | Einzelne absterbende Bäume sind im ganzen Waldgebiet, sofern sie keine unmittelbare Gefahr für ihre Umgebung darstellen, stehen zu lassen. Einzelne gestürzte Bäume sind nicht aufzurüsten, sondern als Totholz zu belassen. |
| · | Schliesslich ist die unnatürlich harte Trennung von Wald und Offenland, die im Laufe der Zeit durch die Intensivierung der Bodennutzung entstand, in geeigneten Gebieten aufzulösen, da die Übergangszonen reich an Lebensräumen und Arten sind und das Landschaftsbild bereichern. Solche Vorhaben dürfen aber nicht zu stillen Rodungsakten führen. Unter bestimmten Voraussetzungen können aufgelöste Waldränder den Sonderwaldreservaten zugerechnet werden. |
| · | Den Pionierbaumarten ist im Zuge von Bestandesbegründungen und im Rahmen von Ersatzaufforstungen vermehrt Beachtung zu schenken. Möglichkeiten zur natürlichen Wiederbesiedlung von Flächen durch Sukzession sollen vermehrt genutzt werden. |
| · | Für Reservatflächen sind einfache und kostengünstige Erfolgskontrollen zu entwickeln und anzuwenden, um die Wirkung der getroffenen Massnahmen festzustellen. |
| · | Die Ausscheidung von stadtnahen Waldreservaten zur Sensibilisierung der Bevölkerung ist zu prüfen. |
| · | Der Vernetzung von Lebensräumen und dem Schaffen von Wanderkorridoren ist bei der Anlage von Ersatzaufforstungsflächen im Sinne eines ökologischen Ausgleichs besonderes Augenmerk zu schenken. |
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine maximal mögliche Biodiversität unserer Landschaft auf einem Mosaik von Kulturformen und nicht allein auf ungenutzten Beständen im Wald beruht. Totalreservate zeigen Lebensabläufe und sind nicht alleiniger Garant für erwünschte und spezifische Artenvielfalt. Sie müssen für ihre Eigenständigkeit nach bisheriger Erfahrung eine Ausdehnung von mindestens 50 ha haben und möglichst frei von menschlichen Störungen sein. Darum wird es in unserem Kanton wenige geeignete Stellen geben. Da keine genauen Grundlagen oder Methoden für die Berechnung des Flächenbedarfs zur Erhaltung der Biodiversität in unserem Gebiet vorhanden sein können, ist ein Vorgehen in mehreren Schritten anzuwenden. Hier wird der erste Schritt beschrieben. Weitere können erst aufgrund von Erfolgskontrollen definiert werden.
Gemäss dem Statistischen Jahrbuch des Kantons Basel-Landschaft von 1998 teilt sich das Kantonsgebiet in folgende Areale auf:
| - Kantonsgebiet | 518 km 2 |
| - davon Siedlungen und Verkehrswege | 84 km 2 |
| - davon Landwirtschaftliche Nutzfläche | 214 km 2 |
| - davon Wald und Gehölze | 216 km 2 |
| - übriges Kantonsgebiet | 3 km 2 |
Das Konzept Waldreservate Schweiz leitet als Zielgrösse einen Bedarf von 10 - 20% der Gesamtwaldfläche ab. Für den Kanton Basel-Landschaft wird gemäss Natur- und Landschaftsschutzkonzept 90 von einer "absolut naturbetonten Nutzung" auf einer Fläche von 15% ausgegangen. Im Waldinventar sind über 1/4 der Baselbieter Wälder als naturschützerisch besonders wertvoll erfasst.
Den Hauptteil machen dabei, wie oben ausgeführt, die Sonderwaldflächen mit gezielten Eingriffen zugunsten verschiedener Artengruppen aus. Neben 4-5 grösseren (Fläche >50 ha) und einigen kleineren Naturwaldreservaten wird ein Netz von Altholzinseln und -flächen (je 0.5 - 5 ha) aufgebaut, welche den Biotopverbund unterstützen sollen. Eine flächendeckende Vernetzungsfunktion (Wanderkorridore) übernehmen u.a. möglichst stufig gepflegte Waldränder zusammen mit den Feldgehölzen.
Die Sicherung der natürlichen Vielfalt auf der gesamten Waldfläche des Kantons Basel-Landschaft erfolgt mittels naturnaher Waldpflege. Beiläufige Massnahmen wie Specht- und Höhlenbäume, Asthaufen, Förderung seltener Baumarten, Dürrständer stehen lassen und Förderung von Pionierbaumarten sollen diese Vielfalt zusätzlich erhöhen.
Für die nächsten 15 Jahre ergeben sich als anzustrebende Zielgrössen für den Baselbieter Wald untenstehende Naturschutzflächen. Weitere Schritte werden aufgrund von Erfolgskontrollen und einer Kosten-Nutzen-Analyse zu formulieren sein.
| Naturschutzmassnahme | Fläche | Anteil
bezogen auf die Gesamtfläche |
| Sonderwaldreservate wie "Seltene Waldgesellschaften", Lichtreiche Wälder, "Alte Betriebsformen" | 2'200 ha | 10 % |
| Totalreservate inkl. Altholzinselnetz | 1'100 ha | 5 % |
| stufige oder lichte Waldränder (jährliche Neueinrichtung ca. 20 - 30 ha) |
400 ha | 2 % |
| Total Naturschutzflächen im Wald in 15 Jahren | 3'700 ha | 17% |
Gemäss kantonalen Waldgesetz sind inskünftig Waldentwicklungspläne unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu erstellen. Die Reservatsflächen werden dabei einen hohen Stellenwert einnehmen und aufgrund kantonal festgelegter Prioritäten in Zusammenarbeit mit der kantonalen Naturschutzfachstelle, Eingang finden.
5. Vollzug
5.1 Allgemeines
Beim Konzept Naturschutz im Wald handelt es sich um eine Absichtserklärung des Landrates. Es soll inskünftig bei der forstlichen Planung im Kanton umgesetzt werden und die Behörden in ihrer Erfüllung der Abkommen von Rio und Helsinki unterstützen. Gleichzeitig erwartet der Landrat vom Bund seine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Bundesgesetzes über den Wald und des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz.
Die Träger des Naturschutzes im Wald sind die Waldeigentümer. Sie entscheiden schliesslich, ob in ihrem Gebiet besondere Anstrengungen zum Schutz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten vorgenommen werden sollen. Sie sind auch die Empfänger von Abgeltungen für entgangene Einnahmen oder auferlegte Einschränkungen in der Holzernte. Ohne eine Zusammenarbeit zwischen Waldeigentümern, kantonalem Forstdienst und der kantonalen Naturschutzfachstelle sind die gesteckten Ziele nicht zu erreichen.
Schon heute ist deshalb der Vollzug von Naturschutzmassnahmen im Wald durch die "Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald" (RRB Nr. 1234, vom 16. Juni 1998) geregelt. Der gewählte Umsetzungsprozess, unter engem Einbezug der Waldeigentümer und allfällig weiterer lokal betroffener Interessengruppen (Bsp. Sportverbände, Jagdgesellschaften etc.), hat sich bisher bewährt.
Durch die gemeinsamen Aktivitäten der kantonalen Naturschutzfachstelle und des Forstamtes beider Basel in den letzten 10 Jahren, konnten bis heute ca. 6.5% regional bzw. kantonal bedeutende Waldgebiete unter Schutz gestellt und gepflegt werden. Dank des Verpflichtungskredites für die Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald konnte das Programm in den letzten 4 Jahren intensiviert werden.
6. Finanzierung
Das Konzept Naturschutz im Wald ist eine Präzisierung des kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes, das der Landrat am 30. März 1992 resp. am 24. Juni 1999 zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Das Konzept wird jeweils mit Mitteln aus den Verpflichtungskrediten für die Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald realisiert. Gegenwärtig besteht mit Landratsbeschluss Nr. 1377 vom 2. April 1998 ein Verpflichtungskredit für die Jahre 1998 - 2002 im Umfang von 5.5.Mio Franken.
Eine Hochrechnung der Aufwendungen aufgrund von Erfahrungszahlen ergibt für die nächsten 15 Jahre folgende Kostenschätzung:
| Aufwand für | Fläche | Kosten für 15 Jahre | Kosten pro Jahr | Bemerkungen |
| Ausscheidung neuer Schutzgebiete(Abgeltung gemäss NLG § 17/18) | 2300 ha | 5.0 Mio | 0.33 Mio | Hochrechnung aufgrund bisheriger Unterschutzstellungskosten |
| Pflege der Naturschutzgebiete und Waldränder | 2600 ha | 39.0 Mio | 2.6 Mio | ohne Totalreservate und Altholzinseln (1'100 ha), welche keine Pflege benötigen |
| Total | 44.0 Mio | 2.93 Mio | Bei Erreichen der Zielgrösse 17% Naturschutzflächen im Waldareal |
Es kann mit voraussichtlichen Bundesbeiträgen in der Höhe von 12 Mio bzw. jährlich 0.8 Mio Franken gerechnet werden. Der Langfristigkeit der Massnahmen entsprechend, soll die Sicherstellung der Finanzierung wie bisher, mittels 5-Jahresetappen und vom Landrat beschlossenen Verpflichtungskrediten erfolgen.
7. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Das Konzept Naturschutz im Wald wurde im Einvernehmen mit der Abteilung Natur und Landschaft im Amt für Raumplanung und der kantonalen Kommission für Naturschutz im Wald erstellt. Aus der durchgeführten Vernehmlassung bei den Bürgergemeinden, weiteren interessierten Organisationen und Verwaltungsstellen ging hervor, dass eine Mehrheit die generelle Zielsetzung des Konzeptes begrüsst, aber auch viele befürchten, dass die Finanzierung nicht sichergestellt sei. Auch bestehen Bedenken, dass die Holzproduktion ausserhalb der Naturschutzgebiete, d.h. im allergrössten Teil des Baselbieter Waldes Einschränkungen erfahren könnte und das Mitbestimmungsrecht der Waldeigentümer vielleicht eingeengt werden könnte. Dem ist entgegenzuhalten, dass in früher geführten Verhandlungen die Waldeigentümer die gebotenen Entschädigungen positiv würdigten, die Vernetzung der Schutzgebiete schätzten und den Wert für die Zertifizierung ihrer Forstbetriebe kennen. Vielfach wurde bedauert, dass noch keine grossflächigen, überregionale Schutzzonen vorgesehen sind. Den prozentualen Anteil der Reservatsflächen am Gesamtwaldareal betrachten einige Waldbesitzer als hoch. Die Praxis zeigt aber, dass Bürgergemeinden öfters grössere Gebiete ausscheiden wollen als geplant wäre.
Auf Grund der wertvollen Stellungnahmen wurde die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage überarbeitet und Unklarheiten ausgeräumt. Im Weiteren soll nach der Genehmigung der Vorlage durch den Landrat den Waldeigentümern und interessierten Kreisen eine leichtverständliche Broschüre abgegeben werden.
8. Parlamentarische Vorstösse
Es liegen keine hängigen parlamentarische Vorstösse vor.
9. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 16. Oktober 2001
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident:
der Landschreiber:
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