Vorlage an den Landrat


3. Übernahme Betriebsdefizit 1999/2000

Bevor auf die Frage der Finanzierung der Fehlbeträge der beiden ersten Betriebsjahre des UKBB eingegangen wird, sollen mit nachstehender Übersicht die Beitragsleistungen der beiden Trägerkantone in den Jahren 1999 und 2000 kurz dargestellt werden:


Die Leistungsvereinbarung zwischen den beiden Trägerkantonen und dem UKBB sieht einerseits vorweg fixierte Globalbeiträge für Lehre und Forschung sowie die übrigen (gemeinwirtschaftlichen) Leistungen vor. Für die stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten aus den beiden Trägerkantonen (stationärer Dienstleistungsbereich) erfolgt andererseits eine leistungsbezogene Abgeltung im Sinne einer Output-gesteuerten Finanzierung. Konkret gelten die beiden Trägerkantone dem UKBB die ungedeckten Kosten aus der Spitalbehandlung der Patientinnen und Patienten aus dem jeweils eigenen Kanton auf der Basis der effektiv erbrachten Pflegetagszahlen in der allgemeinen Abteilung ab. Das Abgeltungssystem basiert auf einem im Rahmen der Leistungsvereinbarung vorweg definierten Pflegetagspreis (Bruttowert). Der von den Kantonen zu leistende Beitrag resultiert sodann als Differenz zwischen diesem vereinbartem Bruttowert und den Leistungen der Kranken- bzw. Unfallversicherer. Mit dieser Regelung können die beiden Verhandlungsebenen klar auseinandergehalten werden, welche das duale Finanzierungssystem des aktuellen KVG für die stationären Dienstleistungen vorsieht.


Bei der Planung des UKBB ging man davon aus, dass die Pflegetagzahlen allgemein versicherter Patientinnen und Patienten aus den beiden Basel sich in den Proportionen 40 % BS, 60 % BL bewegen. Die ersten beiden Betriebsjahre zeigten, dass das Verhältnis bei rund 42 - 43 % BS und 57 - 58 % BL liegt.


Schon das erste Betriebsjahr 1999 des UKBB verdeutlichte, dass die insgesamt budgetierten Pflegetage bei weitem nicht erzielt werden konnten (ursprüngliche Plangrösse: 44'000 Pflegetage, effektiver Wert im Betriebsjahr 1999: 35'500 Pflegetage). Die prognostizierten Patientenzahlen (Fallzahlen) sind allerdings vollumfänglich eingetroffen und die medizinischen Leistungen an den Patientinnen und Patienten sind erbracht worden. Verändert hat sich jedoch die durchschnittliche Hospitalisationsdauer, und zwar in einem so nicht vorhersehbaren Ausmass. Die Reduktion der Anzahl Pflegetage ist zum einen auf die wesentlich kürzere Aufenthaltsdauer zurückzuführen, zum anderen auch auf eine Verlagerung vom stationären in den teilstationären (Tageschirurgie) und ambulanten Leistungsbereich.


Die geringere Anzahl erbrachter Pflegetage in der Beitragsperiode 1999/2000 haben die beiden Trägerkantone in wesentlichem Ausmass im Vergleich zu den budgetierten Planwerten entlastet. Wie der vorstehend aufgeführte Zahlenvergleich verdeutlicht, reduzierte sich die Abgeltung für die stationäre Versorgung BS/BL im Vergleich zu den Planzahlen gemäss Parlamentsvorlage um rund 7 Mio. Franken je für 1999 und 2000. Aufgeteilt auf die beiden Trägerkantone ergibt sich folgende Situation (Angaben in Mio. Franken):


Die geringere Anzahl Pflegetage führte andererseits beim UKBB im Vergleich zu den budgetierten Werten zu entsprechenden Mindereinnahmen. Trotz dieser Mindereinnahmen schloss die UKBB-Rechnung für das Betriebsjahr 1999 noch ausgeglichen ab. Dazu trugen im Wesentlichen auch die zusätzlichen Beitragsleistungen der beiden Trägerkantone zulasten des Überführungskredites bei. Die teilweise beträchtlichen Kostensteigerung im Betriebsjahr 2000 (vgl. Ausführungen unter vorstehender Ziffer 1 ) bei mehr oder weniger unveränderter Leistungserbringung (auch bezogen auf die Anzahl der erbrachten Pflegetage) und somit unveränderter Ertragslage führte dann aber letztlich zu einem ausgewiesenen Defizit von 7.8 Mio. Franken in der Betriebsrechnung 2000.


Durch die Rückstände im Rechnungswesen des UKBB war dieser Sachverhalt - vor allem in seiner Dimension - lange Zeit nicht klar ersichtlich. Erst Anfang des Jahres 2001 haben die Verantwortlichen des UKBB die beiden zuständigen Departemente über den mutmasslichen Fehlbetrag diesen Ausmasses orientiert. Immerhin konnte in den Staatsrechnungen 2000 der beiden Kantone eine entsprechende Rückstellung vorgenommen werden.


Auf Basis erfolgter Gespräche über die Finanzierung dieses Defizits wurde ursprünglich erörtert, die ausgewiesenen Betriebsverluste der beiden ersten Betriebsjahre 1999/2000 (kumulierter Verlustvortrag von rund 8.0 Mio. Franken) über eine nachträgliche kalkulatorische Anpassung der stationären Abgeltungszahlungen auszugleichen. Eine solche nachträglich kalkulatorische Erhöhung der Abgeltungsbeiträge pro Pflegetag hätte die geringere Anzahl abgerechneter Pflegetage in den beiden ersten Betriebsjahren rechnerisch ausgeglichen. Die Übernahme des Defizits wäre somit anteilmässig durch BS und BL im Ausmass der im Jahr 2000 in Anspruch genommenen Pflegetage erfolgt. Bereits in der Parlamentsvorlage über die Globalbeiträge für die Folgeperiode 2001/2002 wurde auf diesen Punkt und - je nach Ergebnis 2000 - allfällig notwendige "Nachverhandlungen" hingewiesen (Ratschlag an den Grossen Rat Nr. 9035 / Vorlage an den Landrat 2000/225 , Seite 8). Die zusätzlichen Beitragsleistungen der beiden Trägerkantone wären dabei wie folgt zu ermitteln gewesen:


Es gilt an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass trotz dieser zusätzlichen Beitragsleistungen die in der Parlamentsvorlage für die Jahre 1999/2000 insgesamt erwähnten Planzahlen für die Abgeltung durch die beiden Trägerkantone nicht überschritten, sondern immer noch klar unterschritten würden.


Letzlich hat man sich jedoch dahingehend geeinigt, dass vorerst sämtliche aufgelaufenen Betriebsverluste auf neue Rechnung vorzutragen sind und mit einem Entscheid über die Finanzierung der Defizite bis zum Vorliegen der definitiven Rechnung 2001 zugewartet werden soll.



4. Sorgfaltspflicht der Kontrollstelle

Die Rolle der Revisionsstelle ist von verschiedener Seite kritisch hinterfragt worden. Auch die Finanzkommission des Grossen Rates hat im Rahmen ihres Berichtes vom 31. Mai 2001 gefordert, "es sei zu prüfen, ob die externe Revisionsstelle ihre Sorgfaltspflicht genügend wahrgenommen hat."


Der Leiter der Finanzkontrolle Basel-Landschaft hat hierzu anlässlich einer Aussprache mit den Gesundheitskommissionen der beiden Kantone im Februar dieses Jahres festgestellt, dass die Revisionsstelle bis anhin gute bis sehr gute Arbeit geleistet habe. Dass der Bestätigungsbericht zur Jahresrechnung 1999 ohne Vorbehalte herausgegeben wurde, liege im Ermessen der Revisionsstelle. Mit Blick auf die sehr enge Projektbegleitung der Firma erachtet der Leiter der Finanzkontrolle das Vorgehen von Ernst & Young für absolut vertretbar. Im Rahmen der in den letzten Wochen und Monaten erfolgten Arbeiten konnte keineswegs den Eindruck gewonnen werden, dass an der Sorgfaltspflicht der externen Revisionsstelle zu zweifeln sei.



5. Abrechnung des Überführungskredites

Gemeinsam mit den Globalbeiträgen für die Jahre 1999 und 2000 haben die beiden Parlamente (Grosser Rat am 16.12.1998, Landrat ebenfalls am 16.12.1998) zur Finanzierung der einmaligen Überführungskosten einen Maximalkredit von je Fr. 2.4 Mio., zusammen also Fr. 4.8 Mio. bewilligt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung ging man davon aus, dass für die Anschaffung von Geräten und Infrastruktur sowie die notwendigen Massnahmen im Netzwerk- und Informatikbereich Überführungskosten von rund Fr. 2.8 Mio. und für Personalkosten im Zusammenhang mit der Überführung und gestaffelten Stellenreduktion rund Fr. 2 Mio. anfallen würden. Bedingt durch Verzögerungen bei den baulichen Veränderungen am Standort Bruderholz verlängerte sich die Periode, in der Überführungskosten anfielen. Die beiden Sanitätsdirektionen stimmten deshalb einer Abrechnung des Überführungskredits über die Periode 01.01.1999 bis 30.06.2000 zu.


Diese Abrechnung zeigt folgendes Ergebnis:


Alle Investitionen, die über den Überführungskredit finanziert wurden, wurden im Anschaffungsjahr abgeschrieben, womit die laufende Rechnung nur im Anschaffungsjahr belastet wurde. In der Rechnung der Jahre 1999 und 2000 sind auf der Aufwands- und Ertragsseite somit folgende über den Überführungskredit finanzierten Beträge enthalten:



6. Zusammensetzung des Spitalrates

Gemäss Staatsvertrag vom 16. Februar 1998 [SGS 932.4] ist der Spitalrat fest für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt (1999 - 2002). Von verschiedener Seite, u. a. auch im Rahmen der Berichterstattung der Finanzkommission des Grossen Rates, wurde die Forderung erhoben, den Spitalrat neu zusammenzusetzen.


Es ist offensichtlich, dass aufgrund der aktuellen Situation insbesondere die Bereiche Finanzen und Management in diesem für das UKBB verantwortlichen obersten Führungsorgan zu verstärken ist. Dieser Aspekt ist deshalb im Hinblick auf die Neubestellung des Spitalrates für die Amtszeit 2003 - 2006 entsprechend zu berücksichtigen.


Ein erster Schritt erfolgte mit der am 21. August 2001 durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt erfolgten Ersatzwahl für die laufende Amtsperiode. Gewählt wurde Herr Dr. Hanspeter Meister. Er ist - noch bis Ende Oktober 2001 Departementssektretär und Leiter Planung im Sanitätsdepartement Basel-Stadt - mit den zentralen Dossiers des UKBB bestens vertraut und deshalb eine ideale Ergänzung für den Kinderspitalrat.



7. Ausblick; Rechnungsablage 2001

In den letzten Monaten zeigte sich, dass das UKBB nicht in der Lage ist, das Finanz- und Rechnungswesen aus eigener Kraft in nützlicher Frist und in erforderlichem Ausmass zu verbessern. Durch eine Ausweitung des Mandats an die externe Revisionsstelle Ernst & Young sowie die Verpflichtung einer externen Fachperson mit ausgewiesener Erfahrung im Spitalrechnungswesen als Finanzchef a.i. und Direktunterstellung beim Präsidenten des Kinderspitalrates soll Gewähr dafür geboten werden, dass innert Jahresfrist das Finanzwesen des UKBB den Erwartungen des Kinderspitalrates, der Kontrollstellen sowie der politischen Behörden beider Kantone entspricht. Als Kernpunkte gilt es


Neben diesen Kernpunkten haben die beiden Regierungen bereits im Frühjahr dieses Jahres vom UKBB die Überarbeitung des Budgets (im Sinne der Planung einer neuen Zielvereinbarung) des laufenden Betriebsjahres beantragt, da das ursprüngliche Budget im Lichte des Jahresabschlusses 2000 keine realistische Grundlage abgibt. Das Ziel einer ausgeglichenen Rechnung wird nach letzten Angaben des UKBB auch für 2001 kaum zu erreichen sein, wobei sich dieser Punkt aktuell noch nicht abschliessend beantworten lässt. Dies bildet aktuell denn auch einen Schwerpunkt der Arbeiten der Task-Force Finanzen des Kinderspitalrates.



8. Antrag

Der Regierungsrat beantragt, vom vorgelegten Bericht betreffend Jahresbericht und Rechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2000 Kenntnis zu nehmen.


Liestal, den
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident:
Der Landschreiber:



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