Vorlage an den Landrat


9. Beschlüsse der Regierungen BS und BL

Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 29. August 2001 zum Thema UKBB folgende Beschlüsse gefasst:



B. Gemeinsame Spitalplanung Basel-Stadt und Basel-Landschaft

1. Ausgangslage und aktueller Stand der Umsetzung


Die gemeinsame Spitalliste beider Basel definiert das Leistungsangebot der akutsomatischen stationären Spitalversorgung für alle Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, unter Berücksichtigung der Nachfrage nach stationären Leistungen aus anderen Kantonen und aus dem Ausland. Art. 39 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verpflichtet die Kantone zur Erstellung einer bedarfsgerechten Spitalplanung sowie zum Erlass von Spitallisten. Die gemeinsame Spitalliste beider Basel basiert deshalb auf einer bedarfsgerechten Versorgungsplanung, die das Angebot aller Versicherungsklassen umfasst und private Spitalträgerschaften angemessen berücksichtigt. In der gemeinsamen Spitalliste sind die Leistungsaufträge der einzelnen Spitäler nach medizinischen Fachbereichen definiert, wobei drei Versorgungskategorien (Grundversorgung, spezialisierte Versorgung und hochspezialisierte Versorgung) unterschieden werden.


Bei der Festsetzung des Sollbettenbestandes ist zwischen dem Bedarf für die Versorgung der eigenen Bevölkerung ('Binnenbedarf') und demjenigen für die Behandlung von Dritten ('Importbedarf') unterschieden worden. Dabei setzte man voraus, dass sich die Einwohnerzahl der beiden Kantone kurz- und mittelfristig nicht wesentlich verändert und die Nachfrage aus Drittkantonen und dem Ausland im Planungszeitraum ungefähr gleich bleibt. Weiter wurde davon ausgegangen, dass Überkapazitäten in gleichem Masse sowohl beim 'Binnenangebot' als auch bei den 'Importbetten' bestehen.


Die Hospitalisation von Patientinnen und Patienten aus den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft in Drittkantonen (nur ca. 1'800 von insgesamt knapp 74'000 Spitaleintritten) fand bei der Festlegung des Sollbettenbestandes keine Berücksichtigung, da es sich insgesamt um eine vernachlässigbare Grösse handelt.


Die aktuelle Spitalplanung stützt sich auf zwei externe Gutachten von Dr. A. Gebert (Brains), die zwischen Juli 1996 und Januar 1997 erarbeitet und als Basis für die Erstellung der Spitallisten und zur Restrukturierung des Spitalangebots genutzt wurden. Die Entscheidungsgrundlagen zuhanden der beiden Regierungen wurden gemeinsam vom Sanitätsdepartement und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion erarbeitet. Dabei wurde aufgrund der Ist-Bettenanzahl per 31. Dezember 1995 und mittels eines normativ festgelegten Soll-Bettenbestandes per 31. Dezember 2002 die gesamthaft abzubauende Anzahl Betten festgelegt und diese mittels der analytischen Methode plausibilisiert. In intensiven Verhandlungen mit den Leistungserbringern wurde die künftige Bettenzahl für jedes Spital definiert und der erste von zwei Abbauschritten (bis 31. Dezember 1998) im Detail festgelegt. Der zweite Abbauschritt konnte in den Jahren 1999/2000 weitgehend ausgehandelt werden, wobei die Umsetzung und Detailbereinigungen hier noch bevorstehen.


Als Akut-Sollbettenbestand für die Bevölkerung beider Halbkantone wurde der Wert von 3.8 Betten pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner festgelegt. Daraus resultierte eine Reduktion der Betten für den Binnenbedarf im Vergleich zu 1995 um 512 Einheiten oder um 22.8% von 2'241 auf 1'729 Betten. Als Referenzwert diente dabei der Kanton St. Gallen mit einem Verhältnis von 3.28 Betten pro 1'000 Einwohner. Die verbleibende Differenz von 0.52 Betten pro 1'000 Einwohner wurde mit der über dem schweizerischen Durchschnitt liegenden Altersstruktur beider Kantone begründet ( 6 ). Die in diesen Zahlen implizit enthaltene 'Service-Population' entspricht rund 455'000 Einwohnerinnen und Einwohnern.


Die bestehenden 'Importbetten' werden im Zuge des Bettenabbaues ebenfalls um 22.8% oder 115 Einheiten reduziert. Insgesamt resultiert eine Gesamt-Soll-Akutbettendichte beider Basel von rund 4.7 Betten pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner per 31.12.02 oder eine Reduktion der Gesamtbettenzahl von 2'747 auf 2'120 bei einem Gesamtabbau von 627 Betten zwischen 1995 und 2002.


Die folgende Aufstellung soll die obigen Ausführungen verdeutlichen:


Akut-Sollbettenzahl BS/BL von 1995 bis 2002


In diesen Zahlen sind die Kapazitäten für Intensivpflege, die Wachsaalbetten und die Notfallbetten enthalten. Nicht berücksichtigt sind Betten der Bereiche teilstationäre Angebote, Tageschirurgie, Dialyse, Aufwachbetten und gesunde Säuglinge. Ebenfalls nicht enthalten sind die Betten für Psychiatrie, Rehabilitation, Geriatrie, Spezialangebote und der Alters- und Pflegeheime, welche auf gesonderten kantonalen Listen aufgeführt sind.


Die Spitalplanung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft unterscheidet - wie oben erwähnt - nicht zwischen Allgemein-, Halbprivat- oder Privatabteilungen und -betten und ist damit eine integrale Spitalplanung, was vom Bundesrat in Beschwerdeentscheiden vollumfänglich gestützt wurde.( 7 )



2. Umfeld / Entwicklungen / Trends

Unbestrittenermassen üben verschiedenste Faktoren Einfluss auf die Spitalplanung und die erforderlichen Spitalleistungen aus. Stichwortartig seien hier die wichtigsten erwähnt:


Gebert zeigt im Anhang seines oben erwähnten Gutachtens, dass diese Einflussfaktoren zu komplex sind, als dass sie für die Spitalplanung vollumfänglich instrumentalisiert werden könnten. Dennoch sollen einige wichtigen Tendenzen nachfolgend detaillierter dargelegt werden.



2.1. Demographie

Aus Prognosen der statistischen Ämter Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist ersichtlich, dass in den nächsten zwanzig Jahren eine starke Alterung im Kanton Basel-Landschaft stattfinden wird, während im Kanton Basel-Stadt die prozentualen Betagten- und Hochbetagtenanteile auf hohem Niveau stagnieren. Kumuliert man beide Basel, so ergibt sich sowohl für den Bereich der über 65-Jährigen, wie auch für die über 80-Jährigen ein leichtes Wachstum des Anteils an der zahlenmässig stabilen Gesamtwohnbevölkerung, während in der Gesamtschweiz trotz kräftigem Bevölkerungswachstum die gleichen Anteile wesentlich stärker zunehmen und sich im Jahre 2020 nahezu an das heutige Basler Niveau angleichen werden.


Allerdings lässt sich aus dieser prognostizierten Entwicklung der künftige Bedarf an medizinischen Kapazitäten nicht exakt abschätzen, da noch andere Faktoren, wie beispielsweise das Bildungsniveau, die wirtschaftliche Lage der Renterinnen und Rentner, der generell bessere Gesundheitszustand der Betagten, ein Trend zu mehr Selbständigkeit, die jeweilige Wirtschaftslage oder sozio-kulturelle Faktoren eine Rolle spielen.



2.2. Zweite Teilrevision Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Die für die Versorgungsplanung relevanten Kernpunkte aus der Botschaft des Bundesrates vom 18. September 2000 seien kurz aufgelistet:


Die Vorlage zur zweiten KVG-Revision wird im Ständerat in der Herbstsession 2001 beraten.



Fussnoten:

6. Diese Begründung wurde vom Bundesrat in den Urteilen vom 26. März 1999 (z.B. i.S. Beschwerde des Verbands Basellandschaftlicher Krankenkassen) geschützt, aber gleichzeitig festgehalten, dass der Sollwert von 3.8 Betten pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner im Sinne einer rollenden Planung regelmässig überprüft werden muss.


7. Urteil zur Beschwerde des Verbandes Basellandschaftlicher Krankenkassen, 1996



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