Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) und gemeinsame Spitalplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt - Grundsätzliche Stellungnahme und Behandlung von persönlichen Vorstössen (mit Basel-Stadt abgestimmtes Geschäft) | |
| vom: | 25. September 2001 | |
| Nr.: | 2001-236 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Überarbeitung der aktuellen Spitalplanung
Die aktuelle Spitalplanung und die daraus resultierende gemeinsame Spitalliste für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft decken den Planungshorizont nur bis zum 31. Dezember 2002 ab.
Wie dargelegt, steht das schweizerische Gesundheitswesen erneut vor grundlegenden Änderungen, die sich aus der zweiten KVG-Revision ergeben werden. Die Gemeinsame Spitalliste für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft muss aber auf jeden Fall, unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen, angepasst und per 1. Januar 2003 aktualisiert werden.
4. Zielsetzungen und Eckwerte einer gemeinsamen Spitalplanung BS/BL
Die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt im Bereich der Gesundheitsversorgung besteht seit vielen Jahren. Sie wurde im Laufe der Zeit schrittweise intensiviert und mündete im Jahre 1998 im Erlass einer gemeinsamen Spitalliste für den somatischen Akutbereich und per 1. Januar 1999 in der Schaffung des UKBB. Die bikantonale Planung wurde vom Bundesrat im Rahmen der Behandlung der insgesamt 20 Beschwerden gegen die gemeinsame Spitalliste der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (somatische Akutmedizin) vollumfänglich geschützt .
Dieser gemeinsame Weg soll fortgesetzt werden, wobei sich die anstehenden Arbeiten an den folgenden Zielsetzungen orientieren:
| a. | Das Gesundheitswesen für die Bevölkerungen der beiden Kantone soll unter Wahrung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung insgesamt kostengünstiger und effizienter gestaltet werden. |
| b. | Die medizinische Fakultät der Universität Basel soll erhalten und ihre Akkreditierung sichergestellt werden. |
| c. | Die Transparenz der Finanzströme im Bereich der Medizinischen Fakultät soll erhöht werden durch eine kostenneutrale Entflechtung der Finanzierung der spitzenmedizinischen Dienstleistung (universitäre Medizin), der Lehre sowie der Forschungsbeiträge. |
| d. | Die Spitalangebote sollen in gemeinsamer Absprache und Koordination gesteuert werden, um die Konkurrenzfähigkeit insgesamt zu fördern und das Leistungsangebot auch für die umliegenden Kantone qualitativ und finanziell attraktiv zu gestalten. |
4.2. Projektorganisation
Um eine tragfähige Lösung auszuarbeiten, sollen die finanziellen und gesundheitspolitischen Aspekte in allen wichtigen Fragestellungen aufgearbeitet werden. Dies bedeutet, dass neben den federführenden Sanitätsdepartementen auch die Finanzdepartemente der beiden Kantone sowie andere wichtige Akteure angemessen in die konzeptionellen Arbeiten einzubinden sind.
Dies geschieht mittels einer "Projektorganisation Spitalplanung BS und BL", die wie folgt gegliedert ist:
Dies geschieht mittels einer "Projektorganisation Spitalplanung BS und BL", die sich aus einem Lenkungsausschuss (Vorsitz Basel-Stadt) und einer Projektleitung (Vorsitz Basel-Landschaft) zusammensetzt. In den Lenkungsausschuss nehmen die Sanitätsdirektoren BS und BL und die Finanzdirektoren BS und BL Einsitz. Weiter sind an den Sitzungen auch der Universitätsrat sowie die Direktionssekretäre SD BS und VSD BL und die Gesundheitsplaner BS und BL vertreten. Die Arbeit des Lenkungsausschusses erfolgt unter Beizug von externen Beratern. Der Projektleitung gehören die Gesundheitsplaner BL und BS, die Direktionssekretäre VSD BL und SD BS, die externen Berater, je ein/e Delegierte/r der Finanzdirektionen BS und BL und je ein/e Delegierte/r der Baudirektionen BS und BL an.
Als Begleitgruppe setzt der Lenkungsausschuss ein Expertengremium ein.
5. Beschlüsse der Regierungen BS und BL
Die Regierungen des Kantons Basel-Landschaft und des Kantons Basel-Stadt nehmen die Schaffung eines einzigen Standortes des UKBB zum Anlass, die gemeinsame Spitalplanung weiterzuentwickeln und zu vertiefen. Sie haben an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 29. August 2001 folgende wichtige Beschlüsse gefasst:
| a. | Für die gemeinsame Spitalplanung gelten folgende Prämissen: |
| · | Das Gesundheitswesen für die Bevölkerung der beiden Kantone ist unter Wahrung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung insgesamt kostengünstiger und effizienter zu gestalten. |
| · | In den Universitätsspitälern findet eine kostenneutrale Entflechtung der Finanzströme Lehre und Forschung einerseits und Dienstleistung andererseits statt. |
| · | Die Kantonsspitäler Basel-Landschaft und Basel-Stadt werden weiter betrieben. |
| · | Die Rahmenbedingungen der laufenden Revision der Spitalfinanzierung (2. KVG-Teilrevision) sind zu berücksichtigen. |
| · | Eine gemeinsame Spitalliste BS/BL für den somatischen Akutbereich wird über das Jahr 2002 hinaus weitergeführt und per 1.1.2003 soweit erforderlich aktualisiert. |
| b. | Für die gemeinsame Spitalplanung werden folgende Eckwerte festgelegt: |
| · | Die Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft bekennen sich zum Erhalt einer medizinischen Fakultät und zur Sicherstellung der entsprechenden Akkreditierung. |
| · | Die universitäre Lehre und Forschung (Medizinische Fakultät) werden im Rahmen des Universitätsvertrags gemeinsam getragen und sollen finanziell von der Dienstleistung getrennt werden. Sie werden mittels Leistungsaufträgen definiert und abgegolten. |
| · | Zwecks Sicherstellung der spitzenmedizinischen Dienstleistung (universitäre Medizin) werden von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsame Strukturen geschaffen. Es ist insbesondere zu prüfen, wie die universitären Kliniken im Rahmen eines zu schaffenden Verbundes auf die Spitäler in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft verteilt werden können. Dabei soll das Prinzip, jedes universitäre Fach nur an einem Ort anzusiedeln, gelten. |
| c. | Das Sanitätsdepartement Basel-Stadt und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft werden beauftragt, die Einzelheiten der gemeinsamen Spitalplanung an die Hand zu nehmen. |
| d. | Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft wird ermächtigt, gemeinsam mit dem Sanitätsdepartement Basel-Stadt für die Spitalplanungsarbeiten die Dienstleistungen von externen Experten in Anspruch zu nehmen. |
| e. | Der Vorschlag einer Projektorganisation wird genehmigt. |
C. Weiteres Vorgehen
Die Regierungen des Kantons Basel-Stadt und des Kantons Basel-Landschaft sind gewillt, die Planung des Neubaus UKBB rasch voranzutreiben und gleichzeitig die gemeinsame Spitalplanung auf Basis der festgelegten Prämissen und Eckwerte weiter zu konkretisieren. Für diese Aufgaben haben die Regierungen mehrere Projektgruppen mit Vertretungen aus den beiden Kantonen und verschiedenen involvierten Departementen / Direktionen eingesetzt.
Prioritär werden nun im Hinblick auf einen Ratschlag bzw. eine Vorlage betreffend Projektierungskredit für den Neubau UKBB verschiedene Überprüfungen und Analysen folgen. Gestützt auf die Studie zur "Evaluation eines gemeinsamen Standortes des UKBB" der Helbling Management Consulting muss das Raum- und Funktionsprogramm im Detail geprüft werden, damit die definitiven Rahmenbedingungen für den Neubau UKBB auf dem Areal Schanzenstrasse/Schällemätteli festgelegt werden können. In Abstimmung mit dem vom Baudepartement Basel-Stadt ausgearbeiteten Richtplan für das Areal Schällemätteli muss die optimalste Lösung gefunden werden. Dabei sind die Möglichkeiten für eine möglichst kostengünstige Erstellung eines neuen Universitäts-Kinderspitals beider Basel aufzuzeigen.
Desweiteren sind verschiedene Modelle zur Finanzierung des Neubaus UKBB unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einflüsse der 2. Krankenversicherunsgesetz-Teilrevision kritisch zu prüfen, damit eine optimale Finanzierungsform bestimmt werden kann. Schliesslich sind die notwendigen Aenderungen des Staatsvertrages zwischen den Regierungen zu vereinbaren und dem Grossen Rat und dem Landrat zur Genehmigung vorzulegen.
Die Arbeiten zur weiteren gemeinsamen Spitalplanung BS und BL wurden ebenfalls bereits aufgenommen. Erste Sitzungstermine des Lenkungsausschusses konnten fixiert werden und der Einbezug einer externen Beratung wird derzeit geregelt. Zu gegebener Zeit werden die Regierungen die beiden Parlamente über die weiteren Planungsschritte orientieren.
Fortsetzung >>>
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