Vorlage an den Landrat


Einleitung

Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt fassten an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 29. August 2001 grundlegende Beschlüsse zum Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) und zur gemeinsamen Spitalplanung BS und BL.


Der Landrat hat in seinen Sitzungen vom 25. Januar 2001 die jeweils in ein Postulat umgewandelten Motionen 2000/260 und 2000/267 sowie das Postulat 2000/245 einstimmig an den Regierungsrat überwiesen. Die Motion 2001/203 sowie die Interpellationen 2001/204 und 2001/223 datieren vom 6. September 2001 und sind deshalb noch unbearbeitet. Die in den Vorstössen aufgeworfenen Fragen und gestellten Forderungen wurden im laufenden Jahr nicht nur innerhalb des Regierungsrates Basel-Landschaft, sondern auch mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt intensiv behandelt und diskutiert.


Nachstehend wird umfassend über die regierungsrätlichen Beschlüsse zum Stand und der beabsichtigten künftigen Entwicklung des UKBB (Abschnitt A) und zur gemeinsamen Spitalplanung BS und BL (Abschnitt B) berichtet. Deshalb kann auf eine explizite Stellungnahme zu den einzelnen Fragen der Vorstösse verzichtet werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat (Abschnitt C), die Vorstösse als erledigt abzuschreiben.



A. Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)

1. Ausgangslage


Der Wunsch nach einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Kinderspitälern von Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist schon alt: Bereits 1986 liessen die beiden Regierungen die Möglichkeit eines gemeinsamen Kinderspitals prüfen. Das damalige Projekt, welches ein vom Kanton Basel-Landschaft geführtes Universitäts-Kinderspital mit Standort und Neubau auf dem Bruderholz vorsah, wurde jedoch durch Volksabstimmungen in Basel-Stadt (1992) und Basel-Landschaft (1995) gestoppt. In beiden Kantonen sprach sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für die Beibehaltung einer Kinderklinik auf dem eigenen Kantonsgebiet aus.


Der medizinische Fortschritt - mit kürzeren Spitalaufenthalten und einer Verlagerung auf teilstationäre Behandlungen (Tageschirurgie u.a.) und ambulante Therapien - sowie der wachsende Kostendruck im Gesundheitswesen haben den Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin weiter verstärkt. Das Einzugsgebiet Nordwestschweiz ist eindeutig zu klein, um zwei voll ausgebaute Kinderspitäler zu betreiben.


Im Wissen um diesen Hintergrund haben die beiden Kantone dem Wunsch der Bevölkerung nach einem Kinderspitalangebot sowohl in Basel-Stadt wie auch in Basel-Landschaft Rechnung getragen. Gestützt auf die Machbarkeitsstudie eines externen Gutachters wurde das Projekt des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals mit zwei Standorten in der gemeinsamen Sitzung der Regierungen Basel-Landschaft und Basel-Stadt vom 17. August 1995 als politische Zielsetzung gutgeheissen und die zuständigen Departemente mit dessen Projektierung beauftragt. Es folgte eine intensive und umfassende Vorbereitungsphase, in deren Verlauf sich auch die Parlamente der beiden Kantone mehrmals mit dem Projekt befassten. Während in Basel-Stadt die für die Schaffung eines gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals beider Basel erforderliche Anpassung des Spitalgesetzes vom Parlament beschlossen wurde, erfolgte die Änderung des Baselbieter Spitalgesetzes im Rahmen einer obligatorischen Volksabstimmung am 27. September 1998 . Dabei wurde die Vorlage bei 82'260 gültigen Stimmen mit 70'175 Ja gegen 12'085 Nein angenommen.


Am 1. Januar 1999 nahm das UKBB seinen Betrieb an zwei Standorten - Römergasse (Basel-Stadt) und Bruderholz (Basel-Landschaft) - auf. Das UKBB zeichnet sich dadurch aus, dass die beiden Klinikstandorte organisatorisch unter einem Dach vereint sind und medizinische Schwerpunkte bilden, grundsätzlich aber an beiden Standorten Dienstleistungen im Grundversorgungsbereich angeboten werden. Erklärte Absicht war, durch die Zusammenführung der beiden Kinderkliniken damals bestehende Doppelspurigkeiten weitgehend abbauen zu können, den hohen Standard der universitären Kinder- und Jugendmedizin zu sichern und gleichzeitig dem Resultat aus den vorangegangenen Volksabstimmungen Rechnung zu tragen.


Führung, Organisation und die Bewältigung des Spitalalltags an zwei räumlich getrennten Standorten gestalteten sich indessen problematischer als ursprünglich angenommen. Entsprechend waren schon bald nach dem Start des UKBB kritische Stimmen von Eltern und Angehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Ärzte sowie Pflegepersonal), der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie der medizinischen Organisationen zu vernehmen - flankiert von mehreren politischen Vorstössen. Obwohl sofortige Massnahmen unumgänglich erschienen und entsprechend auch von den zuständigen Behörden z.T. veranlasst wurden, setzte sich die Erkenntnis durch, dass Korrekturen sehr wohl zu einer partiellen, nicht aber zu einer vollständigen Optimierung des Spitalbetriebs führen würden.


Die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben sich deshalb an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 16. August 2000 für eine Universitäts-Kinderklinik an einem einzigen Standort ausgesprochen und eine Standortevaluation in Auftrag gegeben. Dabei legten die beiden Regierungen fest, dass für den Standortentscheid nicht politische Kriterien, sondern allein gemeinsam definierte, objektive Beurteilungskriterien ausschlaggebend sein sollten.



2. Standortevaluation UKBB

Ein Projektsteuerungsausschuss (Lenkungsausschuss), dem der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft sowie der Vorsteher des Sanitätsdepartements Basel-Stadt und (mit beratender Stimme) der Präsident des Universitätsrates sowie der Präsident des Kinderspitalrates angehörten und an dessen Sitzungen auch die beiden Direktionssekretäre vertreten waren, leitete den Evaluationsprozess. Als Experten wurden vom Lenkungsausschuss die Helbling Management Consulting AG beigezogen.


In einem Vorentscheid wurde von den beiden Regierungen auf Antrag des Lenkungsausschusses festgelegt, welche Auswahl- und Bewertungskriterien in welcher Gewichtung zur Anwendung kommen sollten. Ausserdem wurde der Leistungskatalog für das künftige UKBB fixiert.


Für die Auswahl der besten Standortvariante arbeiteten die Experten von Helbling mit der Methode der Filterung. Die in Betracht fallenden Standortvarianten durchliefen eine generelle Vorselektion mit Hilfe eines 'Vorfilter-Prozesses'. Auf diese Weise wurden augenfällig ungeeignete Varianten ausgeschieden. Im Zuge des anschliessenden 'Grobfilter-Prozesses' wurden weitere Varianten ausgeschieden. Dabei kamen wichtige Kriterien zur Anwendung, welche die Regierungsräte Basel-Stadt und Basel-Landschaft ebenfalls vordefiniert hatten. Somit verblieben im Evaluationsprozess noch die grundsätzlich realisierbaren Varianten. Diese durchliefen den 'Feinfilter-Prozess'. Es handelte sich dabei um eine Nutzwertanalyse (Punktbewertung der Vor- und Nachteile mit anschliessendem Vergleich der gewichteten Totalpunktzahlen). Die Variante mit der höchsten Gesamtpunktzahl wurde als bester Standort vorgeschlagen.



2.1. Die Kriterien für den 'Vorfilter'

Die von den beiden Regierungen festgelegten Hauptkriterien für die Stufe 'Vorfilter' lauten:



2.2. Kriterien für den 'Grobfilter'

Für die Stufe 'Grobfilter' gaben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wichtige medizinische, betriebliche und bauliche Kriterien wie folgt vor:



2.3. Gewichtete Kriterien für den 'Feinfilter'

Die dritte Stufe ('Feinfilter') umfasst vier Kriteriengruppen. Diese Kriterien wurden von den beiden Regierungen auf Antrag des Lenkungsausschusses Standortevaluation UKBB wie folgt gewichtet und beschlossen:



2.4. Von 14 Varianten zu drei Szenarien

Eine Liste von 14 Standortideen bildete den Ausgangspunkt für das Evaluationsverfahren. Nach Anwendung des 'Vorfilters' blieben noch 5 Varianten übrig. Durch Anwendung des 'Grobfilters' verkleinerte sich diese Zahl erneut. Es verblieben die beiden Standorte Bruderholz (Basel-Landschaft) und Schällemätteli/Frauenspital (Basel-Stadt).


Für jeden dieser beiden Standorte wurden drei Szenarien gebildet, wovon sich nach näherer Prüfung jedoch insgesamt drei als ungeeignet erwiesen. Somit standen noch drei Szenarien zur Diskussion, welche mit Hilfe des 'Feinfilter-Prozesses' (Nutzwertanalyse) detailliert miteinander verglichen wurden.


Es handelt sich dabei um die folgenden drei Szenarien:



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