Vorlage an den Landrat


EINLEITUNG

Gemäss § 73 Absatz 3 der Kantonsverfassung hält der Regierungsrat die jährlichen Ziele und Hauptaufgaben von Regierung und Verwaltung im Jahresprogramm fest und legt es dem Landrat gleichzeitig mit dem Voranschlag zur Kenntnisnahme vor.


Im Rahmen der Neuordnung des Berichtswesens (vgl. Erläuterungen in der Einleitung zum Regierungsprogramm 1999 - 2003) sind die regierungsrätlichen Planungsberichte (Regierungsprogramm, Jahresprogramm, Amtsbericht, Rechenschaftsbericht) materiell und formell harmonisiert, systematisiert und verwesentlicht worden.


Das vorliegende Jahresprogramm 2002 ist bereits das dritte in der laufenden Legislaturperiode. Es enthält im ersten Teil die voraussichtlichen Schwerpunkte der Tätigkeit des Regierungsrates und der Verwaltung im Jahre 2002; auf der Grundlage der im Regierungsprogramm festgehaltenen Schwerpunktthemen wird auf aktuelle und aktuell werdende Vorhaben oder allfällige Gewichtsverschiebungen in diesen Bereichen eingegangen. Im zweiten Teil werden die wichtigsten Zielsetzungen und Massnahmen direktionsweise aufgeführt, stets der Gliederung des Regierungsprogrammes 1999 - 2003 und der Jahresprogramme 2000 und 2001 folgend.



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