Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1999 | |
| vom: | 4. September 2001 | |
| Nr.: | 2001-201 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 8. Dezember 2000 unterbreitete die Paritätische BVB/BLT-Kommission der Bau- und Umweltschutzdirektion Bericht und Antrag über die vom Kanton Basel-Landschaft zu übernehmenden finanziellen Leistungen an die Basler Verkehrs-Betriebe aufgrund der Betriebsrechnung 1999 für die dem Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 26. Januar 1982 unterliegenden Linien der Basler Verkehrs-Betriebe, der BLT Baselland Transport AG sowie der Autobus AG Liestal bzw. deren ausserkantonalen Streckenabschnitte.
Bei den von den Basler Verkehrs-Betrieben betriebenen Linien auf basellandschaftlichem Gebiet handelt es sich um die Linie 2 (Zoo Dorenbach - Kronenplatz Binningen), die Linie 3 (Breite - Birsfelden Hard), die Linie 6 (Morgartenring - Allschwil), die Linie 14 (Schänzli - Muttenz - Pratteln) und die Buslinie 37 (Zoo Dorenbach - Bottmingen - Kantonsspital Bruderholz - Jakobsberg, L 37 A Bottmingen - Kantonsspital Bruderholz - Jakobsberg ab 13. September 1999).
Die von den Parlamenten der beiden Basel genehmigte Vereinbarung (sogenannter Staatsvertrag) wird seit 1983 angewendet.
Gemäss § 7 der Vereinbarung sollen grundsätzlich alle von den Basler Verkehrs-Betrieben auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bzw. von der BLT Baselland Transport AG und der Autobus AG Liestal auf Gebiet des Kantons Basel-Stadt betriebenen Linien erfasst und nach Tram und Bus getrennt verrechnet werden. Anstelle von Zahlungen wird soweit möglich ein realer Ausgleich der Fahrleistungen vorgenommen. Als Berechnungsgrundlage für die finanzielle Abgeltung der Mehrleistungen gilt die Kostenstruktur des betriebsführenden Unternehmens.
An ihrer 56. Sitzung vom 23. März 1984 hat die Paritätische BVB/BLT-Kommission für die Abgeltungsrechnung (auch Betriebsrechnung genannt) Richtlinien und Richtwerte gutgeheissen.
Zusätzlich wurden an der 139. Sitzung der Paritätischen BVB/BLT-Kommission vom 12. März 1997 die Grundlagen der Abgeltungsrechnungen 1996 ff. dahingehend präzisiert, dass noch drei Kostengruppen unterschieden werden:
- direkt zuscheidbare Kosten (Bahnunterhalt, Energie, Leitstelle),
- zeitabhängige Kosten (Löhne) und
- kilometerabhängige Kosten (Sach- und Kapitalkosten).
Die Abgeltungsrechnung 1999 wurde auf dieser Basis durch das Amt für Raumplanung, Abteilung Öffentlicher Verkehr, erstellt.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass in der vorliegenden Abrechnung nur die Linienergebnisse gemäss Staatsvertrag enthalten sind; die Zahlungen von Bund und Kanton Basel-Landschaft an die Linie 14 auf basellandschaftlichem Gebiet gemäss Eisenbahngesetz sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. Sie werden im Rahmen der Leistungsaufträge abgerechnet.
1.2 Gegenstand der vorliegenden Landratsvorlage
Die vorliegende Landratsvorlage bzw. deren Grundlagen umfasst mehrere Elemente:
- die Abgeltungsrechnung gemäss den Modalitäten des Staatsvertrages beziffert die Abgeltungssumme und Nettozahlung BS a BL für die grenzüberschreitenden BVB/BLT/AAGL-Linien,
- die (systembedingten) Differenzen zu den Betriebsrechnungen der BLT/AAGL (Saldo aus dem Staatsvertrag, siehe Kapitel 1.3.4) beziffern die finanziellen Mehr- bzw. Minderleistungen des Kantons Basel-Landschaft durch die Anwendung des Staatsvertrages für die basellandschaftlichen Transportunternehmungen,
- die Landratsvorlage zeigt den effektiven Aufwand des Kantons für die grenzüber-schreitenden BVB-Linien.
Die Zusammenhänge der einzelnen Elemente können wie folgt dargestellt werden:
Grafik: Beiträge an die BVB 1999 [PDF-Datei;10 KB]
1.3 Das Prinzip der Leistungsverrechnung gemäss Staatsvertrag
1.3.1 Abgeltungsgegenstand gemäss Abgeltungsrechnung
Wie bereits in Kapitel 1.1 erwähnt, wird mit dem Staatsvertrag anstelle von Zahlungen soweit wie möglich ein realer Ausgleich der Fahrleistungen vorgenommen. Nur die Mehrleistung wird finanziell abgegolten:
Abzugeltende Mehrleistungen BLT in BS:
| Abgeltungsbetrag (Nettozahlungen) |
Leistungen der BLT/AAGL auf BS-Gebiet |
| Leistungen der BVB auf BL-Gebiet |
1.3.2 Bestimmung des Leistungsüberhangs
Massgebende Grösse zur Bestimmung des Leistungsüberhangs - und damit des Abgeltungsbetrages - sind gemäss Staatsvertrag die gewichteten Kursstunden (= Fahr-leistung in Std. gewichtet nach Fahrzeugtyp). Bis und mit Abgeltungsrechnung 1994 bestand beim Tram und beim Bus immer ein Leistungsüberschuss der BVB auf kantonsfremdem Gebiet.
Durch die Übernahme des Betriebes der Linie 11 durch die BLT Baselland Transport AG ab 1. Januar 1995 hat sich beim Tram das Blatt gewendet. Die BLT hat seit 1995 auf baselstädtischem Gebiet mehr Leistungen - gemessen in gewichteten Kursstunden - erbracht als die BVB auf basellandschaftlichem Gebiet (siehe Tabelle ~ Tabelle1 \h auf Seite 8).
Tabelle 1: Leistungsüberhang Tram
| Stunden p.a. | 1994 | 1995 | 1996 | 1997 | 1998 | 1999 |
| BVB | 250'079 | 146'783 | 149'374 | 156'412 | 167'316 | 197'825 |
| BLT | 99'438 | 238'868 | 228'407 | 230'626 | 228'477 | 251'545 |
| Saldo | 150'641 | -92'085 | -79'033 | -74'214 | -61'161 | -53'720 |
| Bemerkung | Linie 11 BVB | ab 1995 Linie 11 BLT | ||||
Beim Busbetrieb besteht hingegen nach wie vor ein deutlicher Leistungsüberhang der BVB.
1.3.3 Berechnungsgrundlage für die finanzielle Abgeltung der Mehrleistung
Als Berechnungsgrundlage für die finanzielle Abgeltung der Mehrleistungen gilt die Kostenstruktur der betriebsführenden Unternehmung. Die Bestimmung des anzuwendenden Kostensatzes (BVB oder BLT) ist somit entscheidend für das finanzielle Ergebnis der Abgeltungsrechnung. Aufgrund der im Jahre 1999 erbrachten Leistungen gelangen folgende Kostensätze zur Anwendung:
- Tramlinien: Leistungsüberhang BLT --> Kostenstruktur BLT
- Buslinien: Leistungsüberhang BVB --> Kostenstruktur BVB
1.3.4 Saldo aus dem Staatsvertrag
Es ist offensichtlich, dass der Staatsvertrag auf Rechnungselementen basiert (Kostensätze, massgebende Grundgrössen wie gewichtete Fahrzeiten, Umlaufzeit etc.), die zwangsläufig zu einer (systembedingten) Differenz zu den Betriebsrechnungen der Transportunternehmungen führt.
Solange in der Abgeltungsrechnung der günstigere BLT-Kostensatz durch den teureren BVB-Kostensatz ersetzt werden konnte (bis 1994), wirkte sich die Differenz zu Gunsten des Kantons Basel-Landschaft aus, indem der Kanton Basel-Stadt dadurch einen grösseren Anteil an die BLT-Linien leistete als gemäss Betriebsrechnung der BLT zu erwarten gewesen wäre. In der Abgeltungsrechnung pro 1996 musste zum ersten Mal eine Differenz zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft ausgewiesen werden:
| bis 1996 | ab 1996 | |||
| Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag |
Differenz zu Gunsten Kanton BL |
Differenz zu Lasten Kanton BL |
effektiver Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Betriebsrechnung BLT |
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| effektiver Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Betriebsrechnung BLT |
Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag |
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Tabelle 2: Saldo aus Staatsvertrag im Betriebsjahr 1999 - Tram
| Mit den BVB-Leistungen verrechneter Fehlbetrag der BLT-Linien 10, 11 und 17 auf baselstädtischem Gebiet pro 1999 gemäss Staatsvertrag Tatsächlicher Fehlbetrag der BLT-Linien 10, 11 und 17 auf baselstädtischem Gebiet für das Jahr 1999 |
Fr. 3'833'444.-- Fr. 4'704'625.-- |
| Differenz zu Lasten Kanton Basel-Landschaft | Fr. 871'181.-- |
Der Beitrag des Kantons Basel-Landschaft erhöht sich somit, da ein Teil des effektiv auf baselstädtischem Gebiet anfallenden Fehlbetrages der BLT-Tramlinien - aufgrund der Modalitäten des Staatsvertrages - vom Kanton Basel-Landschaft übernommen werden muss. Die im Jahre 1999 ausgewiesene Differenz zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft für die Tramlinien in der Höhe von Fr. 871'181.-- fällt höher aus als im Vorjahr (Fr. 438'213.--).
Tabelle 3: Saldo aus Staatsvertrag im Betriebsjahr 1999 - Tram / Nachweis Abweichungen gegenüber 1998
| 1998 Fr. |
1999 Fr. |
Abweichung Fr. |
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| Mit den BVB-Leistungen verrechneter Fehlbetrag der BLT-Linien 10, 11 und 17 auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag | 2'789'049.-- |
3'833'444.-- |
1'044'395.-- |
| Tatsächlicher Fehlbetrag der BLT-Linien 10, 11 und 17 auf baselstädtischem Gebiet | 3'227'262.-- |
4'704'625.-- |
1'477'363.-- |
| Differenz zu Lasten Kanton Basel-Landschaft | 438'213.-- |
871'181.-- |
432'968.-- |
Die Erhöhung des Saldos aus Staatsvertrag um Fr. 432'968.-- ist somit auf 2 Effekte zurückzuführen:
- Erhöhung des Fehlbetrags der BLT-Linien auf BS-Gebiet gemäss Abgeltungsrechnung um Fr. 1'044'395.--
[Gründe dafür sind u.a. tiefere Nebenerträge aufgrund geringerer Versicherungsleistungen aus Unfällen sowie höhere kilometerabhängige Kosten in Form von Mehrabschreibungen auf Ersatzstücken.] sowie
- Erhöhung des Fehlbetrags der BLT-Linien auf baselstädtischem Gebiet gemäss Betriebsrechnung BLT um Fr. 1'477'363.--
[Gründe dafür sind u.a. höhere Löhne und Sachkosten aufgrund der neuen Einsatzlinie E 11 Aeschenplatz-Reinach in der Abendspitze sowie die Korrektur der Mitbenützungsentschädigung, welche das Resultat 1998 positiv beeinflusste.]
Tabelle 4: Saldo aus Staatsvertrag im Betriebsjahr 1999 - Bus
| Mit den BVB-Leistungen verrechneter Fehlbetrag der AAGL-Linie 70 auf baselstädtischem Gebiet pro 1999 gemäss Staatsvertrag Tatsächlicher Fehlbetrag der AAGL-Linie 70 auf basel-städtischem Gebiet für das Jahr 1999 |
Fr. 104'409.-- Fr. --.-- |
| Differenz zu Gunsten Kanton Basel-Landschaft | Fr. 104'409.-- |
Der Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die BVB verringert sich, da vom Kanton Basel-Stadt für die Linie 70 auf BS-Gebiet - aufgrund der Modalitäten des Staatsvertrages - ein Anteil in der Höhe von Fr. 104'409.-- übernommen werden muss.
Im Sinne der Leistungsverrechnung werden diese Anteile nicht ausbezahlt, sondern an die Leistungen der BVB auf basellandschaftlichem Gebiet angerechnet.
1.3.5 Zusammenfassung "Elemente der Abrechnung gemäss Staatsvertrag"
Die in den vorhergehenden Kapiteln 1.2 (Abbildung "Gegenstand LRV") sowie 1.3.2 bis 1.3.4 dargestellten Elemente der Abrechnung gemäss Staatsvertrag lassen sich - anhand der Zahlen 1999 (Details siehe Kapitel 2) - wie folgt zusammenfassen:
| + Ergebnis der BVB Tram-Linien
auf BL-Gebiet
(Aufwandüberschuss) |
Fr. 275'327.-- |
| + Saldo aus Staatsvertrag Tramlinien zu Lasten BL (Aufwandüberschuss) |
Fr. 871'181.-- |
| = Subtotal Tramlinien - Abgeltung an BVB (Aufwandüberschuss) |
Fr. 1'146'508.-- |
| + Ergebnis der BVB Bus-Linie
37 auf BL-Gebiet
(Aufwandüberschuss) |
Fr. 1'467'388.-- |
| - Saldo aus Staatsvertrag Buslinien zu Gunsten BL (Ertragsüberschuss) |
Fr. - 104'409.-- |
| = Subtotal Buslinien - Abgeltung an BVB (Aufwandüberschuss) |
Fr. 1'362'979.-- |
| Total Beitrag Kanton BL an BVB pro 1999 | Fr. 2'509'487.-- |
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