Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Seit dem 14. August 2000 läuft an der Sekundarschule Pratteln der erste Baselbieter Sportklassenversuch auf der Sekundarstufe I. 16 Schüler und vier Schülerinnen absolvierten das erste Schuljahr. Auf Ende Schuljahr sind sechs Schüler aus der Klasse ausgetreten und ein Schüler ist neu eingetreten. Somit besuchen im laufenden Schuljahr elf Schüler und vier Schülerinnen den Unterricht, der von vier engagierten Lehrpersonen erteilt wird. Die bisherigen Erfahrungen im schulischen und im sportlichen Bereich sind sehr gut. Mit über 60 weiteren Schülerinnen und Schülern wurden in Absprache mit den Schulleitungen auf der Sekundarstufe I Individuallösungen gefunden.


Per Ende Schuljahr 2001/2002 werden zehn Viertklässlerinnen und Viertklässler aus der Sportklasse austreten, fünf Progymnasiastinnen und Progymnasiasten, vier Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler der allgemeinen Abteilung und ein Realschüler. 16 der über 60 Individuallösungen auf der Sekundarstufe I betreffen Viertklässlerinnen und Viertklässler. Zahlreiche von ihnen möchten ins Gymnasium oder in die DMS-3 eintreten, aber gleichzeitig ihre Sportlaufbahn im ähnlichen Rahmen wie bisher fortsetzen können. Somit braucht es Anschlusslösungen, damit alle den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen können. Dies war in diesem Sinn auch in der Landratsvorlage 1999/162 vorgesehen.


Die Schulzeit wird, wie bei den meisten anderen Sportklassen an den Schweizer Gymnasien, um ein Jahr verlängert. Somit dauert die Sportklasse der Maturabteilung 4.5 Jahre und diejenige der Diplomabteilung 4 Jahre. Diese Verlängerung der Schulzeit bedarf einer Aufnahme ins Dekret zum Schulgesetz. In die Sportklasse aufgenommen werden bei Beginn der 1. Klasse mindestens 12 und höchstens 16 bewegungs- und sportbegabte Schülerinnen und Schüler. In der Sportklasse können die Schülerinnen und Schüler in einer Klasse zusammengefasst und somit die Zahl der individuellen Lösungen in den einzelnen Gymnasien reduziert werden.


Auf Grund der Verlängerung der Schulzeit um ein Jahr kann die wöchentliche Anzahl an Unterrichtslektionen auf 24 bis 25 Lektionen reduziert werden, so dass ein sinnvolles und notwendiges tägliches Training möglich ist und den Schülerinnen und Schülern auch genügend Organisations- und Sozialzeit zur Verfügung steht. Die Stundentafeln wurden der Schulzeitverlängerung angepasst. Die Wahlmöglichkeiten für das Schwerpunktfach, das Wahlfach und die Ergänzungsfächer in der Maturabteilung sind aus organisatorischen, aber auch finanziellen Gründen eingeschränkt.


Der Unterricht in der Sportklasse erfolgt durch Fachlehrpersonen des Gymnasiums. Die Klassenlehrperson ist zusätzlich für Koordination im Dreieck Schule - Eltern - Sportverband sowie bei Bedarf für die Organisation von Stütz- und Nachhilfeunterricht zuständig. Der Stütz- und Nachhilfeunterricht kann auch in die Ferienzeit verlegt werden.


Im Vorfeld der Diskussion um die Einrichtung von Sportklassen in der Region Basel wurde vereinbart, dass der Kanton Basel-Landschaft die Sportklasse auf Sekundarstufe I und der Kanton Basel-Stadt diejenige auf Sekundarstufe II abdeckt. Aus heutiger Sicht muss von diesem Grundsatz abgewichen werden.


Das Gymnasium Liestal drängt sich zur Zeit als Standort für die Sportklasse auf, da die Trainingszentren in den Sportarten Kunstturnen, Schwimmen, Tennis, Inlineskating, Orientierungslauf und in den Kampfsportarten in unmittelbarer Nähe liegen und für andere Sportarten, wie z.B. Leichtathletik, bestens geeignet sind. Dies ergibt kurze Wege von der Schule zum Trainingsort und zurück.


Ein Kostenvergleich zwischen Regelklassen und Sportklassen ist nur auf der Basis von erteilten Lektionen möglich. Aufgrund dieses Vergleichs entstehen für die eigentliche Führung einer Sportklasse kaum Mehraufwendungen, da diese durch die Reduktion der Stundentafel und den Wegfall von Freifachangeboten kompensiert werden. Mehrkosten entstehen nur dann, wenn aufgrund der ordentlichen Klassenbildung an den Baselbieter Gymnasien die Sportklassen zusätzlich geführt werden müssen. Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass jedes Jahr eine DMS-3- und/oder eine Matursportklasse gebildet wird.


Die Sportklassen werden nur in einem Gymnasium gebildet, welches über genügend Schulraum verfügt. Der Regierungsrat wird auf keine Raumbegehren eintreten, welche alleine auf Grund der Sportklassen gestellt werden.



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