Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Die Ortsdurchfahrt von Grellingen ist seit der Inbetriebnahme des Tunnels Eggflue im Juni 1999 wesentlich vom Durchgangsverkehr entlastet. Damit hat sich die Ausgangslage für eine neue Belebung des Ortszentrums, eine vielfältigere Nutzung der angrenzenden Liegenschaften sowie eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Langsamverkehr in diesem Abschnitt erheblich verbessert. Mit der Umgestaltung des Strassenraums entsprechend den geänderten Anforderungen an die Ortsdurchfahrt soll ein Beitrag zur Realisierung dieser Ziele geleistet werden. Für die Ausarbeitung des Gestaltungskonzeptes und Bauprojektes ist ein Projektierungskredit von 650'000.- Franken erforderlich. Mit der Bewilligung des Verpflichtungskredites für die Projektierungsarbeiten durch den Landrat kann gleichzeitig das Postulat 94/248 von Landrat Alfred Zimmermann und Mitunterzeichnern als erfüllt abgeschrieben werden.




2. Rechtliche Grundlagen


Gemäss dem vom Landrat am 11. September 1995 beschlossenen Strassennetzplan der Region Laufental (Nr. 31) ist die Ortsdurchfahrt in Grellingen als übrige Kantonsstrasse klassiert. Weitere massgebende rechtliche Grundlagen für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt sind:


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