Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Genehmigung des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB); Partnerschaftliches Geschäft) | |
| vom: | 18. Dezember 2001 | |
| Nr.: | 2001-309 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Personal
3.1 Personal in Lehre und Forschung
Die Departemente Pädagogik und Soziale Arbeit der HPSA-BB werden etwa gleich viele Dozentinnen und Dozenten beschäftigen wie ihre Vorgängerinstitutione (ca. 190 Personen, z.T. mit Kleinpensen). Die Fusion von Seminar, Pädagogischem Institut und FHS-BB sowie die Reform der Studiengänge im Bereich Pädagogik (die Reform der Studiengänge im Bereich Soziale Arbeit ist abgeschlossen) ist mit den bestehenden Personalressourcen zu gestalten. Die Folgen für die Ausbildungsstruktur im Bereich Pädagogik werden zur Zeit von einer Arbeitsgruppe analysiert.
3.1.1 Dozentinnen und Dozenten
Die Regierungen beider Kantone streben an, die Zusammenlegung der bisherigen Institutionen mit dem bestehenden Lehrkörper durchzuführen.
Die Überführung der Anstellungsverhältnisse in die einheitliche Struktur der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit wird eine der ersten Aufgaben sein, die die Direktion der HPSA-BB bewältigen und vom Hochschulrat genehmigen lassen muss. Die Lehrkräfte am Pädagogischen Institut, am Seminar Liestal und an der FHS-BB sind gemäss den Anstellungs- und Lohnstrukturen ihrer Kantone bzw. Institutionen unterschiedlich eingestuft. Der Übergang der Anstellungsverhältnisse an die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit ist mit der Revision der Anstellungsbedingungen für alle Dozentinnen und Dozenten des Pädagogischen Instituts, des Seminars Liestal und der FHS-BB verbunden. Die Neueinstufung wird sich an den bereits für die FHBB (IBB, HWV, Schule für Gestaltung) entwickelten Kriterien und Überlegungen orientieren. Massgebend ist das Dekret zum Personalgesetz vom 8.6.2000.
Die an der HPSA-BB erforderlichen, in den üblichen Schulstrukturen nicht bekannten Tätigkeiten wie Praxisleitung, Betreuung der Studierenden in der Praxis, Weiterbildung und Dienstleistungen für Dritte, Forschung etc., werden in der Regel durch Entlastung im Unterrichtspensum abgegolten. Die ordentliche Pflichtstundenzahl beträgt 19 Stunden, die auch bei einer allfälligen Einführung der Jahresarbeitszeit massgebend ist.
3.1.2 Mittelbau
Die HPSA-BB benötigt keinen grossen Mittelbau. Sie unterscheidet sich damit von der FHBB in technischer und von der Universität in didaktischer Hinsicht. Bereits heute nimmt das Personal gewisse Querschnittsaufgaben wahr, z.B. in der Bibliothek und im Informatikbereich. Die neuen Forschungs- und Dienstleistungsaufgaben, werden aber auch zu Anstellungen im sog. Mittelbau führen.
3.1.3 Im Berufsfeld tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche berufspraktische Ausbildung sind einerseits gut ausgebildete Lehrkräfte, die die Studierenden in deren Vikariaten und Praktika betreuen, andererseits gut ausgebildete Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, welche nach Absolvierung eines spezifischen Nachdiplomkurses die Studierenden in den Praktika bzw. in der berufsbegleitenden Ausbildung betreuen. Die HPSA-BB wird die Zusatzausbildung und Weiterbildung dieser wichtigen Lehrkräfte weiter intensivieren.
3.2 Leitungs- und Administrationspersonal und andere Angestellte
Das Leitungs- und Administrationspersonal sowie die Hausdienste der bisherigen Institutionen werden vorläufig im bestehenden Umfang beibehalten (ca. 25 Personen, z.T. in Teilzeitpensen). Sobald die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Standort und einheitliche Studiengänge gegeben sind, wird die Reorganisation der Verwaltung bzw. die Vereinheitlichung der Abläufe und die Neuorganisation des Hausdienstes in Angriff genommen.
Fortsetzung >>>
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