Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Bau einer Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal | |
| vom: | 27. November 2001 | |
| Nr.: | 2001-288 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Die Fernwärme Liestal ist in den letzten Jahren trotz sinkenden spezifischen Energieverbräuchen in den Liegenschaften dank neuer Hausanschlüsse stetig gewachsen. Sie wird dies dank der für Kundinnen und Kunden offensichtlichen Vorteile (geringer Platzbedarf, praktisch kein Betriebsaufwand für den Kunden, Bewusstsein ökologische Lösung zu unterstützen etc.) auch künftig tun. Auf der anderen Seite wird in ein paar Jahren - die Trendumkehr hat bereits eingesetzt - die Wärmeerzeugung aus dem in der Deponieanlage Elbisgraben anfallenden Deponiegas, das seit bald zehn Jahren in der Fernwärme Liestal genutzt wird, zurückgehen. Dieser dadurch sich künftig ergebende Mehrbedarf an Energie soll nicht durch Nutzung von zusätzlichem Erdgas gedeckt werden, sondern durch den Einsatz eines erneuerbaren Energieträgers: Waldhackschnitzel, Hackschnitzel aus Sägereirestholz sowie Hackschnitzel aus Landschaftspflegeholz.
Zur Verwertung dieser erneuerbaren Energieträger soll südlich des bestehenden Fernheizkraftwerkes (FHKW) Liestal für rund 7,1 Millionen Franken (inkl. MWSt) eine Holzschnitzelfeuerung samt den notwendigen Infrastrukturen errichtet werden. Bei einer Leistung von 4,5 Megawatt und einer Betriebsdauer von 4'400 Stunden pro Jahr ist sie in der Lage zirka 20'000 Megawattstunden Wärme produzieren zu können.
Das geplante Vorhaben erfüllt in hohem Masse den im Energiegesetz vom 4. Februar 1991 postulierten Zweck, wonach die sichere, umweltgerechte, breitgefächerte und volkswirtschaftlich optimale Versorgung mit Energie gefördert wird; nicht erneuerbare Energie möglichst durch erneuerbare Energie ersetzt wird und die Abhängigkeit von importierter Energie vermindert wird. Auch der in diesem Gesetz stipulierten energetischen Verwertung einheimischen Waldholzes kommt das Vorhaben entgegen. Aber auch vor dem Hintergrund des CO 2 -Gesetzes - in Kraft seit 1. Mai 2000 - macht die geplante Anlage Sinn. Auch das vom Landrat am 27. Januar 2000 überwiesene dringliche Postulat Max Ritter zielt in die gleiche Richtung. Die geplante Anlage trägt nicht nur dazu bei, das aus den auf Grund des Lothar-Sturmes getätigten Aufforstungen anfallende Holz energetisch zu nutzen, sondern sie sorgt auch langfristig für eine sinnvolle Nutzung des in unseren Wäldern allgemein anfallenden Schnitzelholzes.
Ferner sollen zwei bestehende Blockheizkraftwerke mit einer Abgasreinigung nachgerüstet werden. Diese Nachrüstung kommt inklusive MWSt auf Fr. 320'000.-- zu stehen.
In Bezug auf die ökologischen Auswirkungen schneidet die Holzschnitzelfeuerung im Vergleich zu einer Gas-/Ölfeuerung hinsichtlich der globalen Umweltauswirkungen (beispielsweise bezüglich Treibhauseffekt) signifikant besser ab. Bei der regionalen Betrachtung führt der Betrieb einer Holzschnitzelfeuerung im Vergleich zur Gas-/Ölfeuerung zu höheren Stickoxid-Emissionen. Insgesamt überwiegen aus ökologischer Sicht die Vorteile einer Holzschnitzelfeuerung deren Nachteile.
Heute und auch künftig können die vollen Betriebskosten der Fernwärme Liestal - jedoch nur ein Teil der Kapitaldienstkosten - mit den Erträgen gedeckt werden. Ungedeckt bleiben 1.4 Mio. Franken. Die Holzschnitzelfeuerung führt - bei Vernachlässigung der sogenannten externen Kosten - im Vergleich zu einer Gas-/Oelfeuerung zu einer Steigerung der Jahreskosten um Fr. 350 000.--. Werden diese externen Kosten mitberücksichtigt, so resultiert keine Kostendifferenz. Als "Ertrag" dieses Mehraufwandes kann die weitgehend CO 2 -neutrale Nutzung von erneuerbarer Energie aus der Region betrachtet werden.
Die Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft einer Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal können ebenfalls als positiv bezeichnet werden. Beispielsweise verbessert die Holzenergienutzung die Absatzmöglichkeiten für schwer verkäufliche Sortimente. Sie vermindert die Defizite der Forstrechnungen und motiviert die Forstdienste zu sorgfältiger Waldpflege. Ferner ermöglicht die Nutzung der Holzenergie eine höhere regionale und lokale finanzielle und ökologische Wertschöpfung.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat den für die Realisierung einer Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal und für die Nachrüstung mit einer Abgasreinigung zweier bestehender Blockheizkraftwerke erforderlichen Verpflichtungskredit von total brutto 7,42 Millionen Franken zu bewilligen. Positiver Entscheid von Regierung und Landrat vorausgesetzt, kann mit den Bauarbeiten im Herbst 2002 begonnen und Ende 2003 der Betrieb aufgenommen werden.
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