Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Förderung des Obstbaues im Baselbiet | |
| vom: | 13. November 2001 | |
| Nr.: | 2001-280 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Ausgestaltung der Massnahmen
6.1 Hochstammobstbäume
Beiträge an Hochstammobstbäume werden nach folgenden Kriterien zugesprochen:
| - | Kern-, Steinobst und Nussbäume mit einer Stammhöhe von mindestens 1.60 m |
| - | Kein chemischer Pflanzenschutz vom 1. April bis 1. Juni (Hauptbrutzeit der Vögel) |
| - | Erste Nutzung des Grasbestandes frühestens am 15. Mai (unter 350 m 5. Mai) |
| - | Fläche mindestens 1 ha, Baumdichte mindestens 30 pro ha und höchstens 1 Baum/a oder die Bäume stehen auf einer Fläche mit kantonalen Ökobeiträgen |
| - | Bäume, die entfernt werden, müssen ersetzt werden |
| - | Vertragsdauer in der Regel 6 Jahre |
| Beiträge: | Grundbeitrag | 30 Fr./Baum |
| Zuschläge | bis 15 Fr./Baum | |
| Total höchstens | 45 Fr./Baum |
Diese Beiträge sind hoch genug, um jene 17'000 Hochstamm-Obstbäume zu erhalten , die unter Vertrag stehen. Sie reichen aber kaum aus, um genügend neue Bäume zu pflanzen und zu pflegen, bis sie in Ertrag kommen.
Allein die Pflanzung eines Hochstammbaumes kostet um die 200 Franken. Pro Hektare muss der Betrieb also 20'000 Franken an Material und Arbeit aufwenden. Dann braucht es 12 bis 15 Jahre, bis diese Pflanzung eine gute Ernte abwirft. Mehr als ein Jahrzehnt lang müssen die Bäume geschnitten, Mäuse, andere Schädlinge und Krankheiten konsequent bekämpft und der Unternutzen auf erschwerte Weise gemäht werden.
Wollte man also die Pflanzung neuer Hochstammobstbäume fördern, wäre ein höherer Beitrag während rund 15 Jahren unumgänglich. Die Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon schätzt die Kosten auf 90 Franken pro Baum und Jahr.
Szenarium für die Erhaltung aller Hochstammbäume
Wollte man sämtliche Hochstammobstbäume erhalten, könnte man ungefähr vom nachstehenden Szenarium ausgehen. Es geht von einem Idealzustand aus, bei dem jedes Jahr gleich viele junge Bäume gepflanzt wie alte gerodet werden. Dies ist schon deshalb ungenau, als zur Zeit viel zu wenig junge und zu viele alte Bäume vorhanden sind. Man müsste also in den nächsten rund 30 Jahren überdurchschnittlich viele pflanzen, was den berechneten Betrag noch erhöhen würde.
Das Szenarium ist keineswegs ausgereift oder in irgend einer Weise verbindlich. Die Regierung möchte damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass der Erhalt des gegenwärtigen Hochstammobstbaum-Bestandes mit den heutigen Mitteln nicht möglich ist. Sie sieht auch keine Möglichkeit, wesentlich mehr Mittel als bisher zur Verfügung zu stellen.
Die Sicherung des Hochstamm-Obstbaumbestandes wird sich auf jene 17'000 bis 20'000 Bäume beschränken, die unter Vertrag stehen oder noch unter Vertrag genommen werden. Der Rest wird weiter abnehmen.
Mögliches Szenarium der Unterstützung zum Erhalt aller Hochstammbäume
| Phase | Dauer der Phase | Anzahl Bäume | Beitrag pro Baum | Total Beiträge Kanton |
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Aufbau
Pflanzung und Pflege bis zum Ertrag |
15 Jahre | 30'000 | 90 Fr. | 2.7 Mio Fr. |
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Ernte
Pflege der Bäume und Ernte |
30 Jahre | 60'000 | 45 Fr. | 2.7 Mio Fr. |
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Ökologie
Keine Pflege und kaum Ernte |
35 Jahre | 70'000 | 45 Fr. | 3.15 Mio Fr. |
| Total | 160'000 | 8.55 Mio Fr. | ||
| Abzüglich Bundesbeiträge | Alle Bäume Ökobäume |
160'000 ca. 70'000 |
15 Fr. ca. 20 Fr. |
2.4 Mio Fr. 1.4 Mio Fr. |
| Netto Kanton pro Jahr | 4.75 Mio. Fr. |
6.2 Anlagen
Der Regierungsrat beschloss, den Anbau von Tafelkirschen nach den folgenden Kriterien zu fördern:
| - | Der Kanton übernimmt einen Drittel der Kosten von Pflanzgut- und Material, wobei folgende Obergrenzen gelten: - höchstens 5'000 Franken pro ha an die Pflanzung - höchstens 15'000 Franken pro ha an das Regendach - höchstens 20'000 Franken pro Betrieb. |
| - | Es müssen mindestens 40 Aren gepflanzt und/oder überdacht werden. |
| - | Der ökologische Nachweis gemäss Direktzahlungsverordnung des Bundes muss erfüllt sein. |
| - | Risiko und Unterhalt gehen vollständig zu Lasten des Betriebes. |
| - | Bei schlechter Pflege sind die Beiträge zurückzuzahlen. |
| - | Es gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen des Bundes für die Investitionshilfen. |
| - | Die Beträge werden vertraglich gesichert. |
Im Sinne einer Anschubfinanzierung soll die Massnahme befristet sein. Gesuche können bis Ende 2003 gestellt werden. Diese Frist entspricht der Dauer des Regierungsprogrammes.
Bisher sind 14 Gesuche eingegangen. Es sind 7 Verträge über eine Fläche von zusammen 363 Aren abgeschlossen und 8'200 Franken an einen Bewirtschafter ausgezahlt worden.
Die Regierung schätzt, dass an etwa 25 - 30 Landwirtschaftsbetriebe für insgesamt 13 bis 15 Hektaren Beiträge ausgerichtet werden können.
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