Vorlage an den Landrat


6. Ausgestaltung der Massnahmen

6.1 Hochstammobstbäume


Beiträge an Hochstammobstbäume werden nach folgenden Kriterien zugesprochen:



Diese Beiträge sind hoch genug, um jene 17'000 Hochstamm-Obstbäume zu erhalten , die unter Vertrag stehen. Sie reichen aber kaum aus, um genügend neue Bäume zu pflanzen und zu pflegen, bis sie in Ertrag kommen.


Allein die Pflanzung eines Hochstammbaumes kostet um die 200 Franken. Pro Hektare muss der Betrieb also 20'000 Franken an Material und Arbeit aufwenden. Dann braucht es 12 bis 15 Jahre, bis diese Pflanzung eine gute Ernte abwirft. Mehr als ein Jahrzehnt lang müssen die Bäume geschnitten, Mäuse, andere Schädlinge und Krankheiten konsequent bekämpft und der Unternutzen auf erschwerte Weise gemäht werden.


Wollte man also die Pflanzung neuer Hochstammobstbäume fördern, wäre ein höherer Beitrag während rund 15 Jahren unumgänglich. Die Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon schätzt die Kosten auf 90 Franken pro Baum und Jahr.




Szenarium für die Erhaltung aller Hochstammbäume


Wollte man sämtliche Hochstammobstbäume erhalten, könnte man ungefähr vom nachstehenden Szenarium ausgehen. Es geht von einem Idealzustand aus, bei dem jedes Jahr gleich viele junge Bäume gepflanzt wie alte gerodet werden. Dies ist schon deshalb ungenau, als zur Zeit viel zu wenig junge und zu viele alte Bäume vorhanden sind. Man müsste also in den nächsten rund 30 Jahren überdurchschnittlich viele pflanzen, was den berechneten Betrag noch erhöhen würde.


Das Szenarium ist keineswegs ausgereift oder in irgend einer Weise verbindlich. Die Regierung möchte damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass der Erhalt des gegenwärtigen Hochstammobstbaum-Bestandes mit den heutigen Mitteln nicht möglich ist. Sie sieht auch keine Möglichkeit, wesentlich mehr Mittel als bisher zur Verfügung zu stellen.


Die Sicherung des Hochstamm-Obstbaumbestandes wird sich auf jene 17'000 bis 20'000 Bäume beschränken, die unter Vertrag stehen oder noch unter Vertrag genommen werden. Der Rest wird weiter abnehmen.




Mögliches Szenarium der Unterstützung zum Erhalt aller Hochstammbäume




6.2 Anlagen


Der Regierungsrat beschloss, den Anbau von Tafelkirschen nach den folgenden Kriterien zu fördern:


Im Sinne einer Anschubfinanzierung soll die Massnahme befristet sein. Gesuche können bis Ende 2003 gestellt werden. Diese Frist entspricht der Dauer des Regierungsprogrammes.


Bisher sind 14 Gesuche eingegangen. Es sind 7 Verträge über eine Fläche von zusammen 363 Aren abgeschlossen und 8'200 Franken an einen Bewirtschafter ausgezahlt worden.


Die Regierung schätzt, dass an etwa 25 - 30 Landwirtschaftsbetriebe für insgesamt 13 bis 15 Hektaren Beiträge ausgerichtet werden können.



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