Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Förderung des Obstbaues im Baselbiet | |
| vom: | 13. November 2001 | |
| Nr.: | 2001-280 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
7. Beantwortung der Postulate
Postulat 2000-009 Auch für den Baselbieter Obstbau beginnt ein neues Jahrtausend!
Der Kanton unterstützt den Obstbau heute schon auf folgende Weise:
| - | Ausbildung der jungen Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen der Berufsausbildung |
| - | Kurse für Erwerbsobstbauern |
| - | Beratung inkl. Information über die landwirtschaftliche Presse |
| - | Ernteschätzungen zu Handen des Früchtezentrums Basel und des Bundes (Vermarktung sowie Festsetzung der Zollkontingente) |
| - | Bekämpfung von gefährlichen Krankheiten und Schädlingen, z.B. Feuerbrand des Kernobstes oder Sharka der Zwetschge |
| - | Angewandte Forschung (Pfeffingerkrankheit und Fruchtfäule der Kirsche) |
Neu kommt die befristete Unterstützung von Kirschenanlagen gemäss Beschrieb in Abschnitt 6.2 hinzu.
Motion 2000-265 Kantonale Beiträge für Niederstammobstbäume
Zu den Fragen des Motionärs:
- Welche Auswirkungen hat die Förderung der Niederstamm-Obstbäume auf die Erhaltung der Hochstämmer?
| Antwort: | Die Förderung der Niederstamm-Anlagen betrifft den streng marktorienterten Teil des Anbaus von Tafelkirschen. Die Hochstämme haben zunehmend Mühe, den Anforderungen an die Stabilität der Früchte zu genügen. Wenn heute der Niederstamm-Anbau neben dem Hochstamm gefördert wird, sorgen wir dafür, dass das traditionsreiche Kirschenbaugebiet Baselland auch auf dem Markt der Zukunft vertreten bleibt. Die Förderung kann nach unserer Ansicht sogar einen stützenden Effekt für die Hochstämme haben, weil neben dem für den Handel besonders attraktiven Angebot von grossfrüchtigen Sorten auch das traditionelle Sortiment aus dem Gebiet mit angeboten wird. |
- Welche Auswirkungen hat das Programm längerfristig auf Natur und Landschaft im Kanton BL?
| Antwort: | Es wird dank der Unterstützung des Kantons einige Hektaren mehr an Kirschbäumen geben. Es werden niederstämmige Bäume sein, aber auch sie bereichern die Landschaft auf ihre Weise. Die Regendächer werden nur kurz vor und während der Ernte aufgezogen. Ausnahme bildet hier der seltene Bio-Kirschenanbau. Hier könnten die Dächer etwa drei bis vier Monate lang nötig sein. Die ökologischen Auswirkungen auf die nähere Umgebung (z.B. auf Nützlinge) sollen näher untersucht werden. Entsprechende Vorarbeiten sind im Gange. |
- Wie verträgt sich das Programm längerfristig mit der Natur- und Landschaftsschutz-Gesetzgebung, z.B. mit §5 Buchst. b oder §6 Buchst. d?
| Antwort: | Die beiden Gesetzesvorschriften zielen auf die Erhaltung von Obstgärten und von Streuobstbau ab. Die Förderung der Niederstammanlagen ist zu unbedeutend, um einen spürbaren Einfluss auf die Zahl der Hochstammbäume zu haben. Diese fallen nicht den Anlagen, sondern der Überbauung und der mangelnden eigenen Wirtschaftlichkeit zum Opfer. Es wird nur möglich sein, bestimmte, ökologisch besonders wertvolle Bestände zu erhalten. |
Zusammenfassend
Es geht um die Erhaltung des Obstbaues als Ganzes.
Die Unterstützung der Hochstammobstbäume soll im geplanten Rahmen weitergeführt werden. Damit können ökologisch besonders wertvolle Bestände geschützt werden.
Beim modernen Erwerbsobstbau kann mit einem bescheidenen, zeitlich begrenzten Zustupf eine grosse Wirkung erzielt werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Postulate 2000-009 Auch für den Baselbieter Obstbau beginnt ein neues Jahrtausend! und 2000-265 Kantonale Beiträge für Niederstammobstbäume als erfüllt abzuschreiben.
Liestal, 13. November 2001
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin
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