Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Förderung des Obstbaues im Baselbiet | |
| vom: | 13. November 2001 | |
| Nr.: | 2001-280 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Beurteilung der Lage
Veränderte Rahmenbedingungen: Billige Energie versus teure Arbeitskraft
In einer Stunde pflückt eine geübte Person 8 bis 10 kg Kirschen von Hochstammbäumen. In Anlagen sind es rund 15 kg. Die teure Arbeitskraft wird also effizienter eingesetzt, d.h. reduziert. Dies ist schade, denn damit werden Arbeitsplätze wegrationalisiert. Wenn die Anlagen jedoch nicht erstellt werden, gehen zusätzlich zu den Arbeitsplätzen auch noch die Einnahmen aus dem Obstbau verloren.
Es lässt sich in der Praxis leicht feststellen, dass die "alten" Pflückerinnen und Pflücker, die mit Hingabe während Wochen auf die Bäume stiegen, zu einer seltenen Spezies geworden sind. Die jungen Leute wollen nicht mehr auf die Leiter.
Marktkräfte sind stärker: Produktionskosten versus Preise
Die Preise für Industrie- und Brennkirschen sind heute nominell tiefer als vor 30 Jahren. Die Preise für Tafelkirschen konnten aber recht gut mit der Teuerung schritthalten. Entsprechend hat sich die Produktionsmenge der Tafelkirschen besser erhalten, während die Produktion an Industriekirschen stärker gesunken ist.
Am stärksten von der Erlös-Kosten-Schere sind die Hochstämme betroffen. Die Leistung beim Pflücken liegt hier halb so hoch wie bei kleinkronigen Bäumen. Folglich sind die Erntekosten, welche rund die Hälfte der Produktionskosten ausmachen, wesentlich höher. Der Oeko-Beitrag des Bundes von 15 Franken pro Hochstamm gleicht diese Differenz bei weitem nicht aus.
Internationale Öffnung: Freier Markt versus Grenzschutz
Grundsätzlich ist der Import von Kirschen während des ganzen Jahres möglich. Es gibt einen Zollansatz für Kontingente, der sehr tief liegt, und einen Ausserkontingentszollansatz, der sehr hoch ist. Dieser Ansatz kommt während der Kirschenernte zum Tragen und bremst oder verhindert in der Praxis die Importe. Man darf zur Zeit noch von einem guten Schutz an der Grenze sprechen.
Anders verhält es sich beim Schutz für den Kirsch. Bis vor wenigen Jahren wurde eine Alkoholabgabe von 36 Franken pro Liter reinen Alkohol auf ausländischen Spirituosen erhoben, jedoch nur 24 Franken auf inländischen. Seit 1999 gilt der Einheitssatz von 29 Franken. Diese Anpassung hat sich beim Absatz von Brennkirschen spürbar ausgewirkt. Der Preis ist von Fr. 1.30 auf Fr. 0.85 zusammengebrochen.
Die Unterstützung der Konkurrenz versus Markt im Baselbiet
Es gibt kaum einen europäischen Staat, der den Obstbau nicht unterstützen würde. Dies mag erstaunen, denn allgemein werfen die internationalen Organisationen wie die WTO und die OECD der Schweiz einen grossen Protektionismus vor. Im Obstbau zeichnen die Meldungen der Medien ein anderes Bild.
So hat der europäische Rat Anfang 2001 beschlossen, dass die Beihilfen erhöht werden können. Für Deutschland bedeutet dies, dass die sogenannten Betriebsfonds von Erzeugerorganisationen bis zu 4.1% des Wertes der vermarkteten Produkte betragen dürfen.
(4)
In Frankreich hat der Landwirtschaftsminister 690 Millionen Francs in Aussicht gestellt, um auf einer Fläche von 5000 Hektaren die Apfel-, Pfirsich- und Nektarinenanlagen zu erneuern.
(5)
Die Konkurrenz der Baselbieter Obstproduzenten befindet sich nicht nur im Ausland, sondern auch in der Schweiz. Ein Konkurrenzprodukt ist die Aprikose, die im Wallis in grossem Stil anbaut wird. Sie tritt im Sommer am Markt auf, konkurrenziert somit die auslaufende Kirschenernte und beginnende Zwetschgenernte.
Die Aprikosenanlagen werden im Wallis zur Zeit mit massiver staatlicher Unterstützung erneuert. Während 6 Jahren läuft eine Umstellungsaktion, zu der der Kanton Wallis und der Bund je 5 Millionen Franken beitragen (Verordnung SR 916.133.22).
Für die Regierung ist diese Unterstützung der Konkurrenz kein wesentlicher Grund, um den Kirschenanbau im Baselbiet zu fördern. Die Hinweise sollen aber zeigen, dass das Argument der freien Marktwirtschaft oft nur in der Theorie spielt.
Natur und Landschaft: Hochstamm versus Anlagen
Pro Hochstamm-Obstbaum rechnet man eine Fläche von einer Are. Wir haben also 1'700 Hektaren Hochstammobstbäume. Die bestehenden geschlossenen Anlagen bedecken 230 Hektaren, also 14% der Fläche der Hochstamm-Obstbäume oder 1% der gesamten Landwirtschaftlichen Nutzfläche von rund 22'000 ha. Mit andern Worten: Es hat Raum für beide Formen des Obstbaues.
Flächen, die vom Obstbau beansprucht werden
Der Entscheid, ob eine Landwirtin oder ein Landwirt Obstbäume erhalten oder neu pflanzen will, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Da mag die Liebe zum Baum, die Freude an der Frucht, die Tradition oder das Landschaftsbild eine gewisse Rolle spielen.
Das Wichtigste ist jedoch die Rentabilität, denn der Landwirtschaftsbetrieb ist letztlich keine soziale Institution, sondern ein gewinnorientiertes Unternehmen. Dabei muss der Gewinn das Einkommen der Familie sichern.
In diesem Unternehmen wird entschieden, ob die arbeitsintensiveren, gefährlicheren Hochstammobstbäume erhalten werden, oder ob auf die praktischeren kleinwüchsigen Anlagen umgestellt wird. Auf den meisten Betrieben dürften auch in Zukunft die Hochstammobstbäume und die Anlagen nebeneinander bestehen.
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Fussnoten:
5 Aus: Früchte & Gemüse 24-25/2000