Vorlage an den Landrat


2. Der aktuelle Obstbau

2.1 Hochstammobstbäume


Die letzte Obstbaumzählung fand 1991 statt. Sie bildet die letzte verlässliche Grundlage für die Aufteilung der Bäume nach Arten. Es wurden alle Feldobstbäume erfasst, unabhängig von der Stammeshöhe oder des Eigentums. Nicht erfasst sind Anlagen, die eine bestimmte Baumdichte übersteigen (Kirschen 100 Bäume/ha, Äpfel, Birnen und Zwetschgen 300 Bäume/ha).


Feldobstbäume 1991 (ohne Bezirk Laufen)

Zur Zeit zählt der Kanton noch etwa 190 - 200'000 Feldobstbäume. Etwa 170'000 davon sind Hochstammobstbäume (minimale Stammhöhe 1.60 m, bei Kirschen 1.20 m). Davon sind 147'000 für die Bundesmassnahmen angemeldet (beide Basel). Die Zahl der Feldobstbäume nimmt jährlich um etwa 2% ab. Dies liegt in einer ähnlichen Grössenordnung wie die Abnahme der Landwirtschaftsbetriebe.


Wie alle andern Lebewesen sterben Bäume irgendwann einen natürlichen Tod. Wenn der Mensch nicht direkt eingreift, zerfallen sie langsam oder werden von einem Sturm umgeworfen. Als Beispiel: Der Sturm Lothar eliminierte in einem Tag 4'000 Hochstammobstbäume. Der grösste Teil waren alte Zwetschgenbäume.


Letztes Jahr liess die Kommission für ökologischen Ausgleich eine Studie über den Zustand der Hochstammobstbäume erstellen, die unter kantonalem Vertrag stehen. Zitat (2) :


Die durchschnittliche Lebensdauer eines Hochstammobstbaumes beträgt etwa 70 bis 80 Jahre. Das Ertragsoptimum wird bei etwa 20 Jahren erreicht. Das Durchschnittsalter aller Hochstammobstbäume übersteigt jedoch das Ertragsoptimum um fast das Doppelte. Noch höher sind die Werte für das mittlere Alter der Bestände (Median). Die Hälfte aller Bäume sind älter oder jünger als der Median. Die Halbwertszeit (= die Zeitdauer, in welcher sich der Baumbestand durch natürliche Abgänge ohne Remontierung halbiert) hat einen erschreckend kurzen Wert erreicht.


17'000, also 10 % der eigentlichen Hochstammobstbäume, sind durch den Kanton aus ökologischen Gründen vertraglich geschützt. Der Kanton gibt dafür in 5 Jahren über 3 Millionen Franken aus (3) . Bei diesen 17'000 Bäumen gelten spezielle ökologische Auflagen. Zudem sind die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter verpflichtet, während der Vertragsdauer neue Bäume zu pflanzen, wenn sie alte entfernen.


Bei über 150'000 Bäumen oder 90% bestehen kein Auflagen. Mindestens die Hälfte davon wird in den nächsten 30 Jahren altershalber ersatzlos ausscheiden. Die vernachlässigte Pflege beschleunigt diesen Prozess.


In den Medien hört und liest man gelegentlich von der Pflanzung von jungen Hochstammbäumen. Diese Aktionen sind zwar sehr spektakulär, von der Anzahl gepflanzter Bäume her allerdings völlig unbedeutend.




Aktuelle Forschungen: Alte Sorten erfassen und erhalten


Der Verein "Edelchrüsler" bemüht sich um die Erhaltung der alten Sorten als Kulturgut und Genpool. Er betreut an 10 Standorten rund 370 Bäume mit 200 alten Apfelsorten. Der Aufbau dieser Arboreten wurde vom Kanton in den Jahren 1993-96 mit 40'000 Franken gefördert. Die Arbeit des Vereins wird seit seiner Gründung durch den Einsitz des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain im Vorstand fachlich unterstützt.


Für das Nationalfonds-Projekt zur Erfassung und Erhaltung der Kirschensorten in den Jahren 1997-98 leistete das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain logistische Unterstützung und stellte die Fachleute zum Sammeln und Bestimmen der Sorten zur Verfügung.




2.2 Obstanlagen



Anlagen treten nach etwa 6 Jahren in Vollertrag. Nach 20 Jahren sind sie bereits alt. Sie müssen erneuert werden. Die Statistik zeigt, dass insbesondere die Kirschenanlagen überaltert sind und dringend erneuert werden sollten.




Neue Anbautechnik, bessere Qualität


Die wirtschaftliche Realität verlangt nach einer grundlegenden Erneuerung, wenn der Kanton als Obstbaukanton erhalten werden soll.


Seit wenigen Jahren stehen neue Sorten und Anbausysteme für Kirschen und Zwetschgen zur Verfügung. Die Bäume wachsen auf neuen, noch schwächeren Unterlagen (= Wurzelwerk) und bleiben deshalb kleiner. Die Früchte sind grösser und knackiger. Die Vorteile sind:


Die Regendächer sind keine festen Einrichtungen. Die Pfähle werden in einer Tiefe von 80 cm auf eine Platte gestellt oder einfach in den Boden gerammt. Das gesamte Gerüst wird zusammen mit der Anlage nach rund 20 Jahren entfernt. Die Plastikfolie wird nur während einem Monat aufgezogen und nach der Ernte entfernt. So entsteht nur eine befristete Beeinflussung des Landschaftsbildes. Bei den Biokirschen kann die Überdachung bis zu vier Monaten dauern, weil die Bedachung schon während der Blüte sinnvoll ist.


Die Anlagen sind standortgebunden und zonenkonform. Mit dem veränderten Raumplanungsrecht wird die Freiheit der Landwirtschaft zum Erstellen von Anlagen und Bauten grösser. Selbstverständlich bleiben das Baurechtsverfahren und allfällige Zonenvorschriften der Gemeinden vorbehalten.


Bis ins Jahr 2000 haben nur wenige Landwirte gewagt, die neuen Systeme auch anzuwenden, in aller Regel nur auf kleiner Fläche.



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Fussnoten:


2 Ryf Michael: Hochstammobstbäume im Kanton Baselland; Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Sissach; 2000


3 LRB vom 15. April 1999