Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Staatsarchiv des Kantons Basel-Landschaft, Liestal; Umbau und Erweiterung; Vorprojektvorlage | |
| vom: | 6. November 2001 | |
| Nr.: | 2001-263 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Dem Landrat wird mit dieser Vorlage beantragt, die Planung für die Erweiterung des Staatsarchivs des Kantons Basel-Landschaft anzugehen.
Zu diesem Zweck wird ein Projektierungskredit von Fr. 630'000.-- beantragt.
An bestehender Lage an der Wiedenhubstrasse 35 in Liestal soll nach den Plänen des siegreichen Wettbewerbsprojekts ein Erweiterungsbau für das Staatsarchiv geplant werden.
Das Staatsarchiv ist das Gedächtnis des Kantons: Die Dokumente des Staatsarchivs reichen vom Mittelalter bis in die unmittelbare Gegenwart und werden von den Behörden, der Verwaltung aber auch von der breiten Bevölkerung rege benutzt. Das Archiv trägt die Verantwortung für eine langfristige Überlieferung wichtiger Unterlagen unserer Zeit in die Zukunft.
Es soll genügend Archivraum für die nächsten 25 Jahre bereitgestellt werden, damit das Staatsarchiv seine rechtlich vorgeschriebene Aufgabe, das Verwahren, Verwalten und Bereitstellen archivwürdiger Dokumente, wahrnehmen kann. Die moderne Informations- und Kommunikationstechnologie beeinflusst die Archivierung massgeblich und bestimmt die Zukunftsszenarien des Staatsarchivs. Diese Entwicklungen sind in den Bedarfsberechnungen, soweit sie voraussehbar sind, enthalten.
Die Arbeitsräume müssen den heutigen Anforderungen an die Aufbereitung und Bewirtschaftung grosser Mengen von Archivalien auf verschiedenen Datenträgern angepasst werden. Moderne Medien werden eingesetzt, um dem Publikum kostbare Unikate und wertvolle Archivalien auf schonende Weise zugänglich zu machen. Dem Publikum sollen Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden, die ein ungestörtes Studium der Akten erlauben.
Mit dem Einbezug bestehender Magazine und der Verbesserung der internen Abläufe soll ein Gebäude entstehen, das langfristig den Ansprüchen an Sicherheit, Betrieb und Dienst der Benutzerinnen und Benutzern genügen kann.
Die Verordnung über die Besorgung und die Benützung des Staatsarchivs vom 21. Februar 1961, geändert am 21. Juni 1994 und am 26. November 1996 (GS 21.711,31.667 und 32.683, SGS 147.12) bildet die derzeitige Rechtsgrundlage für das Staatsarchiv. Mit dem Datenschutzgesetz vom 7. März 1991 (GS 30.625, SGS 162) und der VO zum Datenschutzgesetz vom 13. August 1991 (GS 30.634, SGS 162.11) wurden die Rechtsgrundlagen des Staatsarchivs, zumindest was die datenschutzrechtlichen Aspekte anbelangt, modernisiert.
Dies wurde jedoch von Beginn weg nur als Uebergangslösung verstanden. Aufgrund der Motion Janiak betr. Erlass eines Archivgesetzes (96/179) wird zur Zeit ein modernes Archivgesetz erarbeitet. Das neue Gesetz wird voraussichtlich im Jahr 2002 dem Landrat vorgelegt. Die darin enthaltenen Anpassungen stehen nicht in direktem Zusammenhang mit dem vorliegenden Bauvorhaben.
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