Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Allgemeine Lohnanpassung für das Jahr 2002 | |
| vom: | 6. November 2001 | |
| Nr.: | 2001-262 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Vergleiche mit der Privatwirtschaft
Gemäss Auskunft beim Schweizerischen Arbeitgeberverband ist eine Nominalentwicklung zwischen 2.5 % und 3.0 % ziemlich wahrscheinlich. Bei einem Vergleich mit dieser Lohnanpassung ist zu berücksichtigen, dass sich beim Kanton aus den ES-Stufenanstiegen eine Lohnsummenerhöhung von 0.9 % ergibt (vgl. auch unten Ziff. 6).
5. Vergleiche mit anderen Gemeinwesen
Folgende Teuerungsausgleiche bzw. allgemeine Besoldungsanpassungen, welche sehr verschieden ausgefallen sind, lassen sich in der Schweiz absehen. Diese Lohnanpassungen sind zum Teil nicht beschlossen bzw. nicht verhandelt worden. In den letzten Monaten verringerte sich die Jahresteuerung in wesentlichem Umfang (Juli 01 - Juli 02: 1.4%; Okt. 01 - Okt. 02: 0.6%). Aus diesem Grund könnten verschiedene Gemeinwesen eine Redimensionierung der Lohnanpassungen vornehmen.
| Gemeinwesen | Lohnanpassung | Art der Anpassung |
| Bund | Höhe noch unbestimmt | Voller Teuerungsausgleich, evtl. kleine Reallohnerhöhung |
| Kanton Aargau | 2.4 % | Generell und individuell |
| Kanton Bern | 1.5 % | Generell |
| 1.0 % | Individuell | |
| Kanton Basel-Stadt | ca. 3.0 | |
| Kanton Solothurn | 2.2 % | = Antrag RR an Kantonsrat; da seit 1993 kein voller Teuerungsausgleich --> Rückstand von ca. 5.8% |
6. Weitere Faktoren mit Auswirkungen auf die Personalkosten
Folgende weiteren Faktoren mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind bei einer Gesamtbeurteilung der Lohnsituation zu berücksichtigen:
| Betrag in Mio. CHF | in % Gehaltssumme | |
| Gehaltsbasis Budget 2002 | 789.5 | 100.0% |
| Erhöhungen der Lohnsumme | ||
| Vorzeitige Pensionierung (2) | 1.5 | 0.2% |
| Erhöhung Erfahrungsstufe 2002 (vormals "DAZ") | 7.1 | 0.9% |
| Beförderungen | 4.0 | 0.5% |
| Allgemeine Gehaltserhöhung 0.6 % | 8.5 | 1.1% (3) |
| Total Erhöhung der Lohnsumme | 21.1 | 2.7% |
Kommentar und Vergleich zur letztjährigen Berechnung
- Die Besoldungsrevision verursachte lediglich im letzten Jahr eine Erhöhung der Lohnsumme, weshalb sie für die diesjährige Lohnanpassung unbeachtlich ist.
- Hinsichtlich "Minderaufwand NBU / Krankengeld 730 Tage" geht der Regierungsrat weiterhin davon aus, dass sich Mehrausgaben und Einsparungen die Waage halten.
- Die Reduktion der PK-Untergrenze wird - bei Annahme der Vorlage im Landrat - im nächsten Jahr eine Erhöhung der Gehaltssumme um 0.7 Mio. Franken (oder 0.1 %) bewirken. Diese Anpassung ist jedoch bereits in der Lohnanpassung 2001 berücksichtigt worden, weshalb sie diesmal nicht mit einkalkuliert wurde.
- Die im letzten Jahr eingeführte Finanzierung von Betriebsanlässen ist eine geldwerte Leistung zu Gunsten der Angestellten. Aufgrund der Berücksichtigung im vergangenen Jahr wird sie diesmal nicht mit einberechnet.
- Die Kosten der vorzeitigen Pensionierung in diesem Jahr belaufen sich voraussichtlich auf 1.7 Mio. Franken. Sie sind damit wesentlich geringer als die bei der letzten Lohnanpassung vorausgesagten 5.3 Mio. Franken. Die steuerlichen Anreize der frühzeitigen Pensionierung sind überschätzt worden. Trotzdem ist im nächsten Jahr mit ein wenig geringeren Kosten als im 2001 zu rechnen.
- Bei der "Erhöhung der Erfahrungsstufe 2002" und den "Beförderungen" rechnet der Regierungsrat mit der gleichen Erhöhung der Lohnsumme wie im letzten Jahr.
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Fussnoten:
2 Vgl. Landratsbeschluss vom 15. Dezember 1999 betreffend Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret), Änderung von § 50 bis .
3 Eine generelle Lohnerhöhung um 0.6 % hat - mit dem Einkauf in die Pensionskasse im ersten Jahr - Kosten in der Höhe von 1.1 % zu Folge.