Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Allgemeine Lohnanpassung für das Jahr 2002 | |
| vom: | 6. November 2001 | |
| Nr.: | 2001-262 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
7. Weitere Beurteilungsgrössen
Gemäss § 49 Abs. 2 Personaldekret (4) sind neben der Teuerung als weitere Beurteilungsgrössen die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld miteinzubeziehen. Hierzu ist Folgendes festzuhalten:
Die Konjunkturentwicklung hat sich seit etwa Mitte 2001 zu verschlechtern begonnen. Zwar wird für 2002 noch immer ein positives Realwachstum in der Region erwartet, doch sind die Schätzungen deutlich zurückgenommen worden. Der kantonale Finanzplan rechnet mit 1.5 % Realwachstum des BIP, doch könnte dies etwas hoch sein. Der Haushalt 2001 wird voraussichtlich mit über 50 Millionen Franken negativ sein; für 2002 ist ein Fehlbetrag von 30 Millionen Franken budgetiert, der sich, wie schon heute absehbar ist, deutlich erhöhen wird. Trotz dieser negativen Entwicklung hat der Regierungsrat beschlossen, allgemeine Lohnanpassungen von 0.6 % zu beantragen, um auch bei annähernder Preisstabilität die lohnmässige Position der Kantonsverwaltung zu wahren, denn in der Privatwirtschaft werden die Löhne verbreitet recht stark erhöht (vgl. auch oben Ziff. 4).
8. Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände
An gemeinsamen Sitzungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände und der Finanz- und Kirchendirektion vom 24. August 2001 und 7. September 2001 konnte eine Verständigung über die Höhe einer allgemeinen Lohnanpassung erzielt werden. Beide Parteien einigten sich auf eine Lohnanpassung in der Höhe der Teuerung von Oktober 2000 zum Oktober 2001.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Entwurf eine allgemeine Lohnanpassung für das Jahr 2002 von 0.6 % zu beschliessen.
Liestal, 6. November 2001
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin
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Fussnote: