Vorlage an den Landrat

6. Künftige Situation und Ziele


6.1. Angekündigte Projekte für die Jahre 2002 und folgende


Im folgenden sind die bis zum heutigen Zeitpunkt bekannten, umfangreicheren Massnahmen an kantonal geschützten Kulturdenkmälern aufgeführt:


In Arlesheim steht die Sanierung der Aussentreppe der barocken Domkirche sowie die Sanierung der Umfassungsmauer von Schloss Birseck an. Ebenso ist die Planung einer Innenrenovation des einzigartigen Kirchenschiffes der Domkirche vorgesehen.


In Binningen wird eine vorbildliche Renovation und ein Umbau des geschichtsträchtigen mittelalterlichen "Imhof-Hauses" ausgeführt.


Das eindrückliche Ensemble der St. Martin-Kirche in Blauen wird ebenfalls inwendig renoviert und den modernen Anforderungen angepasst.


In Liestal werden die beiden mittelalterlichen Bauten an der nordöstlichen Stadtmauer (Kanonengasse 3, Hintere Zeughausgasse 41) fachgerecht renoviert und neuen Nutzungen zugeführt. Das Ziel der Erhaltung der Stadtmauer wird damit erreicht.


In Münchenstein soll die spätklassizistische Parkanlage der Villa Ehinger wiederhergestellt und fachgerecht unterhalten werden.


Die bilderreiche Wehrkirchenanlage St. Arbogast in Muttenz soll aufgrund starker Verschmutzung und sich abzeichnenden Schäden an den Wandmalereien einer Innenrenovation unterzogen werden.


In Pratteln dient ein Rückbau der Jugendstil-Dorfturnhalle der Wiedergewinnung des einzigartigen Raumes und einer qualitativen Aufwertung des Gesamtensembles in unmittelbarer Nachbarschaft des Schlosses.



Arlesheim, Schloss Birseck, Schlossgasse 12. Sanierung der Umfassungsmauer, die grossenteils aus der Erbauungszeit des Schlosses stammt (13. Jahrhundert).


Darüber hinaus ist nach denkmalpflegerischer Sicht bei einer Vielzahl von Einzelobjekten in privater Hand eine dringende Renovation oder Konservierung angezeigt.


In Zukunft muss mit einer Zunahme an beantragten Subventionsgeldern gerechnet werden. Dafür sind folgende Faktoren ausschlaggebend:-Die Komplexität von Renovations- und Instandstellungsarbeiten gerade bei "sehr reichen" Kulturdenkmälern wie Kirchen und Pfarrhäusern, Herrschaftshäusern, Verkehrsbauten und historischen Gärten.


-Die vermehrte Übernutzung von geschützten Kulturdenkmälern, die mit tiefgreifenden, nicht wieder gut zu machenden Substanzschäden verbunden ist.




6.2. Subventionshöhe


Im schweizerischen Vergleich budgetierte der Kanton Basel-Landschaft mit Fr. 500'000.-- pro Jahr relativ geringe Mittel für die Denkmalsubvention. In einer gesamtschweizerischen Untersuchung aus den Jahren 1990 - 1993, durchgeführt von der NIKE (Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung) im Auftrag des Bundesamtes für Kultur, wurden die Denkmalpflegebudgets der Kantone erhoben. Berechnet man daraus die Denkmalpflegebudgets pro Einwohner, so steht der Kanton Basel-Landschaft mit Fr. 2.12 an der 23. Stelle der Kantone. Noch weniger geben nur die Kantone St. Gallen, Thurgau und Appenzell IR aus. Im gesamtschweizerischen Mittel betragen die Denkmalpflegeausgaben pro Einwohner Fr. 8.36. Die höchsten Ausgaben weisen die Kantone Nidwalden und Zürich mit je über Fr. 19.-- pro Einwohner auf. Diese geringen Ausgaben des Kantons Basel-Landschaft kontrastieren stark mit seiner Finanzkraft. Schon 1993 nahm der Kanton Basel-Landschaft bei der Finanzkraft den 5. Rang unter den Kantonen ein. Er rangiert damit hinter Zürich (Rang 4) und vor Nidwalden (Rang 6).


Im Kanton Basel-Landschaft ist der jährlich budgetierte Betrag für Subventionen seit 1990 unverändert bei Fr. 500'000.-- (Ausnahmen: Budget 1993: 450'000.--; Budget 1994: 510'000.--). Dabei sind weder die Teuerung (Zürcher Baukostenindex 1990 - 2000: + 3.3%) beachtet noch die Erhöhung der Anzahl der geschützten Kulturdenkmäler und die Folgekosten durch den Anschluss des Laufentals im Jahre 1994 berücksichtigt worden.



Pratteln, "Buchhüsli" Hauptstrasse 82. Renovation des letzten Waschhauses im Dorfe.


Zusätzlich gilt es neu zu beachten, dass mit der Inkraftsetzung der Bundesverordnung der finanzstarke Kanton Basel-Landschaft Mindestbeträge sprechen muss, um überhaupt Bundessubventionen auszulösen. Gerade für die Eigentümer ist es je nach persönlichen Verhältnissen von entscheidender Bedeutung, ob zusätzliche Bundessubventionen gesprochen werden oder nicht.


Das Ziel der Denkmalsubvention ist es, die finanzielle Belastung, welche die Eigentümerschaft im Interesse der Öffentlichkeit erbringt, angemessen zu subventionieren und damit eine fachgerechte Erhaltung unseres kulturellen Erbes mit einer gleichzeitigen denkmalverträglichen Nutzung zu verbinden und zu sichern.


Aufgrund dieser Ausgangslage soll der jährliche Subventionsbetrag von Fr. 500'000.--um Fr. 150'000.-- erhöht werden. Ebenso soll der jährliche Betrag für Gutachten und Expertisen von bisher Fr. 75'000.-- auf neu Fr. 100'000.-- erhöht werden.



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