Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Subventionen an geschützte oder zu schützende Kulturdenkmäler | |
| vom: | 24. April 2001 | |
| Nr.: | 2001-110 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
5. Heutige Situation
Das seit Sommer 1998 gültige Berechnungsmodell Subvention und die Handhabung der Subventionierung haben mehrere Änderungen in der Subventionspraxis bewirkt:
a.) alle Kulturdenkmäler werden gleich behandelt. Dies bedeutet einerseits eine grössere Transparenz für die Gesuchsteller, andererseits eine Übereinstimmung zwischen vergleichbaren Arbeiten und Kulturdenkmälern.
b.) Subventionsgesuche müssen nun konsequent vor Baubeginn eingereicht werden, um einen Kantonsbeitrag zu erhalten. Damit ist die Kantonale Denkmalpflege orientiert über die Entwicklung der zu erwartenden Subventionsauszahlungen in den kommenden Monaten resp. Jahren.
Für den Bauherrn ist dieser Ablauf von grosser Wichtigkeit, denn so kann er den bereits vor Arbeitsbeginn bewilligten Kantonsbeitrag in seine Finanzierungsplanung mit einbeziehen. Oft entscheidet die frühzeitige Zusage einer Subvention über Umfang und Realisierung eines Projektes, auch bei dringlichen Vorhaben. Auf diese Weise konnte z. B. der Wiederaufbau der Umfassungsmauer Schloss Birseck in Arlesheim sofort in Angriff genommen werden. Ebenso ist dank der bereits in der Vorprojektphase festgelegten Subvention die Aussenrenovation des Jugendstil-Schulhauses in Grellingen erst möglich geworden.
Grellingen, Primarschulhaus, Baslerstrasse 6. Aussenrenovation und Wiederherstellung der ursprünglichen Dekorationsmalerei.
Deutlich wird aber auch die im Vergleich zu den budgetierten Kosten doch gering ausfallende Subvention. Dies führt einerseits zu Unzufriedenheiten bei den Eigentümern, welche mit der Erhaltung von Kulturdenkmälern eine grosse Leistung für die Öffentlichkeit erbringen und andererseits zu einer Reduzierung oder gar Sistierung von Renovationen. Somit sind auch einzelne Kulturdenkmäler vom Verfall bedroht.
Unverändert bleibt die zeitliche Differenz zwischen den eingegangenen Verpflichtungen und den effektiven Auszahlungen. Diese Zeitspanne zwischen Subventionszusage und Auszahlung lässt sich heute dank der Baubegleitung besser planen. Eine Häufung von Grossprojekten wie im Jahr 2000, wie auch die Schwankung der Anzahl Gesuchseingänge bleiben jedoch eine Herausforderung.
Tabelle 2: Eingegangene Subventionsgesuche und entsprechende Subventionssumme
| Jahr | eingegangene Subventionsgesuche |
Totalbetrag, gerundet |
| 1998 | 43 | Fr. 570'000.-- |
| 1999 * | 26 | Fr. 337'000.-- |
| 2000 * | 37 | Fr. 750'000.-- |
* Zahlen gültig für den Verpflichtungskredit Nr. 1998/267 für die Jahre 1999 - 2001
Die Gelder für die Expertisen und Fachuntersuchungen sind in erster Linie für dendrochronologische Datierungen, Farbuntersuchungen, Mörteluntersuchungen, architekturhistorische und industriearchäologische Forschungsarbeiten zu einzelnen Objekten, Ingenieurgutachten und gartendenkmalpflegerische Beratertätigkeiten verwendet worden. Diese Aufträge stehen in direktem Zusammenhang mit bevorstehenden oder laufenden Renovations- oder Instandstellungsarbeiten an geschützten Kulturdenkmälern. Sie sind eine unerlässliche Arbeitsgrundlage für die Denkmalpflege und für die Fachleute vor Ort, um ein Renovationskonzept auszuarbeiten.
Arisdorf, Pfarrhaus, Hauptstrasse 66. Beim Umbau des Kellergeschosses ist eine spätgotische Schreibstube mit Dekorationsmalerei entdeckt worden. Der Standort des Ofens ist dank der originalen Bandmalerei nachweisbar.
5.1. Abschluss des dreijährigen Verpflichtungskredites
Die Kontinuität in der Auszahlung von Subventionen soll gewährleistet werden. Deshalb basieren die Zahlen auf den Resultaten der Jahre 1999 und 2000. Alle Subventionszusagen sind im Hinblick auf den Zeitrahmen des laufenden Verpflichtungskredites auf 1. Dezember 2001 befristet worden. Die Summe der Subventionszusagen liegt per Ende Dezember 2000 bei Fr. 1'362'461.-- Der Verpflichtungskredit Nr. 1998/267 ist somit voll ausgeschöpft.
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