Vorlage an den Landrat

1. Zusammenfassung


Die kantonale Denkmalpflege entrichtet an Renovationen, Restaurierungen und Konservierungen von geschützten und zu schützenden Kulturdenkmälern einmalige Beiträge. Diese Subventionen können zusätzlich ergänzt werden mit Expertisen und Gutachten zu einzelnen Fragestellungen, technisch-konstruktiven Problemen und Restaurierungsabklärungen. Die von der Kantonalen Denkmalpflege begleiteten Renovationen, Restaurierungen und Konservierungen sind unerlässliche Arbeiten mit dem Ziel, die historische Substanz längerfristig zu erhalten, den kulturhistorischen Zeugniswert zu sichern und damit allfälligen weitergehenden Schäden vorzubeugen.


Der Verpflichtungskredit Nr. 1998/267 für die Jahre 1999 - 2001 ist per Jahresende 2000 bezüglich der laufenden Subventionszusagen ausgeschöpft. Dieser Verpflichtungskredit läuft im Jahre 2001 aus und die Geldmittel werden bis zum Jahresende 2001 an die Gesuchsteller ausbezahlt sein.



Münchenstein, Villa Merian. Renovation der historischen Innenräume und Sanierung der Büroräume im 1. Obergeschoss.


Mit dem Verpflichtungskredit für die Jahre 2002 - 2006 ist die Weiterführung der Flexibilität bei der Ausschöpfung der Subventionsgelder und der Geldmittel für Gutachten und Expertisen garantiert. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass aufgrund des erarbeiteten Berechnungsmodells und der konsequenten Gleichbehandlung aller Objekte, die Entwicklung der Subventionszahlungen etwas einfacher vorauszusehen ist. Gleichwohl bleibt die in der Sache begründete Schwierigkeit, nämlich das teilweise starke zeitliche Auseinanderklaffen von Subventionszusage und Subventionsauszahlung bestehen. Ebenso ist eine Häufung von Grossprojekten wie im Jahre 2000 und der sprunghafte Wechsel der Eingänge von Subventionsgesuchen eine Herausforderung.


Zukünftig muss mit einem Zuwachs an beantragten Subventionsgeldern gerechnet werden, da die Komplexität von Renovations- und Instandstellungsarbeiten einerseits und die Folgeschäden einer intensiven Nutzung von Kulturdenkmälern anderseits zunehmen.


Deshalb wird ein neuer Verpflichtungskredit sowohl für Subventionen wie auch für Gutachten und Expertisen für neu fünf Jahre (2002 - 2006) in der Höhe von Fr. 3'750'000.--beantragt.



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