Vorlage an den Landrat

I. Musikschule


1. Ausgangslage


Mit dem Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen vom 25. Februar 1963 legte der Kanton den Grundstein für das heutige Jugendmusikschulwesen.


15 Jugendmusikschulen bilden heute im Kanton ein Netz, das jedem Kind und jeder/jedem Jugendlichen vom 6. bis zum 20. Altersjahr die Möglichkeit bietet, sich musikalisch aufgrund seiner Eignung und Neigung auszubilden. Rund 14'000 Kinder und Jugendliche machen von diesem Angebot Gebrauch. Die Erziehungsberechtigten tragen, neben dem Kanton und den Gemeinden, durch ihre Schulgelder zur Finanzierung der Jugendmusikschulen bei.


Geführt werden diese Schulen von Schulleiterinnen oder Schulleitern, denen eine JMS-Kommissionen übergeordnet ist, in der die beteiligten Gemeinden vertreten sind.


In zahlreichen Gemeinden bilden die Jugendmusikschulen den Nachwuchs der musizierenden Vereine aus, die auch deshalb ihre Qualität in den letzten Jahren ständig steigern konnten.


Die dürftige rechtliche Grundlage für die heutige Jugendmusikschule führte in der Vergangenheit immer wieder zu Differenzen zwischen dem Kanton und den Gemeinden und Unsicherheiten bei den Schulen. Deswegen kam 1995 mit ungewöhnlich vielen Unterschriften die nichtformulierte Initiative " Musikerziehung durch die Musikschulen - ein Bildungs- und Kulturauftrag der Gemeinden und des Kantons" zustande, mit welcher der Jugendmusikschule ein fester Platz im kantonalen Bildungssystem gesichert werden soll.




2. Neuer Status


Am 15. Mai 1997 ist der Landrat auf Antrag des Regierungsrates unter klar formulierten Bedingungen auf die JMS-Initiative eingetreten.


Die heutige Jugendmusikschule soll demnach, wie von den Hauptbeteiligten auch in der Vernehmlassung gewünscht, künftig Musikschule heissen. Deren Besonderheit liegt weiterhin in der Freiwilligkeit ihres Besuchs, in ihrem stufenübergreifenden Unterrichtsangebot und in ihrer integrierenden Wirkung auf die Schulen und Gemeinden.


Die Musikschule soll durch das Bildungsgesetz zur Schulart werden und damit eine gesicherte rechtliche und finanzielle Grundlage erhalten. Gleichzeitig benötigt sie aber in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht weiterhin soviel Freiraum, dass die für sie besonders wichtige Kreativität nicht verloren geht.


Um den Schülerinnen und Schülern im ganzen Kanton, wie in der JMS-Initiative und in der Kantonsverfassung verlangt, ein einigermassen gleichwertiges Unterrichtsangebot mit einer sozial verträglichen Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten oder der mündigen Schülerinnen und Schüler zu sichern, ist es unumgänglich, dass der Kanton ein Mindestangebot für den Instrumentalunterricht und eine Obergrenze für die Kostenbeiträge festlegt.


Auf den Vorschlag des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden, die Trägerschaft der Musikschulen gemäss der Trägerschaft der Schulstufen zwischen Gemeinden und Kanton aufzuteilen, konnte der Regierungsrat nicht eintreten, weil sich die Musikschulen weder in schulischer noch in organisatorischer Hinsicht auf sinnvolle Weise in eine Abteilung der Trägergemeinde und in eine solche des Kantons aufspalten lassen.


Der Regierungsrat weist überdies nochmals darauf hin, dass in der JMS-Initiative ein klarer Bildungsauftrag für die Musikschulen gefordert wird, und dass in der sogenannten Lehrerinitiative, welche gleiche Lohn- und Anstellungsbedingungen für alle Lehrerinnen und Lehrer des Kantons und der Einwohnergemeinden fordert, die Musikschule nicht ausgenommen ist.


Auf beide Initiativen ist der Landrat eingetreten. An diesen Auftrag hat sich der Regierungsrat bei der Ausarbeitung des Bildungsgesetzes gehalten.





J. Tertiärstufe


1. Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel


Da es bei der Einführung der allgemeinen Schulpflicht im 19. Jahrhundert auch um die Festigung des föderalistischen Bundesstaates ging, wurde die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer von Anfang an kantonal organisiert.


Die Lehramtsdiplome aller Stufen sind bis auf den heutigen Tag kantonale Diplome geblieben. Gegenwärtig werden in der Schweiz rund 150 verschiedene Lehrdiplome ausgestellt. Die Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen , welcher der Kanton Basel-Landschaft mit Landratsbeschluss vom 18. Oktober 1993 beigetreten ist, bietet aber den Kantonen die Möglichkeit, bundesweit anerkannte Lehrdiplome einzuführen.


Dadurch wird sich diese Zahl allmählich reduzieren.


Das Seminar in Liestal wurde im Oktober 1966 eröffnet. Es erfüllt heute die Anforderungen an eine Fachhochschule gemäss den Vorschriften der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren . Bis zur Gründung der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel wird deshalb seine Anerkennung als kantonale Fachhochschule angestrebt. Voraussetzung dafür ist die vorgängige Anerkennung durch den Kanton Basel-Landschaft, welche der Regierungsrat am 13. März 2001 vorgenommen hat.


Die Gründung der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit ist auf den 1. Juli 2002 vorgesehen. Da der Kanton Basel-Landschaft schon heute an der Führung und Finanzierung der Hochschule für Soziale Arbeit in Basel beteiligt ist, wurde vereinbart, dass der darüber bestehende Staatsvertrag in einen neuen Staatsvertrag über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit übergeführt wird.





2. Fachhochschule beider Basel


Der Bund hat die Einrichtung von Fachhochschulen durch die Kantone an die Bedingung geknüpft, dass diese deren Ausbildungsgänge und Diplome auf einen guten europäischen Stand bringen und ihre diesbezüglichen bereits vorhandenen Ausbildungskapazitäten gegenseitig absprechen.


Inzwischen sind die Ingenieurschule beider Basel, die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule Basel und die Schule für Gestaltung zur Fachhochschule beider Basel zusammengeführt worden, die im August 1997 eröffnet wurde.


Die Schule erhielt den Status einer selbstverwalteten öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Studierenden wurden die Auswirkungen dieser Veränderung erst nach und nach spürbar. In der Schulleitung hingegen waren in kurzer Zeit zahlreiche Umstellungen zu bewältigen.


Starker Druck kam in der Aufbauphase von den Bundesbehörden, die klare Vorgaben zu den Studiengängen, Entwicklungsplänen und Finanzen der Fachhochschulen verlangten. Immer deutlicher wurde zudem, dass die Eidgenössische Fachhochschulkommission (die beratende Kommission des Bundesrates) in der Nordwestschweiz am liebsten eine Fusion der Fachhochschulen beider Basel, Aargau und Solothurn gesehen hätte.


Der jetzt vorliegende Anerkennungsentscheid wurde befristet erlassen und ist - wie bei allen anderen Fachhochschulen auch - mit Auflagen verknüpft. Alle Vollzeit-Studiengänge in Muttenz haben inzwischen die beantragte Anerkennung als Fachhochschulstudiengänge erhalten. Eine Forderung des Bundesrates wurde schon im März 1998 in die Tat umgesetzt, indem die Fachhochschulen der Nordwestschweiz eine enge Zusammenarbeit vereinbarten.




3. Universität


Im Universitätsbereich besteht das bildungspolitische Hauptziel darin, zusammen mit Basel-Stadt die eingeleitete Universitätsreform zu vertiefen. Der Universitätsrat bildet dabei das oberste Planungs- und Führungsorgan. Der von den Parlamenten beider Kantone genehmigte Universitätsvertrag steckt den Rahmen ab, innerhalb dessen sich die Universität Basel als Teil eines ganzheitlichen Bildungsangebots der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in den nächsten Jahren weiterentwickeln kann.




K. Erwachsenenbildung (Quartärstufe)


1. Ausgangslage


Gemäss § 97 der Kantonsverfassung hat der Kanton die berufliche Aus- und Weiterbildung zu gewährleisten und zusammen mit den Gemeinden die Erwachsenenbildung zu fördern.


Angesichts der immer rascheren wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung, aber auch wegen der ständigen Veränderungen im persönlichen Umfeld vieler Menschen, wird diese Aufgaben immer vordringlicher.


Die Erwachsenenbildung umfasst die berufliche und persönliche Fort- und Weiterbildung nach der obligatorischen Schulzeit und der beruflichen Grundausbildung. Unter Fortbildung werden qualitätserhaltende, unter Weiterbildung qualifikationsfördernde Ausbildungen verstanden.


Um möglichst vielen Menschen ein " lebenslanges Lernen " zu ermöglichen, muss in der Erwachsenenbildung ein Angebot für Personen und Gruppen aus verschiedenen Altersgruppen und mit unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft vorhanden sein.


Dieses Bedürfnis wird heute durch private, halbstaatliche und staatliche Schulen und Institutionen, aber auch durch die betriebliche Fort- und Weiterbildung abgedeckt.


Der Kanton leistet heute finanzielle Beiträge an die Volkshochschule beider Basel, die Volkshochschule Laufental, die Elternbildung, die Berufsschulen und andere private Institutionen. Innerhalb der Erziehungs- und Kulturdirektion wird die Erwachsenenbildung durch die Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung und eine regierungsrätliche Kommission betreut.




2. Weitere Entwicklung


Die Erwachsenenbildung wird ohne Zweifel weiter an Bedeutung gewinnen. Noch ist aber unklar, wie darin die privaten Anbieter und der Staat ihre Aufgaben abstimmen werden.


Trotzdem ist der Regierungsrat der Auffassung, dass die Erwachsenenbildung wegen ihrer Bedeutung und im Hinblick auf ihre weitere Entwicklung unter folgenden Zielsetzungen im Bildungsgesetz rechtlich verankert werden muss:


- Die Erwachsenenbildung soll den Menschen die Möglichkeit bieten, ihre Grundausbildung zu ergänzen und weiter zu führen.


- Sie soll Menschen helfen, Veränderungen in ihrem persönlichen und beruflichen Umfeld zu gestalten.


- Sie hat die Bildungsanliegen von Menschen mit einer Behinderung zu berücksichtigen und soll unterpriviligierten Bevölkerungsgruppen helfen, Veränderungen in der Arbeitswelt zu bewältigen.


- Der Kanton übernimmt in der Erwachsenenbildung subsidiäre Aufgaben, verbessert die Information und Koordination und hilft, für diesen Bildungsbereich Qualitätsmassstäbe zu entwickeln.


Aufgrund dieser Zielsetzungen beabsichtigt der Regierungsrat, aus der heutigen Dienststelle für Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung eine Fachstelle für Erwachsenenbildung zu schaffen, über deren Aufgaben im nachfolgenden Kapitel über die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion berichtet wird.





L. Schuldienste


1. Ausgangslage


Die " Besonderen Dienste der Schule" umfassen nach heutigem Schulgesetz:


- Den Schulgesundheitlichen Dienst, der im Gesetz über das Gesundheitswesen geregelt ist und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion untersteht;


- den Schulpsychologischen Dienst mit Beratungsstellen in Liestal, Muttenz, Binningen, Allschwil und Laufen;


- die Berufs- und Studienberatung mit Stellen in Liestal, Binningen und Laufen;


- die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer;


- die Schul- und Büromaterialverwaltung;


- die von der Kantonsbibliothek betreuten Schulbibliotheken.




2. Schulpsychologischer Dienst


Für das Schulwesen hat der Schulpsychologische Dienst eine besondere Bedeutung, weil er die individuellen Schulungsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu diagnostizieren und diesen die entsprechenden Schulungsmöglichkeiten zu vermitteln hat.


Mit der zunehmenden Differenzierung von Teilleistungsschwächen nahm die Anzahl und die Vielfalt der Abklärungen durch den Schulpsychologischen Dienst in den letzten Jahren ständig zu. Gleichzeitig hat sich mit der Individualisierung des Lernens der Akzent in seiner Arbeit von der reinen Diagnosestellung zur förderorientierten Beratung hin verschoben.


Die Hauptaufgaben der schulpsychologischen Arbeit liegen im Bereich der Primarschule, wo sich die Fragen des Schuleintritts und des Übertritts in die Schulen der Sekundarstufe I stellen. Die Anmeldezahlen zeigen aber auch bei den anderen Schulstufen nach oben.


In den letzten Jahren haben vor allem die Verhaltensprobleme von Schülerinnen und Schülern und die Gruppenkonflikte in Schulen zugenommen, was schulpsychologische Interventionen erfordert, die über den Einzelfall hinausgehen.




3. Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung


Die ins Amt für Berufsbildung und Berufsberatung integrierte Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung wird angesichts der immer rascher stattfindenden Veränderungen in der Berufs- und Arbeitswelt auch für die Erwachsenen immer wichtiger. Sie wird deshalb einerseits von Schülerinnen und Schülern der Real- und Sekundarschulen, der Gymnasien und Diplommittelschulen und andererseits von Erwachsenen beansprucht, die beruflich an einem Wendepunkt stehen.


Ihnen allen wird seit kurzem Beratung und Unterstützung an zwei Berufsinformationszentren (BIZ) in Liestal und Binningen angeboten.



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