Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Neue Bildungsgesetzgebung | |
| vom: | 10. April 2001 | |
| Nr.: | 2001-105 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
D. Berufsbildung (Sekundarstufe II)
1. Ausgangslage
Die ersten Berufsbildungsangebote sind im Kanton mit der Gründung der örtlichen Gewerbevereine um 1870 entstanden. Die schulische Ausbildung erhielten die Lehrtöchter und Lehrlinge lange Zeit an vielen, im ganzen Baselbiet verstreuten Schulorten.
Das so entstandene duale System der beruflichen Grundausbildung - praktische Ausbildung in Lehrbetrieben, schulische Ausbildung an Berufsschulen - erwies sich auf dem Weg zur heutigen Produktions-, Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft als sehr anpassungs- und lernfähig. Seine Stärke liegt in der Verbindung der praxisnahen Ausbildung in Betrieben und der theoretischen und allgemeinen Ausbildung in den Berufsschulen.
Gegenwärtig existieren noch gegen 300 Lehrberufe, die dem Berufsbildungsgesetz unterstellt sind und eigene Ausbildungs- und Prüfungsreglemente besitzen.
Das Berufsbildungswesen orientiert sich inhaltlich und organisatorisch an den gesetzlichen Vorschriften des Bundes. Im Kanton wird es vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung geleitet und beaufsichtigt.
Die Gewerblich-industriellen Berufsschulen in Liestal und Muttenz werden in pädagogischer, organisatorischer und administrativer Hinsicht von ihren Rektoren geführt, denen je 2 Konrektoren zur Seite stehen. Die Rektorenkonferenz der berufsbildenden Schulen, in der auch die Schulen des Kaufmännischen Vereins, des Vereins Aprentas, des Gesundheitswesens sowie das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung vertreten sind, koordiniert die Aufgaben der Berufsschulen.
Den Berufsschulen ist eine vom Regierungsrat gewählte Aufsichtskommission übergeordnet, in der die Industrie, das Gewerbe, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung sowie die Lehrerinnen und Lehrer der betreffenden Schule vertreten sind.
Dem vom Regierungsrat gewählten 12-köpfigen Berufsbildungsrat gehören Vertreterinnen und Vertreter derselben Gruppen an.
2. Weitere Entwicklung
Durch den Einzug der Mikroelektronik in Büro, Industrie und Gewerbe verändern sich die Berufsbilder immer schneller, weshalb es in der Berufsausbildung immer mehr darum geht, den jungen Menschen neben den fachlichen Kenntnissen eine möglichst grosse Handlungskompetenz und Lernfähigkeit zu vermitteln, damit sie später mit dem technologischen Wandel beruflich und sozial Schritt halten können.
Mit dieser Entwicklung droht sich die Schere zwischen anspruchsvollen Berufslehren und solchen, die "nur" handwerkliche Fertigkeiten erfordern, weiter zu öffnen. Bereits besteht in einzelnen Branchen die Tendenz, die Berufslehren in unterschiedliche Leistungsniveaus zu gliedern; auf der einen Seite Berufsausbildungen mit einem hohen Innovationspotential vor allem für schulstarke Jugendliche, und auf der andern Seite Berufsausbildungen für schulschwächere, sozial auffällige oder mit sprachlich-kulturellen Defiziten belastete Jugendliche.
Um diese Entwicklung aufzufangen, sind in Zukunft folgende Anstrengungen nötig:
- Die drei Elemente der trialen Berufsausbildung (Lehrbetrieb, Berufsschule, Einführungskurs) müssen noch enger zusammenrücken.
- Die Durchlässigkeit zwischen der Berufsbildung und dem übrigen Bildungsangebot ist in beide Richtungen zu verbessern.
- Das Lehrstellenangebot zugunsten Jugendlicher, welche die Schule nicht mehr besuchen wollen oder können, muss durch gemeinsame Anstrengungen von Industrie, Gewerbe und Staat erhalten und verbessert werden. Die vom Landrat am 10. April 1997 beschlossene Einführung einer Vorlehre für weniger begabte Schülerinnen und Schüler und die Koordination aller Brückenangebote zwischen den Ausbildungen der Sekundarstufe I und II innerhalb des Kantons und mit Basel-Stadt sind Schritte in diese Richtung.
- Damit nicht immer mehr Jugendliche in Vollzeitschulen abwandern, bedarf es weiterhin grosser Anstrengungen zugunsten eines differenzierten und attraktiven Lehrstellenangebots. In diesem Zusammenhang geniessen die Berufsmaturität und der Aufbau der Fachhochschulen bildungspolitisch höchste Priorität.
3. Brückenangebote
Für Jugendliche, die den Übertritt aus der Sekundarstufe I in die Berufsbildung nicht direkt schaffen, stehen ab 1999 die sogenannten Brückenangebote zur Verfügung. Diese sollen nicht die allgemeine Schulzeit verlängern, sondern die Hindernisse beim Berufseinstieg angehen, indem sie Kompetenzen vermitteln, die für eine erfolgreiche Berufslehre nötig sind. Dazu gehören neben Sprache und Mathematik die Sozial- und Methodenkompetenz.
Das Schulische Brückenangebot "plus" bereitet die Auszubildenden auf anspruchsvollere Berufslehren vor, das Brückenangebot "Basis" auf weniger anspruchsvolle.
Der gezielten Vorbereitung auf ein bestimmtes Berufsfeld dient die Vorlehre B . Jugendlichen, die noch keine realistische Vorstellung von ihrem zukünftigen Beruf haben, steht die allgemeine Vorlehre A offen. Die Schulen und die öffentlichen und privaten Betriebe sind gemeinsam für die Vorlehren verantwortlich. Die Schule vermittelt Schulwissen, die Betriebe ermöglichen Erfahrungen in der Arbeitswelt.
Die Aufteilung der interessierten Jugendlichen auf die verschiedenen Angebote übernimmt - in Zusammenarbeit mit den abgebenden und aufnehmenden Schulen sowie der Berufsberatung - das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt arbeiten im Bereich der Brückenangebote eng zusammen. Die Vorlehren B stehen den Jugendlichen beider Kantone unabhängig vom Wohnort zur Verfügung, das Schulische Brückenangebot "Basis" wird von Basel-Stadt auch für Jugendliche aus dem Baselbiet angeboten. Im Kanton Basel-Landschaft werden alle Brückenangebote von Berufsschulen geführt.
4. Integration ins Bildungsgesetz
Der Regierungsrat will mit der Aufnahme der Berufsbildung ins Bildungsgesetz und mit der Zusammenführung von Erziehungsrat und Berufsbildungsrat erstens die Gleichwertigkeit der beruflichen Grundausbildung und der studienbezogenen Ausbildungen hervorheben, und zweitens dafür sorgen, dass das Bildungswesen insgesamt einen stärkeren Bezug zur Arbeitswelt erhält.
Aufgrund der Vernehmlassung wurde der Abschnitt zur Berufsbildung im Bildungsgesetz wesentlich umfassender und detaillierter gestaltet, was unterstreicht, wie sehr dem Regierungsrat dieser Bildungsbereich ein Anliegen ist.
| Die Kernpunkte:
- Die Berufsbildung, soweit der Kanton dafür zuständig ist, wird gesetzlich und organisatorisch besser mit den übrigen Bildungsangeboten verbunden. - Die Gleichwertigkeit der Berufsbildung mit den übrigen Bildungsangeboten wird durch die Zusammenlegung des Berufsbildungsrates und des Erziehungsrates hervorgehoben und damit die Abstimmung unter den entsprechenden Bildungsangeboten erleichtert. - Die berufliche Erwachsenenbildung wird im bisherigen organisatorischen und finanziellen Rahmen gefördert. - Die Aufnahme der Berufsschulen für Landwirtschaft und Spitalberufe ins Bildungsgesetz ist möglich, aber ihre Überführung in die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion noch nicht beabsichtigt. |
E. Diplomabteilung der Gymnasien (Sekundarstufe II)
Die im Kanton seit 1972 bestehende 3-jährige Diplommittelschule (DMS 3) bereitet auf Berufsausbildungen und Ausbildungen an höheren Fachschulen und Fachhochschulen in pädagogischen, sozialen, paramedizinischen, künstlerischen und weiteren Bereichen vor.
Die Aufnahme in die DMS 3 erfolgt nach der obligatorischen Schulzeit unter gewissen Bedingungen prüfungsfrei.
Innerhalb der Gymnasien obliegt die Leitung der Diplomabteilung einem Konrektor oder einer Konrektorin.
Durch Reform der DMS 3 wurde einerseits eine engere Zusammenarbeit unter den an ihr beteiligten Lehrerinnen und Lehrern erreicht, und andererseits durch neue Unterrichtsformen wie Block- und Projektunterricht, Praktika und die berufsspezifischen Vorbereitungskurse die Qualität der Schule in Bezug auf ihre Ausbildungsziele und auf die von den Schülerinnen und Schülern angestrebten Berufsziele wesentlich verbessert.
1995 wurde der Übertritt aus der vom Kaufmännischen Verein geführten DMS 2 in die DMS 3 geregelt.
| Absichten:
- Der Zugang von Absolventinnen und Absolventen der DMS 3 zu therapeutischen Berufsausbildungen wird durch Regelungen mit den Anbietern solcher Ausbildungen gezielt verbessert. - Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion setzt sich auf der interkantonalen Ebene dafür ein, dass das DMS-3-Diplom ohne zusätzliche Auflagen weiterhin zum Eintritt in höhere Fachschulen und Fachhochschulen im pädagogischen, gestalterischen, sozialen und medizinisch-therapeutischen-pflegerischen Bereich berechtigt. |
F. Maturitätsabteilung der Gymnasien (Sekundarstufe II)
Zu den Maturitätsabteilungen der Gymnasien Liestal, Münchenstein, Muttenz und Oberwil kam 1994 das bikantonale Gymnasium Laufental-Thierstein hinzu.
An den Gymnasien Liestal, Münchenstein, Muttenz und Oberwil werden die Schülerinnen und Schüler nach der progymnasialen Abteilung der Sekundarschule in einem 3 1/2-jährigen Bildungsgang auf ein Hochschulstudium oder eine andere höhere Ausbildung vorbereitet. Das zusammen mit dem Kanton Solothurn geführte Gymnasium Laufental-Thierstein weist hingegen eine progymnasiale und eine anschliessende gymnasiale Abteilung auf.
Nach Umsetzung des Maturitätsanerkennungsreglementes bieten die Gymnasien seit August 2000 (aufsteigend mit den 1. Klassen) die Schwerpunktfächer Angewandte Matematik/Physik, Biologie/Chemie, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lateinisch, Musik, Russisch, Spanisch, Wirtschaft und Recht und Bildnerisches Gestalten an.
Die Rektorinnen und Rektoren der Gymnasien sind sowohl in organisatorischer und administrativer als auch in pädagogischer Hinsicht Vorgesetzte der Lehrerinnen und Lehrer und vertreten ihre Schulen gegenüber der Verwaltung und der Öffentlichkeit. Zusätzlich gehören der Schulleitung die Konrektorinnen oder Konrektoren an. Die pädagogischen, planerischen und organisatorischen Fragen der Gymnasien werden durch die Schulleitungskonferenz und die Fachkonferenzen koordiniert.
Jedem Gymnasium ist eine durch den Regierungsrat gewählte Aufsichtskommission übergeordnet.
Gemäss der Beurteilung durch das Institut für allgemeine Pädagogik der Universität Bern hat sich die ab Schuljahr 1992/93 in unserem Kanton eingeführte Gymnasialreform bewährt.
| Absicht:
- Das Eidgenössische Maturitätsanerkennungsreglement wird bis zum Jahr 2004 auch im Niveau P der Sekundarschule umgesetzt. |
Eine besondere Rolle im kantonalen Bildungssystem und innerhalb der Sekundarstufe II nehmen die Schulen des Kaufmännischen Vereins ein, der sich in der Schweiz schon immer um die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Kaufleute kümmerte. Dessen Schulen werden weitgehend durch die Standortkantone finanziert. In schulischen Belangen orientieren sich diese an Vorschriften des Bundes und der Kantone.
Gemäss Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kaufmännischen Verein Baselland über die Führung der Schulen mittels Leistungsauftrag vom 1. Dezember 1998 führt der Kaufmännische Verein Baselland:
- Berufsschulen zur Vermittlung des beruflichen Unterrichts für kaufmännische Berufe und Berufe des Detailhandels sowie eine Kaufmännische Berufsmittelschule;
- dreijährige Handelsmittelschulen zur Erlangung des eidgenössischen Handelsdiploms und der Berufsmaturität;
- einjährige Kaufmännische Vorbereitungsschulen als Teil des Brückenangebots;
- zweijährige Diplommittelschulen (DMS 2);
- Schulisches Brückenangebot (SBA) an der DMS 2;
- Weiterbildungsschulen und Weiterbildungskurse.
Diesem Auftrag entsprechend bietet der KV Baselland gegenwärtig folgende Ausbildungen an:
Duale Ausbildung mit Bürolehre, kaufmännischer Lehre, kaufmännischer Berufsmittelschule, kaufmännischem Lehrabschluss für Erwachsene, Verkaufslehre und Detailhandelslehre. Diese Ausbildungen werden teils in Liestal und teils in Reinach angeboten.
Vollzeitausbildung mit Handelsmittelschule (eidg. Handelsdiplom und Berufsmaturität; 3 bzw. 4 Jahre), Diplommittelschule 2 und Kaufmännischer Vorbereitungsschule (1 Jahr). Die Handelsmittelschule und die Kaufmännische Vorbereitungsschule werden in Liestal und Reinach, die DMS 2 in Muttenz angeboten.
Erwachsenenbildung mit Informatik-, Sprach- und Wirtschaftskursen, Höherer Kaufmännischer Gesamtschule und Kaufmännischer Führungsschule.
Insgesamt haben im Schuljahr 1997/98 4592 Jugendliche und Erwachsene die Schulen des KV Baselland besucht. Davon haben 2667 Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Erwachsenenbildungskurse (inkl. Höhere Kaufmännische Gesamtschule und Kaufmännische Führungsschule) besucht. Der KV Baselland führt somit die grösste Schuleinheit des Kantons.
Diplommittelschule 2 (DMS 2)
Die DMS 2 wird auf der Grundlage der landrätlichen Verordnung über die Führung einer Diplommittelschule vom 25. Oktober 1979 geführt und hat den Auftrag, Sekundarschülerinnen und Sekundarschülern, in Ausnahmefällen auch Realschüler und Realschülerinnen, auf Berufsausbildungen vorzubereiten, die eine mehr als zehnjährige Vorbildung verlangen. Sie wird damit unter anderem den Bedürfnissen gerecht, die auf absehbare Zeit im Pflegebereich zu erwarten sind. Mit dem interkantonal anerkannten Diplomabschluss wird das verlangte Niveau erreicht.
In den letzten Jahren haben viele Schülerinnen und Schüler die DMS 2 nach dem ersten Schuljahr abgebrochen, diese also nicht als weiterführende Schule, sondern als relativ anspruchsvolles Brückenangebot besucht. Da diese Aufgabe neuerdings vom schulischen Brückenangebot plus (am gleichen Schulort) erfüllt wird, entspricht das Anspruchsniveau (wieder) der Zielsetzung des interkantonalen Diploms.
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