Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Neue Bildungsgesetzgebung | |
| vom: | 10. April 2001 | |
| Nr.: | 2001-105 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
C. Sekundarschule (Sekundarstufe I)
1. Ausgangslage
Die heutigen Realschulen sind aus den Primaroberschulen und die heutigen Sekundarschulen aus den einstigen Bezirksschulen heraus entstanden. Die Realschulen sind heute Gemeindeschulen; Schulträger der Sekundarschulen ist hingegen der Kanton.
Das Bildungsangebot der heutigen Real- und Sekundarschulen ist aufgrund ihrer unterschiedlichen Grösse nicht überall gleich. Kleinklassen werden bisher nur für Realschülerinnen und Realschüler geführt. Kleinklassen für Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler führt der Kanton gegenwärtig per Leistungsauftrag an Privatschulen.
Eine Besonderheit sind in unserem Kanton die progymnasialen Abteilungen der Sekundarschulen (Untergymnasium), an denen auf das Gymnasium vorbereitet wird.
Bereits am 3. Dezember 1991 hatte der Regierungsrat der Erziehungs- und Kulturdirektion den Auftrag erteilt, über die weitere Entwicklung der Sekundarstufe I im Kanton einen Grundlagenbericht auszuarbeiten. Dieser wurde im Frühjahr 1994 veröffentlicht und anschliessend einer breiten Konsultation unterzogen.
Mit der Sekundarstufe I setzten sich überdies zwei 1992 bzw. 1995 eingereichte Gemeindeinitiativen, der Aufgabenteilungsbericht des Regierungsrates von 1995 und die sogenannte Trägerschaftsvorlage an den Landrat von 1996 auseinander. Am 27. September 1997 stimmte das Baselbieter Volk in einer Vorabstimmung zum Bildungsgesetz einer einheitlichen Trägerschaft der Sekundarstufe I zu und legte damit die politische Grundlage zur Zusammenführung der heutigen Real- und Sekundarschulen.
Diese Dauer und Fülle von Mitsprachemöglichkeiten weist auf einen ungewöhnlich offenen Entscheidungsprozess hin.
2. Zielsetzungen
Der Erziehungsrat hat am 7. Februar 2001 Leitideen und Richtziele für die zukünftige Sekundarschule verabschiedet. Diese konkretisieren das im Bildungsgesetz umrissene Ziel der Sekundarschule für die Lehrplanarbeiten auf der Grundlage der vom Erziehungsrat vorgesehenen Stundentafeln. Die definitive Inkraftsetzung der Leitideen und Richtziele sowie der Stundentafeln erfolgt nach der Beschlussfassung über die Bildungsgesetzgebung zusammen mit dem Stufenlehrplan für die Anforderungsniveaus A, E und P.
Die vom Erziehungsrat vorgeschlagenen Leitideen und Richtziele können wie folgt zusammengefasst werden:
Die Sekundarschule
- leistet einen Beitrag zur Bildung und unterstützt die Jugendlichen bei ihrer persönlichen, geschlechtlichen und kulturellen Selbstfindung im Sinne einer positiven Lebensbewältigung;
- vermittelt eine Grundbildung für alle Schülerinnen und Schüler;
- vermittelt das nötige fachliche Wissen und Können auf den drei Anforderungsniveaus A, E und P für die Ausbildungen auf der Sekundarstufe II;
- übernimmt als Bildungsstufe zwischen der Primarschule und den Ausbildungen auf der Sekundarstufe II eine Scharnierfunktion und hat einen Beratungs- und Selektionsauftrag;
- vermittelt eine Grundbildung, die zu lebenslangem Lernen ermutigt und befähigt;
- gewichtet die überfachlichen Lernziele;
- ermöglicht den Schülerinnen und Schülern gemeinsame soziale Erfahrungen;
- leistet einen Beitrag zur Demokratie- und Mitbestimmungsfähigkeit;
- moderiert vielfältige Austauschprozesse mit schulexternen Organisationen;
- bereitet ihre Schülerinnen und Schüler nicht nur auf die Erwerbsarbeit, sondern auch auf die Alltagsarbeit und das Zusammenleben im privaten Bereich vor;
- stärkt die Identität aller Schülerinnen und Schüler, indem sie ihren Beitrag zur interkulturellen Erziehung leistet;
- unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer besonderen Interessen und Fähigkeiten.
3. Gründe für die Zusammenführung
Folgende Gründe sprechen für eine Zusammenführung der bisherigen Real- und Sekundarschule:
- Alle Jugendlichen können vom 6. bis 9. Schuljahr die gleiche Schule besuchen, wodurch der örtlichen und sozialen Ausgrenzung von Schülern und Schülerinnen entgegengewirkt wird. Da alle 3 Anforderungsniveaus innerhalb der gleichen Schulorganisation angeboten werden, soll sowohl bei den Schülern und Schülerinnen und ihren Erziehungsberechtigten als auch bei den Arbeitgebern die Akzeptanz des Anforderungsniveaus A verbessert werden.
- Der Kanton Basel-Landschaft kann zuziehende Schülerinnen und Schüler aus anderen Kantonen in einer einzigen Organisation empfangen und intern dem angemessenen Anforderungsniveau zuteilen. Der Verzicht auf getrennte Schulorganisationen innerhalb der Sekundarstufe I ist ein wichtiger Beitrag zur Erleichterung der interkantonalen Mobilität der Bevölkerung mit Kindern und Jugendlichen.
- Indem trotz unterschiedlicher Begabung und Herkunft alle Schülerinnen und Schüler die gleiche Schule besuchen und dort einander täglich begegnen können, werden diese auf das Leben in einer arbeitsteiligen und multikulturellen Gesellschaft vorbereitet. Sie lernen so die Fähigkeiten und die Andersartigkeit anderer Menschen in ihr Denken und Handeln einzubeziehen.
- Die heutige Berufswelt setzt bei den Menschen eine hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit voraus. Das bedingt Schulen, die selber flexibel und imstande sind, die unterschiedlichen Entwicklungsschritte von Jugendlichen in der eigenen Schule durch Niveauumteilungen aufzufangen. Heute wird von der allgemeinen in die progymnasiale Abteilung der Sekundarschule und umgekehrt viel häufiger gewechselt als zwischen der Real- und der Sekundarschule, weil mit letzterem die Aufgabe des vertrauten sozialen und örtlichen Umfelds verbunden ist.
- Befinden sich die heutigen Real- und Sekundarschulen unter dem gleichen pädagogischen und organisatorischen Dach, fällt es den Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Behörden leichter als heute, sich über ihre Schulfragen zu orientieren. Die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten können dadurch über die weitere Schul- und Berufslaufbahn differenzierter, umfassender und an der Schule selber beraten und unterstützt werden.
- Durch die Zusammenführung der Real- und Sekundarschulen entsteht für die Schülerinnen und Schüler ein natürliches Kontaktfeld, wo in Bereichen wie Gesundheitsförderung, Suchtprävention, Informatik, interkulturelle Pädagogik, Schul- und Berufswahlvorbereitung oder im ergänzenden Angebot (Freifächer) niveauübergreifend unterrichtet werden kann.
- Die Gewissheit, dass die Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Niveauzuteilung und Leistungsentwicklung während 4 Jahren die gleiche Schule besuchen können, erleichtert nicht nur den Schülerinnen und Schülern, sondern auch den Erziehungsberechtigten die Identifikation mit "ihrer" Schule und vermittelt dieser Phase der Schullaufbahn Ruhe und Konstanz.
- In einer alle drei Anforderungsniveaus umfassenden Schulorganisation lassen sich die vorhandenen Synergien bezüglich Infrastruktur und Betriebsmittel besser und ideenreicher als heute nutzen.
4. Bildungsangebot
4.1 Anforderungsniveaus
Die neue Sekundarschule umfasst das 6. bis 9. Schuljahr und gliedert sich in folgende 3 Anforderungsniveaus:
- Anforderungsniveau A mit allgemeinen Anforderungen: Der Abschluss befähigt die Jugendlichen, eine Berufslehre zu absolvieren. (Bisher: Realschule / Berufswahlklasse);
- Anforderungsniveau E mit erweiterten Anforderungen: Der Abschluss befähigt die Jugendlichen, eine Berufslehre inkl. Berufsmaturität zu absolvieren, bzw. berechtigt sie, in eine Diplommittelschule überzutreten. (Bisher: allgemeine Abteilung der Sekundarschule);
- Anforderungsniveau P mit progymnasialen Anforderungen: Der Abschluss berechtigt die Jugendlichen, in das Gymnasium, in die Berufsmaturitätsschule und in andere anspruchsvolle Berufslehren überzutreten. (Bisher: progymnasiale Abteilung der Sekundarschule).
4.2 Stufenlehrpläne und Stundentafeln
In einem Stufenlehrplan werden die Lernziele der drei Anforderungsniveaus festgelegt. Diese müssen auf die Lernziele der vorhergehenden Schulstufe und die unterschiedlichen Anforderungen der nachfolgenden Ausbildungen abgestimmt sein. Die einzelnen Schulen haben die Aufgabe, mit ihren Schülerinnen und Schülern die darin formulierten Grobziele und Treffpunkte der Anforderungsniveaus A, E oder P zu erreichen. Mit dem Abschluss eines Anforderungsniveaus der Sekundarschule besitzen die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen, um eine entsprechende weiterführende Ausbildung auf der Sekundarstufe II erfolgreich aufnehmen zu können.
Die zum Stufenlehrplan gehörende Stundentafel legt, wiederum differenziert nach Anforderungsniveaus, die Unterrichts- und Zeitressourcen für die Bildungsbereiche oder Fächer pro Schulwoche fest. Die Lektionenzahl pro Bildungsbereich oder Fach kann während des Schuljahres flexibel gehandhabt werden.
Der Erziehungsrat hat am 7. Februar 2001 - unter Vorbehalt der Ergebnisse der Beratungen über die Bildungsgesetzgebung und der Lehrplanarbeiten - Stundentafeln für die drei Anforderungsniveaus A, E und P der inskünftigen Sekundarschule mit grossem Mehr gutgeheissen. Der ursprüngliche Entwurf von Stundentafeln für die inskünftige Sekundarschule und für die Umsetzung des neuen schweizerischen Maturitäts-Anerkennungsreglementes (MAR) an der Sekundarstufe I und am dreieinhalbjährigen Gymnasium gemäss Beschlussfassung des Erziehungsrats vom 17. Juni 1998 wurde in der Vernehmlassung kontrovers bewertet. Als Folge wurden einerseits die weitgehend unbestrittene und zeitlich dringliche Revision des MAR am Gymnasium realisiert und andererseits die Stundentafeln für die drei Niveaus der Sekundarschule neu verhandelt und überarbeitet.
Der vom Erziehungsrat genehmigte Entwurf der Stundentafel geht für die drei Anforderungsniveaus von speziellen Abteilungen aus. In der 1. Klasse (6. Schuljahr) ist das Fächerangebot für die drei Anforderungsniveaus gleich, nur die Anforderungen unterscheiden sich. Ab der 2. Klasse setzen niveautypische fachliche Gewichtungen ein. Durch das gleiche Bildungsangebot in der 1. Klasse wird für Schülerinnen und Schüler mit dem erforderlichen Notenschnitt ein remotionsfreier Übertritt in ein anderes Anforderungsniveau erleichtert. In der 2. Klasse wird während eines ganzen Jahres für Schülerinnen und Schüler des Anforderungsniveaus A "Nachhilfe Plus" angeboten. Schülerinnen und Schüler, welche sich einen Wechsel in das Anforderungsniveau E nach der 2. Klasse ohne Repetition offen halten wollen, werden insbesondere in Französisch und Englisch zusätzlich gefördert.
Für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler des Anforderungsniveaus E wird "Nachhilfe Plus" in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch im 2. Semester der zweiten Klasse angeboten, um ihnen den Übertritt in die 3. Klasse des Anforderungsniveaus P zu erleichtern. Anschliessend ist ein Wechsel in der Regel nur mit Remotion noch möglich. Die Durchlässigkeit zwischen den Anforderungsniveaus soll - entsprechend der sich z. T. markant verändernden Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler - gezielt gewährleistet werden.
Der Erziehungsrat hat die Schaffung einer speziellen Stundentafel mit abteilungsübergreifend organisiertem Niveauunterricht geprüft und verworfen. Einzelfalllösungen, entsprechend dem Landratsbeschluss vom 11. September 1989 zur Ermöglichung der Kooperativen Oberstufe (Organisationsform in Arlesheim), sollen dadurch nicht ausgeschlossen werden. Der Erziehungsrat geht von einer niveauübergreifenden Kooperation an allen Sekundarschulen, aber ohne Niveauunterricht, aus. Die Kooperation dient der sozialen Integration der Schülerinnen und Schüler gemäss Leitideen und Richtzielen der Sekundarschule, der Stärkung der schulischen Gemeinschaft und der Identifikation mit der Schule im Sinne eines "Wir-Gefühls" sowie der gemeinsamen Nutzung der in den Kollegien vorhandenen Qualifikationen für die Bereitstellung eines hochwertigen Bildungsangebotes für die Schülerinnen und Schüler aller Anforderungsniveaus.
Niveauübergreifendes Lernen und Handeln der Schülerinnen und Schüler ist gemäss Erziehungsrat in bezeichneten Feldern wie "Individuum und Gemeinschaft", bei Schulveranstaltungen, bei Fächern mit gleichem Anforderungsniveau und gleicher Stundendotation (wie Sport) sowie im ergänzenden Angebot der Schule (Freifächer) möglich.
Zur Optimierung der Voraussetzungen für den schulfreien Samstag sehen die Stundentafeln nur noch ein Maximum von 34 Lektionen Unterricht und ein vereinfachtes Wahlsystem vor.
Aufgrund der veränderten Zusammensetzung der Schülerschaft soll Deutsch als Zweitsprache im ergänzenden Angebot der Schule besser verankert werden. Zudem soll mit "Nachhilfe Basis" der erfolgreiche Abschluss des Anforderungsniveaus A abgesichert werden.
4.3 Spezielle Förderung
4.3.1 Anforderungsniveau A
Im Anforderungsniveau A wird im 6. und 7. Schuljahr eine altersgemischte Kleinklasse oder die Integrative Schulungsform angeboten. Dadurch sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler an den Sekundarschulen gehalten werden.
Das bisher einjährige Werkjahr soll neu im 8. und 9. Schuljahr - als Ergänzung zum Anforderungsniveau A der Sekundarschule - angeboten werden. Seine Schülerinnen und Schüler werden hier zu einem Abschluss der Sekundarschule und einer weiterführenden Ausbildung der Sekundarstufe II geführt.
Obwohl durch den Einbezug des 8. Schuljahres die Schülerzahl des Werkjahres steigen dürfte, wird dieses nicht an den einzelnen Sekundarschulen, sondern wie bisher regional geführt.
4.3.2 Anforderungsniveau E
Aufgrund des Regierungsratsbeschlusses vom 27. Mai 1997 über die Sonderschulung im Einzelfall kann heute das Schulinspektorat mit einzelnen Privatschulen Leistungsvereinbarungen abschliessen und Schülerinnen und Schüler auf Antrag des Schulpsychologischen Dienstes zulasten des Kantons eine Kleinklasse an diesen Schulen besuchen lassen.
An dieser bewährten Regelung will der Regierungsrat auch nach Inkrafttreten des Bildungsgesetzes festhalten. Der Aufbau eines eigenen Kleinklassenangebots für das Anforderungsniveau E ist deshalb nicht geplant.
Hingegen soll ein Angebot der Integrativen Schulungsform aufgebaut werden, um möglichst viele Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen im Anforderungsniveau E der eigenen Schule halten zu können. Aus diesem Grunde kann das Amt für Volksschulen u. a. auch Zusatzstunden für einzelne Schülerinnen und Schüler bewilligen.
4.3.3 Anforderungsniveau P
Auf dem Anforderungsniveau P ist keine Schulung in Kleinklassen und keine Integrative Schulungsform vorgesehen.
4.4 Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer
Die heute an der Realschule sowie an der allgemeinen und progymnasialen Abteilung der Sekundarschule tätigen Lehrerinnen und Lehrer können auch in der zukünftigen Sekundarschule unterrichten.
An den Anforderungsniveaus E und P werden aber weiterhin nur Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt, die über eine Ausbildung gemäss dem interkantonalen Reglement für die Sekundarstufe I verfügen. Die heutige Ausbildung der Reallehrerinnen und Reallehrer wird vorerst weitergeführt.
5. Bildung der Schulkreise
5.1 Vorgehen
In den erläuternden Bemerkungen zur Volksabstimmung betreffend Übernahme der Realschule durch den Kanton führte der Regierungsrat aus:
"Mit dieser Änderung möchten Landrat und Regierungsrat eine wichtige Voraussetzung für eine gleichwertige und gemeinsame Weiterentwicklung der gesamten Sekundarstufe I (Real, Sekundar allgemeine Abteilung, Progymnasium) schaffen.
Weil diese Frage bildungspolitisch und finanziell von grosser Tragweite ist und ausserdem durch zwei Initiativen aufgeworfen wurde, möchten Landrat und Regierungsrat sie jetzt dem Volk zu einem grundsätzlichen Entscheid vorlegen."
Mit dem Bildungsgesetz geht es jetzt darum, dieses Vorhaben zu verwirklichen und aus den heutigen Real- und Sekundarschulen Sekundarschulen mit einer Schulleitung und einem Schulrat zu bilden.
Im Juni 1999 hat deshalb die Erziehungs- und Kulturdirektion den Gemeinden einen auf die Bevölkerungs- und Klassenprognose abgestützten Vorschlag zur Bildung der Sekundarschulkreise zugestellt. Dieser war auch in dem im Januar 2000 in die Vernehmlassung geschickten Entwurf des Bildungsgesetzes enthalten.
Nach diesem sind an den Sekundarschulen alle 3 Anforderungsniveaus anzubieten, weil nur so die angestrebte verbesserte Durchlässigkeit zwischen diesen gewährleistet werden kann und nur so möglichst alle Schülerinnen und Schüler aus der Primarschule in dieselbe Schule übertreten können. Von diesem Grundsatz müssen die Laufentaler Schülerinnen und Schüler ausgenommen werden, weil sie aufgrund des Vertrages mit dem Kanton Solothurn vorerst weiter das Untergymnasium am Gymnasium Laufen zu besuchen haben.
Die Erziehungs- und Kulturdirektion wollte an der Zusammenführung der heutigen Sekundar- und Realschulen von Anfang an die Gemeinden und ihre betroffenen Schulen beteiligen, um so für die einzelnen Schulkreise einvernehmliche und praxisnahe Lösungen finden zu können.
Dieses Vorgehen hat aber leider nicht überall die erhoffte Annäherung der Standpunkte unter den Beteiligten gebracht.
5.2 Kriterien
Nachdem die Vorarbeiten in den einzelnen Sekundarschulkreisen abgeschlossen sind und nicht zuletzt durch sie klar geworden ist, welche Probleme sich aus der Zusammenführung der Schulen und wegen des dezentral bereits vorhandenen Schulraums ergeben, hat jetzt der Regierungsrat seinem überarbeiteten Vorschlag zur Bildung der Schulkreise und zur Bezeichnung der Schulstandorte die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:
a. Aus den heutigen Real- und Sekundarschulen wird pro Schulkreis eine Sekundarschule mit einer Schulleitung und einem Schulrat gebildet.
b. In jedem Sekundarschulkreis - Ausnahme Sekundarschulkreis Laufen und Zwingen - besteht das Bildungsangebot aus den Anforderungsniveaus A, E und P.
c. Eine Sekundarschule hat in der Regel einen Schulort mit einem oder mehreren Sekundarschulhäusern.
d. Pro Schulhaus sollen nach Möglichkeit 16 - 24 Klassen unterrichtet werden. Bei anstehenden Neu- und Umbauten ist abzuklären, wie die Schulanlagen dieser Zielgrösse angenähert werden können.
e. Der an den heutigen Realschulen vorhandene Schulraum wird nach Inkrafttreten des Bildungsgesetzes vorerst weiter genutzt. (Ausnahme je nach Zeitpunkt des Inkrafttretens: Grellingen).
Die räumliche Zusammenführung der heutigen Sekundar- und Realschulen erfolgt schrittweise. Allerdings sollen mittelfristig nur diejenigen Schulen zu endgültigen Nebenstandorten in ihrem Schulkreis werden, an denen mindestens zwei Anforderungsniveaus geführt werden können.
f. In den heutigen Realschulhäusern, die zu Nebenschulorten von Sekundarschulen werden, mietet sich der Kanton ein.
g. Heutige Realschulhäuser in denen ausschliesslich Klassen der zukünftigen Sekundarschule unterrichtet werden, können später vom Kanton zu den gleichen Bedingungen wie die Sekundarschulanlagen ins Eigentum übernommen werden.
5.3 Vorschlag
Die Sekundarschule umfasst folgende Schulkreise:
a. Allschwil - Schönenbuch;
b. Binningen - Bottmingen;
c. Therwil - Ettingen;
d. Oberwil - Biel-Benken;
e. Aesch - Duggingen - Pfeffingen;
f. Reinach;
g. Arlesheim;
h. Münchenstein;
i. Birsfelden;
j. Muttenz;
k. Pratteln - Augst - Giebenach;
l. Liestal - Arisdorf - Bubendorf - Hersberg - Lausen - Lupsingen - Ramlinsburg - Seltisberg;
m. Frenkendorf - Füllinsdorf;
n. Sissach - Böckten - Buckten - Diegten - Diepflingen - Eptingen - Häfelfingen - Itingen - Känerkinden - Läufelfingen - Nusshof - Rümlingen - Tenniken - Thürnen - Wintersingen - Wittinsburg - Zunzgen;
o. Gelterkinden - Anwil - Buus - Hemmiken - Kilchberg - Maisprach - Oltingen - Ormalingen - Rickenbach - Rothenfluh - Rünenberg - Tecknau - Wenslingen - Zeglingen;
p. Oberdorf - Bennwil - Hölstein - Lampenberg - Langenbruck - Liedertswil - Niederdorf - Waldenburg;
q. Reigoldswil - Arboldswil - Bretzwil - Lauwil - Titterten - Ziefen;
r. Laufen - Burg - Liesberg - Röschenz - Roggenburg - Wahlen;
s. Zwingen - Blauen - Brislach - Dittingen - Grellingen - Nenzlingen.
5.4 Besonderheiten
Aufgrund der Vernehmlassungen zum Bildungsgesetz und der Verhandlungen mit den betroffenen Gemeinden ergeben sich in Bezug auf die Bildung der Schulkreise und die Bezeichnung der Schulstandorte folgende Besonderheiten:
a. Auf die Bildung eines eigenen Schulkreises "oberes Homburgtal", bestehend aus den Gemeinden Rümlingen - Buckten - Diepflingen - Häfelfingen - Känerkinden - Läufelfingen - Thürnen - Wittinsburg, wird verzichtet. Die genannten Gemeinden gehören weiterhin zum Schulkreis Sissach.
b. Der Regierungsrat beabsichtigt, sobald als möglich einen Schulkreis Lausen, bestehend aus den Gemeinden Lausen, Itingen und allenfalls Ramlinsburg, zu bilden. Er wird dann ins Dekret zum Bildungsgesetz aufgenommen, wenn der Landrat den Kredit für die erforderliche Schulanlage beschliesst.
c. Die Sekundarschulen Laufen und Zwingen werden nur mit den Anforderungsniveaus A und E geführt. Die Schülerinnen und Schüler des Anforderungsniveaus P besuchen weiterhin das Gymnasium Laufen, wie dies im Staatsvertrag mit dem Kanton Solothurn vorgesehen ist. Eine allfällige Zuweisung der Schülerinnen und Schüler des Anforderungsniveaus P an die Sekundarschule Laufen und Zwingen kann erst in Betracht gezogen werden, wenn die Absichten des Kantons Solothurn bezüglich der Organisation der Sekundarstufe I bekannt sind.
d. Die Gemeinde Grellingen wird aufgrund der Verhandlungen mit den involvierten Gemeinden dem Schulkreis Zwingen zugeordnet, die Gemeinde Duggingen gehört neu zum Schulkreis Aesch.
6. Schulanlagen
6.1 Ausgangslage
Die Errichtung, die Finanzierung und der Unterhalt der Sekundarschulanlagen sind heute aufgrund des Schulgesetzes wie folgt geregelt:
- Die Standortgemeinden errichten gemäss § 129 die Schulanlagen.
- Die Gemeindebeschlüsse über Standort, Raumprogramm, Pläne und Kostenvoranschlag der Neubauten für die Sekundarschulanlagen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrats. Dasselbe gilt für Erweiterungsbauten und Umbauten der Unterrichtsräume (§ 130).
- An die Kosten der Neu-, Erweiterungs- und Umbauten für die Sekundarschulen leistet der Kanton jährliche Beiträge (Annuitäten) für Verzinsung und Amortisation bis zur Tilgung des Anlagewertes (§ 133). Die Tilgungsdauer beträgt 40 Jahre.
- Die Erziehungs- und Kulturdirektion setzt den massgeblichen Anlagewert (inkl. Landerwerbskosten) der Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie den Zustandswert der Altbauten fest, die als Grundlage für die Beitragsberechtigung dienen (§ 133).
Aufgrund dieser Bestimmungen hatte der Kanton im Jahre 2000 folgende Zahlungen an die Standortgemeinden zu leisten:
| Amortisation: | Fr. 8'578'000.-- |
| Zins | Fr. 4'887'000.-- |
| Unterhalt, Betrieb | Fr. 8'099'000.-- |
| Total | Fr. 21'564'000.-- |
6.2 Neuregelung
Der Regierungsrat wird, wie ausgeführt, dem Landrat gestützt auf die Volksabstimmung vom 28. September 1997 die Übernahme der Sekundarschulanlagen ins Eigentum des Kantons mit einer separaten Vorlage vorlegen. Dabei hat er die Absicht, die Übernahme noch vor Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes zu vollziehen.
Nach der Übernahme gelten für die Projektierung, die Finanzierung und den Unterhalt der Sekundarschulanlagen dieselben Regelungen und Entscheidungsabläufe wie für die anderen Bauten des Kantons. Demnach liegen die Entscheide über alle grösseren Bauvorhaben im Bereich der Sekundarschule beim Regierungsrat bzw. dem Landrat und unterliegen, je nach Kostenhöhe, anschliessend dem Finanzreferendum.
Da viele dieser Entscheide in einem engen Zusammenhang mit der angestrebten örtlichen Zusammenführung von heutigen Real- und Sekundarschulen respektive mit der Aufhebung von heutigen Realschulstandorten stehen, haben der Regierungsrat und der Landrat auch diesbezüglich jeweils das letzte Wort.
Die örtliche Zusammenführung von heutigen Real- und Sekundarschulen will der Regierungsrat unter folgenden Rahmenbedingungen vollziehen:
a. Die Zusammenführung erfolgt schrittweise innerhalb des Investitionsprogramms des Kantons.
b. Für den Unterhalt und Betrieb sowie die Verzinsung und Abschreibung der Sekundarschulanlagen stehen mindestens die gleichen finanziellen Mittel wie heute (21,5 Mio. Franken jährlich) zur Verfügung.
c. Über die Bauvorhaben der zukünftigen Sekundarschule entscheiden der Regierungsrat bzw. der Landrat. Sie legen damit gleichzeitig fest, welche der heutigen Realschulen zu welchem Zeitpunkt aufgehoben, d. h. in bestehende Sekundarschulen übergeführt werden.
d. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die durch den Erziehungsrat provisorisch beschlossenen Stundentafeln für die zukünftige Sekundarschule generell keine zusätzlichen Raumbedürfnisse entstehen lassen.
e. Die von den örtlichen Projektteams der einzelnen Sekundarschulkreise zur Zusammenführung der heutigen Real- und Sekundarschulen erarbeiteten Berichte bilden mit ihren Aussagen zur politischen Akzeptanz und zum Infrastrukturbedarf die Grundlage für die weiteren Planungsarbeiten.
f. Die weiteren Planungsarbeiten werden der kantonalen Schulbaukommission übertragen. Diese hat den Auftrag:
- erstens: das aus dem Jahre 1993 stammende Schulraumprogramm für die Sekun- darschule zu überarbeiten;
- zweitens: gestützt auf die Unterlagen der örtlichen Projektteams und das überar beitete Schulraumprogramm bis Mitte 2002 ein Investitionsprogramm auszuarbeiten.
g. Die bereits vorliegenden Projekte zum Neu- und Ausbau der Sekundarschulanlagen Oberdorf, Frenkendorf und Reigoldswil werden unabhängig von der Bildungsgesetzgebung weiter bearbeitet.
h. Nach Inkrafttreten des Bildungsgesetzes werden die zur Umsetzung der Sekundarschulreform nötigen bescheidenen Ausbauten der Sekundarschulanlagen Arlesheim und Birsfelden so rasch als möglich verwirklicht.
i. Die Projektierung des Schulkreises Lausen ist nach Inkrafttreten des Bildungsgesetzes unverzüglich an die Hand zu nehmen.
j. Bis zum Inkrafttreten des Bildungsgesetzes muss die organisatorische Zusammenführung der Schulleitungen der heutigen Real- und Sekundarschulen zu Schulleitungen der "neuen" Sekundarschule abgeschlossen sein.
k. Die heutigen Sekundarschulpflegen übernehmen bis zur Gesamterneuerungswahl der Schulräte die Aufgabe von Schulräten der Sekundarschulen.
| Die Kernpunkte:
- Der Kanton übernimmt die Trägerschaft der heutigen Realschule und wird somit Schulträger der ganzen Sekundarschule. - Die heutigen Real- und Sekundarschulen werden innerhalb der Schulkreise organisatorisch zu Sekundarschulen mit einer Schulleitung und einem Schulrat zusammen geführt. - Nach Inkrafttreten des Bildungsgesetzes wird vorerst an den heutigen Real- und Sekundarschulstandorten weiter unterrichtet. Die räumliche Zusammenführung der Schulen erfolgt schrittweise. - Die Sekundarschule umfasst 3 Anforderungsniveaus, die spezifisch auf die anschliessenden Ausbildungen vorbereiten. - Das Werkjahr wird wie bisher regional und mit einer eigenen Schulleitung und einem eigenen Schulrat geführt. - Die Sekundarschulanlagen werden bezüglich Planung, Bau und Unterhalt nach denselben Regeln wie die Schulanlagen der Berufsschulen und Gymnasien behandelt, wenn sie ins Eigentum des Kantons übergegangen sind. |
Fortsetzung >>>
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