Vorlage an den Landrat

IX. Die Schulbauten


1. Ausgangslage


Am 28. September 1997 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Basel-Landschaft den Grundsatz befürwortet, wonach das Eigentum sowie die Planung, die Finanzierung und der Unterhalt der Schulbauten in der Regel zu den Aufgaben der Schulträgerschaft gehören.


Die heutigen Sekundarschulanlagen stehen gemäss Grundbuch im Eigentum der Standortgemeinden und wurden entsprechend den Bestimmungen des heutigen Schulgesetzes von diesen gebaut und bezahlt. Der Kanton leistet aber an den aus den Baukosten und dem Landwert berechneten Anlagewert Annuitäten, welche in der Regel so festgesetzt sind, dass eine Schulanlage innert 40 Jahren abbezahlt ist. Daneben werden jährliche Beiträge an die Unterhalts-, Wartungs- und Betriebskosten entrichtet.


Damit besteht die eigenartige Situation, dass die Standortgemeinden Eigentümerinnen einer vom Kanton bezahlten Schulanlage sind.


Die heutigen Realschulbauten wurden hingegen von den Standortgemeinden erstellt und werden von diesen finanziert und unterhalten.




2. Lösungsvorschlag


Der Regierungsrat hat mit einer Vertretung der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten nach einer Lösung zur Umsetzung des Volksentscheides vom 28. September 1997 gesucht, die ohne finanziellen und bürokratischen Mehraufwand die wechselseitige Nutzung der Sekundarschulanlagen durch die Schulen und Gemeinden sichert. Dabei waren sich beide Seiten darin einig, dass dabei keine Seite zulasten der anderen einen Profit erzielen soll.


Nachdem der Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden, zahlreiche einzelne Gemeinden und auch andere Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser darauf gedrängt haben, die Übernahme der Sekundarschulanlagen aus dem Bildungsgesetz heraus zu lösen und zeitlich vorzuziehen, wird der Regierungsrat dem Landrat darüber im Verlaufe dieses Jahres eine separate Vorlage vorlegen.



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