Vorlage an den Landrat

X. Die hängigen Forderungen


Bezogen auf die neue Bildungsgesetzgebung sind folgende Forderungen hängig:




1. Initiativen


1.1 Formulierte Gesetzesinitiative der Gemeinde Reinach betreffend Änderung von § 137 des Schulgesetzes (Rückerstattung der Kosten für den Unterhalt von Sekundarschulen)


Die Initiative wird im Zusammenhang mit der Vorlage zur Übernahme der Sekundarschulanlagen behandelt.




1.2 Nichtformulierte Initiative "Musikerziehung durch die Musikschulen - ein Bildungs- und Kulturauftrag der Gemeinden und des Kantons"


Der Regierungsrat hat in der Trägerschaftsvorlage dargelegt, unter welchen Bedingungen die Jugendmusikschule ins Bildungssystem integriert werden soll. Der Landrat ist aufgrund dieser Bedingungen auf die Initiative eingetreten. Werden diese ins Bildungsgesetz, das Dekret und in die Verordnung über die Musikschule übernommen, ist die Initiative aus Sicht des Regierungsrates erfüllt.




1.3. Formulierte Gesetzesinitiative über die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden


Wird die Initiative aufgrund der Bildungsgesetzgebung nicht zurückgezogen, will sie der Regierungsrat, wie ausgeführt, dem Volk mit der Empfehlung auf Ablehnung unterbreiten.




1.4 Nichtformulierte Volksinitiative "Bildungsgesetzgebung für eine kindergerechte und leistungsfördernde Schule mit gleichwertigem Angebot für alle"


Der Landrat hat dieser Initiative am 15. Mai 1997 Folge gegeben.


Stimmt der Landrat in den die Initiative betreffenden Punkten der Bildungsgesetzgebung zu, und werden neu auch die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner und die Lehrerinnen und Lehrer der Musikschulen entsprechend der Initiative in die Personalgesetzgebung integriert, ist die Initiative aus der Sicht des Regierungsrates erfüllt.




1.5 Nichtformulierte Volksinitiative "zur Einrichtung von Mittagstischen an den Schulen der Primar- und Sekundarstufe I"


Der Landrat hat der Volksinitiative am 23. März 2000 Folge gegeben, indem er dem Regierungsrat beantragte, folgende Bestimmung ins Bildungsgesetz aufzunehmen:


"Im Bedarfsfall sind die Schulträger für eine Verpflegungsmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht ausserhalb des Elternhauses besorgt. Der Schulträger ist gehalten, alle drei Jahre eine Bedarfsabklärung durchzuführen."


Aufgrund dessen ist die Initiative aus der Sicht des Regierungsrats erfüllt.




2. Postulate und Motionen


2.1 Allgemeines


2.1.1 Postulat (99/142) der SP-Fraktion zur Schaffung einer Fachstelle für Interkulturelle Pädagogik vom 24. Juni 1999


In dem vom Landrat am 13. Januar 2000 überwiesenen Postulat wird zur Bearbeitung von Fragen im Zusammenhang mit der Schulung fremdsprachiger Kinder und Jugendlichen die Schaffung einer "Fachstelle für Interkulturelle Pädagogik" angeregt.


Der Regierungsrat hat 1999 innerhalb der Erziehungs- und Kulturdirektion eine Stabsstelle für Integrations- und Migrationsfragen geschaffen und deren Pensum im Jahre 2000 von 20 auf 50 Prozent erhöht. Gleichzeitig wurde die Zusammenarbeit mit dem Ausländerdienst Baselland durch eine neue Leistungsvereinbarung verstärkt.


Ausserdem hat das Forum für Integrationsfragen seine Arbeit aufgenommen, welches eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Schule und Öffentlichkeit wahrnimmt.


Im Rahmen des neuen Bildungsgesetzes ist vorgesehen, dass sich innerhalb des Amtes für Volksschulen eine Abteilung mit Fragen der interkulturellen Pädagogik befasst.


Der Regierungsrat empfiehlt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.




2.2 Zur Schulzeit


2.2.1 Postulat (98/110) der FDP-Fraktion betreffend zwölf Jahre Gesamtschulzeit von der Primarschule bis zur Matur im neuen Bildungsgesetz vom 28. Mai 1998


In dem als Motion eingereichten und am 17. Dezember 1998 mit 36:34 Stimmen als Postulat überwiesenen Vorstoss wird der Regierungsrat beauftragt:


"Im neuen Bildungsgesetz die Schuldauer von der Primarschule bis zur Matur konzeptionell auf zwölf Jahre zu begrenzen, wobei die Dauer des Obergymnasiums vier Jahre betragen muss und der direkte Anschluss an die Hochschule ohne Zwangspause zu gewährleisten ist. Die Dauer der übrigen Schulstufen ist im Dekret zu regeln."


Der Regierungsrat glaubte nach dem Entscheid des Landrats vom 19. März 1998 über die Beibehaltung des 31/2-jährigen Gymnasiums, die Phase der Verunsicherung wegen der Dauer und der Verteilung der Gesamtschulzeit sei nun beendet, weil dem landrätlichen Entscheid eine ausgiebige Diskussion über eine entsprechende Volksinitiative vorausging.


Der Regierungsrat will die Schulen in nächster Zeit darüber keiner weiteren Auseinandersetzung aussetzen. Er legt sich deshalb im Bildungsgesetz bezüglich Gesamtschulzeit und Dauer der einzelnen Schulstufen unzweideutig fest.


Weil der Vorstoss der FDP-Fraktion einerseits die Gesamtschulzeit auf 12 Jahre verkürzen und andererseits das Obergymnasium von 31/2 auf 4 Jahre verlängern möchte, wären von den Folgen des Postulats die Primarstufe oder die Sekundarstufe I sehr einseitig und einschneidend betroffen. Die Folgen wären auch in finanzieller Hinsicht und in Bezug auf die Schulbauten beträchtlich.


Stimmt der Landrat dem Vorschlag des Regierungsrates zu, kann das Postulat abgeschrieben werden.




2.2.2 Postulat (98/111) der FDP-Fraktion betreffend die Ermöglichung eines tieferen Maturitätsalters in der neuen Bildungsgesetzgebung vom 28. Mai 1998


Dieser als Motion eingereichte und am 17. Dezember 1998 vom Landrat als Postulat überwiesenen Vorstoss beauftragt den Regierungsrat:


"Im künftigen Bildungsgesetz zu ermöglichen, dass im Alter von sechs Jahren eingeschult und im Alter von achtzehn Jahren die Matur gemacht werden kann."


Der Regierungsrat beurteilt die Frage des Schuleintritts nicht nur aus der Sicht der Gymnasien.


Für ihn geht es darum, die Tendenz, eine immer längere Zeit in der Grundausbildung zu verbringen, zu brechen, und das lebenslange Lernen zum zentralen Anliegen seiner Bildungspolitik zu machen.


Stimmt der Landrat den diesbezüglichen Vorschlägen des Regierungsrats im Bildungsgesetz zu, kann das Postulat abgeschrieben werden.




2.2.3 Postulat (98/168) der CVP-Fraktion zur Vorverschiebung des Einschulungsalters im Kanton Basel-Landschaft vom 17. September 1998


Der Regierungsrat hat in dieser Vorlage ausgeführt, unter welchen Aspekten er das Einschulungsalter vorverlegen und flexibler handhaben möchte.


Übernimmt der Landrat den Vorschlag des Regierungsrats, kann das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden.




2.3 Zu den Schularten


2.3.1 Postulat (96/151) von Claudia Roche betreffend Anerkennung des Instrumentalunterrichts als Wahlfach ab der Sekundarstufe I vom 10. Juni 1996


Das Postulat, welches am 19. September 1998 überwiesen wurde, bittet den Regierungsrat zu prüfen, auf welche Weise der Instrumentalunterricht ab der Sekundarstufe I als Wahlfach anerkannt werden kann.


Das Anliegen wurde im Rahmen der Arbeiten zur Stundentafel Sekundarstufe I geprüft. Entsprechend der Diskussion bei der Überweisung des Postulats im Landrat wurde dabei eine Neuregelung der Finanzierung von JMS-Kursen als Teil des Schulangebots ausgeschlossen. Der Vorschlag, JMS-Kurse als Musikunterricht anzurechnen, wurde in der Vernehmlassung zur Stundentafel nicht positiv aufgenommen. Der vom Erziehungsrat verabschiedete Entwurf der Stundentafel verzichtet deshalb darauf.


Trotzdem entstehen für die Musikschulen mit der Stundentafel verbesserte Voraussetzungen, weil insbesondere die Schülerinnen und Schüler am schulfreien Samstag Zeit finden, den Instrumentalunterricht zu besuchen. Da die Stundentafel in die Kompetenz des Bildungsrates fällt, kann dieser bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt das Anliegen noch einmal prüfen.


Das Postulat kann aus Sicht des Regierungsrats abgeschrieben werden.




2.3.2 Motion (99/06) der FDP-Fraktion betreffend Ausbildung der Lehrkräfte der Sekundarstufe I vom 14. Januar 1999


Nach der vom Landrat am 2. September 1999 überwiesenen Motion hat der Regierungsrat dafür zu sorgen, "dass die künftig an den drei Anforderungsniveaus der Sekundarstufe I unterrichtenden Lehrkräfte eine ihrer Aufgabe entsprechende Ausbildung absolvieren können".


Die in der Motion geäusserte Befürchtung, dass die Ausbildungsqualität der Lehrerinnen und Lehrer der zukünftigen Sekundarschule nicht gewährleistet sei, weil diese nicht der Gliederung dieser Schule entsprechend ausgebildet würden, ist nicht berechtigt.


Mit der Weiterführung und Optimierung der bisherigen Zusatzausbildung für Reallehrerinnen und -Lehrer sowie der speziellen Ausbildung für Lehrerinnen und Lehrer an Sekundarschulen am Pädagogischen Institut Basel entsprechend dem Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zur Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I vom 26. August 1999 ist sicher gestellt, dass an der zukünftigen Sekundarschule in den einzelnen Anforderungsniveaus Lehrerinnen und Lehrer unterrichten, die diesen entsprechend ausgebildet sind.


Die Motion kann deshalb als erfüllt abgeschrieben werden.




2.3.3 Motion (99/07) von Heinz Aebi betreffend Gleichberechtigung für Laufentaler Schülerinnen und Schüler vom 14. Januar 1999


Die am 2. September 1999 überwiesene Motion beauftragt den Regierungsrat, auf den nächstmöglichen Termin für eine prüfungsfreie Aufnahme in die progymnaisale Abteilung des regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein zu sorgen, und dafür, falls nötig, den Staatsvertrag mit dem Kanton Solothurn aufzukündigen und anzupassen.


Wenn die mit dem Kanton Solothurn darüber aufgenommenen Verhandlungen wie vom Regierungsrat beabsichtigt verlaufen, wird auf den 1. Januar 2002 ein neuer Vertrag zwischen den beiden Kantonen in Kraft treten, der die Abschaffung der in der Motion angesprochenen Prüfungen vorsieht.


Die Motion kann dann als erfüllt abgeschrieben werden.




2.3.4 Postulat (00/05) von Hildy Haas-Graf betreffend Reorganisation des Sprachheilwesens im Kanton Basel-Landschaft vom 11. Januar 2000


In dem als Motion eingereichten und am 23. März 2000 als Postulat überwiesenen Vorstoss wird, vor allem wegen der ansteigenden Kosten, eine Reorganisation des Sprachheilwesens gefordert.


Die Erziehungs- und Kulturdirektion hat diesbezüglich mit einer Delegation des Verbandes


Basellandschaftlicher Gemeinden verhandelt und eine Lösung ausgearbeitet, auf die in diesem Bericht ausführlich eingegangen wird.


Der Regierungsrat will im Rahmen der Bildungsgesetzgebung das Sprachheilwesen aufgrund der Übereinkunft mit dem Verband organisieren.


Das Postulat kann deshalb als erfüllt abgeschrieben werden.




2.3.5 Postulat (88/240) von Liselotte Schelble betreffend Erwachsenenbildung im Kanton Basel-Landschaft vom 12. September 1988


In dem am 2. Dezember 1991 überwiesenen Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie der Kanton die Erwachsenenbildung fördern kann.


Das Postulat wird durch die Bildungsgesetzgebung erfüllt und kann abgeschrieben werden.




2.3.6 Motion (98/112) der FDP-Fraktion betreffend einem Konzept zur beruflichen Fort- und Weiterbildung (Erwachsenenbildung) im neuen Bildungsgesetz vom 28. Mai 1998


Die vom Landrat am 17. Dezember 1998 überwiesene Motion fordert:


"Zur Umsetzung des neuen Bildungsgesetzes legt der Regierungsrat ein Konzept zur beruflichen und persönlichen Fort- und Weiterbildung vor.


Dabei sind auch die zur Realisierung nötigen Ressourcen hinsichtlich Finanzen, Personal und Schuldauer aufzuzeigen."


Der Regierungsrat legt in dieser Vorlage dar, dass er im Rahmen des Bildungsgesetzes der Erwachsenenbildung eine der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung angemessene Bedeutung geben will. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass in diesem Bildungsbereich bereits ein vielfältiges Angebot besteht.


Er schlägt deshalb vor, dass der Kanton in der Erwachsenenbildung die Privatinitiative stützt, fördert, koordiniert und soweit als nötig ergänzt. Eine Monopolstellung des Kantons in diesem Bildungsbereich lehnt der Regierungsrat ab. Eine Arbeitsgruppe ist diesbezüglich mit der Ausarbeitung eines Konzepts zur Erwachsenenbildung beauftragt.


Die Motion kann folglich als erfüllt abgeschrieben werden.




2.4 Zu den Schulen des Kantons und der Einwohnergemeinden


2.4.1 Postulat (97/249) von Claudia Roche betreffend "Eltern Mit Arbeit Mit Eltern" vom 27. November 1997


In dem vom Landrat am 19. Februar 1998 überwiesenen Postulat wird u.a. die Einführung vom Elternräten in den teilautonomen, geleiteten Schulen in Erwägung gezogen und der Regierungsrat beauftragt, den Eltern im Rahmen des Bildungsgesetzes im gesamten Schulbereich eine angemessene Stellung einzuräumen.


Der Regierungsrat führt in diesem Bericht aus, dass die Erziehungsberechtigten schon heute viele Möglichkeiten besitzen, um auf die Schule ihrer Kinder Einfluss nehmen zu können.


Diese Rechte werden durch das Bildungsgesetz weiter verstärkt und gleichzeitig mit einer klaren Benennung der elterlichen Pflichten verbunden.


Ob die einzelnen Schulen, wenn sie teilautonom geworden sind, die Erziehungsberechtigten in Form von Elternbeiräten in ihre Aufgabe einbeziehen wollen, liegt in ihrem Ermessen.


Der Regierungsrat empfiehlt, das Postulat abzuschreiben.




2.4.2 Postulat (86/145) von Alfred Peter für eine Aufwertung der Stellung des Rektors an den Volksschulen vom 8. September 1986


In diesem Postulat, das am 30. August 1990 vom Landrat überwiesen wurde, wird der Regierungsrat eingeladen, die Stellung der Rektorinnen und Rektoren der Volksschulen aufzuwerten.


Das Postulat wird durch das Bildungsgesetz erfüllt und kann abgeschrieben werden.




2.4.3 Motion (93/279) von Barbara Fünfschilling-Gysin betreffend Kompetenzen der Rektorate an den Volksschulen vom 6. Dezember 1993


In der vom Landrat am 31. Januar 1994 überwiesenen Motion wird der Regierungsrat gebeten, das Schulgesetz so zu ändern, dass die Führungsstrukturen an den Volksschulen verbessert, die Kompetenzen der örtlichen Schulleitungen erweitert und das Wahlprozedere für Rektorinnen und Rektoren geändert wird.


Die Motion wird durch das Bildungsgesetz bis auf das Wahlprozedere erfüllt und kann aus Sicht des Regierungsrats abgeschrieben werden.




2.4.4 Postulat (93/280) von Barbara Fünfschilling-Gysin betreffend Autonomie der Volksschulen vom 6. Dezember 1993


In dem vom Landrat am 31. Januar 1994 überwiesenen Postulat wird der Regierungsrat eingeladen, die Eigenverantwortung der einzelnen Volksschulen durch stärkere Schulleitungen zu fördern.


Die im Postulat enthaltene Idee eines Globalbudgets aufgrund einheitlich berechneter Kosten pro Schülerin und Schüler konnte im Rahmen des Bildungsgesetzes noch nicht verwirklicht werden, weil noch kein in der Praxis erprobtes Modell vorhanden ist, das gleichzeitig zu einem finanziellen Ausgleich der grossen Unterschiede zwischen kleinen und grossen Schulen und der unterschiedlichen sozialen und kulturellen Herkunft der Schülerinnen und Schüler führen würde.


Der Regierungsrat empfiehlt, das Postulat als teilweise erfüllt abzuschreiben.




2.4.5 Postulat (95/26) von Barbara Fünfschilling-Gysin betreffend mehr Organisationsfreiheit an den Volksschulen vom 6. Februar 1995


Dieser als Motion eingereichte und am 18. Mai 1995 als Postulat überwiesene Vorstoss will die Eigenverantwortung der Gemeinden im Schulwesen bezüglich Unterrichtszeiten und Bestimmung der Klassengrössen fördern.


Das Postulat wird durch das Bildungsgesetz erfüllt und kann abgeschrieben werden.




2.4.6 Motion (98/122) von Dr. Max Ribi, FDP-Fraktion, betreffend Qualitätssicherung des Progymnasiums als Grundlage zum Übertritt ans Gymnasium


Die vom Landrat am 17. Dezember 1998 überwiesene Motion fordert:


- Im neuen Bildungsgesetz wird festgehalten: Das Progymnasium bereitet auf das Gymnasium vor.


- Der Regierungsrat wird gebeten, mit dem neuen Bildungsgesetz die Abstimmung der progymnasialen und gymnasialen Lehrpläne sicherzustellen und die nahtlosen Übertrittsmodalitäten festzulegen.


Dem Anliegen der Motion wird schon heute Rechnung getragen, indem die Lehrpläne, Stundentafeln und die Zeugnis- und Übertrittsbestimmungen zwischen dem Progymnasium und dem Gymnasium aufeinander abgestimmt werden.


In dieser Vorlage wird aufgezeigt, dass der Regierungsrat der Qualitätssicherung an den Schulen sehr grosse Bedeutung beimisst.


Stimmt der Landrat den entsprechenden Bestimmungen im Bildungsgesetz zu, kann die Motion als erfüllt abgeschrieben werden.




2.5 Zum Erziehungsrat


2.5.1 Postulat (90/65) von Oskar Stöcklin betreffend Wahl der Lehrervertreter in den Erziehungsrat vom 15. März 1990


In seinem als Motion eingereichten und am 27. April 1992 als Postulat überwiesenen Vorstoss beantragt Oskar Stöcklin, die Lehrervertreterinnen und -vertreter im heutigen Erziehungsrat durch die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer wählen zu lassen.


Dem Postulat wird durch das Bildungsgesetz teilweise entsprochen, indem für den neu geschaffenen Bildungsrat der Regierungsrat die Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer auf Vorschlag der Amtlichen Kantonalkonferenz wählt.


Der Regierungsrat empfiehlt dem Landrat, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.




2.5.2 Postulat (94/23) von Barbara Fünfschilling-Gysin betreffend Abschaffung des Erziehungsrats vom 31. Januar 1994


Der Vorstoss wurde als Motion eingereicht und am 21. März 1994 vom Landrat als Postulat überwiesen.


Dem Postulat wird im Bildungsgesetz insofern entsprochen, als der Erziehungsrat und der Berufsbildungsrat zu einem Bildungsrat zusammengefasst werden.


Der Regierungsrat empfiehlt, das Postulat aufgrund der Neuordnung im Bildungsgesetz abzuschreiben.




2.5.3 Dringendes Postulat (94/63) der SP-Fraktion betreffend allfällige Abschaffung des Erziehungsrats vom 21. März 1994


Das Postulat wurde am 18. April 1994 vom Landrat überwiesen und bezweckt die Beibehaltung des Erziehungsrats.


Der Regierungsrat empfiehlt, das Postulat aufgrund der Neuordnung im Bildungsgesetz abzuschreiben.




2.5.4 Postulat (01/08) von Hildy Haas-Graf zur Frage: Der Erziehungsrat, eine Fachkommission oder ein politisches Gremium? vom 11. Januar 2001


Das vom Landrat am 22. Februar 2001 überwiesene Postulat stellt die Funktion des heutigen Erziehungsrats in Frage.


Der Regierungsrat weist durch das Bildungsgesetz dem zukünftigen Bildungsrat eine bedeutende Stellung als Bindeglied zwischen Schule und Öffentlichkeit zu.


Er empfiehlt deshalb, das Postulat aufgrund dieser Neuordnung abzuschreiben.




3. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Landratsbeschluss zu beschliessen.


Liestal, 10. April 2001


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Koellreuter
Der Landschreiber: Mundschin



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