Vorlage an den Landrat

VIII. Die Finanzen


1. Ausgangslage


Bildungsprojekte stehen im Ruf, dass die in ihnen enthaltenen Vorschläge fast immer mit Mehrausgaben verbunden würden.


Der Regierungsrat legt deshalb Wert auf die Feststellung, dass mit dem Bildungsgesetz nicht zum vornherein grosse Mehrausgaben verbunden sind, weil der Kanton schon heute über ein gut ausgestaltetes Bildungswesen verfügt.


Die Bildungskosten haben sich seit 1980 wie folgt entwickelt:

Die Bildungsausgaben des Kantons und der Gemeinden haben sich seit dem Schuljahr 1980/81 von knapp 330 Mio. Fr. auf 726 Mio. Fr. im Jahre 1996 nominal mehr als verdoppelt (1) . Davon entfielen 418 Mio. Fr. oder 57,5 Prozent auf die Volksschulen. Dieser Anteil hatte 1980 noch 66,5 Prozent betragen. Diesem rückläufigen Anteil der Volksschulen (2) steht eine Zunahme bei den Schulen der Sekundarstufe II (3) und des tertiären Sektors (4) gegenüber. Der Anteil der Sekundarstufe II ist zwischen 1980 und 1996 von 15,3 auf 18,3 Prozent gestiegen. Die Ausgaben im tertiären Sektor sind im gleichen Zeitraum von 34,5 Mio. Fr. (10 Prozent) auf rund 106 Mio. Fr. (15 Prozent) angewachsen. Die restlichen 10 Prozent der Bildungsausgaben entfallen auf nicht zugeteilte Aufgaben im Bildungsbereich (5) .


Die folgende Abbildung zeigt, dass die Entwicklung der Bildungsausgaben von Kanton und Gemeinden seit 1980 gesamthaft weit stärker gestiegen sind als das Preisniveau, das mit dem Landesindex der Konsumentenpreise gemessen wird. Während die Teuerung seit Anfang der 90-er Jahre spürbar verflacht, hält der Trend mit einem jährlichen Wachstum der gesamten Bildungsausgaben um 5 bis 10 Prozent ungebrochen an.


Bemerkenswert ist dabei das überproportionale Wachstum der Bildungsausgaben des Kantons im Vergleich zur Entwicklung der übrigen Ausgaben. Gemäss funktionaler Gliederung der Staatsrechnung hat der Kanton 1996 mit 468 Mio. Fr. fast zweieinhalb mal mehr Geld für die Bildung ausgegeben als 1980 (196 Mio. Fr.). Diese Entwicklung ist vor allem auf den Ausbau des Bildungsangebots bei den weiterführenden Schulen, die erfreulicherweise gestiegene Inanspruchnahme von Ausbildungsmöglichkeiten durch junge Frauen und das grössere Engagement des Kantons Basel-Landschaft im tertiären Sektor (Stichwort: Universität Basel) zurückzuführen.


Grafik


Pro Kopf der Bevölkerung gab der Kanton 1996 somit 1825 Fr. für Bildung aus; 1980 waren es noch 885 Fr. pro Einwohnerin bzw. Einwohner gewesen.




2. Finanzausgleich


In der Vernehmlassung haben vor allem die Gemeinden darauf gedrängt, den im Entwurf zum Bildungsgesetz enthaltenen Vorschlag zur notwendigen Neuregelung des Finanzausgleichs aus dem Bildungsgesetz herauszulösen und dem Landrat mit einer separaten Vorlage vorzulegen.


Zu Recht stellten sie fest, dass es bei der Neuregelung des Finanzausgleichs um mehr als einen Ausgleich für die durch das Bildungsgesetz ausgelösten finanziellen Verschiebungen zwischen dem Kanton und Gemeinden geht.


Der Regierungsrat ist dieser Forderung der Gemeinden nachgekommen.




3. Kostenfolgen des Bildungsgesetzes


Durch das neue Bildungsgesetz werden folgende Mehrkosten oder Kostenverschiebungen ausgelöst:


3.1 Einmalige Kosten für den Kanton (in Mio. Fr.)




3.2 Jährlich wiederkehrende Ausgaben für Kanton und Gemeinden


Diesen Ausgaben steht gegenüber, dass bei einer schrittweisen Zusammenführung der heutigen Real- und Sekundarschulen weniger Klassen mit kleinen Schülerzahlen gebildet werden müssen als dies heute der Fall ist, was Kosten einspart. Trotzdem kann dank der Zusammenführung das Wahl- und Freifachangebot der Schülerinnen und Schüler verbessert werden.



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Fussnoten:


1 Die Zahlen sind der Mitteilung 208 / 1995 des Statistischen Amtes des Kantons Basel-Landschaft "Öffentliche Finanzen - Ausgaben und Kosten im Bildungswesen" entnommen. Es werden die Ausgaben des Kantons und der Gemeinden aufgeführt. Um Doppelzählungen zu vermeiden, wurden Aufwand und Ertrag des Kantons und der Gemeinden konsolidiert. Der Finanzaufwand des Kantons und der Gemeinden für die Investitionen in Schulbauten ist eingeschlossen. Er wurde auf der Basis der gesetzlichen Minimalvorschrift eines Abschreibungssatzes von 10% und mit einem Zinssatz von 5% auf der Basis des Restwertes des Vorjahres berechnet.


2 Kindergarten, Primar-, Real-, Sekundar- und Sonderschulen.


3 Nachobligatorische Schulen für 16 bis 20-jährige.


4 Seminar, Ingenieurschule beider Basel, Universitäten.


5 Schulabkommen, Jugendsozialdienst und Übriges.