Vorlage an den Landrat

6. Vorgehen der beteiligten Partner


6.1 Schweizer Partner


Traditionell beteiligen sich die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt am stärksten an den Kooperationsaktivitäten am Oberrhein, insbesondere auch im Rahmen von INTERREG. Die Kantone Aargau und Jura, die jeweils auch an den benachbarten INTERREG-Programmen (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, France-Suisse) beteilgt sind, haben als "Scharnierkantone" weniger Berührungspunkte und gemeinsame Interessen mit den Oberrheinischen Kooperationspartnern, ebenso auch der Kanton Solothurn mit einem verhältnismässig kleinen Grenzanstoss und zusätzlicher regionaler Positionierung im "Espace Mittelland". Aus diesem Grund unterscheidet sich auch das Vorgehen bezüglich der Finanzierung der erforderlichen Projektbeiträge der fünf beteiligten Kantone.




6.2 Kanton Basel-Stadt


In unserem Partnerkanton Basel-Stadt wurde dasselbe Vorgehen gewählt wie im Kanton Basel-Landschaft.




6.3 Kantone Aargau, Solothurn und Jura


In den Kantonen Aargau, Solothurn und Jura wird ein pragmatisches Verfahren gewählt; es wird nicht beabsichtigt, dem Kantonsparlament einen Rahmenkredit zu beantragen. Die Finanzierungsfrage wird also für jedes Projekt individuell gelöst. Sehrwohl sind aber bestimmte Beträge in den kantonalen Jahresbudgets für Projektbeteiligungen reserviert.




6.4 Deutsche Partner


Bei den deutschen Partnern sind die fachlich zuständigen Stellen verantwortlich für die Finanzierung ihrer Mitwirkung an den einzelnen INTERREG-Projekten. Ein Rahmenkredit steht nicht zur Verfügung.




6.5 Französische Partner


Auch auf französischer Seite steht kein Rahmenkredit zur Verfügung. Die Kredite für die INTERREG-Projekte müssen in der Regel einzeln durch die zuständigen Organe bewilligt werden (Generalräte bei Départements, Regionalrat bei Région Alsace).



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