Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gewährung eines Rahmenkredits für die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft am EU-Förderprogramm INTERREG III; Partnerschaftliches Geschäft | |
| vom: | 10. April 2001 | |
| Nr.: | 2001-104 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
5. Beteiligung von Basel-Landschaft und Basel-Stadt an INTERREG III
5.1 Allgemeine Informationen zu INTERREG III
Die positiven Erfahrungen mit INTERREG haben die EU-Kommission dazu bewogen, diese Art der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu verstärken. Im Rahmen der "Agenda 2000" der EU (Reform der EU-weiten Strukturförderung) wurde die Anzahl der Gemeinschaftsinitiativen von 13 auf 3 reduziert. INTERREG III ist eine davon.
Neu bei INTERREG III ist, dass nicht nur die nachbarschaftlich-grenzüberschreitende Zusammenarbeit (INTERREG IIIA), sondern auch die transnational-länderübergreifende Zusammenarbeit (INTERREG IIIB) sowie die interregionale Zusammenarbeit zwischen nicht benachbarten Regionen (INTERREG IIIC) gefördert wird.
Abb. 2: Kooperationsformen bei INTERREG III
Die nachbarschaftlich-grenzüberschreitende Zusammenarbeit (INTERREG IIIA) steht allerdings nach wie vor im Zentrum: Gemäss INTERREG-Leitlinien sind zwischen 50% und 80% der den EU-Mitgliedstaaten zugeteilten Mittel für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG IIIA zu verwenden.
Selbstverständlich wird auch für Basel-Landschaft und Basel-Stadt bei INTERREG III die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG IIIA im Vordergrund stehen (vgl. Kap. 5.2). Zusätzlich könnte aber auch eine fallweise Beteiligung an Programmen und Projekten der Bereiche INTERREG IIIB und IIIC für die Kantone von Interesse sein (vgl. Kap. 5.3).
Für die dritte Auflage von INTERREG werden deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt als für INTERREG II und die Laufzeit des Programms ist um ein Jahr verlängert worden.
Ende April 2000 wurde seitens der EU-Kommission das INTERREG III-Programm mit einer Laufzeit von 2000-2006 ausgeschrieben. (11) Bis Ende November 2000 hatten die EU-Mitgliedstaaten und -Regionen zusammen mit ihren Partnern aus "Drittstaaten" Zeit, sog. "Operationelle Programme" einzureichen. Das Operationelle Programm stellt - nach seiner Genehmigung durch die Europäische Kommission - einen Orientierungsrahmen für die Bewilligung und Lancierung von Einzelprojekten durch die regionalen Partner während der gesamten Programmlaufzeit bis Ende 2006 dar.
5.2 INTERREG IIIA-Programm "Oberrhein Mitte-Süd"
5.2.1 EU-Fördersumme
Die EU-Fördersumme für das INTERREG IIIA-Programm "Oberrhein Mitte-Süd" für die gesamte noch verbleibende Laufzeit von 2001 bis 2006 (6 Jahre) beträgt insgesamt 31 Mio. EURO. Dies entspricht einer Erhöhung der Fördersumme im Vergleich zum Vorgängerprogramm INTERREG II von 1995 bis 1999 (5 Jahre) um rund 6 Mio. EURO. Berücksichtigt man jedoch die um ein Jahr längere Laufzeit, so ergibt sich nur eine kleine Erhöhung. Bei der Bemessung der Höhe des Rahmenkredits muss allerdings vom Gesamtbetrag für das Programm und nicht von Jahrestranchen ausgegangen werden, da ja die gesamte Programmlaufzeit durch den Rahmenkredit abgedeckt werden soll.
5.2.2 Operationelles Programm
Bereits im Januar 2000 hat das INTERREG-Sekretariat für das Programm "Oberrhein Mitte-Süd" bei der Région Alsace damit begonnen, das Operationelle Programm zu formulieren. Dabei konnte man sich weitgehend auf den im Rahmen der D-F-CH-Oberrheinkonferenz erarbeiteten "Raumordnerischen Orientierungsrahmen" (12) sowie auf die entsprechenden Unterlagen der Vorgängerprogramme stützen. Das Operationelle Programm stellt eine Art "Eintrittsbillett" für die Beteiligung an INTERREG dar und umfasst neben der sozio-ökonomischen Beschreibung des Raumes und einer Darstellung der Ergebnisse der Vorperiode im wesentlichen die angestrebte Strategie, die Darstellung der Massnahmengruppen und Finanztabellen.
Der Entwurf des Operationellen Programms wurde in den Monaten Juni und Juli 2000 bei den Programmpartnern, d.h. also auch bei den fünf beteiligten Kantonen der Nordwestschweiz, sowie bei weiteren öffentlichen, sozio-ökonomischen und zivilgesellschaftlichen Partnern (Gemeinden sowie Wirtschafts- und Sozialpartner der Nordwestschweiz, Uni Basel, usw.) in Vernehmlassung gegeben. (13) Ab dem Zeitpunkt, in dem das Programm durch die EU-Kommission genehmigt worden ist (erwarteter Zeitpunkt: Juni 2001), können Projektkofinanzierungen beantragt werden, für später im Verlauf des Programms bewilligte Projekte unter gewissen Umständen auch rückwirkend. Das Operationelle Programm "Oberrhein Mitte-Süd" liegt in der Sitzung des Landrates auf.
Wichtig ist, dass das Operationelle Programm nicht auf einzelne Projekte (höchstens beispielhaft) eingeht. Die EU fördert mit INTERREG die Kooperationsstrategie einer Region; sie fördert in der Terminologie von INTERREG also ein "Programm" und nicht einzelne "Projekte". Die Projekte sind das Ergebnis der Umsetzung des Operationellen Programms. Die Verteilung der Mittel auf einzelne Projekte wird gemäss Subsidiaritätsprinzip vom regional zusammengesetzten "Begleitenden Ausschuss" vorgenommen - und zwar während der gesamten Programmlaufzeit von 2001 bis 2006.
Dem Operationellen Programm ist auch die genaue Umschreibung der mit "Oberrhein Mitte-Süd" bezeichneten Gebietskulisse zu entnehmen. Neu sind bei INTERREG III neben den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt auch die Kantone Aargau, Solothurn und Jura mit dem gesamten Kantonsgebiet - und nicht wie bisher nur mit einzelnen Bezirken - beteiligt (s. Beilage 2). Angesichts der Tatsache, dass sich bereits bei INTERREG II die Projektbeteiligungen dieser Kantone kaum je räumlich auf einzelne Bezirke beziehen liessen, stellt dies eine folgerichtige Anpassung des Programmgebiets dar. Da die Kantone autonom über die einzelnen Projektbeteiligungen beschliessen, hat diese Gebietserweiterung auch keinen Einfluss auf die innerschweizerische Verteilung der Kosten.
5.2.3 Die Programmlinien
Die Programmlinien, die im Operationellen Programm festgeschrieben sind, geben vor, in welchen Bereichen die Zusammenarbeit gefördert werden soll. Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass die EU-Mittel möglichst zielgerichtet eingesetzt werden.
Der Begleitende Ausschuss hat sich auf Massnahmengruppen für folgende Programmlinien geeinigt. Die Prozentsätze entsprechen den Anteilen an EU-Mitteln, welche die Programmlinien gemäss Finanzplan des Begleitenden Ausschusses zugesprochen erhalten sollen. Sie können im Verlauf der Programmabwicklung angepasst werden:
| 1. | Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (5%) |
| 2. | Raumordnung und Umwelt (25%) |
| 3. | Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration (40%) |
| 4. | Forschung, Lehre und Berufsbildung (25%) |
| 5. | Technische Hilfen für die Programmabwicklung (5%) |
Unter Berücksichtigung dieser Prozentsätze wird der Begleitende Ausschuss die EU-Mittel für einzelne Projekte bewilligen.
5.2.4 Die Gremien
Für die Abwicklung des INTERREG IIIA-Programms "Oberrhein Mitte-Süd" wurde im wesentlichen dieselbe Organisationsstruktur beibehalten wie für INTERREG II.
a) Begleitender Ausschuss:
Aufgaben
: Fällt alle Entscheidungen (im Konsens), beschliesst das Operationelle Programm und bestimmt damit über die Ziele, Strategien und Massnahmengruppen. Er wählt diejenigen Projekte aus, die eine Förderung im Rahmen des INTERREG IIIA-Programms "Oberrhein Mitte-Süd" erhalten. Ausserdem ist der Begleitende Ausschuss für die finanzielle und technische Abwicklung des Gesamtprogramms verantwortlich. Die Zusammenarbeit der Partner im Rahmen des INTERREG IIIA-Programms wird in einer Geschäftsordnung festgehalten.
Zusammensetzung : Trinational. Es sind alle beteiligten Gebietskörperschaften vertreten. Für Basel-Landschaft ist Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion delegiert. Der Vorsitz des Begleitenden Ausschusses wird vom Regierungspräsidenten von Freiburg i.Br., Dr. Sven von Ungern-Sternberg, wahrgenommen.
b) Die Arbeitsgruppe
Aufgaben:
Die Arbeitsgruppe deckt die technische Ebene ab und leistet die Entscheidungs- und Sitzungsvorbereitung für den Begleitenden Ausschuss. Die Arbeitsgruppe pflegt den Kontakt mit den Projektinitianten und prüft die einzelnen Projekte nach den in den geltenden EU-Verordnungen und im Operationellen Programm festgelegten Kriterien auf ihre Förderfähigkeit. Sie überprüft insbesondere die folgenden Punkte:
| - | Konsens bezüglich Inhalt und Finanzierung: Die Projektpartner müssen nachweisen, dass sie sich über Zielrichtung und Inhalt des Projektes sowie die Gesamtkosten und deren prozentuale Aufteilung einig sind. |
| - | Für jedes Projekt muss das Vorhandensein eines regionalen grenzüberschreitenden Projekteinteresses nachgewiesen werden. |
| - | Die Ziele des Projektes müssen mit den entsprechenden Zielvorstellungen des Operationellen Programms übereinstimmen. |
Im weiteren überwacht die Arbeitsgruppe im Auftrag des Begleitenden Ausschusses die Programmabwicklung und erarbeitet die von der EU verlangten Jahresberichte.
Zusammensetzung: Trinational. Vertreter des Begleitenden Ausschusses auf technischer Ebene. Für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt nimmt die die "Interkantonale Koordinationsstelle der REGIO BASILIENSIS (IKRB)" Einsitz. Der stellvertretende Geschäftsführer der IKRB, Dr. Eric Jakob, ist zugleich Vizepräsident der Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe wird vom Vizepräsidenten der Région Alsace, Jean-Paul Heider, geleitet.
c) Die Projektgruppen
Aufgaben: Die Projektgruppen formulieren die Anträge auf eine Förderung im INTERREG IIIA-Programm "Oberrhein Mitte-Süd", dabei müssen sie die unter "b) Arbeitsgruppe" aufgeführten Fragen beantworten und insbesondere den Nachweis erbringen, in welcher Höhe die Partner bereit sind, Kofinanzierungsanteile zu übernehmen.
Wird vom Begleitenden Ausschuss ein Projekt bewilligt, so muss die Projektgruppe nicht nur für die erfolgreiche Abwicklung des Projekts und eine regelmässige Berichterstattung über dessen Fortschritte besorgt sein, sondern auch die Projektkasse führen.
Für jedes einzelne Projekt wird unter den Projektpartnern ein Vertrag geschlossen, in dem die genauen Ziele des Projekts, der Realisierungshorizont, das Budget und der Mittelfluss festgehalten werden.
Zusammensetzung : Je nach Projekt tri- oder binational, mindestens alle potentiellen Kofinanzierer des Projekts. Ist der Kanton Basel-Landschaft an einem Projekt beteiligt, so nimmt der zuständige kantonale Experte in Abstimmung mit seinem Vorsteher die Arbeit in der Projektgruppe wahr. Den Vorsitz der Projektgruppe übernimmt in der Regel der Initiant eines Projektes. Dieser wird somit zum Projektverantwortlichen und muss für die Einrichtung der Projektgruppe besorgt sein.
d) Verwaltungsbehörde / Sekretariat
Zur Verwaltung der EU-Mittel ist die Benennung einer zentralen Verwaltungsbehörde (autorité de gestion) notwendig. Diese ist gegenüber der Europäischen Kommission für eine ordnungsgemässe finanzielle Programmabwicklung verantwortlich. Die technische Abwicklung der Zahlungen kann dabei auch an eine Bank delegiert werden.
Für das Programm INTERREG IIIA "Oberrhein Mitte-Süd" übernimmt die Région Alsace diese Funktion als Verwaltungsbehörde.
Zugleich stellt die Région Alsace wie bereits bei INTERREG II auch das gemeinsame Sekretariat für "Oberrhein Mitte-Süd". Diesem obliegt die Vorbereitung und Nachbereitung der Sitzungen des Begleitenden Ausschusses, der Arbeitsgruppe, die Beratung und Begleitung der Projektbeteiligten sowie auch die Durchführung von Informationsmassnahmen für das Gesamtprogramm. Die Pflichten des Sekretariats werden in einem noch zu vereinbarenden Projekt INTERREG III "Technische Hilfen" festgelegt.
5.2.5 Voraussichtliche und mögliche Projekte
Wie bereits dargelegt, läuft das INTERREG IIIA-Programm "Oberrhein Mitte-Süd" von 2001 bis 2006. Während der ganzen noch verbleibenden sechsjährigen Laufzeit können Projekte bewilligt werden. Für die Realisierung der Projekte in unserer Region und die Leistung aller Zahlungen ist eine Überhangfrist bis Ende 2008 vorgesehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich erst wenige Projekte genau beziffern. Es sollen ja während der gesamten sechs Jahre Projekte eingegeben und bewilligt werden können. Hinzu kommt, dass das INTERREG-Programm staatlichen und regionalen, aber auch kommunalen und privaten Stellen offen steht. (14) Die Projekte werden also nur zu einem Teil von den Mitgliedern des Begleitenden Ausschusses erarbeitet. Zudem ist die grenzüberschreitende Konsensfindung unter z.T. mehreren Partnern pro Seite relativ zeitaufwendig.
Eine ganze Reihe von Projekten befindet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Definitionsphase, zum Teil bereits mit bezifferbaren Kosten. Diese und weitere Projektideen werden während der Laufzeit von INTERREG III bis Ende 2006 konkretisiert werden müssen, um schliesslich bis Ende 2008 vollständig abgewickelt werden zu können.
Für diese Projekte sowie neue Projekte müssen die Projektverantwortlichen ein Budget mit Kofinanzierungszusagen, detaillierte Projektbeschreibungen sowie den Nachweis erbringen, dass sowohl die "grenzüberschreitende Komponente" wie auch die "Übereinstimmung mit den Programmzielen" gegeben ist.
5.3 Neue Kooperationsbereiche im Rahmen von INTERREG III
5.3.1 Transnationale Kooperation in INTERREG IIIB
Auf der Basis des Europäischen Raumentwicklungskonzepts EUREK (15) , das im Mai 1999 durch die 15 Mitgliedstaaten der EU angenommen wurde, soll nun im Rahmen von INTERREG IIIB auch in grösseren zusammenhängenden sog. "transnationalen" Räumen Zusammenarbeit ermöglicht und gefördert werden. Es sind insgesamt elf transnationale Räume vorgesehen, wobei drei davon auch die Schweiz betreffen: "Alpenraum", "Nordwesteuropa" und "Westmittelmeer" (siehe Beilage 3).
Während bei den Programmen "Alpenraum" und "Nordwesteuropa" alle bzw. ein Grossteil der Kantone, inklusive Nordwestschweizer Kantone, beteiligt sind, sind beim Programm "Westmittelmeer" nur gerade die Kantone GE, VD und VS miteinbezogen, die im transnationalen Bereich nicht von ihren Kooperationspartnern aus der nachbarschaftlich-grenzüberschreitenden Zusammenarbeit getrennt werden sollten. Ebenso finden sich auch die oberrheinischen Kooperationspartner, die im Rahmen des INTERREG IIIA-Programms "Oberrhein Mitte-Süd" wie auch der D-F-CH-Oberrheinkonferenz zusammenarbeiten, wieder in den grösseren transnationalen Räumen "Alpenraum" und "Nordwesteuropa". Durch dieses Einbetten der grenzüberschreitenden Kooperationsräume in die grössen transnationalen soll eine gewisse Kompatibilität zwischen INTERREG IIIA und IIIB wie auch eine Durchlässigkeit für einzelne Projekte gewährleistet werden.
Sowohl der Bund als auch die Kantone sollten sich an der transnationalen Zusammenarbeit beteiligen, damit das Gebiet der Schweiz im Rahmen der europäischen Raumordnungsstrategien nicht unberücksichtigt bleibt. Ein Einbezug der Schweiz in die INTERREG IIIB-Programme ist also sowohl im Hinblick auf Kontakte und Informationen im Zusammenhang mit der europäischen Raumordnungspolitik sowie auch hinsichtlich einer fallweisen Beteiligung an Einzelprojekten im Rahmen der genannten INTERREG IIIB-Programme von Interesse. Wie die Erfahrungen aus vorhergehenden transnationalen Programmen (noch ohne Schweizer Beteiligung) zeigen, stehen bei den transnationalen Projekten Informations- und Erfahrungsaustausch sowie auch die Erstellung von Studien und Gutachten im Vordergrund. Transnationale Zusammenarbeit besitzt aufgrund der schwergewichtig raumordnerischen Thematik sowie auch aufgrund der grossen Räume mit vielen und sehr unterschiedlichen Akteuren nicht die gleiche Konkretheit wie die nachbarschaftlich-grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG IIIA; die transnationale Zusammenarbeit bildet jedoch die Grundlage für eine raumwirksame Politik und entsprechende Projekte in vielen sektoriellen Einzelbereichen und bietet zudem auch eine wichtige Möglichkeit für Bund und Kantone, ihre Standpunkte in die europäische Raumordnungspolitik einbringen zu können.
Thematische Schwerpunkte der transnationalen Zusammenarbeit gemäss EUREK und INTERREG IIIB sind:
| - | ein ausgewogenes und polyzentrisches Städtesystem und eine neue Beziehung zwischen Stadt und Land; |
| - | gleichberechtigter Zugang zu Infrastruktur und Wissen; |
| - | intelligenter Umgang mit dem Natur- und Kulturerbe und dessen Entwicklung; |
| - | Schaffung eines Rahmens für die integrierte Raumentwicklung |
Auch im Bereich von INTERREG IIIB müssen in Analogie zu INTERREG IIIA Operationelle Programme erstellt werden. Die Sekretariate für die Programme "Alpenraum" (Bundesland Salzburg, Österreich) und "Nordwesteuropa" (NWE-Secretariat London, Grossbritannien) arbeiten zurzeit noch zusammen mit den zuständigen Stellen in Brüssel an den Detailbestimmungen für die Operationellen Programme (Stand Februar 2001). Im Verlauf der zweiten Hälfte des Jahres 2001 ist die Durchführung von ersten sog. Projektbörsen vorgesehen, an denen die beteiligten Länder, Regionen und weitere Partner Projektideen eingeben können. Aufgrund der durch den Bund durchgeführten Schweiz-internen Seminare und aufgrund anderer Quellen wurden bereits einige Projekte mit Schweizer Beteiligung für die Programme "Alpenraum" und "Nordwesteuropa" konkretisiert.
Sowohl bei der Erarbeitung des EUREK wie auch der Operationellen Programme für die drei oben genannten transnationalen INTERREG IIIB-Programme war die Schweiz durch das "Bundesamt für Raumentwicklung" (ARE) vertreten. Ferner vertritt das ARE in den internationalen Gremien für die INTERREG IIIB-Programme mit Schweizer Beteiligung federführend die Schweizer Seite.
Der Einbezug der Kantone in INTERREG IIIB konnte durch die folgenden Gremien sichergestellt werden:
| - | "Runder Tisch Bund - Kantone EUREK / INTERREG" mit Vertretern der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), der Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz (BPUK), der Kantonsplaner und weiteren Vertretern der PAKI (s. unten), des SECO, Bundesamt für Raumentwicklung und Integrationsbüros EDA/EVD |
| - | "Politische Arbeitsgruppe Kantone / INTERREG" (PAKI) mit fünf Regierungsräten aus den verschiedenen Landesteilen: RR Dr. Hans Martin Tschudi (BS), RR Klaus Huber (GR), RR Dr. Paul Huber (LU), RR Marina Masoni (TI), RR Jacqueline Maurer (VD) |
Zudem wurden seitens der PAKI die folgenden Personen als Vertreter der Kantone für die internationalen Kontakte und Gremien im Rahmen der INTERREG IIIB-Programmen ernannt:
| - | Alpenraum : Cla Semadeni, Chef des Amtes für Raumplanung, Kanton GR |
| - | Nordwesteuropa : Dr. Eric Jakob, INTERREG-Koordinator NWCH und stellv. Geschäftsführer der REGIO BASILIENSIS; Dr. Sven-Erik Zeidler, INTERREG-Koordinator Zentralschweiz und Leiter des Amtes für Raumplanung, Kanton LU |
| - | Westlicher Mittelmeeraum : Laurent Wehrli, INTERREG-Koordinator Rhône-Alpes, Europa-Delegierter, Kanton VD. |
Zur Sicherstellung des Informationsflusses innerhalb der Nordwestschweiz wird sowohl die Nordwestschweizer Regierungskonferenz wie auch die Nordwestschweizer Planerkonferenz regelmässig über die Aktivitäten im Bereich INTERREG IIIB durch die Interkantonale Koordinationsstelle der REGIO BASILIENSIS (IKRB) orientiert.
Allfällige finanzielle Beteiligungen von Basel-Landschaft sowie weiterer Kantone erfolgen in enger Abstimmung mit den zuständigen Bundesbehörden und sind Gegenstand separter Regierungsvorlagen. Generell darf davon ausgegangen werden, dass sich Bund und Kantone je hälftig an transnationalen Projekten beteiligen werden.
5.3.2 Interregionale Kooperation mit INTERREG IIIC
Im Rahmen von INTERREG IIIC sollen Kooperationen zwischen Regionen, die nicht direkt benachbart sind, gefördert werden. Die grenzüberschreitende Oberrhein-Region könnte beispielsweise mit einer Region in Skandinavien oder Grossbritannien zusammenarbeiten. So wie die Region Basel neulich mit Boston, Massachusetts (USA) eine Partnerschaft eingegangen ist, könnte die Oberrhein-Region bzw. die RegioTriRhena im Rahmen von INTERREG IIIC analoge Partnerschaften im europäischen Raum (Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten, insb. EU-Beitrittskandidaten) mit finanzieller Unterstützung einzelner Aktivitäten initiieren.
Für INTERREG IIIC werden zurzeit noch seitens der Europäischen Kommission die Leitlinien erarbeitet, so dass dieser Programmteil voraussichtlich erst im Verlauf des Jahres 2001 wird starten können. Nach den bereits vorliegenden Informationen können beispielsweise folgende Massnahmen gefördert werden:
| - | Zusammenarbeit im Bereich Stadtentwicklung |
| - | Zusammenarbeit im Bereich der drei Themen für regionale innovative Massnahmen (auf Wissen und technologischer Innovation basierende regionale Wirtschaft; e-EuropeRegio: Informationsgesellschaft im Dienste regionaler Entwicklung; regionale Identität und nachhaltige Entwicklung) |
| - | Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch von INTERREG-Akteuren |
Allfällige finanzielle Beteiligungen von Basel-Landschaft im Rahmen von INTERREG IIIC sind Gegenstand separter Regierungsvorlagen.
5.4 Verfahren bei Mittelzusprache an Einzelprojekte
Analog zu INTERREG II zeichnet sich auch der INTERREG III-Kreditantrag dadurch aus, dass der Regierungsrat zum Zeitpunkt des Kreditantrages erst einige wenige Projekte kennt, die bereits ausgereift sind. Dies gilt insbesondere für die "neuen" Bereiche INTERREG IIIB und IIIC.
Die Verwendung der beantragten Mittel ist zum aktuellen Zeitpunkt auch für den Regierungsrat noch offen. Der Landrat hat also über einen Kreditantrag zu entscheiden, ohne im voraus genau Kenntnis über die Verwendung der Mittel haben zu können. Durch das Operationelle Programm für INTERREG IIIA "Oberrhein Mitte-Süd" (vgl. Kap. 5.2.2) sowie auch durch die Operationellen Programme für INTERREG IIIB "Alpenraum" und "Nordwesteuropa" (vgl. Kap. 5.3.1) wurden jedoch klare Leitlinien zur Verwendung der INTERREG-Gelder in unserer Region gesetzt. Darüber hinaus wird der Regierungsrat die Projekte eingehend - auch unter den Gesichtspunkten der Kriterien des Finanzhaushaltsgesetztes - prüfen, damit die Mittel des beantragten Rahmenkredits im Sinne des Landrates eingesetzt werden.
Der Regierungsrat wird den Landrat über alle INTERREG-Projekte informieren, die mit diesem Rahmenkredit kofinanziert werden. Die Information wird im Rahmen des jährlichen Amtsberichts erfolgen.
Dieses Vorgehen erscheint angezeigt, da die Projektvorbereitung und die Entscheidverfahren bei grenzüberschreitenden Projekten naturgemäss einen sehr grossen Koordinationsbedarf erfordern. Angesichts der Laufzeit bis Ende 2006 erscheint es richtig, nicht bereits beim Start den Hauptteil der Mittel zu verplanen und offen zu bleiben für gute Projektideen.
Um die Förderung und die Realisierung guter Projektideen möglichst nicht zu verzögern, soll der Rahmenkredit den entsprechenden Handlungsspielraum schaffen. Das vorgeschlagene Vorgehen bietet zudem den Vorteil, dass potentielle Projektträger während sechs Jahren Projekte eingeben können.
Für spezielle Projekte behält sich der Regierungsrat vor, mit einem gesonderten Kreditantrag an den Landrat zu gelangen. Sehr grosse Projekte und solche, die aus grundsätzlichen Erwägungen einen LRB benötigen, werden nicht diesem Rahmenkredit belastet.
Alle Projekte zulasten des Rahmenkredits werden dem Regierungsrat vorgelegt, damit über eine Kofinanzierung von Basel-Landschaft befunden werden kann.
Gemäss Subventionsvertrag der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt wird die Internationale Koordinationsstelle der REGIO BASILIENSIS (IKRB) folgende Aufgaben wahrnehmen: Koordination der Nordwestschweizer Partner im Gesamtprogramm INTERREG III gegenüber den ausländischen Partnern und gegenüber dem Bund sowie für alle in den Projekten involvierten Schweizer Akteure; im Rahmen des INTERREG IIIA-Programms "Oberrhein Mitte-Süd" insbesondere auch: Vorbereitung der Sitzungen des Begleitenden Ausschusses, Mitarbeit in der Arbeitsgruppe und in Projektgruppen Führung des Sekretariats für die Schweizer Seite.
5.5 Bundesbeteiligung an INTERREG III
Auf der Basis der Botschaft vom 17.02.99 ist per 1.03.00 das Bundesgesetz über die Förderung der schweizerischen Beteiligung an der Gemeinschaftsinitiative für grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (INTERREG III) in den Jahren 2000-2006 in Kraft getreten (SR 616.9). Damit steht seitens der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Rahmenkredit von insgesamt 39 Mio. Franken für die Beteiligung an allen drei Kooperationsbereichen in INTERREG III zur Verfügung. Die INTERREG III-Verordnung, die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) in Zusammenarbeit mit den kantonalen und regionalen INTERREG-Delegierten erarbeitet wurde und am 15. Dezember 2000 in Kraft getreten ist, sieht folgende Aufteilung des Rahmenkredits von 39 Mio. CHF vor:
| - | INTERREG IIIA: | 22.5 Mio. CHF |
| - | INTERREG IIIB und IIIC: | 6.0 Mio. CHF |
| - | Reserve (Aufteilung auf A, B und C nach Zwischenbewertung 2004): | 6.5 Mio. CHF |
| - | Begleitmassnahmen / technische Hilfe | 4.0 Mio. CHF |
Analog zum Verfahren bei INTERREG II soll der für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit reservierte Betrag den einzelnen INTERREG-Programmen mit Schweizer Beteiligung in Form einer regionalen Quote, bzw. "Finanzrahmens" (Verordnung INTERREG III, Art. 2 Abs. 4) zugeteilt werden. Zur Festsetzung dieses Finanzrahmens werden die vier folgenden Kriterien als Richtwerte benützt: Finanzieller Beitrag der Europäischen Kommission pro Programm; Länge der betreffenden Grenze; Bevölkerungsdichte der betreffenden grenzüberschreitenden Region; Finanzkraft der teilnehmenden Kantone. Diese Kriterien entsprechen denjenigen, die bereits bei der Zuteilung des Bundesrahmenkredits für INTERREG II angewandt wurden. Die regionalen Finanzrahmen werden erst nach Anhörung der Kantone festgelegt.
Als wesentliche Neuerung gegenüber dem Verfahren bei INTERREG II ist im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (INTERREG IIIA) eine verstärkte Dezentralisierung vorgesehen: Demgemäss werden die den INTERREG-Programmen zugeteilten regionalen Finanzrahmen im Rahmen einer "regionalen Koordination" autonom verwaltet und auf die Projekte zugeteilt (Verordnung INTERREG III, Art. 2 Abs. 5-7). Gemäss Beschluss der Nordwestschweizer Regionalkonferenz wird diese regionale Koordination in Fortsetzung und Erweiterung des bisherigen Mandats durch die Interkantonale Koordinationsstelle der REGIO BASILIENSIS (IKRB) wahrgenommen.
Diese Dezentralisierung ist in erster Linie als eine administrative Vereinfachung anzusehen und ändert grundsätzlich nichts an Art und Umfang der Bezuschussung der Projekte mit Bundesmitteln: Nach wie vor kann die Schweizer Kofinanzierung an einem grenzüberschreitenden INTERREG-Projekte bis zu max. 50% und im Rahmen der regionalen Quote bezuschusst werden.
Die Projektkosten werden dem Rahmenkredit brutto (vor Abzug der Bundesfinanzhilfen) belastet. Die effektiven Ausgaben des Kantons Basel-Landschaft werden sich demnach im Umfang der Bundessubventionen reduzieren.
Fortsetzung >>>
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Fussnoten:
11 . Vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 143 vom 23.5.2000: "Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 28.4.00 über die Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die transeuropäische Zusammenarbeit zur Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des europäischen Raums - INTERREG III" (2000/C 143/08).
12 . Vgl. "Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz: Lebensraum Oberrhein ... eine gemeinsame Zukunft: Raumordnung für eine nachhaltige Entwicklung ohne Grenzen", Karlsruhe 2000.
13 . Vgl. RRB BL Nr. 1433 vom 11.07.2000; RRB BS Nr. 30/51 vom 25.07.2000.
14 . Private Projektbeteiligungen sind allerdings aufgrund das EU-Wettbewerbsrechts nur in beschränktem Ausmass möglich.
15 . Europäische Kommission: "EUREK Europäisches Raumentwicklungskonzept. Auf dem Wege zu einer räumlich ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union", Luxemburg 1999.