Vorlage an den Landrat

1. Begehren


Wir beantragen Ihnen, für die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft am EU-Förderprogramm INTERREG III für die Jahre 2001 bis 2006 einen Rahmenkredit von insgesamt 2'700'000 Franken zu Lasten Konto 2005.367.00 zu bewilligen.




2. Begründung


Für Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit traditionell von besonderer Bedeutung. Angesichts der bestehenden, guten Beziehungen zu unseren ausländischen Partnern ist davon auszugehen, dass zahlreiche förderungswürdige Projekte eingebracht werden. Einige Projektideen wurden bereits weitgehend konkretisiert.


Wie bereits bei INTERREG I und II werden Basel-Landschaft und Basel-Stadt voraussichtlich auch bei INTERREG III im Vergleich zu den anderen nordwestschweizerischen Partnern in der Oberrhein-Kooperation am stärksten an Projekten partizipieren. Die ebenfalls an INTERREG beteiligten Nordwestschweizer Kantone Aargau, Jura und Solothurn werden speziell an den sie interessierenden Projekten teilnehmen, bzw. eigene Projekte mit den ausländischen Partnern initiieren.


Um in diesem Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit möglichst effizient und kooperativ handeln zu können und aufgrund der positiven Erfahrungen im Rahmen von INTERREG II (1995 - 1999), beantragt der Regierungsrat dem Landrat einen Rahmenkredit. Zur Sicherstellung der Transparenz wird der Regierungsrat den Landrat regelmässig über die Verwendung dieser Mittel informieren. Nur ein Rahmenkredit schafft den Handlungsspielraum, um in den trinationalen Entscheidgremien verbindlich mitentscheiden zu können.


Während Basel-Landschaft und Basel-Stadt die einzigen der insgesamt 18 an INTERREG II-Programmen (1995-1999) beteiligten Schweizer Kantone waren, die über einen Rahmenkredit (von je 1,9 Mio. Franken) verfügten, werden bei INTERREG III weitere Kantone (VD, Zentralschweizer Kantone) einen mehrjährigen Rahmenkredit bereitstellen.


Die Zustimmung der EU-Kommission zum INTERREG IIIA-Programm "Oberrhein Mitte-Süd" wird im Juni / Juli 2001 erwartet (Stand Februar 2001). Für die Laufzeit von 2001 bis 2006 stehen insgesamt rund 31 Mio. EURO an europäischen Fördermitteln zur Verfügung.


Ferner sind auch die Voraussetzungen dafür gegeben, dass der Kanton Basel-Landschaft an der grossräumig-länderübergreifenden, der sog. "transnationalen" Zusammenarbeit sowie auch an der Kooperation zwischen nicht benachbarten Regionen, der sog. "interregionalen" Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG III wird teilnehmen können. § 3 der Kantonsverfassung bildet die Verfassungsgrundlage für die Zusammenarbeit mit dem benachbarten Ausland.




3. Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG


Die Geschichte von INTERREG geht auf das Jahr 1988 zurück. Nach der Verabschiedung des neu ausgerichteten Regionalfonds (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE) im Dezember 1988 wurde 1989 eine Reihe von 14 Pilotprogammen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gestartet. Im Juli 1990 beschloss dann die Europäische Kommission, die Gemeinschaftsinitiative INTERREG einzuführen.


Zentrales Ziel von INTERREG ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Grenzregionen und deren grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie auch die Förderung einer ausgeglichenen und harmonischen Entwicklung des europäischen Raumes. Grundsätzlich muss die Region mindestens 50% der entsprechenden Projektkosten aufwenden. Alle inneren und äusseren Grenzen der EU sind im Rahmen von INTERREG förderfähig. Demnach können also auch externe Partner aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten bei INTERREG mitwirken. Sie werden allerdings nicht mit EU-Mitteln unterstützt, sondern müssen ihre Kofinanzierung selbständig aufbringen.


Im Rahmen von INTERREG I wurden zwischen 1991 und 1993 europaweit insgesamt 31 Programme mit rund 1 Mrd. EURO aus Brüssel unterstützt. Bereits im Rahmen von INTERREG I waren die Schweizer Grenzregionen an insgesamt fünf INTERREG-Programmen beteiligt und zwar in den Räumen: Oberrhein, Bodensee, Jurabogen, Genfersee und Tessin.


Aufgrund des Erfolgs von INTERREG I wurde von der Europäischen Kommission die Nachfolgeinitiative INTERREG II ins Leben gerufen. Im Zeitraum von 1994 bis 1999 standen seitens der EU insgesamt 2.9 Mrd. EURO an Fördermitteln zur Verfügung. 59 Operationelle Programme wurden von der Europäischen Kommission bewilligt. Auch bei INTERREG II waren alle Schweizer Grenzregionen und 18 von 26 Kantonen an insgesamt fünf Programmen rund um die Schweiz beteiligt. Im Unterschied zu INTERREG I wurden die Kantone und regionalen Akteure bei INTERREG II finanziell durch den Bund unterstützt.


Im Rahmen der dritten INTERREG-Initiative (1) mit Laufzeit von 2000 bis 2006 wird weiterhin die nachbarschaftliche "grenzüberschreitende" Zusammenarbeit im Zentrum stehen (INTERREG IIIA). Neu werden bei INTERREG III aber auch die "transnationale", d.h. länderübergreifende Zusammenarbeit (INTERREG IIIB) sowie auch die "interregionale" Zusammenarbeit zwischen nicht direkt benachbarten Regionen (INTERREG IIIC) gefördert. (2) Für diese drei Bereiche stehen europaweit insgesamt 4.875 Mrd. EURO aus Brüssel zur Verfügung (vgl. dazu Kap. 5.1).



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Fussnoten:


1 . Vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 143 vom 23.5.2000: "Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 28.4.00 über die Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die transeuropäische Zusammenarbeit zur Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des europäischen Raums - INTERREG III" (2000/C 143/08).


2 . In anderen europäischen Regionen, nicht aber am Oberrhein, wurden die transnationale und die interregionale Zusammenarbeit in Vorläuferprogrammen von INTERREG III teilweise schon gefördert.