Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Ausbau der BLT-Linie 11 in den Gemeinden Münchenstein und Reinach | |
| vom: | 15. Mai 2001 | |
| Nr.: | 2001-143 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
8. Organisation der Realisierung
Die Realisierung dieses Bauvorhabens verlangt eine Zusammenarbeit zwischen den Partnern Verkehrsunternehmung, Kanton und Bund. Die Aufgabenteilung und die Zuweisung der Verantwortungsbereiche ergibt sich aufgrund rechtlicher und fachlicher Randbedingungen.
Die BLT AG ist formell Bauherr und würde in dieser Eigenschaft beim vorliegenden Projekt unter Mithilfe der zuständigen kantonalen Amtsstellen das Plangenehmigungsverfahren, die Einsprachenbehandlung sowie den Landerwerb durchführen. Falls der Landerwerb nicht auf freihändiger Basis erfolgen kann, steht der BLT AG, gestützt auf das eidgenössische Eisenbahngesetz, das Enteignungsrecht zu.
In Vertretung der BLT ist die Bau- und Umweltschutzdirektion für die Projektabwicklung und die Ausführung der in Zusammenhang mit dem Ausbau stehenden Arbeiten zuständig (technische und administrative Leitung). Nach Fertigstellung werden die Anlagen in Eigentum und Unterhalt der BLT übergehen.
Am 28. Januar 1999 reichten die Landräte B. Krähenbühl, D. Brodbeck und W. Müller das Postulat 99/019 "Überarbeitung des Ausbauprojektes BLT-Linie 11 in den Gemeinden Münchenstein/Reinach" mit folgendem Text ein:
"Im Rahmen des vom Landrat im Jahre 1978 genehmigten Ausbauprojektes ist vorgesehen, den Übergang "Grenzweg" mit einer Bedarfsschranke für Fussgänger/Velofahrer abzusichern, während die Übergänge "Dillackerstrasse" und "Jupiterstrasse" gänzlich aufgehoben werden sollen.
Gegen die öffentliche Auflage dieses Eisenbahnbauprojektes haben zahlreiche BewohnerInnen des von diesem Projekt betroffenen Quartiers am 26. Januar 1998 Einsprache erhoben. Die EinsprecherInnen befürchten wohl zu Recht, die Schliessung der genannten Bahnübergänge führe zu einem intensiven Schleichverkehr durch das Heiligholzquartier. Davon betroffen würden insbesondere auch die Heiligholzstrasse und die Gustav Baystrasse, zwei Strassen, die von SchülerInnen des Quartierkindergartens und der Unterstufe der Primarschule benützt werden. Die EinsprecherInnen verlangten, alle 3 Übergänge (Dillackerstrasse, Grenzweg, Jupiterstrasse) seien offen zu halten und lediglich durch Schranken abzusichern.
Leider konnte an der Einigungssitzung vom 15. Dezember 1998 zwischen den Parteien keine Annäherung der Standpunkte erreicht werden. Die EinsprecherInnen halten an ihrer Einsprache fest und verlangen in ihrer Eingabe vom 5. Januar 1999 an das Bundesamt für Verkehr u.a. auch aus Gründen der Gleichbehandlung (Präjudiz Rauracherstrasse/Schmidholzstrasse) zumindest die Offenhaltung des Überganges "Dillackerstrasse" (abgesichert durch eine Schranke).
Um einen Weg aus dieser Sackgasse zu finden, ist es nötig, ernsthaft auf die Einwendungen der Einwohnerschaft einzutreten und kreative Lösungen zu finden.
Der Regierungsrat wird deshalb, gestützt auf § 35 Abs. 1 Bst. b. des Landratsgesetzes, ersucht, die Bau- und Umweltschutzdirektion zu beauftragen, das Projekt in enger Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden von Münchenstein und Reinach so zu überarbeiten, dass der von den QuartierbewohnerInnen befürchtete Schleichverkehr durch das Heiligholzquartier ausgeschlossen werden kann. Dabei sind auch sinnvolle Möglichkeiten der Verkehrsführung aufzuzeigen. Gleichzeitig ist auch dem Kapazitätsproblem des Kreisels "Heiligholz" die nötige Beachtung zu schenken."
Mit dem Beschluss über diese Vorlage kann das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden.
Fortsetzung >>>
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