Vorlage an den Landrat

10. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens


Gemeinde Münchenstein


Der Gemeinderat Münchenstein wünscht im Bereich des Bahnüberganges Dillackerstrasse einen zusätzlichen, mit Lichtsignalanlage gesicherten Fussgängerstreifen über die Emil-Frey-Strasse.


Der projektierte Trennstreifen zwischen Schiene und Strasse soll zwischen Radweg und Strasse angeordnet werden.


Die Unterhaltskosten sollen nicht kapitalisiert und in die Investitionskosten eingerechnet werden.


Unter dem Vorbehalt, dass die erwähnte Punkte bereinigt werden, begrüsst der Gemeinderat Münchenstein die vorliegende Lösung und beantragt dem Landrat gemäss Antrag zu beschliessen.




Gemeinde Reinach


Der projektierte Trennstreifen zwischen Schiene und Strasse soll zwischen Radweg und Strasse angeordnet werden (gleiche Bemerkung wie Gemeinderat Münchenstein).


Die Unterhaltskosten sollen nicht kapitalisiert und in die Investitionskosten eingerechnet werden (gleiche Bemerkung wie Gemeinderat Münchenstein).


Unter dem Vorbehalt, dass die erwähnte Punkte bereinigt werden, begrüsst der Gemeinderat Reinach die vorliegende Lösung und beantragt dem Landrat, dem Projekt zuzustimmen.




BLT AG


Empfiehlt, im Landratsbeschluss eine Ziffer betreffend "Folgekosten" einzufügen.




Stellungnahme des Tiefbauamtes zu diesen Bemerkungen


- Der Wunsch des Gemeinderates Münchenstein betreffend einen zusätzlichen, mit einer Lichtsignalanlage abgesicherten Fussgängerstreifen wurde umfassend geprüft. Eine Anpassung des Niveauüberganges, wie der Gemeinderat vorschlägt, ist aus Platzgründen kaum möglich. Zwischen Strasse und Schranke bleibt lediglich eine kleine, dreieckförmige Restfläche (Breite max. 1,1 m!), die für wartende Personen nicht ausreicht. Ausserdem ist die Notwendigkeit dieses Überganges nicht nachgewiesen, da beim 130 m entfernten Kreisel Heiligholz, ein inselgeschützter Fussgängerübergang vorhanden ist. Der gewünschte abgesicherte Fussgängerübergang erfordert einen übermässigen zusätzlichen Signalisationsaufwand. Die im vorliegenden Projekt angeordnete Absicherung betrifft nur die Bahn (Bahnabsicherung). Eine Lösung mit geschützten Fussgängerübergang über die Strasse kann nur auf Kosten eines zusätzlichen, unverhältnismässigen Landerwerbes bei einer Privatparzelle auf der Ostseite der Emil-Frey-Strasse für eine Zwischeninsel oder mit einer separaten, steuerungstechnisch komplizierten Anlage erreicht werden. Die damit verbundenen Mehrkosten belaufen sich auf ca. Fr. 200'000.- (inkl. Landerwerb). Dieser Wunsch des Gemeinderates Münchenstein ist deshalb nicht berücksichtigt worden.


- Die projektierte Verbreiterung des Trennstreifens zwischen Geleise und Strasse wurde auf Grund des heutigen ungenügenden Abstandes (Unterschreitung des Normabstandes!) angeordnet und dient vor allem zum Schutz des Zweiradverkehrs.


- Die vorliegende Kostenschätzung berücksichtigt die Bemerkungen der beiden Gemeinden: Die Unterhaltskosten sind nicht eingerechnet worden.


- Die Anregung der BLT AG betr. Ziffer "Folgekosten" wird im Landratsbeschluss nicht berücksichtigt. Die Grundsatzfrage bezüglich Aufnahme von Folgekosten in den Landratsbeschluss wird geprüft, wenn eine Landratsvorlage mit höheren Beträgen zur Diskussion steht.




11. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 15. Mai 2001


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin



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