Vorlage an den Landrat

5. Das Projekt


5.1 Grundlagen, Verkehrskonzept, Randbedingungen


Grundlage des Projektes bilden die Vorschriften und Bahn-Normalien des Bundes, der BLT AG und der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS), sowie die Gestaltungs- und Projektierungsrichtlinien inkl. Typenpläne des Kantons.


Die Kantonsstrasse ist gemäss Klassifikation des Kantons (Strassennetzplan der Region Leimental - Birstal) eine Hauptverkehrsstrasse (HVS). Sie ist zudem eine Versorgungsroute für Ausnahmetransporte (Typ II).


Die parallel zur Strasse verlaufende BLT-Linie 11 ist eine Schmalspurbahn (Spurbreite 1000 mm). Sie stellt die wichtigste OeV-Verbindung der Region Münchenstein, Reinach und Aesch mit der Stadt Basel her.


Die wichtigsten Randbedingungen für das Projekt sind:


- Die Kantonsstrasse (Baselstrasse in Reinach, bzw. Emil Frey-Strasse in Münchenstein ) ist im Bereich zwischen den beiden Niveauübergängen mit einer Fahrbahnbreite vom 7,5 m anzulegen.


- Entlang der Kantonsstrasse ist auf der Ostseite ein durchgehender Geh- und Radweg von min. 2.50 m Breite vorzusehen.


- Die Kantonsstrasse dient sowohl dem Durchgangsverkehr als auch dem Erschliessungsverkehr. Die über die BLT-Linie 11 in die Kantonsstrasse mündenden drei Strassen (Dillackerstrasse, Grenzweg und Jupiterstrasse) sind Gemeinde-, bzw. Erschliessungsstrassen. Für die von der Kantonsstrasse abbiegenden und bei geschlossener Schranke wartenden Fahrzeuge sind separate Vorsortierungsspuren anzuordnen.




5.2 Projektbeschrieb


Sowohl der Niveauübergang Dillackerstrasse (Gemeinde Münchenstein) wie auch der Niveauübergang Jupiterstrasse (Gemeinde Reinach) über die BLT-Linie 11 werden mit einer Schrankenanlage ausgestattet. In der Kantonsstrasse werden bei beiden Übergängen in beiden Fahrrichtungen Vorsortierungsspuren angeordnet, so dass die vor dem Übergang wartenden Fahrzeuge den übrigen Verkehr nicht blockieren. Die Anlagen werden mit Ampeln so gesteuert, dass der Verkehr auf dem Übergang vor der Schliessung der Schranken immer zuerst in die Baselstrasse, bzw. Emil Frey-Strasse ausfahren kann (sogenannte Räumphase).




5.3 Kunstbauten


Sind keine nötig.




5.4 Landerwerb


Landerwerb, ca. 80 m 2 von einer Privatparzelle. Teilweise Sicherung von öffentlichen Geh- und Fahrrechten durch Dienstbarkeiten.




6. Termine


Nach dem Rechtskräftigwerden von Generellem Projekt und Baukredit wird unverzüglich das Bauprojekt ausgearbeitet. Nach der Vernehmlassung und Bereinigung soll mit dem betroffenen Grundeigentümer über den Landerwerb verhandelt werden. Es folgt die Einleitung des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens durch den Bund. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) muss das Projekt genehmigen. Die Realisierung kann erst nach seiner Rechtskraft in Angriff genommen werden. Der Beginn der Bauarbeiten ist, vorbehältlich Einsprache- und gegebenfalls Beschwerdeverfahren, somit frühestens gegen Ende 2002 möglich. Für die Bauarbeiten (unter Betrieb) muss mit einem Zeitbedarf von. ca. 6 Monaten gerechnet werden.



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