Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Ausbau der BLT-Linie 11 in den Gemeinden Münchenstein und Reinach | |
| vom: | 15. Mai 2001 | |
| Nr.: | 2001-143 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
3. Begründung
3.1. Heutige Situation
Gemäss dem Regionalen Strassennetzplan "Leimental-Birstal" ist die Kantonsstrasse (genannt Baselstrasse in Reinach, bzw. Emil Frey-Strasse in Münchenstein) als Hauptverkehrsstrasse (HVS) definiert.
Heute sind auf diesem Abschnitt alle drei Niveauübergänge - Dillackerstrasse, Grenzweg, Jupiterstrasse - ungesichert und für sämtliche Fahrzeugkategorien offen. Sie münden direkt in die Kantonsstrasse. Alle drei Übergänge liegen auf der offenen Strecke der BLT-Linie 11 zwischen den Haltestellen Heiligholz und Reinacherhof. Die Distanz zwischen den einzelnen Übergängen beträgt lediglich 120 m. Die Betriebsgeschwindigkeit der Bahn beträgt in diesem Abschnitt 65 Km/Std. Auf allen drei Übergängen zusammen ereignen sich durchschnittlich 3 Unfälle pro Jahr (Kollision Tram/individueller Verkehr). Die BLT-Linie 11 fährt tagsüber in einem 7,5 Min.-Intervall, abends im 15 Minuten-Betrieb und in den Spitzenzeiten morgens und abends in einem 3,75 Min.-Intervall.
3.2. Künftige Situation und Ziele
Nach dem Umbau werden die beiden Niveauübergänge Dillackerstrasse und Jupiterstrasse mit Schrankenanlagen abgesichert. Der bestehende Übergang Grenzweg wird hingegen ersatzlos aufgehoben. Damit werden die Wohnquartiere der beiden Gemeinden westlich der BLT-Linie 11 wie bis anhin direkt auf die Kantonsstrasse erschlossen. Die Intervalle der BLT-11 bleiben unverändert.
3.3. Bisheriges Vorgehen
Im Generellen Projekt 1978 war ursprünglich vorgesehen, die Übergänge Dillackerstrasse, Grenzweg und Jupiterstrasse alle drei aufzuheben. Im Prinzip sollte die Zu- und Wegfahrt über die Gemeindestrassen von Reinach und Münchenstein erfolgen. Beide Quartiere können über Strassen, welche sich auf eigenem Gemeindegebiet befinden, erschlossen werden. Der Münchensteiner Teil sollte sich über den Kreisel Heiligholz, der Reinacher Teil über den Knoten Fleischbachstrasse abwickeln. Zur Verhinderung von unerwünschtem Schleichverkehr hätten die Gemeinden einen gegenseitig abgesprochenen Vorschlag zur Verkehrsführung, gegebenenfalls Verkehrsberuhigungsmassnahmen erarbeiten sollen. Auf Wunsch der Gemeinde Münchenstein hat der Landrat 1995 im Rahmen des Beschlusses über den Baukredit den Übergang Grenzweg nicht vollständig aufgehoben, sondern mit einer Bedarfsschranken-Absicherung für Fussgänger und Velofahrer genehmigt. Auf der Basis des Konzeptes "Schliessung der Bahnübergänge Dillackerstrasse und Jupiterstrasse sowie Erstellen einer Bedarfsschrankenanlage am Grenzweg" wurde im Juli 1997 durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) das Plangenehmigungsverfahren gemäss Eidg. Eisenbahngesetz eingeleitet. Im Frühjahr 1998 hat in den beiden Gemeinden Münchenstein und Reinach die öffentliche Auflage des Projektes stattgefunden. Gegen das Projekt sind zahlreiche Einsprachen eingegangen, die im Dezember 1998 anlässlich der Einigungsverhandlungen unter der Leitung des BAV behandelt worden sind. Die Einsprecherinnen und Einsprecher sind der Auffassung, dass durch die Schliessung der beiden Übergänge Dillackerstrasse und Jupiterstrasse im Quartier eine nicht tolerierbare Verkehrsumlagerung stattfinde. Sie befürchten eine Mehrbelastung der benachbarten Quartierstrassen und, damit verbunden, eine Verminderung der Verkehrssicherheit.
Am 28. Januar 1999 reichten die Landräte B. Krähenbühl, D. Brodbeck und W. Müller das Postulat 99/019 betreffend Überarbeitung des Ausbauprojektes der BLT-Linie 11 in den Gemeinden Münchenstein und Reinach ein. Am 16. September 1999 wurde das Postulat ohne einen konkreten Vorschlag überwiesen. Daraufhin hat das BAV mit Verfügung vom 19. November 1999 das Plangenehmigungsverfahren sistiert. Im Juli 2000 haben die beiden Gemeinden Münchenstein und Reinach dem Kanton einen gemeinsamen Vorschlag betreffend Absicherung der Niveauübergänge zukommen lassen, welcher den Anliegen der Einsprechenden sowie des Postulates Rechnung trägt.
Die von beiden Gemeinden vorgeschlagene Lösung sieht die Beibehaltung und Absicherung mit Schrankenanlagen der beiden Niveauübergänge Dillackerstrasse und Jupiterstrasse sowie die ersatzlose Aufhebung des Überganges Grenzweg vor.
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