Vorlage an den Landrat

4. Verhältnis zum Regierungsprogramm und zum Leistungsauftrag des AUE


Im Regierungsprogramm 1999 - 2003 wird bei den Grundsätzen eine "zukunftsbeständige gesellschaftliche, wirtschaftliche und umweltverträgliche Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft" als zentrale Aufgabe von Regierung und Verwaltung aufgeführt. Dies soll in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Basel-Stadt und den Nachbarregionen geschehen.


Sowohl in den Kapiteln 'Raumplanung' als auch 'Umwelt und Energie' wird die Orientierung an den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung ausdrücklich als generelle Zielsetzung genannt. Zur Umsetzung heisst es im Abschnitt 1.2.6 "Umwelt und Energie":


Im Programmpunkt Nr. 4.01 'Umweltschutz und Energie' wird der Stellenwert der Sensibilisierung und Information mit folgender Aussage unterstrichen:


Wie vorangehend dargestellt, sollen die geplanten Projekte im Bereich Abfallvermeidung und Ressourcenschonung wie bereits beim 'Massnahmenplan Abfallvermeidung' in Zusammenarbeit mit Wirtschaft und anderen Interessensgruppen ausgearbeitet und durchgeführt werden. Sie stellen damit einen wichtigen konkreten Baustein auf dem Weg zur Umsetzung des Regierungsprogramms dar.


Auch die im Regierungsprogramm erwähnte notwendige 'Verhaltensänderung' wurde im bisherigen Projekt 'Massnahmenplan Abfallvermeidung' bereits mit Erfolg in die Wege geleitet. Dauerhafte Verhaltensänderung auf breiter Front erfordern allerdings eine kontinuierliche Unterstützung der laufenden Bestrebungen und einen verstärkten Einsatz von 'opinion leaders'. Mit seinem vorbildlichen Handeln kann der Kanton diesbezüglich eine wichtige Rolle übernehmen und so einen konkreten Beitrag zur Erfüllung des Regierungsprogramms leisten.


Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag und den politischen Vorgaben sind Abfallvermeidung und Ressourcenschonung auch im Leistungsauftrag des Amtes für Umweltschutz und Energie für den Bereich Stoffe/Abfälle ein zentrales Element.




5. Gesetzmässigkeit, Finanzreferendum


Da die Ausgaben für die 'Impulsprojekte zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung' über einen Zeitraum von 4 - 5 Jahren verteilt anfallen werden, wird ein Verpflichtungskredit beantragt. Mit dem Betrag wird die referendumspflichtige Limite überschritten, sodass der Verpflichtungskredit gemäss § 31 Absatz 1 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung unterliegt.



Fortsetzung >>>
Back to Top