Vorlage an den Landrat

3. Folgeauftrag 'Impulsprojekte zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung'


3.1 Generelle Ziele


Die bisherige Begleitkommission 'Massnahmenplan Abfallvermeidung' hat im Jahr 2000 an drei Sitzungen zusammen mit den Projektverantwortlichen der beiden Kantone über Ziele und Schwerpunkte eines Folgeprojektes beraten. Dabei wurden folgende generellen Ziele formuliert:




3.2 Vorgesehene Handlungsfelder


Neben den generellen Zielen wurden innerhalb der Begleitkommission auch bereits mögliche Handlungsfelder für das Folgeprojekt diskutiert und wie folgt umrissen:


Auf die Überlegungen, welche zur Auswahl der Handlungsfelder geführt haben, und das geplante Vorgehen, wird in den nachfolgenden Abschnitten näher eingegangen.




3.3 Rahmen für die Impulsprojekte zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung


Die künftigen Projekte sollen einen Beitrag zu den Bemühungen für eine nachhaltige Entwicklung leisten, die als eines der Ziele im Regierungsprogramm 1999 - 2003 aufgeführt ist. Dies bedeutet, dass die Projekte als Ganzes und die einzelnen Massnahmen darauf ausgerichtet sein müssen, die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte gleichgewichtig zu berücksichtigen.


Konkret bedeutet dies beispielsweise:


Ökologische Aspekte:

Wirtschaftliche Aspekte:

Dies bedeutet letztlich auch, dass neben der rein betriebswirtschaftlichen Optimierung die Auswirkungen von Massnahmen auf die Volkswirtschaft berücksichtigt und bewertet werden, da eine nachhaltige Entwicklung nur in einem grösseren Gesamtzusammenhang möglich ist.


Gesellschaftliche Aspekte:




3.4 Geplantes Vorgehen


Wie bereits bei den Arbeiten für den 'Massnahmenplan Abfallvermeidung' sollen sich auch künftig die Fachleute der kantonalen Fachstellen (als Projektverantwortliche) und die Mitglieder der Begleitkommission (als Lenkungsgremium und Verbindungsglieder zu den beteiligten Institutionen) bei der Auswahl und Durchführung der einzelnen Projekte sinnvoll ergänzen (vgl. Schema zur Projektorganisation in Abschnitt 3.8). Vorgesehen ist, dass auch in Basel-Stadt eine analoge Vorlage vom Baudepartement dem Grossen Rat vorgelegt wird.


Nachdem die Begleitkommission die generellen Zielsetzungen und die zu bearbeitenden Handlungsfelder umrissen hat, liegt es in einem nächsten Schritt an den kantonalen Fachstellen, konkrete Projekte vorzuschlagen und die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten durchzuführen. Bei der Suche und Motivation möglicher Projektpartner werden die Mitglieder der Begleitkommission wiederum einen wichtigen Beitrag leisten müssen. Ebenso werden sie zu den konkreten Projektvorschlägen Stellung nehmen können und die Arbeiten in den späteren Phasen begleiten. Dieses Vorgehen hat sich im 'Massnahmenplan Abfallvermeidung' sehr gut bewährt, da es einerseits eine effiziente Projektabwicklung durch die kantonalen Fachstellen ermöglicht, andererseits aber auch sicherstellt, dass die interessierten Kreise frühzeitig und umfassend einbezogen werden. Auch können auf diese Weise allfällige Verschiebungen bei den Arbeitsschwerpunkten oder bei der Vorgehensweise kritisch hinterfragt und breit abgestützt werden.


Das von der Regierung in Basel-Landschaft neu einberufene 'Forum für Nachhaltigkeit' wird künftig ebenfalls in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.




3.5 Handlungsfeld Betriebe


3.5.1 Stellenwert und Probleme


Die regionale Wirtschaft wird heute (neben der nach wie vor wichtigen Chemiebranche) durch eine Vielzahl von kleinen bis mittelgrossen Zuliefer- und Dienstleistungsfirmen geprägt. In der Regel sind diese Firmen recht innovativ und flexibel, sodass insgesamt günstige Voraussetzungen bestehen, um Themen wie 'Ressourceneffizienz' oder 'Nachhaltigkeit' vermehrt in die Entscheidungsabläufe einzubringen und eine grosse Zahl von Beschäftigten zu erreichen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen zudem, dass neben der Umweltentlastung und dem Imagegewinn auch ganz handfeste Kostenersparnisse erzielt werden können, wenn der Ressourcenverbrauch ernsthaft zum Thema gemacht wird.


Zudem bietet das Handlungsfeld Betriebe Möglichkeiten, um die Kommunikation zwischen Herstellern, Handel und Konsument/innen zu intensivieren und dabei die Rolle der einzelnen Akteure im Zusammenhang mit der Ressourcenschonung sichtbar zu machen.


Ein wichtiger Stellenwert beim Thema Abfallvermeidung/Ressourcenschonung kommt speziell auch der Baubranche zu, bei der ernorme Stoffflüsse bestehen, auch wenn diese heute noch wenig sichtbar sind, da sie weitgehend in eine Ausweitung des Gebäudebestandes fliessen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden aber all diese verbauten Materialien zu Abfall werden, sodass ein ressourcenschonendes Bauen nicht nur aus der aktuellen Perspektive hohe Priorität hat.




3.5.2 Vorgehen


Mit den Projekten im Handlungsfeld 'Betriebe' soll grundsätzlich die ganze Palette von den Produktionsbetrieben über den Handel bis zu den Dienstleistungsunternehmen angesprochen werden. Eine wichtige Rolle wird dabei die Informations- und Motivationsarbeit der Vertreter/innen der Wirtschaftsverbände in der Begleitkommission spielen. Insbesondere Branchenprojekte lassen sich nur dann erfolgreich abwickeln, wenn engagierte Partner bei den jeweiligen Verbänden verfügbar sind. In diesem Bereich kann aber auch bereits auf Erfahrungen aus anderen Regionen (z.B. Projekt "Öko-Profit", Dornbirn, Österreich), anderen Institutionen (z.B. Fachhochschule beider Basel) und aus dem bisherigen 'Massnahmeplan Abfallvermeidung' zurückgegriffen werden.


Im Bausektor sind neben dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe auch Planer, Architekten und Bauherrschaften einzubeziehen, da die wesentlichen Weichenstellungen für den Ressourcenverbrauch in der frühen Planungsphase und nicht auf der Baustelle erfolgen.




3.5.3 Termine/ Finanzen (vgl. Details in Anhang 3)




3.6 Handlungsfeld Freizeit und Sport


3.6.1 Stellenwert und Probleme


Freizeit und Sport werden mehr und mehr zu einem wichtigen Faktor des Ressourcenverbrauchs (Infrastruktur, Mobilität, etc.) und betreffen gleichzeitig breite Kreise der Bevölkerung. Im Durchschnitt gibt ein Schweizer Haushalt jährlich etwa 12'000.- Franken für Aktivitäten im Bereich Freizeit/Sport aus (40% Reisen, 16% Ausgehen, 11% TV- / Elektronikgeräte, 9% Bücher und Zeitschriften, 5% Sport/Gartenpflege). Auch wenn es nicht einfach sein dürfte, die Leute bei ihrem Freizeitverhalten anzusprechen und den Aspekt des Ressourcenverbrauchs einzubringen, kann dieser zunehmend wichtige Sektor der Wirtschaft nicht einfach ausgeklammert werden.


Neben dem wichtigen Aspekt der Mobilität (Reisen, Ausgehen, Sport) ist mit den Freizeitaktivitäten auch ein wichtiger Ressourcenverbrauch in anderen Bereichen verbunden (Sportbekleidung, -geräte, Verpflegung, etc). Es gilt daher, zusammen mit Anbietern und Konsument/-innen von Freizeitangeboten nach Wegen für eine Bedürfnisbefriedigung mit minimalem bzw. ökologisch sinnvollen Ressourcenverbrauch zu suchen und so diesen Aspekt des Freizeitverhaltens zu thematisieren.




3.6.2 Vorgehen


Im Vordergrund müssen handlungsorientierte, praktische Massnahmen stehen, die im Idealfall Ressourcenschonung mit einem trendsetzenden, positiven Image verbinden. Ressourcenschonung sollte vor allem auch bei Jugendlichen 'in' werden. Dies ist nur möglich, wenn die einzelnen Zielgruppen direkt in die Projekte eingebunden sind und ihre eigenen Ziele formulieren und umsetzen können. Daher ist auch eine abschliessende Festlegung von konkreten Projekten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. In stichwortartiger Form lassen sich aber folgende Projektideen umreissen:




Grundsätzlich könnte auch der pflegliche Umgang mit den Möglichkeiten und Ressourcen des eigenen Körpers zu einem Projekt führen, sind doch heute Sport- und Freizeitunfälle volkswirtschaftlich zu einem wichtigen Kostenfaktor geworden. Zudem haben die Arbeiten im 'Massnahmenplan Abfallvermeidung' deutlich gemacht, dass dem Gesundheitsbereich auch bezüglich Abfall eine recht grosse Bedeutung zukommt.




3.6.3 Termine/ Finanzen (vgl. Details in Anhang 3)




3.7 Handlungsfeld Öffentliche Beschaffung


3.7.1 Stellenwert und Probleme


Bund, Kanton und Gemeinden sind in vielen Bereichen ein wichtiges Kundensegment und können daher ihre Marktstellung bei der Beschaffung auch dazu einsetzen, Angeboten mit besserer Ressourceneffizienz zum Durchbruch zu verhelfen.


In einzelnen Bereichen (z.B. Bauwesen) haben Arbeitsgruppen von Bund und Kantonen bereits gute Grundlagen für die Berücksichtigung des Aspektes der Nachhaltigkeit bei Beschaffungen und Auftragsvergaben zusammengestellt. Daneben besteht eine Broschüre der Interessensgemeinschaft ökologische Beschaffung (IGÖB), welche die Möglichkeiten für eine nachhaltige Beschaffung aufzeigt.


Damit diese Grundlagen Wirkung entfalten, müssen sie allerdings konsequent in die Praxis einfliessen und den konkreten Randbedingungen angepasst werden. Dies bedeutet, dass anhand konkreter Beispiele für verschiedene Ebenen (vom Grossauftrag eines Kantons bis zu Anschaffungen in kleineren Gemeinwesen) dargestellt werden muss, wie Abfallvermeidung und Ressourcenschonung rechtzeitig in das Beschaffungsverfahren aufzunehmen sind. Nicht zuletzt gilt es, anhand nachvollziehbarer Zahlen das Vorurteil auszuräumen, dass eine Beschaffung unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit zu Mehrkosten führt. Vielfach werden bei diesen Betrachtungen nur Teilbereiche einbezogen, sodass bei einer umfassenderen Sicht (z.B. Beschaffung + Unterhalt + Betriebskosten) durchaus grössere Kostenersparnisse erkennbar werden.




3.7.2 Vorgehen


Auf Grund der vorangehenden Überlegungen ist bei diesem Handlungsfeld eine enge Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und den jeweiligen Wirtschaftskreisen geplant. Die zu lancierenden Projekte müssen, ähnlich den Projekten im 'alten Massnahmenplan', in einem kontinuierlichen, die Arbeit der Beschaffungsstellen unterstützenden Prozess geführt werden.


Als erster Schritt ist eine Bedarfsabklärung bei verschiedenen Beschaffungsstellen vorgesehen, mit der sowohl die Bedürfnisse als auch die bisherigen Erfahrungen erhoben werden. Erst nach Auswertung der Rückmeldungen kann sinnvoll festgelegt werden, in welchem Bereich und mit welchen Partnern erfolgsversprechende Pilotprojekte gestartet werden sollen. Dabei wird darauf geachtet, dass die Pilotprojekte eine spätere Übertragung der Erfahrungen und Ergebnisse auf einen breiteren Kreis von Beschaffungsstellen ermöglichen.




3.7.3 Termine/ Finanzen (vgl. Details in Anhang 3)




3.8 Projektorganisation


Unter der Voraussetzung, dass die Parlamente in Basel-Landschaft und in Basel-Stadt den beantragten Verpflichtungskrediten zustimmen, soll die bewährte Projektorganisation aus dem 'Massnahmenplan Abfallvermeidung' weitergeführt werden (siehe unten).


Die Projektverantwortlichen in den einzelnen Bereichen werden zusammen mit den vorgesehenen Partnern Art, Umfang und zeitlichen Ablauf der geplanten Pilotprojekte skizzieren. Diese Vorschläge werden in der Projektleitung und mit der Begleitkommission besprochen, wobei unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen Prioritäten gesetzt werden.


Die Projekte selbst werden wiederum prozessorientiert abgewickelt, wobei alle Beteiligten bereits in einer frühen Phase einbezogen werden und so Ziele und Vorgehen mitgestalten können. Im Rahmen der Projektabwicklung wird die Begleitkommission mittels periodischer Zwischenbilanzen über den Stand der Arbeiten orientiert und am Ende der Projekte steht eine Erfolgskontrolle.


Grafik




3.9 Projektdauer


Da die Projektabwicklung sehr stark von den externen Partnern bestimmt wird, lässt sich im heutigen Zeitpunkt nur ein grober Terminplan angeben (vgl. Anhang 3). Es wird dabei in Analogie zu den Arbeiten beim 'Massnahmenplan Abfallvermeidung' von einer Gesamtdauer von ca. 5 Jahren ausgegangen, wobei neben den Projektpartnern auch die jährlich verfügbaren Budgetbeträge und die personelle Kapazität zur Betreuung der Projekte seitens der kantonalen Fachstelle den Ablauf beeinflussen. Innerhalb des in Anhang 3 skizzierten Rahmens erfolgt die Zuordnung der personellen und finanziellen Ressourcen zu den Einzelprojekten sowie die Prioritätensetzung in Abstimmung mit der Begleitkommission.


Regierung und Landrat werden im Rahmen der jährlichen Amtsberichte über den Fortgang der Arbeiten informiert.




3.10 Projektkosten und Finanzierung


Aufgrund der Erfahrungen aus dem 'Massnahmenplan Abfallvermeidung' kann mit einem Betrag von Fr. 500'000.- für externe Leistungen eine kontinuierliche und erfolgreiche Projektarbeit über mehrere Jahre hinweg sichergestellt werden (vgl. grobe Finanzplanung in Anhang 3).


Die Arbeiten am 'Massnahmenplan Abfallvermeidung' haben aber auch deutlich gemacht, dass die Abwicklung derartiger Projekte mit Pilotcharakter auch auf Seiten der Verwaltung einen Betreuungsaufwand in ähnlicher Grössenordnung wie die Fremdleistungen erfordert (vgl. Anhang 2). Dies, weil sowohl die Projektvorbereitung als auch die Projektbegleitung sehr viel Zeit erfordern und auch die unterstützend beigezogenen Beratungsbüros meist erst nach einer gewissen Einarbeitungszeit in der Lage sind, im Sinne der zuvor definierten Projektstrategie eigenständig mit den Partnern zusammenzuarbeiten.


Aus dieser Erfahrung heraus wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 800'000.- beantragt, um neben den externen Aufträgen auch eine temporäre personelle Verstärkung im Amt für Umweltschutz und Energie finanzieren zu können. Diese Person soll die Projektleitung und die einzelnen Projektverantwortlichen in der Hauptphase der Arbeitsabwicklung unterstützen und so eine angemessene Betreuung der externen Bearbeiter und der Projektpartner sicherstellen.


Wie bereits beim 'Massnahmenplan Abfallvermeidung' sollen die Aufwendungen für die 'Impulsprojekte zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung' dem Konto 2331.318.20-300 des Amtes für Umweltschutz und Energie belastet werden. Sie gelten im Sinne des Informations- und Beratungsauftrages (§ 40 USG BL) als "übrige Kosten der Abfallbewirtschaftung" und werden dementsprechend der kantonalen Abfallrechnung (§ 31 USG BL) belastet. Die Finanzierung erfolgt somit verursachergerecht über die Verbrennungs- bzw. Deponiegebühren und nicht über allgemeine Steuermittel.



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