Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Realisierung der neuen amtlichen Vermessung (AV93) | |
| vom: | 23. Januar 2001 | |
| Nr.: | 2001-022 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
2. Das Realisierungskonzept Basel-Landschaft
2.1 Zielsetzung
Langfristiges Ziel ist die Erfüllung der neuen Bundesvorgaben über die amtliche Vermessung (AV93)
Dem Kanton bleibt es in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vorbehalten, die Akzente zu setzen, wie er das Ziel innerhalb der vom Bund gegebenen Frist von 40 Jahren erreichen will. Hierbei sind der aktuelle Zustand der Vermessungen in den Gemeinden, die zeitlichen Prioritäten und Bedürfnisse der Benutzer/innen der Vermessung, die finanzielle Situation und die personellen Kapazitäten der Vermessungsbranche in die Realisierungsüberlegungen miteinzubeziehen. In Abwägung der eigenen Möglichkeiten innerhalb dieser Rahmenbedingungen hat der Landrat 1995 entschieden, ein dreistufiges, zeitlich gestaffeltes Vorgehen zur Zielerreichung (etappierte Massnahmen) vorzusehen.
2.2 Realisierungsmassnahmen
Die bisherigen Schilderungen zeigen die Unmöglichkeit aber auch die Unzweckmässigkeit, über den ganzen Kanton innerhalb kurzer Zeit die AV93 realisieren zu können. Im Landratsbeschluss zur Realisierung der neuen amtlichen Vermessung vom 19.10.1995 wird zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen unterschieden . Damit können die nötigen und die wünschbaren Prioritäten differenziert gesetzt werden.
2.2.1 Kurzfristige Massnahmen 1996 - 2000 (1. Etappe)
Die Vorgaben des Landratsbeschlusses stehen vor dem Abschluss und können realisiert werden. Bei der Befliegung und der Erstellung des digitalen Terrainmodelles (DTM) und von digitalen Orthophotos sowie der damit zusammenhängenden Auswertung der aktuellen Bodenbedeckung (Periodische Nachführung) konnte sogar die Planung übertroffen werden. Etliche Gemeinden entschlossen sich, anstelle der provisorischen Numerisierung mittels dem qualifizierteren Verfahren der Erneuerung oder der Ersterhebung den Standard der AV93 direkt anzusteuern. Weil die Finanzierung in diesem Fall durch die Gemeinden sichergestellt werden muss, ergeben sich insgesamt geringere Kosten als im Landratsbeschluss vorgesehen. Dazu trug ebenfalls die Submission bei, die im Vermessungswesen erstmals ab 1995 eingesetzt wurde und erkennbar tiefere Preise zeitigte.
Innerhalb der Projektdauer wurden flächenmässig folgende Bearbeitungsresultate erzielt:
| - Provisorische Numerisierung (inkl. Aufarbeitung klassische Teilnumerik auf Vollnumerik) | 29'682 ha |
| - Fixpunktnetz Bezirk Laufen | 7'624 ha |
| - Befliegung mit Erstellung digitales Terrainmodell (Informationsebene "Höhen"), digitale Orthophotos und Aufarbeitung der Informationsebenen Bodenbedeckung und Einzelobjekte, Linienelemente | 30'864 ha |
Die Ausführung dieser Arbeiten erfolgte mehrheitlich durch private Geometerbüros, in einzelnen Gemeinden durch die staatlichen Kreisgeometerbüros.
2.2.2 Mittelfristige Massnahmen 2001 - 2008: Die aktuelle Landratsvorlage 2001
Die mittelfristigen Massnahmen 2001 - 2008 umfassen als 2. Etappe in Fortsetzung der 1. Etappe allgemein die Qualitätsverbesserung der Daten der AV durch Aufarbeitung der provisorisch numerisierten Daten und der klassisch-vollnumerischen Vermessungen alter Ordnung auf den Standard der AV93.
- Prioritär ist der Schwerpunkt in den Bauzonen gelegt, wo bis 2008 alle Gemeinden über Erneuerungen der AV über den Standard AV93 verfügen.
- In den Gebieten ausserhalb der Bauzonen soll parallel die Erneuerung der Fixpunktnetze auf den Standard AV93 zur Erreichung eines einheitlichen Koordinatensystemes erfolgen.
- Als dritter Teil ist der Abschluss der Befliegung des Kantons im Jahre 2001 mit der Erfassung des digitalen Terrainmodelles und der Erstellung digitaler Orthophotos vorgesehen (noch ca. 40%). Der Befliegung folgt über das gleiche Gebiet die periodische Nachführung der Informationsebenen Bodenbedeckung und Einzelobjekte/Linienele-mente.
Erforderliche Massnahmen
a. Erneuerung der amtlichen Vermessung in den Bauzonen auf den Standard AV93
Die heutigen Vermessungen alter Ordnung werden gemäss ihrem Zustand mit kleinerem bis grösserem Aufwand auf den Standard AV93 erneuert. Der Aufwand umfasst jedoch keinesfalls denjenigen einer Neuvermessung. Die Arbeiten sind mehrheitlich Büroarbeiten und beinhalten mehr oder weniger Feldarbeiten. Die neuen Informationsebenen werden erstmalig erhoben (Ebene "Höhen", "Dienstbarkeiten" und "Oeffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen"). An den Eigentumsgrenzen wird nichts verändert, wie auch an der Vermarkung im Felde nicht.
b. Erneuerung der Fixpunktnetze ausserhalb der Bauzonen
Die Realisierung eines einheitlichen Koordinatensystemes hat zur Folge, dass generell gemeindeweise die Netze neu konzipiert und gemessen werden müssen, wenn ein anderes Projektionssystem vorliegt oder die Daten aus der Zeit vor der Aera der Neutriangulation anfangs der 70-er Jahre stammen. In diesem Fall hat dies die Bestimmung mehrheitlich neuer Punkte mit ihrer Versicherung vor Ort zur Folge. Die Messungen erfolgen nahezu ausschliesslich über Satellitenmessung (GPS).
c. Befliegung des Kantons, Auswertung digitales Terrainmodell, Erstellung digitaler Orthophotos und periodische Nachführung der Informationsebenen Bodenbedeckung und Einzelobjekte, Linienelemente
Das Terrainmodell ist Inhalt der Informationsebene "Höhen" und wird in dieser Form erstmalig erfasst. Das geschieht über stereometrische Auswertungen aus den senkrecht aufgenommenen Luftbildern. Mit diesem Terrainmodell werden in der Folge die Luftbilder entzerrt zu massstäblichen Bildern mit Zielmassstab 1:5000. Aus den einzelnen Luftbildern, die sich quer und längs zu je 60% überdecken, werden dann die Kernflächen ausgeschnitten und zu Orthophotos in einem bestimmten Format zusammengesetzt (Mosaiking). Im vorliegenden Fall werden digitale Orthophotos im km-Raster der Landeskarte erstellt. Somit beinhaltet ein Orthophoto 1 km 2 Gebietsfläche im Massstab 1:5000.
Betreffend die periodische Nachführung sind viele Informationen der genannten Ebenen bereits Inhalt des heutigen Grundbuchplanes. Sie sind bisher mangels geregelter Nachführung teilweise nicht aktuell (Waldränder, Wege, Gewässer u.a.m.). Die Verordnung des Bundesrates verlangt die periodische Nachführung dieser Daten in einem höchstens 10-jährigen Zyklus. Eine kantonsweit aktuelle Erhebung fällt somit in den Zeitraum der mittelfristigen Massnahmen. Gebietsmässig betrifft es nur die Bereiche der Toleranzstufe 3, d. h. das ausserhalb der Bauzone liegende Gemeindegebiet. Die Arbeiten unterliegen einem Gesamtprojekt. Die Aktualisierung der Daten dient gleichzeitig der Aktualisierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen , welche die Kantone bis 2003 vornehmen müssen. Hier liegt der Grund in der Beitragsausrichtung an nicht berechtigte Flächen, z. B. an Flächen, die gemäss Grundbuch Wiesland sind, im Laufe der Jahrzehnte aber eingewachsen sind und heute als Wald gelten und somit nicht mehr beitragsberechtigt sind.
2.2.3 Langfristige Massnahmen 2009 - 2015
Die langfristigen Massnahmen haben die Fertigstellung der neuen amtlichen Vermessung zum Ziel. Der Bund plant für die Realisierung einen Zeitraum von maximal 40 Jahren. Dies gilt auch für unsern Kanton, insbesondere weil der Bezirk Laufen seit 1994 in die Realisierung miteinbezogen werden muss. Betroffen sind lediglich noch die Gebiete ausserhalb der Bauzonen. Für den alten Kantonsteil mit seinen quantitativ weit fortgeschrittenen Vermessungen ist die Aufarbeitung über eine Erneuerung mit Komplettierung aller Informationsebenen nach Vorgabe der Reform machbar und abzuschätzen mit einer Frist bis 2015.
Anders verhält es sich im Bezirk Laufen. Hier bedarf es grosser Anstrengungen, um die vom Bund gesetzte Frist einzuhalten. In den flächenmässig grossen Landwirtschaftsgebieten ergibt sich wegen der auf Dauer unhaltbaren Parzellierungsverhältnisse ein vorgängiger Handlungsbedarf im Bodenverbesserungswesen (Melioration) , der einer Vermessung nach Standard AV93 vorausgehen sollte. Nebst den traditionellen Massnahmen wie Güterzusammenlegung müssten auch neue einfache und kostengünstigere Verfahren, z.B. Pachtlandarrondierungen oder partielle Landumlegungen rasch in Angriff genommen werden können. Ob die Vermessung bis 2015 aus dieser Optik komplett abgeschlossen werden kann, ist zu verneinen. Es wird zweifellos auch das in der Verordnung des Bundesrates ermöglichte vereinfachte Verfahren der Vermessung für regulierungsbedürftige Gebiete angewendet werden müssen.
Der Abschluss der flächendeckenden neuen amtlichen Vermessung soll aber ein Ziel bleiben .
2.3 Stand der Vermessung nach der 1. Etappe der Realisierung AV93 1996-2000
Basel-Landschaft konnte die 1. Realisierungsetappe im Vergleich zu anderen Kantonen von einer relativ günstigen Ausgangssituation her angehen. Bis auf die Gemeinde Frenkendorf und den Bezirk Laufen lagen in allen Gemeinden vom Bund anerkannte Grundbuchvermessungen - wenn auch von unterschiedlichem Alter und Qualität - vor.
Nach Abschluss der 1. Etappe im Jahr 2002 werden gut 85% der Kantonsfläche entweder in AV93-konformer oder klassisch-vollnumerischer oder in provisorisch numerisierter Form (ganzer Grundbuchplaninhalt digital abgespeichert) vorhanden sein. Die fehlenden 14,7% betreffen die Feld-/Waldgebiete der Laufentaler Gemeinden exkl. Nenzlingen mit einer Gesamtfläche von 7'624 ha. In 14 Gemeinden bestehen flächendeckend oder über die Bauzonen bereits Vermessungen nach den neuen Bundesanforderungen AV93 .
Die klassisch-vollnumerischen Vermessungen entsprechen alle einem guten Qualitätsstandard bezüglich Aktualität und Genauigkeit, weil sie in den letzten 30 Jahren neu entstanden sind. Die provisorisch numerisierten Vermessungen entsprechen qualitativ dem Zustand der alten Grundbuchvermessung aus den Jahren 1840 - 1880 (Bezirk Laufen) und 1890 - 1970 im alten Kantonsteil. Man ersieht daraus, dass der Bund die Provisorische Numerierung als einen Teilschritt auf dem Weg zur AV93 - zwecks rascher Beschaffung von digitalen Daten - betrachtet.
Bezirk Laufen
Die in der 1. Etappe AV93 vorgesehen Massnahmen zwecks Verbesserung der Situation für die laufende Nachführung und zur Rettung der stark abgenutzten Grundbuchpläne der alten Vermessungswerke von 1840 - 1880 konnten durchgeführt werden. Das Laufental verfügt über ein flächendeckendes Lagefixpunktnetz . Die alten Grundbuchpläne sind mittels Scannen im Sinne einer Erhaltungsmassnahme digital erfasst und nach bestmöglicher Vermessungstechnik in das neue Lagefixpunktnetz eingepasst worden. Die Inhalte der Grundbuchpläne liegen lediglich in Rasterform, nicht aber in Vektorform vor.
Statistische Übersicht nach Abschluss 1. Etappe ca. Frühjahr 2002:
| AV93 | |
| - fertig | 7'100 ha |
| - in Arbeit | ca. 1'350 ha |
| Amtliche Vermessung alter Ordnung (AVaO) | |
| - definitiv anerkannt | 34'010 ha |
| - provisorisch anerkannt | 8'077 ha |
| - in Ausführung | 0 ha |
| - noch zu vermessen | 1'239 ha |
| Digitale Orthophoto/Periodische Nachführung | |
| - 59,6 % der Kantonsfläche | 30'864 ha |
Fortsetzung >>>
Back to Top