Vorlage an den Landrat

4. Konzept


4.1 Abstützung auf andere Aktionen


Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV):


Die BGV hat im Herbst 1999 eine Aktion "Spray away" für Eigentümer und Eigentümerinnen der bei ihr versicherten Gebäude gestartet, indem das Entfernen von Sprayereien bis zu einem Betrag von maximal Fr. 2000.-- pro Objekt finanziert wird. Nach Angabe der BGV sind rund 600 Fälle angemeldet worden. Die vorläufig einmalige Aktion läuft bis Ende 2000, das heisst, die Arbeiten müssen bis dann abgeschlossen sein. Die Aktion haben auch kantonale Ämter (siehe 4.2) und zahlreiche Gemeinden genutzt, um Sprayereien an ihren Gebäuden entfernen zu lassen.


Parallel dazu hat die BGV aber auch eine Präventionskampagne unter dem Titel "Wandalismus...warum?" lanciert. Zusammen mit dem Beauftragten für Jugend- und Gesellschaftsfragen der Erziehungs- und Kulturdirektion ist die Firma wake up aus Basel mit der Ausarbeitung der Kampagne beauftragt worden. Ziel ist die Reduktion der Zahl sich neu der Sprayerszene anschliessenden Jugendlichen. Dieses hohe Ziel soll durch die Thematisierung des "Sprayens und Taggens" bei allen involvierten Kreisen -Hausbesitzern und Besitzerinnen, Lehrerschaft, Eltern und vor allem Jugendlichen- in den nächsten zwei Jahren Wirkung entfalten. Die Präventionskampagne thematisiert verschiedenste und kontroverse Inhalte wie der Wert und Schutz des Eigentums, kulturgeschichtliche Architektur, Normen und Gesetze, Leben im öffentlichen Raum, Erwachsenwerden, Jugendkulturen mit ihrer Vielfalt und ihren eigenen "Normen", Sprayen als Ausdrucksform, Zukunftsperspektiven der Jugendlichen und weiteres. Als zentrale Bausteine der Kampagne sind Schul-Module entwickelt worden, die der Lehrerschaft der ersten und zweiten Klassen der Real- und Sekundarschulen Möglichkeiten für eine vertiefte Behandlung dieser Inhalte im Rahmen des ordentlichen Unterrichts anbieten.


Der Kanton Basel-Stadt:


Der Grosse Rat hat am 29. Juni 2000 einen Kredit von rund 1,4 Millionen Franken für eine Kampagne gegen das illegale Sprayen im Kanton Basel-Stadt mit grosser Mehrheit bewilligt. Die Kampagne als Gesamtmassnahme umfasst die drei Teile Prävention (Präventionskampagne), Intervention (Reinigen und Schützen von Bauten) sowie Repression (Überwachung und Verzeigung). Das Konzept dieser Kampagne strebt eine Verminderung der Sprayereien an, was mit konsequentem Vorgehen auf allen Ebenen erreicht werden soll.


Der Start der Kampagne hat Mitte August 2000 begonnen und sie soll bis Ende 2002 abgeschlossen sein. Es ist jedoch vorgesehen, nach einer Untersuchung der Wirksamkeit einzelner Massnahmen diese auch später weiter auszuführen, soweit damit Sprayereien vermieden oder reduziert werden können. Die Präventionskampagne entspricht prinzipiell der Kampagne der BGV "Wandalismus...warum?". Das Justizdepartement, Abteilung Jugend, Familie und Prävention hat das Projekt als für die Stadt Basel ebenfalls geeignet befunden. Die Interventionskampagne bezweckt des Entfernen und den Schutz sowohl privater als auch öffentlicher Gebäude und Kunstbauten wie Brücken, Unterführungen, Wege (Rheinuferweg), usw. Die Massnahme Repression gliedert sich in die konsequente Anzeige von Sprayereien an staatlichen Liegenschaften und Bauten durch die Gebäudeverantwortlichen. Durch das erhoffte vermehrte Aufgreifen von illegal Sprayenden soll die Täterschaft Gelegenheit erhalten, in einem Schadens-Wiedergutmachungs-Projekt die von ihr verursachten Schäden zu begleichen.




4.2 Vorgehensweise


Die einzelnen Dienststellen der BUD sind sehr unterschiedlich von Sprayereien betroffen. Der Grund liegt in der Anzahl, der Art und der Lage der sich im Unterhalt der jeweiligen Dienststelle befindenden Einrichtungen. Im einzelnen ist die Vorgehensweise in jeder Dienststelle entsprechend anders.


Amt für industrielle Betriebe (AIB): Ist nur marginal betroffen. Dies liegt einerseits daran, dass die Areale der Kläranlagen eingezäunt sind und sich die Anlagen meist abseits zentraler und damit neuralgischer Lagen befinden. Trotzdem sind schon einige Sprayereien angebracht worden. Einige freistehende Gebäude werden ab und zu wieder mit Sprayereien versehen. Das AIB hat von der Aktion der BGV profitiert und Sprayschäden eliminieren lassen. Die Beseitigung erfolgt jeweils laufend. Die jährlichen Kosten werden auf ca. Fr. 10'000.-- geschätzt.


Amt für Liegenschaftsverkehr (ALV): Das ALV ist mit seinen eigenen Liegenschaften bisher von Sprayereien eher in bescheidenem Umfang betroffen. Speziell an den Wohnhäusern sind nur vereinzelt Sprayschäden anzutreffen, weil hier die Hemmschwelle doch grösser zu sein scheint als bei öffentlichen Einrichtungen. Das Amt hat von der Aktion der BGV auch profitiert und Schäden beseitigen lassen. Ein Gebäude mit Natursteinfassade ist schon seit einigen Jahren mit einem Schutz versehen. Das ALV lässt Sprayereien jeweils umgehend durch beauftragte Firmen entfernen. Die (bisher) jährlichen Kosten liegen unter Fr. 20'000.--.


Zwei Verursacher sind auch schon erwischt worden und in einem Fall durch die Jugendanwaltschaft zur Reinigung und im andern Fall zur Bezahlung der relativ geringen Instandstellungskosten verurteilt worden.


Hochbauamt (HBA): Das HBA ist zuständig für einen Grossteil der im Verwaltungsvermögen inventarisierten Gebäude und Anlagen des Kantons wie Bezirksverwaltungen, Sportanlagen; Berufsschulen und Gymnasien, Polizeiposten, Repräsentationsanlagen usw. sowie deren Nebeneinrichtungen wie Skulpturen, Brunnen, Parkanlagen und sonstige Umgelände.


Das HBA ist bestrebt, die Sprayereien raschmöglichst zu entfernen, um jeweils eine Ausweitung zu verhindern. Präventiv dazu werden schützenswerte und exponierte Gebäude, Anlagen und Kunstgegenstände entsprechend ihrer Bausubstanz/Beschaffenheit mit unterschiedlichen Langzeit-Schutzanstrichen versehen.


Die systematische Vorgehensweise in Zusammenarbeit mit einer für die Entfernung von Sprayereien spezialisierten Firma ermöglicht einen effizienten kurzfristigen und kostensparenden Einsatz zur Reinigung der Vorkommnisse. Das HBA ist mit dieser Methode recht erfolgreich und sieht keinen Handlungsbedarf davon abzuweichen. Auch das HBA hat von der Aktion der BGV Gebrauch gemacht (Beiträge von Fr. 7'000.--). Die jährlichen Kosten zur Reinhaltung der Gebäude und Anlagen belaufen sich im Schnitt über die letzten 3 Jahre auf jeweils Fr. 60'000.--.


Tiefbauamt (TBA): Das TBA hat Einrichtungen flächendeckend über den gesamten Kanton verteilt. Dabei sind die Fahrbahnen und Gehwege als solches bezüglich Sprayerein bisher praktisch nicht betroffen. Die 440 km Kantonsstrassen, 17 km Jurastrassen (H2 / H18) und 30 km Nationalstrassen bieten aber durch die grosse Anzahl Kunstbauten wie Tunnels, Galerien, Brücken, Unterführungen, Stützmauern, Leitmauern, Lärmschutzwände, Portale, Wegweiser und Strassensignale, Betriebsgebäude, Kandelaber, Steuerkabinen usw. ein entsprechendes Tummelfeld für die Sprayerszene. Nebst 190 Brücken sind rund 800 weitere Kunstbauten im Unterhalt des TBA, wobei Sockel- und Gartenmauern nicht in dieser Statistik enthalten sind. Dazu kommen etwa 100 Lichtsignalanlagen und rund 7000 Kandelaber. Die Strassen sind dauernd offen und ausser den Hochleistungsstrassen auch zu Fuss oder mit Velos und Mofas erreichbar.


Das TBA hat sich bisher aus Kosten- und Kapazitätsgründen auf die rasche Beseitigung von politischen, rassistischen und sexistischen Parolen beschränkt. Zudem hat eine Strassenverwaltung einzelne ausgewählte Objekte gereinigt und geschützt, bzw. nach jedem Versprayen sofort wieder gereinigt, teilweise auch nur provisorisch. Mit diesem Verhalten sind bisher gute und kostengünstige Erfolge erzielt worden.


Es ist festzuhalten, dass entlang von Kantonsstrassen nicht alle Kunstbauten im Besitz, beziehungsweise in der Unterhaltspflicht des TBA's sind. So sind namentlich Unter- oder Überführungen vielfach im Besitz von Gemeinden oder der SBB. Deren Unterhaltsphilosophien bezüglich Sprayereien sind unterschiedlich und entsprechen auch nicht zwingend derjenigen des Kantons. Realitätsbezogen könnte dies bedeuten, dass bei einer Fahrt entlang einer Kantonsstrasse sowohl sprayfreie (kantonseigene) Objekte als auch versprayte (kantonsfremde) Einrichtungen festzustellen sind. Der Vergleich entspricht dem Entlanggehen einer Häuserzeile, wo auch unterschiedlichste Zustände bezüglich Sprayereien vorkommen, da nicht jeder Eigentümer oder jede Eigentümerin diesem Problem die gleiche Priorität beimisst.




4.3 Schutzmöglichkeiten


Ein Schutz vor Sprayereien kann auf verschiedene Arten erreicht werden. Ein effizienter, in der Regel kostengünstiger und natürlicher Schutz bietet eine Begrünung von Flächen. Diese Möglichkeit kann sicher noch vermehrt genutzt werden, doch bei extremer Lage und fehlender natürlicher Wasserzufuhr für die Pflanzen ist kaum ein Erfolg zu erzielen. Bei Gebäudefassaden sind Begrünungen vielfach aus ästhetischen Gründen unerwünscht.


Bei den künstlichen Schutzmassnahmen handelt es sich generell um Beschichtungen. Diese unterteilen sich in dauerhafte Schutzschichten, wo eine mehrmalige Beseitigung von Sprayereien möglich ist, und einmalige sogenannte Opferschichten, wo die Schicht mit der Reinigung entfernt wird. Als weitere meist provisorische Massnahme ist auch ein Übermalen mit Farbe möglich, doch können nicht beliebig viele Schichten aufgetragen werden. Die Kosten für dauerhafte Beschichtungen sind klar höher als für einmalige. Nebst den Kosten spielen jedoch die bauphysikalischen Eigenschaften des Systems eine wichtige Rolle. Nicht auf den Untergrund abgestimmte Beschichtungen können grosse Schäden am Bauwerk verursachen. Besonders heikel sind Natursteine und Verputze an historischen Gebäuden.


Eine weitere bedingt wirksame Schutzvariante vor Tags und Schmierereien ist auch das legale Sprayen, indem Wände zur Bemalung (inkl. Sprayen) durch Schulklassen oder Einzelpersonen nach vorgelegten Entwürfen zur Verfügung gestellt werden. Das Risiko ist jedoch relativ gross, dass mit der Zeit andere Sprayende diese Kunstwerke "nachbessern" und damit wieder zu störenden Sprayobjekten verwandeln. Aus Gründen der Prävention sind diese Möglichkeiten offen zu halten. Denn durch Zerstörung der Werke der Jugendlichen durch ihresgleichen kann die Erkenntnis zur Rücksichtnahme auf fremdes Eigentum gefördert werden.


Auch die Freigabe gewisser Wände für "offene" Sprayereien, wie in Basel die Unterführung St. Jakob (Aktion "Colour Peace", sog. Graffiti-Happening) genügt nur einer Minderheit der Sprayerszene, weil die Möglichkeiten des Erweckens der Aufmerksamkeit und der Reiz des Unerlaubten vielen Sprayenden offenbar fehlen.




4.4 Polizeiliche Massnahmen


Das Anbringen von Graffiti auf fremdem Eigentum wird in strafrechtlichem Sinne in der Regel als Übertretung eingestuft, eine Strafverfolgung wird nur auf Antrag (Anzeige) hin vorgenommen. Hat jemand einen grossen Schaden (Praxis ab Fr. 10'000.--) verursacht, ist die Tat von Amtes wegen zu verfolgen. Die Praxis ist für die Polizei vor Ort schwierig abzuschätzen und die Definition eines grossen Schadens wird von den Gerichten vorgenommen.


Die Polizei unternimmt vermehrte Kontrollen von gefährdeten Objekten wie Bahnhöfe, Unterführungen und Brücken im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Im weiteren setzt sie auf Aufklärung der Bevölkerung, Information und Zusammenarbeit mit Schulen und Zusammenarbeit mit der Jugendanwaltschaft. Für die Durchführung von speziellen Kontrollen oder Observationen müssen konkrete Hinweise vorliegen.


Da die vorwiegend jugendliche Täterschaft in der Regel sonst nicht in polizeiliche oder gerichtliche Vorgänge verwickelt ist und sich sozial unauffällig verhält, gestalten sich Ermittlungen relativ schwierig und aufwändig.


Eine Zunahme der Sprayschäden belegen auch die steigenden Zahlen der polizeilichen Statistik. Der Polizei sind 1998 Schäden von ca. Fr. 820'000.-- angezeigt worden, davon ca. Fr. 52'000.-- von staatlichen Objekten, 1999 für ca. Fr. 742'000.--, davon ca. Fr. 280'000.-- staatliche Objekte und (bis August) 2000 für ca. Fr. 929'000.--, davon ca. Fr. 522'000.-- staatliche Objekte.



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