Vorlage an den Landrat

2. Rechtliche Grundlagen


Der Kanton ist für den Unterhalt und die Betriebsbereitschaft seiner eigenen Gebäude und Anlagen zuständig. Der Unterhalt der Strassen und der zugehörigen Kunstbauten ist im Strassengesetz vom 24. März 1986 geregelt. Gemäss § 28 2 umfasst der betriebliche Unterhalt unter anderem die Reinigung von Fahrbahnen und Nebenanlagen. Nach § 29 1 ist der Kanton für die Kantons- und Nationalstrassen zuständig, die Gemeinden für die Gemeindestrassen. § 29 2 regelt den baulichen und betrieblichen Unterhalt von Über- und Unterführungen; zuständig ist, in wessen Eigentum sich das jeweilige Bauwerk befindet.




3. Begründung der Vorhabens


3.1 Heutige Situation


Die mit der sogenannten Hip-Hop-Kultur in den amerikanischen Grossstädten anfangs Siebzigerjahre einhergehende Sprayerszene hat sich auch in Europa in den grossen Ballungszentren in den letzten 20 Jahren entwickelt. Mit Wandsprüchen, Graffiti und Tags (Tagging bedeutet das Anbringen von Signaturen) kennt die Ausdrucksform des Sprayens alle Schattierungen von durchaus kunstvollen Gebilden bis hin zur reinen Schmiererei in Wort und Bild. Die Gemeinsamkeit liegt darin, dass fast überall illegale Flächen benutzt werden, also sowohl öffentliche wie private Wände und Einrichtungen die "Kunst" ohne Einwilligung der jeweiligen Eigentümer und Eigentümerinnen verpasst bekommen.


Hip-Hop kann heute als eine der prägenden Jugendkulturen der letzten Jahrzehnte bezeichnet werden. Es gibt noch keinerlei Anzeichen dafür, dass Hip-Hop in nächster Zeit für Jugendliche an Bedeutung verlieren wird. Das Bedürfnis, sich auf diese Art kreativ auszudrücken, das "Auf sich aufmerksam machen", die Mutprobe unter Seinesgleichen, der generelle Protest gegen die Erwachsenenwelt, aber auch der Reiz des Verbotenen werden wohl leider weiterhin bestimmende Motive der Jugendlichen aus den Hip-Hop-Szenen sein. Mit einem Verschwinden der Graffiti und Tags kann vor diesem Hintergrund in nächster Zeit nicht gerechnet werden.


Die Frage von Legalität und Ästhetik der Graffiti und Tags spaltet die Gesellschaft in Gegnerschaft und Befürwortende. Einerseits vermögen die teilweise schönen Kunstwerke auf einer kahlen Betonmauer durchaus zu gefallen, andererseits empfinden wir die Tags überall auf den Hauswänden und vor allem in den Stadt- und Dorfzentren mit alten und meist restaurierten Gebäuden als grosses Ärgernis. Die vorwiegend männlichen Jugendlichen dieser Szene sind sich der Konsequenzen ihres Handelns oft nicht bewusst. Die von Ihnen verursachten substantiellen Schäden an den Bauten und die nicht bezifferbaren indirekten Kosten (Negativwerbung, fernbleibende Kundschaft, usw.) sind enorm. Werden sie erwischt, müssen sie (oder auch ihre Eltern) für die Gebäudeschäden aufkommen und werden strafrechtlich verfolgt, was für sie und ihre Zukunft Folgen haben kann.


Die Verunstaltung der sich im Unterhaltsbereich des Kantons befindenden Einrichtungen haben in letzter Zeit zugenommen. Unter dem Begriff Einrichtungen sind sowohl Gebäude, Kunstbauten wie Brücken, Unterführungen, Mauern, Portale, als auch Brunnen, Skulpturen und mobile Einrichtungen wie Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu verstehen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass eine wirkungsvolle Eindämmung und Verhinderung von Sprayereien nur mit möglichst schnellem Beseitigen auf betroffenen Einrichtungen erreicht werden kann. Denn damit ist das Erfolgserlebnis der Sprayenden minimal und für Nachahmende ist das Objekt nicht zum Sprayen "freigegeben".




3.2 Ziele


Der Regierungsrat ist sich über den wachsenden Unmut eines Grossteils der Bevölkerung über die scheinbar geduldeten illegalen Sprayereien an öffentlichen Einrichtungen bewusst und ist auch bereit, entsprechend zu handeln. Er will rechtzeitig gegen gewisse Tendenzen zur "Verslumung" einschreiten und mit dieser Aktion dokumentieren, dass Verunstaltungen an öffentlichem Eigentum nicht einfach hingenommen werden.


Der Regierungsrat hat in seinen Zielsetzungen die Tourismusförderung in unserem Kanton und auch die Förderung des Kantons als Wirtschaftsstandort als prioritär erklärt. Einen weiteren Grund einer Aktion "Spray away" bildet das im Juni 2002 im Baselbiet stattfindende Eidgenössische Turnfest, welches Zehntausende Aktive und Besucher in unseren Kanton bringt und bei diesen einen allseits positiven Eindruck hinterlassen soll. Zu einer ansprechenden Visitenkarte des Kantons gehört unter anderem auch das äussere Erscheinungsbild. Zusammen mit der Stadt Basel bildet Basel-Landschaft zudem ein bedeutendes Eingangstor zur Schweiz. Wichtiger Bestandteil des ersten Eindruckes für Besuchende und Durchreisende bildet sicher der Zustand der öffentlichen Gebäude sowie der Verkehrswege, wo nebst allenfalls fehlender Sauberkeit vor allem auch das Vorhandensein von Sprayerein einen Eindruck von Verwahrlosung hinterlässt. Diese Tatsache gilt natürlich für die einheimische und regionale Bevölkerung ebenso.



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