Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Aktion "Spray away", Beseitigung von Sprayereien und Schutzmassnahmen an kantonseigenen Objekten und Einrichtungen | |
| vom: | 16. Januar 2001 | |
| Nr.: | 2001-018 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
1. Zusammenfassung
Die wie so vieles aus Amerika stammende Hip-Hop Kultur mit der damit verbundenen Ausdrucksform des Sprayens an fremdem Eigentum ist in den letzten Jahren auch in unsere Gegend vorgestossen. Die "Werke" der Sprayenden reichen von durchaus ansprechender Kunst bis hin zur reinen Schmiererei. Von diesen Sprayereien sind auch kantonseigene Gebäude und Kunstbauten entlang den Strassen ziemlich stark betroffen. Der Kanton ist für den Unterhalt seiner eigenen Gebäude, Anlagen und Verkehrswege zuständig.
Der Regierungsrat ist sich der unbefriedigenden Situation bewusst und er beabsichtigt aus Gründen der Tourismusförderung in unserem Kanton, des bevorstehenden Grossanlasses des Eidgenössischen Turnfestes sowie eines weit verbreiteten Unbehagens in der Bevölkerung aktiv zu werden und mit einer Aktion "Spray away" Sprayereien konsequent und dauernd zu beseitigen. Gut ins Konzept passen dabei die gestartete Kampagne der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) und die im Kanton Basel-Stadt im Juni 2000 beschlossene Kampagne gegen das illegale Sprayen. Die BGV hat einerseits eine Aktion zur Beseitigung von Sprayereien an bei ihr versicherten Gebäuden mit namhafter Kostenbeteiligung angeboten. Parallel dazu hat sie eine Präventionskampagne lanciert, die vor allem noch nicht in der Sprayerszene verkehrende Jugendliche von illegalem Sprayen abhalten soll. Die Polizei übt Kontrollen von gefährdeten Objekten im Rahmen ihrer Möglichkeiten aus. Strafverfolgungen werden in der Regel nur auf Anzeige hin vorgenommen.
Die vorgesehene Aktion "Spray away" des Kantons soll die Anstrengungen der BGV und der Privaten und Firmen in der Zielsetzung eines sauberen Baselbiets unterstützen. Damit eine möglichst flächendeckende Wirkung erreicht werden kann, sollen namentlich die Gemeinden und die SBB dazu animiert werden, in ihren Zuständigkeitsbereichen gleichartige Massnahmen vorzusehen.
Von den einzelnen Dienststellen der Bau- und Umweltschutzdirektion ist das Tiefbauamt mit der weitaus grössten Anzahl Objekte am stärksten betroffen. Ein dauerndes Freihalten aller Einrichtungen vor Sprayereien wäre unrealistisch und nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich. Daher sollen die Gebäude und Einrichtungen entsprechend ihrer Schutzwürdigkeit behandelt werden.
Die Aktion "Spray away" soll hauptsächlich im Jahr 2001 ausgeführt werden. Anschliessend sind laufend die erforderlichen Reinigungen neu versprayter Einrichtungen vorzunehmen. Die einmaligen Kosten für die Erstbeseitigung und Schutzsysteme betragen brutto Fr. 2'536'000.--. Dazu kommen jährlich wiederkehrende Folgekosten von anfänglich brutto Fr. 701'000.--, die jedoch mit der Zeit abnehmen sollten, weil durch die konsequente Beseitigung ein Abflauen der Sprayschäden zu erwarten ist.
Gleichzeitig soll das Postulat 2000/188 von Heinz Mattmüller, Pratteln, namens der SD-Fraktion im September 2000 eingereicht, welches einen vom Kanton lancierten "Spray-Ex-Dienst" zur laufenden Beseitigung von Sprayereien vorsieht, als materiell nicht erfüllbar abgelehnt werden. Der Hinweis auf die Existenz und die Vorgehensweise solcher Dienste kann als Idee entgegengenommen werden.
Fortsetzung >>>
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