Vorlage an den Landrat




I. Ausgangslage


1. Postulat für eine Einbürgerungsaktion im Jubiläumsjahr 2001


Am 24. Juni 1999 reichte die Sozialdemokratische Fraktion des Landrates ein Postulat ein für eine Einbürgerungsaktion aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft.


Der Regierungsrat wird in diesem Postulat ersucht, zu prüfen und zu berichten, was vorzukehren ist, dass alle AusländerInnen, die seit mindestens 20 Jahren (Stichtag 13. Juli 2001) im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft sind, zu einer Pauschalgebühr von z.B. symbolträchtigen Fr. 500.-- das Bürgerrecht einer Baselbieter Gemeinde erwerben können.


Zur Begründung wird folgendes ausgeführt:


Im Jahre 2001 werden es 500 Jahre her sein, dass mit dem Beitritt der Stadt Basel auch unser Kantonsgebiet zur Eidgenossenschaft gestossen ist. Die gesamte damalige Baselbieter Bevölkerung war mit einem Schlag zu Schweizern und Schweizerinnen geworden. Nach 500 Jahren ist es an der Zeit, dass noch viel mehr "Baselbieter und Baselbieterinnen" ebenfalls Schweizer und Schweizerinnen werden.


Wirklich integriert ist nur, wer in dem Land, in dem er oder sie lebt, auch an der Gestaltung der gesellschaftlichen und politischen Ordnung Anteil hat. Deshalb ist das Bürgerrecht unverzichtbare Voraussetzung wirklichen Integriertseins. Im Hinblick auf eine Einbürgerungsaktion haben wir vor allem zwei Zielgruppen vor Augen:


1. Jene Ausländer vor allem italienischer Herkunft, die entweder als Kinder zu uns gekommen sind oder sogar hier geboren wurden. In jungen Jahren benötigten sie alle ihre Finanzmittel zur Existenzsicherung. Eine Einbürgerung hätten sie sich in den Fünfzigerjahren kaum leisten können. Nun sind sie zum grossen Teil im Pensionsalter. Ein Leben lang haben sie hier gelebt, gearbeitet und Steuern bezahlt. Sie sind hier zur Schule gegangen und sprechen unseren Dialekt. Dass sie keinen Schweizerpass haben, ist ihnen nicht anzusehen und erstaunt, wenn man es erfährt. Nach dem Grund befragt, erfährt man, dass sie sehr wohl gerne Schweizer Bürgerin oder Bürger wären, aber es nicht verstehen, weshalb sie sich dieses Recht noch teuer erkaufen müssen, nachdem sie ein Leben lang mit ihrer Arbeitskraft zum Wohlstand und Fortschritt dieses Landes beigetragen haben.


2. Junge Ausländer, die hier geboren wurden oder zumindest die Schulzeit hier verbracht haben. Die Zweitgeneration von Migrantenfamilien wächst in einem nicht zu unterschätzenden gesellschaftlichen Spannungsfeld auf. Ihre Eltern, die als Erwachsene eingewandert sind, werden wohl nie ihre Identität als Angehörige ihres Herkunftslandes ablegen. Die Lebensweise der Zweitgeneration wird jedoch hauptsächlich durch unsere Kultur geprägt. In ihrem Lebensgefühl sind sie hier zuhause. Eine Rückkehr in die Heimat ihrer Eltern ist für sie je weniger denkbar, je grösser die kulturelle Differenz zwischen dieser ursprünglichen Heimat und der Schweiz ist. Sie fühlen sich als Schweizerinnen und Schweizer, aber werden nicht als solche akzeptiert. Was ihnen bleibt, ist ein Leben zwischen den Identitäten. Sie sind nirgends wirklich zuhause. Das Schweizer Bürgerrecht wäre für sie der Grundstein einer neuen Identität. Damit stünde für sie fest, wo sie hingehören und wo ihre Zukunft liegt. Und dass unser Land sie auch in Zukunft aus gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen brauchen wird, dürfte ausser Frage stehen.


Der Landrat beschloss am 10. Februar 2000 grossmehrheitlich die Ueberweisung dieses Postulats. Dies nachdem seitens der SP-Fraktion und des Justizdirektors präzisiert worden war, dass die vorgeschlagene Einbürgerungsaktion ein rein finanzielles Entgegenkommen seitens des Kantons darstellen soll für ausländische Staatsangehörige, welche die aktuellen gesetzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.



2. Geschichtlicher Hintergrund des Jubiläumsjahrs 2001


Zum Eintritt Basels in die Eidgenossenschaft im Jahre 1501 einige Ausführungen, die von Markus Schürmann, ehemaliger Mitarbeiter des Staatsarchivs des Kantons Basel-Landschaft, stammen:


Nach langen zähen Verhandlungen wurde am 9. Juni 1501 ein ewiges Bündnis zwischen Basel und den Eidgenossen Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden (ob und nid dem Wald), Zug, Glarus, Freiburg, Solothurn unterzeichnet und dann am 13. Juli in Basel feierlich beschworen.


Basel und die Eidgenossen standen schon lange in einem engen Verhältnis, es bestanden Bündnisse und Beistandsverträge u.a. mit Bern, Solothurn und Luzern. Es war aber auch nach Norden mit oberrheinischen Städten verbunden.


Basel war ein gesuchter Vermittler in Streitigkeiten innerhalb der Eidgenossenschaft und zwischen ihr und ihren Gegnern. Mehrfach schon hatten die Eidgenossen Basel im Kampf um die Unabhängigkeit unterstützt, ohne dass dieses aktiv in den Krieg eingreifen musste, zuletzt bei St. Jakob an der Birs (1444) und bei Dornach (1499). Basel versuchte im Spannungsfeld zwischen dem Reich und den Eidgenossen neutral zu bleiben: Sein Wille zur Unabhängigkeit einerseits und sicheren Handelsbeziehungen andererseits erforderten dies.


Gerade im Schwabenkrieg (1499) zeigte sich aber, dass Basel in den Augen des Reiches als pro-eidgenössisch galt - was für die Landschaft ganz sicher zutrifft - und dass das Reich Basel nur ungenügend Schutz bieten konnte. Die Landschaft hatte immer wieder unter den Durchzügen und Rachefeldzügen von Adligen zu leiden. In dieser Situation bat es die Eidgenossen um Unterstützung. Diese stimmten zu, forderten aber Basel auf, dem Bund beizutreten: Basel war eine mächtige und reiche Stadt, ein wichtiger Marktplatz an geografisch wichtiger Lage, ein Bollwerk gegen das Reich.


Die bisher geübte Neutralität war nicht mehr glaubwürdig und erfüllte ihren Zweck nicht mehr. Basel musste seine strategische Ausrichtung überprüfen, es stand vor der Wahl. Obwohl die Stadt Basel und Basler Bürger im Sundgau grössere Besitztümer hatten als auf ihrer eigenen Landschaft, gute Beziehungen nach Norden zum Schutz der Handelswege nach wie vor wichtig waren und im Bündnis mit den Eidgenossen die Souveränität Basels eingeschränkt wurde (ohne Zustimmung der Eidgenossen durfte es keinen Krieg beginnen, keine Bündnisse schliessen), entschied sich Basel für die Eidgenossen und damit gegen das Reich. Ein letzter Versuch von Kaiser Maximilian im Mai 1501, Basel davon abzuhalten, nützte nichts: Eine Mehrheit der Räte und die Bevölkerung waren eidgenössisch gesinnt und stimmten dem Bündnis begeistert zu.


Am 13. Juli 1501 wurde in Basel der neue Bund durch die Stadtbürger und durch Abgeordnete der Landschaft beschworen (die Bündnisurkunde datiert vom 9. Juni 1501).


Für das Jubiläumsjahr 2001 planen die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt verschiedene, zum Teil gemeinsame Anlässe (vgl. die Vorlage 1999/122; Gesamtprojekt Basel 2001).



3. Ausgestaltung der Jubiläumsaktion


Die Reduktion der Einbürgerungsgebühren im Rahmen einer Jubiläumsaktion, wie sie das Postulat vorschlägt, bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Es stellte sich die Frage, ob diese im Bürgerrechtsgesetz erfolgen soll oder in Form eines speziellen Gesetzes. Der Regierungsrat bevorzugt letztere Variante in Anbetracht, dass die zu schaffende gesetzliche Grundlage für eine Jubiläumsaktion nur für eine befristete Zeit gilt.


Der Regierungsrat unterbreitet folgenden Vorschlag für eine symbolische Gebühr im Rahmen der Jubiläumsaktion:


Der Kanton verzichtet gänzlich auf die Erhebung einer Gebühr für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts, die Bürgergemeinde erhebt eine Gebühr von maximal Fr. 1'000.-- für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts.


Eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 1'000.-- - dazu kommt noch die Gebühr für die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung, die Fr. 330.-- oder, wenn die Gesuchstellung vor dem 25. Altersjahr erfolgt, Fr. 220.-- beträgt - stellt sicherlich einen Anreiz zur Stellung eines Einbürgerungsgesuchs dar. Dies unter dem Aspekt, dass eine Gebühr von 1/12 des steuerbaren Jahreseinkommens, welche die Bürgergemeinden in der Regel für eine Einbürgerung erheben, für zahlreiche Personen eine wesentliche Erschwerung, wenn nicht sogar einen Hinderungsgrund für die Stellung eines Einbürgerungsgesuchs darstellt. Mit dem Verzicht auf die Erhebung der Gebühr für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts setzt der Kanton für das Ereignis - 500 Jahre Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft - ein klares Signal. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der Kanton im Vergleich zu den Bürgergemeinden wesentlich mehr Aufwand für die Bearbeitung der Einbürgerungsgesuche zu erbringen hat. Die Bürgergemeinden ihrerseits partizipieren in einem wesentlichen Ausmass an der Einbürgerungsaktion, indem deren Gebühr auf maximal Fr. 1'000.-- beschränkt ist.


Vom Erlass der kantonalen Gebühr und von der Reduktion der kommunalen Gebühr sollen alle ausländischen Staatsangehörigen, welche die kommunalen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, profitieren können, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: sie haben per 13. Juli 2001 - dem Tag, an dem vor 500 Jahren in Basel der neue Bund beschworen wurde - während mindestens 20 Jahren im Kanton Basel-Landschaft gewohnt, und sie stellen das Gesuch um Einbürgerung zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2001.



II. Finanzielle und organisatorische Auswirkungen

Die Anzahl der seit über 20 Jahren im Kanton wohnhaften ausländischen Staatsangehörigen ist nach Auskunft des Zentralen Ausländerregisters in Bern nicht eruierbar, da dieses erst seit 1994 die "Wanderungen" der ausländischen Bevölkerung erfasst. Somit ist die Anzahl der ausländischen Staatsangehörigen, die von der Einbürgerungsaktion profitieren könnten, unbekannt.


Die vorgeschlagene Gebührenreduktion hat folgende Konsequenzen:


Der Kanton erhebt pro Gesuch eine Gebühr von Fr. 700.--, auf die er im Rahmen der vorgeschlagenen Einbürgerungsaktion verzichtet.


Für den Kanton entstehen durch diesen Gebührenverzicht Mindereinnahmen, die sich bei Annahme folgender Anzahl Gesuche wie folgt berechnen lassen :


Fr. 140'000.-- bei 200, Fr. 350'000.-- bei 500, Fr. 700'000.-- bei 1'000, Fr. 1.05 Mio. bei 1'500 und Fr. 1.4 Mio. bei 2'000 Gesuchen.


Für den Kanton kann die Einbürgerungsaktion im Weiteren organisatorische Auswirkungen mit Kostenfolge haben, sofern sich die Anzahl der Gesuche ausländischer Staatsangehöriger markant erhöhen sollte. Das Ressort Bürgerrechtswesen der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion kann - neben der Bearbeitung der Einbürgerungsgesuche von Schweizer Bürgern und Bürgerinnen und der Bearbeitung weiterer Bereiche in diesem Ressort - mit seinen heutigen personellen Ressourcen im Jahr circa 300 Gesuche von ausländischen Staatsangehörigen abschliessend bearbeiten (was bei einer Jahresarbeitszeit von 2'200 Stunden einem Pensum von 110% bei einem durchschnittlichen Aufwand von 8 Stunden pro Gesuch entspricht). Bei 500 abschliessend zu bearbeitenden Gesuchen müsste eine personelle Aufstockung von 70% erfolgen, bei 1'000 Gesuchen von 255%, bei 1'500 Gesuchen von 435% und bei 2'000 Gesuchen von 620%. Eine personelle Aufstockung bzw. allenfalls notwendig werdende Einstellung von zusätzlichem Personal wäre im Rahmen der LK 18 bei einem Vollpensum mit einem Minimum von Fr. 51'700.-- und Maximum von Fr. 78'800.-- Jahresgehalt zu entlöhnen.


Für die Bürgergemeinden hat die Einbürgerungsaktion folgende finanzielle Auswirkungen (vgl. auch grafische Darstellung im Anhang):


Die Bürgergemeinden erheben pro Gesuch eine Gebühr von 1/12 des steuerbaren Jahreseinkommens, was einer durchschnittlichen Gebühr von circa Fr. 4'000.-- entspricht. Dies basierend auf dem monatlichen Durchschnittseinkommen, das pro Einwohner im Kanton Basel-Landschaft Fr. 4'000.-- beträgt (gemäss dem Bundesamt für Statistik betrug das Volkseinkommen pro Einwohner in unserem Kanton 1997 Fr. 48'458.--). Die Bürgergemeinden erheben im Rahmen der vorgeschlagenen Einbürgerungsaktion pro Gesuch eine Gebühr von maximal Fr. 1'000.-- . Bezüglich derjenigen Einbürgerungsgesuche, die ohnehin gestellt worden wären - d.h. in einem "normalen Jahr" ohne Jubiläumsaktion - bedeutet dies eine Reduktion der Gebühr um Fr. 3'000.-- pro Gesuch. Während der drei Jahre 1997, 1998 und 1999 wurden durchschnittlich 220 Gesuche - die zu einer Einbürgerung führten - abschliessend bearbeitet. Bei Annahme, dass ein Drittel dieser Gesuche Personen betreffen, die von der Einbürgerungsaktion profitieren könnten, würden für die Bürgergemeinden Mindereinnahmen von Fr. 220'000.-- entstehen, bei Annahme der Hälfte dieser Gesuche würden die Mindereinnahmen Fr. 330'000.-- und bei zwei Dritteln Fr. 440'000.-- betragen.


Sollte die Einbürgerungsaktion zur Folge haben, dass mehr Gesuche als üblich gestellt werden und sich die Anzahl der durchschnittlich abschliessend bearbeiteten Gesuche entsprechend erhöht, dann verringern sich die vorgenannten Mindereinnahmen bzw. können sogar Mehreinnahmen für die Bürgergemeinden entstehen. Dies unter dem Aspekt, dass die Gesuche ohne Einbürgerungsaktion nicht gestellt worden wären.


Wenn also bspw. die Anzahl der Gesuche sich um 100 erhöht, bedeutet dies Gebühreneinnahmen von Fr. 100'000.--, entsprechend verringern sich die vorgenannten Mindereinnahmen auf Fr. 120'000.-- bzw. Fr. 230'000.-- bzw. Fr. 340'000.--. Bei einer Erhöhung um 500 Gesuche betragen die Gebühreneinnahmen Fr. 500'000.--, entsprechend entstehen für die Bürgergemeinden Mehreinnahmen im Rahmen von Fr. 60'000.-- (Fr. 1/2 Mio. minus Fr. 440'000.--) bzw. 170'000.-- (Fr. 1/2 Mio. minus Fr. 330'000.--) bzw. 280'000.-- (Fr. 1/2 Mio. minus Fr. 220'000.--). Bei 1'000 bzw. 2'000 Gesuchen würden die Gebühreneinnahmen Fr. 1 Mio. bzw. 2 Mio. betragen. Die Mehreinnahmen bei um 1'000 mehr als üblich eingereichten Gesuchen betragen Fr. 560'000.-- bzw. 670'000.-- bzw. 780'000.--, bei um mehr als 2'000 eingereichten Gesuchen erhöhen sich diese Mehreinnahmen nochmals um Fr. 1 Mio.



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