Vorlage an den Landrat




III. Vernehmlassungsverfahren


1. Allgemeines


Es liessen sich folgende Behörden, Verbände und Parteien vernehmen:


2. Ergebnisse


Bürgergemeinden


9 Bürgergemeinden (Bretzwil, Bottmingen, Brislach, Hemmiken, Lauwil, Pratteln, Therwil, Wintersingen, Ziefen) stimmen der Vorlage vorbehaltlos zu.


13 Bürgergemeinden (Aesch, Biel-Benken, Buus, Giebenach, Liestal, Lupsingen, Muttenz, Niederdorf, Oberwil, Ramlinsburg, Reinach, Schönenbuch, Waldenburg) lehnen die Vorlage ab. Ebenso lehnt 1 Einwohnergemeinde (Muttenz) die Vorlage ab.


Es werden folgende Gründe für die Ablehnung angeführt:


10 Bürgergemeinden (Arboldswil, Arlesheim, Bennwil, Bubendorf, Buckten, Ettingen, Frenkendorf, Känerkinden, Lampenberg, Thürnen) schliessen sich der Vernehmlassung des Verbands Basellandschaftlicher Bürgergemeinden an.


6 Bürgergemeinden (Birsfelden, Buckten, Itingen, Lausen, Wintersingen, Zwingen) schliessen sich der Vernehmlassung des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden an.


10 Bürgergemeinden (Binningen, Füllinsdorf, Gelterkinden, Hölstein, Läufelfingen, Münchenstein, Pfeffingen, Rothenfluh, Sissach, Titterten) sind mit einer Aktion grundsätzlich einverstanden, wobei sie aber bezüglich des Kreises der Personen, die unter eine Aktion fallen sollen, und/oder bezüglich des Ausmasses der Gebührenreduktion von der Vorlage abweichende Vorstellungen (weniger weitgehende oder weitergehende) formulieren. So werden folgende Vorschläge unterbreitet:


Zum Geltungsbereich:


1 Bürgergemeinde (Reigoldswil) unterstützt die Aktion in der vorliegenden Form nicht. Sie schlägt vor, das Jubiläumsjahr vielmehr dazu zu nutzen, die Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen mit mindestens 20-jährigem Aufenthalt in der Schweiz generell zu überprüfen und vor allem in finanzieller Hinsicht zu erleichtern.



Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden


Der Verband komme zum Schluss, dass die zeitlich begrenzte Sonderregelung wenig Sinn macht und derzeit nicht opportun ist. Dies aus folgenden Gründen:


Der Verband wolle aber seiner grundsätzlich liberalen Linie in Sachen Einbürgerung treu bleiben. Er sei der Auffassung, dass er mit einer klaren Ablehnung des Vorschlags voraussichtlich falsch verstanden würde. Er sei daher zum Schluss gekommen, dass er unter bestimmten Bedingungen zu der geplanten Sonderaktion doch noch ja sagen könnte. Diese Bedingungen seien:


Die Aktion werde auf Leute beschränkt, die in der Schweiz geboren und seit Geburt in der Schweiz wohnhaft sind.


Die Gebühr werde kantonal nicht erlassen und in den Gemeinden nicht auf maximal Fr. 1'000.-- limitiert, sondern sowohl kantonal wie auch kommunal auf die Hälfte der üblichen Gebühr reduziert.



Verband Basellandschaftlicher Gemeinden


Grundsätzlich würden sie es dem Regierungsrat überlassen, ob und wie er die kantonale (nicht die kommunale) Gebühr für den Erwerb des Bürgerrechts im Jubiläumsjahr 2001 reduziert.


Sie unterstützten allerdings den Vorschlag des Verbands Basellandschaftlicher Bürgergemeinden, diese Jubiläumsaktion auf in der Schweiz geborene und seit Geburt in der Schweiz wohnhafte Personen zu beschränken.


Sie würden aber entgegen dem Vernehmlassungsvorschlag und dem Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden nicht einig gehen mit der Idee bezüglich einer alle Gemeinden bindenden Reduktion der kommunalen Gebühr. Es sei den Gemeinden freizustellen, ob und in welchem Umfang sie auf die kommunale Einbürgerungsgebühr verzichten wollen. Aus Gründen der Gemeindeautonomie dürfe es keine sämtliche Gemeinden verpflichtende Regelung in dieser Frage geben; jede einzelne Gemeinde müsse selbst entscheiden können, ob sie die kommunale Gebühr für die Einbürgerung im Jubiläumsjahr 2001 reduzieren will.



Parteien


Die CVP , die Freie Grüne Liste, die JFBL und die SP stimmen der Vorlage zu bzw. begrüssen sie.


Die CVP würde einer weiteren Reduktion der Gebühren unter die vorgeschlagene Maximalgrenze von Fr. 1'000.-- zustimmen und würde auch eine generelle (und nicht nur befristete) Senkung der Gebühren befürworten.


Die Freie Grüne Liste schlägt eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 500.-- vor.


Die SP bittet darum, die Höhe der vorgeschlagenen Einbürgerungsgebühr nochmals zu überprüfen und den im Vorstoss ihrer Fraktion genannten Betrag von pauschal Fr. 500.-- in Erwägung zu ziehen.


Die FDP stimmt ohne Begeisterung und mit Bedenken - wie sie vermerkt - der Vorlage zu. Sie stellt folgende grundsätzliche Ueberlegungen an:


Die Idee, aus Anlass des Jubiläums Einbürgerungen quasi zum "Aktionspreis" vorzunehmen, habe durchaus eine sympathische Seite, die Unterstützung verdiene. Es dürfe aber nicht übersehen werden, dass das eigentliche Problem bei den zumeist sehr hohen Gebühren der Bürgergemeinden liege. Eine Gebühr werde definiert als das Entgelt für die Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung. Ein Monatsgehalt für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts liege weit über einem solchen Entgelt und sei reine Beschaffung von Finanzmitteln. Ob dies mit dem Sinn des Bürgerrechts vereinbar sei, bedürfte einer eingehenden Prüfung, die hiermit angeregt werde.


Weiter sei zu bedenken, dass solche Aktionen zu Ungleichbehandlungen führten, die besonders dort stossend seien, wo jemand im Jubiläumsjahr eingebürgert wird, aber das Gesuch schon vorher gestellt hat.


Problematisch sei die Beschränkung der "Aktion" auf ausländische Staatsangehörige. Es würde nicht verstanden, wenn die Einbürgerungsgesuche von Schweizern, deren Bearbeitung weit weniger Aufwand verursache, mit vollen Gebühren belastet würden, während diejenigen von Ausländern auf kantonaler Ebene sogar gratis wären.


Im Einzelnen schlägt die FDP Folgendes vor:


Der Geltungsbereich sei auf schweizerische Gesuchsteller zu erweitern. Es sei zu prüfen, ob der Zeitpunkt der Gesuchseinreichung wirklich allein entscheidend sein soll oder ob nicht eine Erweiterung auf jene Gesuchsteller, die ihr Gesuch früher gestellt haben, aber dann ausgerechnet im Jubiläumsjahr eingebürgert werden, angezeigt wäre. Auch für die kantonale Gebühr sei lediglich eine Reduktion vorzusehen, so sei es eigentlich nicht einzusehen, weshalb die Kantonsgebühr im Gegensatz zur kommunalen Gebühr gänzlich erlassen werden soll, wenn doch der Aufwand des Kantons sehr viel grösser sei als jener der Gemeinde.


Die SD und die SVP lehnen die Vorlage grundsätzlich ab.


Die SD begründet ihre Ablehnung im Wesentlichen wie folgt:


Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung der Schweiz sei im Vergleich mit den übrigen europäischen Ländern übermässig hoch. Diese Feststellung treffe auch für den Kanton Basel-Landschaft zu. Die Ursache dieses Phänomens sei jedoch nicht allein in einer angeblich zu rigorosen Einbürgerungspraxis, sondern in der von den Bundesbehörden seit Jahrzehnten betriebenen, verantwortungslosen Einwanderungs- und Asylpolitik zu suchen. Es müssten in erster Linie geeignete Massnahmen ergriffen werden, um die Zuwanderung in vernünftigere Bahnen zu lenken. Solche Vorkehrungen zu treffen, liege jedoch nicht in der Kompetenz der Kantone. Die SD würde Massnahmen, die darauf abzielen, den prozentualen Anteil des Ausländerbestandes in der Bevölkerungsstatistik zu senken, als untaugliche Symptombekämfung qualifizieren.


Die vom Kanton erhobenen Einbürgerungsgebühren seien als bescheiden zu bezeichnen. Andererseits verlangten einzelne Bürgergemeinden Beträge in Höhe eines Monatssalärs und mehr. Die SD hätten schon immer die bekannten unsauberen Machenschaften einiger Oberbaselbieter Bürgergemeinden bemängelt, die es verstehen würden unter Missachtung des gesetzlich vorgeschriebenen Wohnortsprinzips aus den Einbürgerungen Kapital zu schlagen. Leider sei das in die Vernehmlassung geschickte Gesetz nicht in der Lage, solche Missbräuche zu bekämpfen.


Es könne nicht die Rede davon sein, dass die in unserem Kanton wohnhaften Ausländer eines finanziellen Anreizes für die Einbürgerung bedürften. Die kanonale Gebühr sei bescheiden und jene der Bürgergemeinden nehme auf das Einkommen der betreffenden Personen Rücksicht.


Die im Gesetz enthaltene Regelung, wonach die Bürgergemeinden vorübergehend nur Fr. 500.-- verlangen dürfen, sei ein Eingriff in die Gemeindeautonomie.


Die SVP begründet ihre Ablehnung im Wesentlichen folgendermassen:


Dem Wesen des Rechtsstaates liege die Idee zugrunde, dass sich das gesamte staatliche Handeln durch Gleichmässigkeit, Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit auszeichnen soll. Diesem elementaren Erfordernis würden alle Vorhaben prinzipiell entgegenstehen, die aus irgendeinem punktuellen Anlass (z.B. historischer Natur) eine zufällig ausgewählte Gruppe von Rechtssubjekten während einer willkürlich definierten Zeitspanne mit Privilegien ausstatten wollen. Bereits aus dieser spezifisch rechtsstaatlichen Optik erachte die SVP die "Aktion" als problematisch.


Auch das Prinzip der Gleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen vertrage sich in keiner Weise mit dem Gesetzesentwurf. Die Regelung von § 1 führe zu einer Ungleichbehandlung all jener Ausländer, die ihr Einbürgerungsgesuch unmittelbar vor oder nach diesem völlig willkürlich bestimmten Zeitabschnitt einreichen oder erst nach dem 13. Juli 2001 während 20 Jahren in unserem Kanton gelebt haben. Die Vorlage schaffe innerhalb der einbürgerungswilligen Ausländer neue und unhaltbare Ungerechtigkeiten, die das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Rechtsstaates erschüttern würden.


Die SVP erkenne überhaupt keinen sachlichen Zusammenhang zwischen der 500-jährigen Zugehörigkeit unseres Kantons zur Eidgenossenschaft und der Herabsetzung der Einbürgerungsgebühren. Statt einer Verminderung der Einbürgerungsgebühren hätte man ebenso postulieren können, dass der Kanton während des Jahres 2001 keine Gerichtsgebühren erhebt, einen grosszügigen Rabatt auf sämtlichen Verkehrsbussen gewährt, allen rechtskräftig verurteilten Straftätern einen Viertel der vorgesehenen Freiheitsstrafe schenkt oder den Steuerpflichtigen die Hälfte der Staatssteuern erlässt.


Wenn der Regierungsrat schon eine kräftige Herabsetzung der Einbürgerungsgebühren zugunsten ausländischer Staatsangehöriger ins Auge fasst, so wäre es mehr als gerecht, auch die übrige Bevölkerung in den Genuss eines finanziellen Entgegenkommens gelangen zu lassen. Sollte die Vorlage wider Erwarten Realität werden, fordere die SVP, dass auch die im Kanton Baselland wohnhaften Schweizer und Schweizerinnen sowie jene ausländischen Staatsangehörigen, die nicht von der "Einbürgerungsaktion" Gebrauch machen, von einem finanziellen Vorteil in vergleichbarer Höhe profitieren.


Die Vorlage vermöge keinerlei Angaben zu liefern, wie viele ausländische Staatsangehörige die "Einbürgerungsaktion" benutzen könnten, so dass die finanziellen Konsequenzen für Kanton und Gemeinden völlig in den Sternen stehen. Die SVP bekunde allgemein Mühe, einem Gesetz zuzustimmen, dessen Auswirkungen auf den Staatshaushalt derart ungewiss erscheinen.


Die SVP wende sich dagegen, dass der Kanton einseitig eine Reduktion der kommunalen Gebühren verfügt, die für alle Gemeinden bindend ist. Ein solch kantonales "Diktat" bilde einen klaren Verstoss gegen die Gemeindeautonomie.



3. Gesamtbeurteilung


Wie die Ergebnisse zeigen, klaffen die Meinung zur vorgeschlagenen Einbürgerungsaktion weit auseinander. Sie reichen von vorbehaltloser Zustimmung über Vorschläge zu einschränkenderen oder weitergehenderen Regelungen hinsichtlich des Kreises der Nutzniesser und des Ausmasses der Gebühren bis zur totalen Ablehnung der Vorlage.


Der Regierungsrat hat im Sinne des Postulats der SP-Fraktion des Landrates einen Vernehmlassungsentwurf für eine Jubiläumsaktion ausgearbeitet. In Anbetracht des Spektrums von unterschiedlichen Ansichten zu einer solchen Jubiläumsaktion, die im Vernehmlassungsverfahren geäussert wurden, hat er keine Aenderungen an der Vernehmlassungsvorlage vorgenommen.


Zu dem in einigen Vernehmlassungen geäusserten Wunsch, auch Schweizer und Schweizerinnen in die Aktion einzubeziehen, ist Folgendes zu bemerken: Im Jubiläumsjahr 1998 - 200 Jahre Helvetik/150 Jahre Bundesverfassung - lancierte der Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden eine Einbürgerungsaktion für Schweizer und Schweizerinnen. Aufgrund dieser Aktion wurden rund 3'000 Personen eingebürgert. In Anbetracht, dass die Schweizer und Schweizerinnen also erst kürzlich von einer Einbürgerungsaktion profitierten, sieht der Regierungsrat davon ab, in die vorgeschlagene Jubiläumsaktion Schweizer Bürger und Bürgerinnen einzubeziehen.



>>> Fortsetzung

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