Vorlage an den Landrat

7. Perspektiven der bikantonalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich


Als die beiden Kantonsparlamente den heute gültigen Universitätsvertrag bewilligten, dokumentierten sie mit § 12 des Vertrags ihren Willen, die bikantonale Diskussion um die Trägerschaft der Universität weiterzuführen.


§12 Abs. 1: Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft streben einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit und der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität bis hin zu einer Mitträgerschaft an.


§12 Abs. 2: Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft entwickeln unter Beizug der Universitätsorgane ihre entsprechenden Vorstellungen und befinden über die verschiedenen Szenarien.


Die beiden Regierungen sind sich einig, dass in der Universitätspolitik die bikantonal getragenen Fachhochschulen mitbedacht werden müssen. Das Trägerschaftsmodell der Fachhochschulen, in welchem die Lasten zwischen den Trägern nach den Studierendenzahlen geteilt werden, hat sich für die Fachhochschulen bewährt. Dieses Modell taugt aber nach Ansicht des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft wenig für eine derart grosse, teure und komplexe Institution wie die Universität: Von ihrer Tradition bis zu ihrer Infrastruktur ist die Uni Basel aufs engste mit der Stadt Basel verbunden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil städtischer Lebensqualität, nicht nur, weil sie der jungen Generation eine Ausbildung ermöglicht und Forschung betreibt, sondern auch weil sie zu den Zentrumsleistungen der Spitäler und Museen beiträgt und - verstreut über die ganze Stadt - in unterschiedlichsten Bauten ihre Lehre und Forschung betreibt. Zudem ist die Studentenschaft der Fachhochschulen von ihrer Vorbildung und Herkunft her ganz anders zusammengesetzt als die universitäre; zum Beispiel ist der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Universität deutlich höher als in den Fachhochschulen. Die verschiedenen Hochschulen sind daher nicht direkt vergleichbar, und dies bedeutet, dass auch in bezug auf die Lastenteilung in der Region für die Universität ein eigenes Modell gefunden werden muss.


Im Kanton Basel-Stadt wird hingegen die Meinung vertreten, dass das Finanzierungsmodell der Fachhochschulen auch auf die Universität zu übertragen sei, gerade weil die Universität einen hohen Fremdkostenanteil ausweist, den die Stadt allein nicht tragen kann. Der Regierungsrat Basel-Stadt weist zudem darauf hin, dass die die Universität sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht (die Universität ist regionale Arbeit- und Auftraggeberin, Universitätsangehörige sind gute Steuerzahlerinnen und -zahler in beiden Kantonen) wie auch bezüglich Lebensqualität auf die gesamte Region ausstrahlt und diese Ausstrahlung nicht allein auf die Stadt beschränkt bleibt. Nicht zuletzt trägt die Stadt auch Zentrumsleistungen in anderen Bereichen, so dass nach Ansicht der baselstädtischen Regierung zumindest im Hochschulbereich für alle Institutionen eine Finanzierung nach Studierendenquote gelten soll.


Um aus diesen unterschiedlichen Grundhaltungen heraus eine gemeinsame Perspektive zu entwickeln, sind weitere Abklärungen nötig. Die beiden Regierungen haben sich deshalb darauf verständigt, gemeinsam eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der beiden Vorsteher des Finanzdepartements BS und der Finanz- und Kirchendirektion BL sowie der Vorsteherin oder des Vorstehers des Erziehungsdepartements BS und des Vorstehers der Erziehungs- und Kulturdirektion BL einzusetzen. Diese Gruppe soll die Absichts-erklärungen des § 12 mit Leben füllen. Die Regierungen halten zudem fest, dass diese Arbeitsgruppe nicht nur Szenarien, sondern auch einen Fahrplan für das Erreichen einer gemeinsamen Trägerschaft erarbeiten soll und dass ihr Schlussbericht (inkl. Vorgehens- und Finanzierungsvorschläge) spätestens zwei Jahre nach Auftragserteilung vorliegen sollte.


Die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit im universitären Bereich wird die genannten Aspekte behandeln müssen - die Finanzkraft der Kantone, die gemeinsam getragenen Fachhochschulen, die Kosten der medizinischen Fakultät, die gesamtschweizerische Entwicklung im Hochschulbereich und nicht zuletzt die gestiegenen und veränderten Anforderungen an die universitären Ausbildungsgänge: Interdisziplinarität, neue Medien, Technologietransfer und (inter-)nationale Kooperation sind dabei nur einige Stichworte.


Die basellandschaftliche Stiftung Mensch-Gesellschaft (MGU) wird in diesen Szenarien mitgedacht werden: Die Regierung beantragt dem Landrat, die Mittel für eine unbefristete Weiterführung des MGU-Angebots an der Universität im Rahmen des Pauschalbeitrags zu bewilligen.



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