Vorlage an den Landrat

6. Erwägungen des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft


Die zur Verfügung stehenden Betriebsmittel der Universität decken den laufenden Bedarf nicht mehr, für Investitionen und für die Entwicklung der Universität stehen zu wenig Mittel zur Verfügung. Die Universität hat in den vergangenen Jahren bereits einschneidende Sparmassnahmen ergriffen. Die sich weiterhin abzeichnenden Finanzlücken sind durch verstärkte Sparbemühungen nicht mehr zu überbrücken. Das jetzt bereits geringe Eigenkapital der Universität ist gefährdet.


Die wichtigsten Ursachen für den Umfang des Fehlbetrags sind die defizitäre Ausgangslage seit 1998, der steigende Personal-, Betriebs- und Raumaufwand sowie die Investitionen für Apparate und EDV. Ein wichtiger Grund, warum die Betriebsmittel den laufenden Bedarf nicht mehr decken, liegt in den Kosten für den Betriebs- und Raumaufwand. Diese Kosten wurden 1997 mit einer Zukunftsprognose geschätzt. Diese Schätzung lag zu tief; für 2001 fehlen der Universität in diesen Budgetpositionen rund 1.8 Mio. Franken. Dafür verantwortlich sind unter anderem neue Leistungen der Universität, z.B. die Inbetriebnahme des Pharmazentrums und der neue Studiengang Pflegewissenschaften. Zudem müssen ab 2001 sukzessive bisher aus dem Erneuerungsfonds finanzierte Aufwendungen in die ordentliche Finanzierung integriert werden, u.a. die Kosten für die Einführung des neuen Rechnungssystems und der Beitrag an die Kinderkrippe.


Im weiteren ist von einem steigenden Personalaufwand im Umfang von rund 3.3 Mio. Franken auszugehen. Der Stellenplan der Universität ist heute nicht voll ausgeschöpft; z.T. waren Lehrstühle jahrelang nicht besetzt. Die Universität hat zudem im Zuge der Curricula-Reformen mehrere Lehrstühle umdefiniert und will sie per 2001 besetzen. Beispiele hierfür sind die Lehrstühle der Mathematik, der Medienwissenschaften und der Bio-Informatik. Ein Mehraufwand entsteht ebenfalls im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und des Personals für Bibliotheken, Verwaltung und Technik, für die Lehrlingsausbildung, für den Ersatz von Personal bei Krankheit oder Unfällen sowie für den Stufenanstieg innerhalb der Universität.


Schon in der Rechnung von 1998 wies die Universität ein Defizit von 1.3 Mio. Franken aus, worauf der Universitätsrat einschneidende Sofortmassnahmen verfügte, die nicht wiederholbar sind: Apparate- und EDV-Investitionen wurden für die Jahre 1999 und 2000 um insgesamt eine Million Franken gekürzt, zudem wurde ein sofortiger Bestellungsstopp veranlasst. Um den Investitionskredit für Apparate und EDV wieder auf das langjährige Niveau im Vergleich zur Freigabe 2000 zurückzuführen, fehlen rund 3.8 Mio. Franken. Die für das Jahr 2000 budgetierten Investitionen in die räumliche Infrastruktur (11.7 Mio.) wurden um 5 Mio. Franken gekürzt. Der Personalaufwand für 1999 und 2000 wurde plafoniert, der Mehraufwand für unabdingbar benötigte Stellen dem Erneuerungsfonds belastet. Verfügbare Mittel, die den durch diese Sparrunde entstandenen Nachholbedarf decken könnten, bietet nur noch der Erneuerungsfonds, und dieser ist nicht unerschöpflich (vgl. unten).


Im Zuge dieser schmerzhaften Sparanstrengungen setzte man grosse Hoffnungen auf die neue Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) und auf das neue Hochschulförderungsgesetz des Bundes. In beiden Rechtsgrundlagen (in Kraft seit 1.1.1999/1.1.2000) sind Wettbewerbselemente enthalten, welche es den Universitäten ermöglichen, aus eigener Kraft Einnahmesteigerungen zu erreichen, wenn sie in Lehre und Forschung erfolgreich sind. Diese Mehreinnahmen fliessen aber nur, wenn die Universität Basel für überdurchschnittlich viele Studierende attraktiv ist, und in diese Attraktivität muss investiert werden. Qualitativ hochstehende Leistungen sind nicht zu erbringen, wenn der Nachholbedarf der Universität im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie unberücksichtigt bleibt. Der schleichende Substanzverlust der Universität in Lehre und Forschung wird sich fortsetzen, wenn beispielsweise die Apparatekredite gekürzt werden oder sich die Betreuungsverhältnisse verschlechtern.


In den letzten Jahren wurden intensive Anstrengungen zur Erhöhung der Drittmittel unternommen. Finanzbeiträge, die von der Industrie zur Verfügung gestellt werden, tragen aber nicht zur Finanzierung der allgemeinen Infrastruktur bei, sondern sind in der Regel zweckgebunden. Die Schlussfolgerung ist klar: Die Universität Basel braucht zusätzliches Geld, um ihre Grundausstattung zu erhalten und zu verbessern.


Die Finanzlage der Universität ist schon seit mehreren Jahren angespannt, wie der Überblick über die Erfolgsrechung der letzten Jahre zeigt.


Tabelle 2: Erfolgsrechnung der Universität 1996-1999 und Budget 2000


(Quelle: Universität Basel, Jahresbericht 1999, S. 65)


Die Tabelle verdeutlicht nicht nur die Finanzlage der Universität, sie belegt auch die in den Jahren 1998/99 besonders erfolgreiche Drittmittelbeschaffung und die Sparbemühungen im Bereich des Betriebs und der Verwaltung.


Die Regierung ist angesichts dieser Situation der Meinung, dass mit dem Universitätsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft Bewährtes erhalten werden soll, dass die Unireform weitergeführt werden muss, und dass die Universität Freiraum für ihre Entwicklung benötigt.


Bewährt haben sich die Mitarbeit im Universitätsrat und insbesondere der Erneuerungsfonds. Seit Bestehen des Fonds wurde unter anderem der Aufbau des Ressorts Lehre im Rektorat, die Einführung eines neuen Rechnungssystems, die Studienreform Medizin und die Stelle für Chancengleichheit durch den Fonds ermöglicht. Dasselbe gilt für die Aufstellung zusätzlicher öffentlicher Computerstationen, die den Studierenden den Internetzugang erleichtern und für die Eröffnung und Führung der Kinderkrippe der Universität. Schliesslich konnten mit dem Erneuerungsfonds zahlreiche kleinere Projekte und Initiativen realisiert werden: So wurden etwa bei verschiedenen Berufungen Sondermittel für die Anschaffung von Apparaten bewilligt und im Rahmen der Curricula-Reformen ermöglichte der Erneuerungsfonds die befristete Aufstockung des Mittelbaus. Im Budget 2001 der Universität musste nun aber festgelegt werden, dass alle bewilligten Projekte und Projektfortführungen über den Erneuerungsfonds finanziert werden. Dieser Entscheid bindet rund einen Viertel der noch verfügbaren Mittel dieses Fonds (5 Mio. Franken). Dies bedeutet, dass Anschubfinanzierungen, welche der Erneuerungsfonds geleistet hat, zu wiederkehrenden Belastungen des Fonds werden, weil im regulären Universitätsbudget kein Spielraum besteht. Beispiele hierfür sind die Kosten für Assistierende der Juristischen Fakultät oder für die Professur Gender Studies, welche einen neuen Lehr- und Forschungsschwerpunkt von gesamtschweizerischer Bedeutung abdeckt. Der Erneuerungsfonds verliert damit sukzessive seinen Charakter als flexibles Instrument der Universitätsentwicklung.


Die laufende Universitätsreform muss weitergeführt werden. Die Universität ist insgesamt auf einem guten Weg: Die Transparenz im Bereich der Finanzen hat sich von Jahr zu Jahr verbessert, die eigene Personaladministration ist aufgebaut, die Curricula-Reformen kommen voran, die Qualität von Lehre und Forschung ist mit der 1999 erstmals durchgeführten Erhebung des "University of Basel Index of Quality" zum gesamtuniversitär diskutierten Thema geworden. Die Entwicklung in diesem Bereich wird von den neuen Rektoratsressorts Lehre, Nachwuchsförderung und Hochschuldidaktik aktiv unterstützt. Zahlreiche weitere Beispiele liessen sich nennen.


Die Universität Basel braucht Freiraum für ihre Entwicklung. Die dafür benötigten Mittel können nur von den kantonalen Trägern erwartet werden; andere Quellen gibt es nicht, wie ein Überblick über die staatlichen Beiträge an die gesamtuniversitären Kosten zeigt.


Tabelle 3: Beiträge staatlicher Träger an die Gesamtuniversität (Betrieb)


(Quelle: Universität Basel, Jahresbericht 1999, S. 68, zusammengefasste Tabelle)


Aus dieser Zusammenstellung geht hervor, dass die Bundesbeiträge in den vergangenen Jahren kaum gestiegen sind, und dass die IUV-Beiträge tiefer lagen als erwartet. Dies hängt unter anderem mit der Einführung des Numerus Clausus in der Medizin und den stagnierenden Studierendenzahlen zusammen. Das strukturelle Defizit der Universität kann also nur von den kantonalen Trägern aufgefangen werden. Vor diesem Hintergrund will der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft der Universität Basel mit einer Erhöhung des Pauschalbeitrags auf 89 Mio. Franken den dringend benötigten Spielraum verschaffen. Die Erhöhung des Pauschalbeitrags um 10 Mio. Franken ist im Staatsbudget 2001 noch nicht enthalten, da der Voranschalg zum Zeitpunkt der Verhandlungen schon abgeschlossen war.


Die Beiträge der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt unterscheiden sich auf den ersten Blick nicht sehr stark; das Ungleichgewicht wird deutlicher, wenn die Leistungen der staatlichen Träger an die Klinische Medizin berücksichtigt werden.


Basel-Stadt beziffert seine Beiträge für die Klinische Medizin auf insgesamt 112.32 Mio. Franken; der Bund und die übrigen Kantone zahlten 20.48 Mio., respektive 5.78 Mio. Franken an die Klinische Medizin (Quelle: Jahresbericht der Universität Basel 1999, S. 89). Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL beziffert ihre Leistungen für die Klinische Medizin wie folgt:


Tabelle 4: Beiträge des Kantons Basel-Landschaft an die Klinische Medizin


(Quelle: Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion / Spitalrechnungen)


1 Die Zahlen von 1999 sind provisorisch, da die Schlussrechnung von Basel-Stadt noch nicht vorliegt.


2 In der ersten Zeile von Tabelle 2 (S. 13) ist dieser Betrag inbegriffen.


3 Der Bund zahlt den Kantonen einen Teil an die Kosten der Ordinariatsgehälter. Die Universitätskliniken für Innere Medizin (Bruderholz und Liestal) sowie für Urologie (Liestal) werden von (Extra-)Ordinarien geleitet. Die Bundessubvention für deren Gehälter fliesst direkt in die Universität und nicht zurück an den Kanton BL.


4 Basel-Stadt rechnet in seine Leistungen an die Universität kalkulatorische Zinsen und Amortisationen ein. Im Anhang II des Spitalabkommens zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Abgeltung von Zentrumsmedizinischen Leistungen (SGS 932.22) wird die Berechnung der von den Vertragspartnern zu bezahlenden kalkulatorischen Zinsen festgelegt.


Das Ungleichgewicht zwischen den Leistungen der beiden Kantone ist mit einer linearen Erhöhung des basellandschaftlichen Beitrags an die Gesamtuniversität nicht aus der Welt zu schaffen. Für die Klinische Medizin müssen neue Modelle gefunden werden, wie die Lasten der Lehre und Forschung zu berechnen und zu teilen sind. Die Kostendifferenzierung zwischen Lehre und Forschung einerseits und klinischer Dienstleistung andererseits ist noch für keine Universitätsklinik der Schweiz befriedigend gelungen; realistische und detaillierte Kostenberechungen für die einzelnen Bereiche sind zur Zeit noch nicht möglich. Zudem haben sich die Rahmenbedingungen der klinischen Ausbildung in den letzten Jahren rasant verändert. Die medizinische Fakultät führte eine umfassende Studienreform durch, der Numerus Clausus wurde eingeführt, alle medizinischen Fakultäten in der Schweiz wurden von einem internationalen Expertenteam überprüft, und alle müssen sich den Evaluationen, die im neuen Universitätsförderungsgesetz vorgesehen sind, unterziehen. Zudem ist noch unklar, welche Auswirkungen die Weiterentwicklung des Krankenversicherungsgesetzes auf die Ausbildung zukünftiger Ärztinnen und Ärzte haben wird.


Zentrumsleistungen integral betrachten, die Lasten transparent darstellen und fair teilen: Diesen Weg wollen die beiden Kantonsregierungen für die gesamte Universität und inbesondere im Bereich der Klinischen Medizin einschlagen, und zwar mit dem Ziel, den Parlamenten in absehbarer Zeit tragfähige und nachvollziehbare Vorschläge zu präsentieren.



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