Vorlage an den Landrat

5. Verhandlungen


In zahlreichen Gesprächen auf verschiedenen Ebenen wurde der Vorschlag der Regierung von Basel-Stadt diskutiert, mit Zusatzangaben präzisiert und an einer gemeinsamen Sitzung der beiden Regierungen diskutiert. Alle oben genannten Aspekte wurden erwogen. Die basellandschaftliche Seite signalisierte Verständnis für den Verhandlungswunsch des Stadtkantons und würdigte sowohl das städtische Engagement für die Universität als auch die bisher erzielten Ergebnisse der Universitätsreform ausdrücklich.


Trotzdem gelangte die Regierung zur Auffassung, dass sich im Moment keine Totalrevision des Universitätsvertrags aufdrängt und beantragt daher dem Landrat lediglich eine Vertragsänderung.


Folgende Argumente bestimmen diesen Entscheid:


Der heute gültige Staatsvertrag ist so offen wie nötig und begünstigt die Universitätsreform so gut wie möglich: Der Autonomiestatus hat die Universitätsorganisation insgesamt verbessert und mehr Transparenz geschaffen, der Erneuerungsfonds ist ein unverzichtbares Instrument geworden, der Universitätsrat ist in dieser Grösse und Zusammensetzung optimal besetzt. Auch will die Regierung das heute gültige Verfahren, wie der Leistungsauftrag der Universität erarbeitet und verabschiedet wird, nicht verändern, weil sie sich von einem derartigen Schritt keine wesentlichen Vorteile für die Universität verspricht.


Dass Basel-Stadt im Bereich der Klinischen Medizin tatsächlich mehr bezahlt als die Studierendenzahlen rechtfertigen würden, ist der basellandschaftlichen Regierung bewusst. Sie weist aber nachdrücklich darauf hin, dass Baselland im Bereich der Klinischen Medizin bereits erhebliche Lasten trägt und dass gerade im Bereich der Spitäler eine partnerschaftliche Zusammenarbeit besteht, die kontinuierlich weiter ausgebaut wird: Über den Beitrag gemäss Universitätsvertrag hinaus zahlt der Kanton Basel-Landschaft in verschiedener Art und Weise für die Zentrumsleistungen der Klinischen Medizin. Einerseits werden die Kosten des Universitätsstatus' der Spitäler Liestal und Bruderholz von Baselland getragen, und es werden an diesen Kliniken auch Ärztinnen und Ärzte ausgebildet. Dazu kommt seit dem 1.1.1999 ein Beitrag von 4.2 Mio. Franken jährlich an die Lehre und Forschung des Universitätskinderspitals beider Basel. Nicht zu vergessen sind schliesslich die indirekten Leistungen (z.B. Nichtbeanspruchung von Bundessubventionen) und die weit über 10'000 Pflegetage, welche der Kanton Basel-Landschaft jährlich in baselstädtischen Universitätsspitälern einkauft (vgl. Tabelle 3).


Baselland hat in den vergangenen Jahren mehrfach bekräftigt, seinen Anteil an der Finanzierung der medizinischen Zentrumsleistungen übernehmen zu wollen, hat den Worten Taten folgen lassen und will diesen Weg fortsetzen. Die Regierung lehnt es aber ab, über einen neuen Universitätsvertrag wieder eine Sonderregelung für die Kosten der medizinischen Fakultät einzuführen.



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