Vorlage an den Landrat

2. Ausgangslage: Bikantonale Zusammenarbeit für die Universität seit 1974


Im bikantonalen Universitätsvertrag vom 30. März 1994, der seit 1.1.1996 in Kraft ist, wurde unter anderem festgelegt, dass die Kantone BS und BL ihre Zusammenarbeit im Universitätsbereich ausbauen wollen. Hintergrund dieser Bestimmung war, dass man sich nach eingehender Prüfung mehrerer neuer Trägerschaftsmodelle vorderhand gegen eine paritätische Uni-Trägerschaft der beiden Kantone entschieden hatte, die Baselbieter Finanzbeteiligung und die Mitsprache in der Universitätsleitung hingegen fortgeschrieben werden sollte. Die Trägerschaftsdiskussion wollte man aber weiterführen, daher wurde in § 12 Abs. 1 und 2 des neuen Universitätsvertrags festgehalten, dass die basellandschaftliche Beteiligung an der Universität "bis hin zu einer Mitträgerschaft" ausgebaut werden solle. Der Vertrag wurde für fünf Jahre fest abgeschlossen und behält, wenn keine Anpassung nach § 12 vorgenommen wird, seine Gültigkeit (§ 11). Bezugnehmend auf § 12 des Universitätsvertrags äusserte die Regierung des Kantons Basel-Stadt im Sommer 1999 gegenüber der basellandschaftlichen Regierung den Wunsch, Baselland solle sich stärker an den Betriebs- und Infrastrukturkosten der Universität beteiligen. Der heute gültige Universitätsvertrag soll weiterentwickelt werden - dieser Perspektive hatten 1994 beide Kantonsparlamente zugestimmt. Heute wird also zwischen Baselland und Basel-Stadt ein Thema aufgenommen, welches seit etwa 30 Jahren immer wieder diskutiert worden ist.


Mit dem total revidierten Universitätsvertrag vom 30. März 1994 wurde die Regelung, dass Basel-Stadt die Baselbieter Beiträge gemäss Interkantonaler Hochschulvereinbarung übernahm, abgeschafft. Die Leistungen der Basler Universität für die Studierenden aus dem Kanton Basel- Landschaft sollten gesamthaft durch den pauschalen Universitätsbeitrag abgegolten werden; zudem sollte Baselland die Beiträge an andere Kantone gemäss der Interkantonalen Hochschulvereinbarung selbst übernehmen. Der indexierte Pauschalbeitrag des Kantons Baselland wurde auf jährlich 75 Mio. Franken angehoben. Unter Einberechnung der Teuerung wird der Pauschalbeitrag per Mitte 2001 auf knapp 79 Mio. Franken veranschlagt.


Die Autonomie der Universität wurde ebenso konkretisiert wie die Mitspracherechte von Baselland. Die wichtigste strukturelle Änderung des Vertrags von 1994 betrifft das oberste Leitungs- und Aufsichtsgremium der Universität, den Universitätsrat. Er besteht aus 12 Mitgliedern, von denen neun stimmberechtigt sind und drei beratend mitwirken. Drei der stimmberechtigten Mitglieder werden vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft gewählt. Mit beratender Stimme gehören dem Universitätsrat der Rektor oder die Rektorin, der/die Verwaltungsdirektor/in sowie der/die Sekretär/in des Universitätsrates an. Diese Neuerung fand Eingang in das revidierte Universitätsgesetz von Basel-Stadt (8.11.1995). Die Gesetzesrevision gab der universitären Autonomie eine verbesserte Rechtsgrundlage und klarere Rahmenbedingungen. Die Universität erhielt eine eigene Rechtspersönlichkeit und finanzielle Autonomie; die Unabhängigkeit in Organisations- und Personalfragen fand ihren Niederschlag in der gesetzlich festgelegten Kompetenz des Universitätsrates, für die Universität ein Statut zu erlassen. Darin sind die Führungsorgane und die wichtigsten Abläufe, die Leistungseinheiten sowie die Rechte und Pflichten der Universitätsangehörigen definiert. Die Universität konnte sich eine eigene Personalordnung geben und selbständig Stellen definieren und besetzen. Die Entscheidungen über die Schaffung, Aufhebung und Besetzung von Ordinariaten blieben dem Universitätsrat vorbehalten. Neu war zweitens, dass die Abgeltung der klinischen Lehre und Forschung der medizinischen Fakultät nicht mehr gesondert geregelt wurde. Dieser Bereich fand ebenfalls Eingang in den Universitätsvertrag. Drittens wurde ein "Erneuerungsfonds" eingerichtet, welcher sich als ausserordentlich positiv erwiesen hat: 10% des jährlichen Pauschalbeitrages von Baselland fliessen in einen Fonds. Über die Verwendung dieser knapp 7.9 Mio. Franken im Jahr entscheidet der Universitätsrat. Mit diesen Mitteln werden Leistungen für den "universitären Nachholbedarf und die Weiterentwicklung in den Bereichen Betrieb, Immobilien und Mobilien" finanziert.


Die im Universitätsvertrag eingeführten Neuerungen haben sich bewährt. Die Arbeit im Universitätsrat ist konstruktiv und produktiv. Bei Meinungsunterschieden zählt nicht die Zugehörigkeit zu einer Kantonsdelegation, sondern die individuelle Beurteilung der vorgelegten Anträge. Der Erneuerungsfonds hat sich im Reformprozess der Universität als ausgesprochen hilfreich erwiesen: Die Projektliste umfasst eine Vielfalt von Themen, von der Anschubfinanzierung neuer Studienangebote, über Beiträge an die universitäre Kinderkrippe bis zur Mitfinanzierung der Studienreform Medizin und einer umfassenden Qualitätsanalyse der universitären Angebote. Immer wird darauf geachtet, dass die Mittel nicht langfristig zweckgebunden bleiben, sondern wirklich der Universitätsentwicklung zugute kommen.


Die Reform der Universität hat sich als komplexer und schwieriger Prozess entpuppt. Die sehr unterschiedlichen Strukturen und Leistungen der einzelnen Fakultäten sind zu berücksichtigen und auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Die Erfassung der komplizierten Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Universität hat viel Zeit erfordert. Das Resultat ist ein neues Rechnungswesen und damit ein besserer Überblick über die Ressourcen der Universität. Schliesslich waren und sind viele inhaltliche Reformanliegen in Lehre und Forschung zu diskutieren und in die Tat umzusetzen. Insgesamt dürfen sich die Ergebnisse der grossen Anstrengungen, welche die Leitung und die Angehörigen der Uni Basel im Rahmen der Reform unternommen haben, sehen lassen. Insbesondere ist die Transparenz in den Bereichen Finanzen, Personalwesen und Infrastrukturkosten beträchtlich erhöht worden. Mit der grösseren Transparenz sind nun auch die alten Probleme der Universität klar zutage getreten. Am deutlichsten zeigt sich dies in der angespannten Finanzlage. Aufgrund der Betriebsresultate ist heute allseits unbestritten, dass die Universität ungefähr 10 Mio. Franken/Jahr mehr benötigt, als ihr zur Verfügung stehen. Finanzierungslücken im Investitionsbereich sind dabei nicht berücksichtigt.


Wenn sich die Universität weiter entwickeln will, braucht sie mehr Mittel. Die Frage, wie diese Lasten getragen und geteilt werden sollen und können, kann jedoch nicht isoliert diskutiert werden, denn in der bikantonalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und in der "Hochschullandschaft Schweiz" ist in den letzten fünf Jahren einiges in Bewegung geraten.



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