Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Änderung des Universitätsvertrages; Erhöhung des Pauschalbeitrags des Kantons Basel-Landschaft an die Universität Basel (Partnerschaftliches Geschäft) | |
| vom: | 12. Dezember 2000 | |
| Nr.: | 2000-259 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
1. Zusammenfassung
Der heute gültige Universitätsvertrag ist seit 1976 der dritte Staatsvertrag, in dem die beiden Basel ihr besonderes Interesse an der Universität festhielten und sich über eine finanzielle Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft einigten. Der Vertrag trat 1996 in Kraft. Er setzte den basellandschaftlichen Beitrag pauschal auf 75 Mio. Franken jährlich fest und bezog erstmals den grössten Kostenfaktor der Universität mit ein, d.h. Lehre und Forschung in der Klinischen Medizin. Zudem hielten die Regierungen und Parlamente der beiden Kantone fest, dass sie ihre Zusammenarbeit zu Gunsten der Universität in Zukunft vertiefen wollen.
Heute soll ein weiterer Schritt in Richtung einer bikantonalen Trägerschaft der Universität Basel unternommen werden. Darauf einigten sich die beiden Regierungen, nachdem die Regierung des Kantons Basel-Stadt im Sommer 1999 den Wunsch geäussert hatte, über eine stärkere basellandschaftliche Beteiligung an den Betriebs- und Infrastrukturkosten der Universität zu verhandeln.
Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft trat aus vier Gründen in die Verhandlungen ein:
1. Seit 1984 studieren mehr Männer und Frauen aus basellandschaftlichen Gemeinden an der Uni Basel als junge Menschen aus dem Stadtkanton.
2. Basel-Stadt finanziert seit jeher die gesamte Infrastruktur der Universität und leistet einen höheren Beitrag an die Klinische Medizin als Baselland.
3. Die mit dem Universitätsvertrag von 1996 eingeführten Neuerungen haben sich bewährt und sollen weitergeführt werden, u.a. die zahlreichen Strukturreformen im Gefolge der universitären Autonomie, die auch dank des Erneuerungsfonds realisiert werden konnten. Der Erneuerungsfonds besteht aus 10% des basellandschaftlichen Unibeitrags. Die basellandschaftlichen Mitspracherechte in der strategischen Universitätsleitung werden voll wahrgenommen und als ausreichend empfunden.
4. Die Finanzlage der Universität ist seit mehreren Jahren angespannt. Die im Zuge der administrativen Reformen verbesserte Transparenz im Finanzbereich hat neue Steuerungsmöglichkeiten eröffnet, aber auch gezeigt, dass die Universität für ihren Betrieb rund 10 Mio. Franken pro Jahr mehr benötigt, als ihr zur Verfügung stehen. Investitionen sind in diesem Betrag ebenso wenig berücksichtigt wie Mittel zur weiteren Entwicklung der Lehre und Forschung.
Baselland hat sich andererseits seit 1996 im Bereich der Fachhochschulen für Wirtschaft, Technik, Gestaltung sowie für Pädagogik und Soziales (FHBB, HPSA) stark engagiert. Universität und Fachhochschulen befinden sich derzeit gleichermassen im Umbruch: Neue Methoden des Wissenserwerbs und der Wissensvermittlung werden immer wichtiger, die Hochschulen müssen Gefässe für das "lebenslange Lernen" anbieten. Interdisziplinäre Forschung und Entwicklungsaufgaben erfordern die Überprüfung und Weiterentwicklung der bisherigen Lehr- und Forschungstätigkeit. Universitäten und Fachhochschulen werden national wie international in zunehmendem Masse zu Konkurrenten um Studierende, um Forschungsgelder und sonstige Unterstützungsleistungen.
Vor diesem Hintergrund will die Regierung des Kantons Basel-Landschaft der Universität Basel mit einer Erhöhung des Pauschalbeitrags auf 89 Mio. Franken den dringend benötigten Spielraum verschaffen. Gegenüber der gegenwärtig bezahlten jährlichen Pauschale bedeutet dies für Baselland ab Mitte 2001 eine Beitragssteigerung von insgesamt 10 Mio. Franken. Darin eingeschlossen sind zweckgebundene Mittel für den Aufbau und die Förderung universitärer Nachdiplomstudien sowie für die Integration der von Baselland getragenen Stiftung Mensch - Gesellschaft - Umwelt (MGU) in die Universität. Die Stiftung MGU soll schrittweise voll in die Zuständigkeit und Verantwortung der Universität überführt werden. Damit dieser Übergang gesichert ist, sollen ab 2003 jährliche Beiträge des Pauschalbeitrags für MGU eingesetzt werden. Heute werden dafür 2.3 Mio. Franken aufgewendet. Dem Europainstitut sollen 0.5 Mio. Franken zukommen, damit dieses sein Programm eines Nachdiplomstudiengangs gemäss den Beschlüssen des Universitätsrats weiterführen kann. Dieser Betrag wird nur bezahlt, wenn Basel-Stadt seinen Beitrag an die Betriebskosten der Universität zur Unterstützung des Europainstituts ebenfalls um 0.5 Mio. Franken erhöht. Die Erhöhung des Pauschalbeitrags um 10 Mio. Franken ist im Staatsbudget 2001 noch nicht enthalten, da der Voranschlag zum Zeitpunkt der Verhandlungen schon abgeschlossen war.
Die Vertragsänderung bot auch die Gelegenheit, die Rolle der kantonalen Finanzkontrollen zu klären. Den Finanzkontrollen Basel-Stadt und Basel-Landschaft soll Zugang zu allen Informationen und Akten der Universität ermöglicht werden, damit die Finanzaufsicht ausgeübt werden kann.
Die beiden Regierungen sind sich einig, dass die geteilte Verantwortung für die Universität nicht nur die kantonalen Rechnungen der nächsten Jahre betrifft. Daher bedeutet die hier beantragte Erhöhung des basellandschaftlichen Beitrags keine Beendigung des Prozesses hin zu einer "Universität Beider Basel". Weitere Schritte müssen folgen, wobei die unterschiedliche Finanzkraft der beiden Kantone berücksichtigt werden muss: Die Leistungen der Basler Hochschulen sollen integral betrachtet, die Kosten transparent dargestellt und Vorschläge für eine faire Lastenteilung vorgelegt werden, insbesondere im Bereich der Klinischen Medizin. Um diesem Ziel näherzukommen, setzen die beiden Regierungen eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Vorsteher des FD BS und des Vorstehers der FKD BL sowie der Vorsteherin oder des Vorstehers des ED BS und des Vorstehers der EKD BL ein. Diese Gruppe soll Szenarien, einen Entwicklungsfahrplan und Finanzierungsvorschläge für eine gemeinsame Universitätsträgerschaft vorlegen.
Fortsetzung >>>
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