Vorlage an den Landrat

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Titel: Wirtschaftsbericht 2000 Kanton Basel-Landschaft
vom: 5. Dezember 2000
Nr.: 2000-252
Bemerkungen: Inhaltsübersicht dieser Vorlage

4.6 Wirtschaft

4.6.1 Arbeitsmarkt

Der letzte Wirschaftsbericht 1997 wurde stark von der steigenden Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen Problemen geprägt. Heute darf von Vollbeschäftigung gesprochen werden und es herrscht bereits wieder ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in verschiedenen Branchen.

Im kantonalen Arbeitsmarkt nahm bis 1997 das Ungleichgewicht zu und erreichte Ende Februar mit rund 5'200 arbeitslosen Menschen und einer Arbeitslosenquote von 3,9 Prozent einen Höchststand. Die Trendwende trat zu Beginn des Jahres 1998 ein. Seither sinkt die Arbeitslosigkeit im Kanton Basel-Landschaft. Während die kantonale Arbeitslosenquote 1997 im Jahresdurchschnitt noch 3,7 Prozent betrug, fiel sie bis Ende 1999 auf 1,8 Prozent und erreichte damit den tiefsten Stand seit 1991. Auch im laufenden Jahr setzte sich der deutliche Rückgang der Arbeitslosigkeit fort. Ende September 2000 waren im Kanton Baselland noch 1'682 Personen als arbeitslos erfasst und die Arbeitslosenquote lag bei 1,3 Prozent.

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit deutet darauf hin, dass die hohe Arbeitslosigkeit der vergangenen Jahre eine starke konjunkturelle Komponente aufwies. Auf der anderen Seite zeigt die Verbesserung der Arbeitsmarktsituation vor dem Hintergrund eines 1990 einsetzenden und bis in die jüngste Vergangenheit reichenden wirtschaftlichen Wandels, dass unser Arbeitsmarkt insgesamt über gute, flexible Strukturen verfügt. Zu einem Anstieg der strukturellen Arbeitslosigkeit in einem grösseren Ausmass ist es nicht gekommen. Aufgrund der Entwicklung der Altersstruktur unserer Bevölkerung und eines zunehmend austrocknenden Arbeitsmarktes sind in den nächsten Jahren die Möglichkeiten der Flexibilisierung und der Öffnung des Arbeitsmarktes noch intensiver zu nutzen.

 

4.6.2 Impulsprogramm "Familie und Beruf"

Das Anliegen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft Arbeitgeberschaft und Arbeitnehmerschaft gleichermassen. Entsprechend sollen durch das Impulsprogramm "Familie und Beruf" die Vorkehren der privaten Wirtschaft unterstützt und die Anpassung an den Strukturwandel erleichtert werden. Die "verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle" ist im Regierungsprogramm explizit als Ziel genannt.

Die guten wirtschaftlichen Aussichten widerspiegeln sich auch in einer starken Nachfrage nach Arbeitskräften. In manchen Branchen ist es bereits schwierig, qualifizierte Mitarbeitende zu finden. Zwar stehen Arbeitskräfte aus den Nachbarländern zur Verfügung, doch nur in beschränktem Ausmass, da diese Wirtschaftsräume sich ebenfalls in Richtung Vollbeschäftigung entwickeln und die Bilateralen Verträge mit der sukzessiven Personenfreizügigkeit noch keine Wirkung entfalten können, da sie voraussichtlich erst Mitte 2001 inkraftgesetzt werden.

Im Baselbiet beträgt die Erwerbsquote bei den Männern 91 Prozent. Bei den Frauen liegt sie rund 30 Prozent tiefer. Viele gut ausgebildete Frauen, insbesondere solche mit Kindern, würden wohl gerne am Erwerbsleben teilhaben, wenn ihnen einerseits ausserfamiliäre Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden, die es ihnen erleichtern, Familien- und Erwerbsleben in Einklang zu bringen, und wenn andererseits mehr bedürfnisgerechte Angebote der Unternehmen (Teilzeit, flexible Arbeitszeiten u.a.m.) vorhanden wären.

Die weiblichen Erwerbstätigen stehen auf Grund ihrer Ausbildung ihren männlichen Kollegen in nichts nach. Es ist deshalb für die Frauen und die Wirtschaft sinnvoll, Tagesstrukturen zu fördern, die den (Wieder-)Eintritt ins Erwerbsleben erleichtern. Der Regierungsrat will prüfen, auf welche Weise gemeinwirtschaftliche oder private Modelle unterstützt werden können. Es soll ein "kundengerechtes" Angebot aufgebaut werden, das auf freiwilliger Basis funktioniert und unter Kostenbeteiligung nachgefragt werden kann.

Mit einem Impulsprogramm "Familie und Beruf" sollen Pilotprojekte ausgelöst werden. Der Regierungsrat ist bereit, konkrete Projekte aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zu unterstützen.

 

4.6.3 Berufsschauen

Die Berufsschauen leisten wertvolle Informationshilfe für die Berufswahl unserer Jugendlichen und zeigen, dass auch über den Berufsbildungsweg beste Berufs- und Karrierechancen bestehen.

Die Berufsschau will unseren Jugendlichen die vielen Möglichkeiten der Arbeitswelt näher bringen. Erwachsene nehmen als Arbeitnehmer und als Konsumenten in vielfältiger Weise an der wirtschaftlichen Tätigkeit teil. Als Eltern von Jugendlichen erleben aber manche, wie schwierig und aufwendig es ist, unsere Kinder auf den Weg in die Wirtschaftswelt zu begleiten. Dieses Informationsdefizit will die Berufsschau vermindern. Sie leistet wertvolle Hilfe, indem Jugendliche und Eltern informiert werden, Einblick ins Berufsleben erhalten und die notwendigen Kontakte zu den Lehrbetrieben knüpfen können. Zudem wird gezeigt, dass auch der Berufsbildungsweg beste Berufs- und Karrierechancen bietet.

Die Berufsschauen sollen im zweijährigen Rhythmus weitergeführt werden. Soweit möglich soll auch eine breitere finanzielle Abstützung in der ganzen Region Nordwestschweiz angestrebt werden. Der Regierungsrat wird die nächsten zwei Berufsschauen in den Jahren 2001 und 2003 mit einem Beitrag aus dem Wirtschaftsförderungsfonds unterstützen. Mit der Organisatorin, der Wirtschaftskammer Baselland, wird ein Leistungsauftrag ausgearbeitet, der den Mitteleinsatz und die Mitträgerschaft des Kantons regelt. Der Kanton wird die Gelegenheit auch nutzen, sich selber als Lehrlingsausbildner zu präsentieren.

 

4.6.4 Bilaterale Verträge

Der Regierungsrat und die kantonale Verwaltung haben sich auf die Umsetzung der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union vorbereitet. Die Inkraftsetzung dieser Verträge ist zwar noch nicht beschlossen; erwartet wird sie jedoch auf Mitte des Jahres 2001. Die bilateralen Verträge werden sich auf die Standortgunst der Region positiv auswirken, weil die damit verbundenen neuen Möglichkeiten die erschwerenden Aspekte der Grenzlage mildern. Wesentliche Neuerungen bringen die Dossiers Personenverkehr, Landverkehr und öffentliches Beschaffungswesen.

Verschiedene Koordinations- und Ausführungsbestimmungen des Bundes stehen zur Zeit noch aus. Es ist davon auszugehen, dass sie in den nächsten Monaten von den Bundesbehörden beschlossen werden. Der Kanton Basel-Landschaft will seine Chancen als Grenzkanton nutzen und dabei wenn immer möglich die Kooperationsmöglichkeiten mit den Nachbarkantonen und dem Bund wahrnehmen. Vorausschauend hat der Regierungsrat bereits vor der Abstimmung über die bilateralen Verträge bei der Ausarbeitung neuer kantonaler Normen die mögliche Annahme der Verträge in seine Betrachtungen und Lösungsvorschläge einbezogen.

Wesentliche Neuerungen wird die Umsetzung der Bilateralen Verträge in den Dossiers Personenverkehr, Landverkehr und öffentliches Beschaffungswesen bringen.

Im Bereich Personenverkehr will der Regierungsrat innerhalb der zu initiierenden tripartiten Kommission eine aktive Rolle spielen. Mit den flankierenden Massnahmen verbinden insbesondere die Sozialpartner eine hohe Erwartungshaltung. Für unseren Kanton ist die rechtzeitige Vorbereitung und Anwendung des Vollzugsregimes wichtig. Erste Kontrolltätigkeiten über die Einhaltung gesamtarbeitsvertraglicher Bedingungen wird das mit der Umsetzung betraute KIGA ab dem 1. Januar 2001 wahrnehmen.

Um Missbräuche zu verhindern, muss parallel zur Öffnung der Grenze die Kontrolltätigkeit verschärft werden. Der Regierungsrat ist bestrebt, die Ausbreitung der Schattenwirtschaft zu verhindern bzw. zu einer Eindämmung beizutragen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit den kürzlich vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Massnahmen sowie mit den auf kantonaler und eidgenössischer Ebene eingebrachten Anliegen der Sozialpartner zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Das Landverkehrsabkommen sieht vor, dass die bestehenden Gewichtslimiten für den Schwerverkehr schrittweise an das europäische Niveau angeglichen werden. Während der Übergangszeit bis 2004 werden Kontingente für 40-Tonnen-Fahrten vergeben. Es ist vorgesehen, dass die Kantone die Erteilung dieser Bewilligungen für den Binnenverkehr übernehmen. Für den Kanton Basel-Landschaft bedeutet dies, dass ab 2001 5143 Bewilligungen erteilt werden können. Noch nicht geklärt ist die Entschädigung der anfallenden Kosten an die Kantone. Zusätzlich muss auch die Kontrolltätigkeit (Schwerverkehrskontrollen) der Polizei Basel-Landschaft verstärkt werden. Die Einführung der Bilateralen Verträge wird der Polizei Basel-Landschaft einen erheblichen Mehraufwand verursachen.

Mit der Inkraftsetzung von Beschaffungsgesetz und -verordnung sowie mit dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen sind die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass Firmen mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft auch für Aufträge der öffentlichen Hand ausserhalb unseres Kantons die gleichen Chancen haben wie die dortige lokale Konkurrenz; die Einhaltung des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen ist geregelt und dokumentiert. Der angestrebte Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse, welche zur Zeit in landrätlicher Beratung ist, wird das Beschaffungsgesetz in Richtung Erfüllung des Inhaltes der Bilateralen Verträge ergänzen. Für den Kanton Basel-Landschaft besteht heute im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und der technischen Handelshemmnisse kein zusätzlicher Handlungsbedarf mehr.

 

4.6.5 Wirtschaftsförderung

Das kantonale Wirtschaftsförderungsgesetz mit seinem Fonds hat sich als flexibles, rasch einsetzbares Instrument bewährt. Die Wirksamkeit der Wirtschaftsförderung beider Basel wird zur Zeit untersucht.

Die Grundlagen der Wirtschaftsförderung werden ständig überprüft. In einem sich verändernden Umfeld braucht es massgeschneiderte Massnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung. Unser Wirtschaftsförderungsgesetz mit der Möglichkeit, aus dem Fonds rasch und unkompliziert Finanzmittel zur Verfügung zu stellen hat sich in den letzten Jahren gut bewährt.

Zur Zeit ist eine Untersuchung der Wirtschaftsförderung beider Basel im Gange, die von den beiden Kantonen damit beauftragt ist, sich um die Ansiedlung neuer Unternehmen zu kümmern. Ziel der Studie ist es, herauszufinden, mit welchen Instrumenten die Wirkung der Wirtschaftsförderung optimiert werden kann. Die Resultate werden demnächst vorliegen.

 

4.6.6 Tourismusförderung

Im Interesse einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur soll im Baselbiet der Tourismus gefördert werden. Dazu braucht es ein Tourismuskonzept, eine Wertschöpfungsstudie und eine gesicherte Finanzierung. Sobald die notwendigen Grundlagen und Strukturen geschaffen sind, erfolgt die Weiterarbeit in Zusammenarbeit mit unseren Nachbarkantonen und -ländern.

Im Regierungsprogramm hat sich der Kanton verpflichtet, den Tourismus zu fördern im Sinne einer ausgewogenen wirtschaftlichen Entwicklung und der Erhaltung einer vielseitigen Wirtschaftsstruktur. Der Verkehrsverein Baselland hat vom Schweizer Tourismusverband ein Tourismuskonzept Kanton Basel-Landschaft erarbeiten lassen und dieses dem Regierungsrat zur Verfügung gestellt. Gestützt auf diesen Bericht kann nun die notwendige Wertschöpfungsstudie in Auftrag gegeben und danach ein Finanzierungskonzept erarbeitet werden.

Im Hinblick auf das Eidgenössische Turnfest 2002, das in unserem Kanton stattfindet, plant der Verkehrsverein Baselland eine Imagekampagne. Diese Kampagne soll vor und während dem Turnfest über verschiedene Informationskanäle über das Baselbiet und seine Vorzüge orientieren und damit zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades unseres Kantons beitragen. Der Regierungsrat unterstützt diese Bestrebungen durch einen Beitrag von maximal 200'000 Franken aus dem kantonalen Wirtschaftsförderungsfonds.

 

4.6.7 Landwirtschaft

Die Landwirtschaft unseres Kantons umfasst rund 2'700 Vollarbeitsplätze und produziert Güter für 110 Millionen Franken. Der Kanton will günstige Rahmenbedingungen für den Bestand und die Weiterentwicklung der Landwirtschaft sicherstellen und eine leistungsfähige, markt- und umweltgerechte Bewirtschaftung fördern.

Die Agrarpolitik ist vorab Sache des Bundes. Dieser hat auf Anfang 1999 ein neues Landwirtschaftsgesetz eingeführt, das die Landwirtschaft näher an den Markt heranführt, gleichzeitig die umweltfreundliche Bewirtschaftung des Bodens und die artgerechte Haltung der Nutztiere fördert.

Die Kantone können in bescheidenem Rahmen eine eigene Politik entwickeln. Der Kanton Basel-Landschaft hat seit Mitte 1998 ein neues Landwirtschaftsrecht (Gesetz und Verordnungen), worin primär die Bundesmassnahmen umgesetzt werden. Kantonale Schwerpunkte sind:

- Die landwirtschaftliche Bildung: Die angehenden Landwirtinnen und Landwirte sollen fähig sein, ihre Betriebe wirtschaftlich, markt-, umwelt- und tiergerecht zu führen.

- Die Förderung der Tierhaltung: Die Zucht der Tiere sowie die Vermarktung von Schlachtvieh wird mit Beiträgen unterstützt.

- Die Förderung des Obst- und Gemüseanbaus: Der Kanton berät die Landwirtschaft bezüglich des Anbaus und der Vermarktung von qualitativ hochwertigem Obst und Gemüse.

- Die Förderung landwirtschaftlicher Bauten, die eine umwelt- und tiergerechte Bewirtschaftung ermöglichen: Im Vordergrund steht die Unterstützung der Hofdüngeranlagen und der Freilaufställe.

- Die Förderung des Biolandbaues und des ökologischen Ausgleichs mit Beiträgen: Diese Massnahmen stützen sich auf das kantonale Umweltschutz- sowie das Natur- und Landschaftsschutzrecht.

Eine besondere Bedeutung kommt dem Obstbau zu. Die traditionellen Streuobstkulturen halten den Erfordernissen einer rationellen Qualitätsproduktion nicht mehr Stand. Eine Modernisierung ist in den nächsten Jahren notwendig; erste Massnahmen (Förderung des Anbaues niederstämmiger Kirschbäume) sind genehmigt.

Die Landwirtschaft hat auch eine wichtige Funktion bezüglich Offenhaltung der Landschaft. Unter dem Druck der fallenden Preise für die Agrarprodukte dürfte es für die Betriebe immer unwirtschaftlicher werden, die Wiesen und Weiden gegenüber dem vordringenden Wald zu verteidigen. Diese Schwierigkeit ist im Hochjura am ehesten sichtbar. Der Kanton wird prüfen müssen, ob und wie die Flächen offen gehalten werden können.

Die landwirtschaftliche Ausbildung wird auf eidgenössischer Ebene rechtlich in die übrige Berufsausbildung integriert. Der Kanton wird die entsprechenden formellen Anpassungen ebenfalls vornehmen müssen.

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