Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament || Hinweise und Erklärungen | |
| Titel: | Wirtschaftsbericht 2000 Kanton Basel-Landschaft |
| vom: | 5. Dezember 2000 |
| Nr.: | 2000-252 |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
4.5 Finanzen und Steuern
Baselland verfolgt eine langfristig orientierte und berechenbare Steuer- und Finanzpolitik. Die Investitionen werden auf hohem Niveau konstant gehalten. Der Regierungsrat verfolgt das Ziel, alle Ausgaben mit eigenen Mitteln zu finanzieren.
Bei der Steuerpolititk als Faktor zur Beurteilung der Standortattraktivität einer Region, geht es nicht nur um die direkte und indirekte Steuerbelastung, sondern und vor allem auch um das Steuerklima. Die Steuerpolitik muss auch berechenbar sein. Dies gilt für die zumindest mittelfristige Entwicklung und für die angewandte Praxis. Kurzfristige Optimierung wird vermieden, sondern die Interpretation des Steuerrechts mit längerfristigen Überlegungen angelegt, was zur Übereinstimmung von fiskalischer und kundenbezogener Optik führt. Neben der Steuerpolitik und deren Ausprägung im Detail ist es für im Kanton lebende Personen und im Kanton produzierende Unternehmen von Bedeutung, dass auch im Falle von Steuerproblemen das Gespräch mit den Behörden rasch gefunden werden kann und dass im Rahmen der Gesetzgebung flexible und kundenorientierte Lösungen erarbeitet werden.
Mit den Steuereinnahmen wird mehr als die Hälfte des kantonalen Haushaltes finanziert (54 Prozent). Die betragsmässig bedeutendste Steuer bildet die Einkommenssteuer der natürlichen Personen mit einem Anteil von 65 Prozent am Bruttosteuerertrag. Die Veranlagungsperiode wird 2001 auf ein Jahr gekürzt und die Gegenwartsbesteuerung eingeführt. Damit rückt die Grundlage für die Steuerbemessung, die erzielten Einkommen, näher an die effektive Wirtschaftsentwicklung heran. Eine dadurch entstehende Mehrbelastung der steuerpflichtigen Personen wurde mit einer Satzreduktion von zwei Prozentpunkten kompensiert. Im interkantonalen Vergleich liegt Baselland bei der Einkommens- und Vermögensbesteuerung auf Platz 6 und kann somit als in der Schweiz relativ steuergünstig eingestuft werden.
Die Unternehmen werden im Kanton Basel-Landschaft, im Vergleich zu anderen Kantonen, beim Unternehmenskapital relativ stark besteuert. Seit dem Ende der Rezession Mitte der neunziger Jahre sind die Steuererträge, v.a. bei der Ertragsbesteuerung deutlich angestiegen. Der Anteil am Gesamtsteuerertrag ist in den letzten Jahren laufend grösser geworden; dies dürfte auch noch einige Jahre so bleiben.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuern im Baselbiet sind im interkantonalen Vergleich relativ hoch. In einigen Kantonen existieren diese Steuern nicht mehr. Der Landrat hat der Gesetzesinitiative "Für eine vernünftige Erbschaftssteuer" zugestimmt und sie zur Annahme empfohlen. Die Initiative verlangt, dass Ehegatten und direkte Nachkommen des Erblassers oder Schenkers von der Steuerpflicht befreit werden sollen. Im Frühjahr 2001 wird hierzu eine Volksabstimmung stattfinden.
Weitere, bedeutsame Änderungen im Bereich der Einkommenssteuern sind durch die Folgen der Bundesgesetzgebung eingetreten, mit welcher eine formale Harmonisierung erreicht wird. Ausserdem sind durch Gerichtsurteil und Behördenmassnahmen Veränderungen eingebracht worden, die auf Besserstellung von AHV-Beziehenden und von Familien abzielen. Bereits etabliert sind auf Antrag erhältliche Steuererleichterungen für Unternehmen, die sich im Kanton niederlassen wollen.
Im Steuerbereich besteht teilweise weiterer Handlungsbedarf. Zum einen wird die vom Bund erarbeitete Verbesserung der Familienbesteuerung umzusetzen sein. Zum anderen sind die Frage der Kapitalsteuer der Unternehmen und der proportionale Gewinnsteuertarif zu prüfen. Es sind weniger grosse Aktionen notwendig, sondern gezielte Einzelmassnahmen zur Erhöhung der Standortattraktivität.
Die Finanzlage des Kantons und der Gemeinden ist zufriedenstellend. Dank guter Abschlüsse im Jahre 1999 konnten mittel- und langfristige Schulden abgebaut werden.
Beim Kanton konnten die Nettoinvestitionen 1999 beinahe zu 100 Prozent mit eigenen Mitteln finanziert werden. Der Fremdkapitalbedarf ist bescheiden. Es gilt auch weiterhin die Zielvorgabe des Regierungsrates, dass der Selbstfinanzierungsgrad mindestens 100 Prozent betragen soll.
Die Gesamtrechnung aller Gemeinden zeigt, dass sie ihre Nettoinvestitionen mit eigenen Mitteln ganz finanzieren konnten. Es besteht kein Grund zur Annahme, dass sich die gute Entwicklung in den nächsten Jahren ändern wird.
>>> Fortsetzung