Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament || Hinweise und Erklärungen | |
| Titel: | Wirtschaftsbericht 2000 Kanton Basel-Landschaft |
| vom: | 5. Dezember 2000 |
| Nr.: | 2000-252 |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
4.4 Sicherheit, Gesetzgebung und Justiz
4.4.1 Sicherheitspolitik
Die Verhinderung und die Bekämpfung von Gewalt geben der Bevölkerung ein Sicherheitsgefühl und ermöglichen eine ungestörte wirtschaftliche Entwicklung.
Die Verhinderung und die Bekämpfung von Gewalt gehören zu den verfassungsmässigen Kernaufgaben der Behörden. So gilt es beispielsweise, dem Rechtsradikalismus eine klare Absage zu erteilen, das organisierte Verbrechen entschieden zu bekämpfen und auch der Gewalt im häuslichen Bereich konsequent zu begegnen.
Die Sicherheitsbedürfnisse und -gefühle der Bevölkerung, die durch periodische Bevölkerungsumfragen erhoben werden, liefern Entscheidungsgrundlagen für ausgewogene Strategien und gezielte Massnahmen bei der Gewaltprävention und der Kriminalitätsbekämpfung.
4.4.2 Gesetzgebung
Für Wirtschaft und Gesellschaft sind eine klare und berechenbare Gesetzgebung und eine vernünftige Rechtsanwendung wichtig.
Im liberalen marktwirtschaftlichen System fördert der Staat die wirtschaftliche Entwicklung dann optimal, wenn er einen geeigneten rechtlichen und infrastrukturellen Rahmen bereit stellt und diesen Rahmen rechtzeitig an die sich verändernden Bedürfnisse anpasst. Obwohl der Rahmen kontinuierlich angepasst und optimiert wird, soll er stabil sein. Dies ist möglich, wenn Veränderungen berechenbar sind und transparent kommuniziert werden. Der Staat muss deshalb ein verlässlicher Partner sein und bleiben.
Für ein gutes Gedeihen von Wirtschaft und Gesellschaft ist eine klar berechenbare und einfach handhabbare Gesetzgebung von ganz entscheidender Bedeutung. Neue Gesetze sollen klar und einfach verfasst sein und deren Notwendigkeit den Entscheidungsträgerinnen und -trägern transparent gemacht werden.
Gesetze sollen aber nicht nur produziert werden, sondern auch systematisch auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit überprüft werden. Veraltete und unnötige Gesetze sind aufzuheben.
Zur klaren und einfachen Gesetzgebung gehört ebenfalls die vernünftige Rechtsanwendung und der einfache, direkte Zugang zu den Behörden und der Verwaltung. Diese kundenfreundliche Grundhaltung, die den Forderungen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung entspricht, gilt es zu pflegen und den Kulturwandel weiter zu entwickeln.
4.4.3 Justiz
Die rasche Durchsetzung von Rechtsansprüchen bei den Gerichten muss durch speditive Verfahren und optimale Strukturen gewährleistet sein.
Wirtschaft und Gesellschaft sind darauf angewiesen, Rechtsansprüche bei den Gerichten durchsetzen zu können. Die Rechtsdurchsetzung muss durch professionelle Strukturen und speditive Verfahren sichergestellt werden.
Mit der Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramts und der neuen Strafprozessordnung sind wichtige Instrumente zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens geschaffen worden. Es muss Gewähr dafür bestehen, dass die Wirtschaftsstraftaten und die Delikte des organisierten Verbrechens von Richterinnen und Richtern beurteilt werden, die über qualifizierte Wirtschafts-, Buchhaltungs- oder Informatikkenntnisse verfügen. Dies verlangt die zur Zeit laufende Gerichtsreform, in deren Rahmen auch die zweitinstanzlichen Gerichte durch die Bildung des Kantonsgerichts, verbunden mit einer leistungsfähigen Justizverwaltung, zusätzlich gestärkt werden sollen. In weiteren Reformschritten sollen die Strukturen der erstinstanzlichen Gerichte überprüft und gegebenenfalls den neuen Erfordernissen angepasst werden.
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